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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4469
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2007) D/201332
In der veröffentlichten Version dieser EntscheidungFÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) BESTIMMT der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eineFUSIONSVERFAHREN Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eineARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG allgemeine Beschreibung ersetzt.
An die anmeldenden Parteien:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft : Fall Nr. COMP/M.4469 Scholz/voestalpine/Scholz Austria Anmeldung vom 15/2/2007 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 1Nr. 139/2004 des Rates (Fusionskontrollverordnung)
1.Am 15. Februar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Scholz AG ("Scholz", Deutschland) und voestalpine AG ("voestalpine", Österreich) erwerben gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung gemeinsame Kontrolle über das neu zugründende Gemeinschaftsunternehmen Scholz Austria GmbH ("Scholz Austria", Österreich) durch Kauf von Anteilsrechten.
2.Scholz ist ein Unternehmen, das sich im Wesentlichen mit dem Sammeln, Aufbereiten und dem Handel von Metall-Schrott beschäftigt.
3.voestalpine betätigt sich im Bereich der Herstellung und Verarbeitung von Stahl. Das Unternehmen ist auch im Bereich des Sammelns, Aufbereitens und Handels mit Metall-Schrott aktiv.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
4.Scholz Austria ist ein neu zu gründendes Gemeinschaftsunternehmen, das im Bereich des Sammeln, Aufbereitens und Handelns von Metall-Schrott tätig sein wird. voestalpine beabsichtigt, sämtliche Aktivitäten im Bereich des Sammelns, Aufbereitens und Handels mit Metallschrott auf das Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen. Scholz wird lediglich ihre Aktivitäten im Bereich des Sammelns, Aufbereitens und Handels von Metall-Schrott in Österreich und Teile der Aktivitäten in der Tschechischen Republik auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen. Daneben wird Scholz Austria in geringem Umfang in Deutschland, Slowenien und Polen aktiv sein.
5.Der angemeldete Zusammenschluss betrifft die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Scholz Austria. Die Anteile an Scholz Austria werden zu 60% von Scholz indirekt über das Tochterunternehmen Scholz Recycling GmbH, Wien, gehalten. voestalpine wird über ihre beiden Tochterunternehmen voestalpine Stahl GmbH 28,25% und Stahl Donawitz GmbH & Co 5,16% an Scholz Austria halten. Daneben werden auch Böhler Edelstahl GmbH (3,71%) und Walzwerk Marienhütte GmbH (2,88%) an Scholz Austria beteiligt sein.
6.Scholz und voestalpine werden Scholz Austria gemeinsam kontrollieren. Mit den Minderheitsbeteiligungen der Böhler Edelstahl GmbH und der Walzwerk Marienhütte GmbH ist keine Kontrolle über Scholz Austria verbunden. Strategische Entscheidungen (größere Investitionen, Verabschiedung des Business-Plans, Bestellung von Geschäftsführern) bedürfen einer Mehrheit von 75% der Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Daneben wird Scholz Austria über einen Beirat mit fünf Mitgliedern verfügen. Drei der Mitglieder werden von Scholz bestimmt, zwei von voestalpine. Aufgabe des Beirats ist insbes. die Überwachung der Geschäftsführung. Sowohl Scholz als auch voestalpine verfügen somit über die Möglichkeit, strategische Entscheidungen in Bezug auf Scholz Austria zu blockieren.
7.Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Erwerb gemeinsamer Kontrolle von Scholz und voestalpine über Scholz Austria und somit um einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.
8.Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 2 5 Mrd. EUR. Scholz und voestalpine verfügen über einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung.
2Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25).
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9.Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses sind die Tätigkeiten der Parteien im Bereich von Verarbeitung, Aufbereitung und dem Handel mit Metallschrott (Eisenschrott und Nicht-Eisen-Schrott in Form von Kupfer, Aluminium, Messing und Blei) in Österreich, der Tschechischen Republik sowie in geringem Umfang im Handel mit aufbereitetem Metallschrott in Deutschland, Slowenien und Polen.
10.Die Kommission hat in vorangegangenen Entscheidungen separate Produktmärkte für den Handel mit Eisen-Schrott sowie den Handel mit Nicht-Eisen-Schrott definiert. Auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages geht die Kommission weiterhin davon aus, dass zwischen Eisen- und Nicht-Eisen-Schrott zu unterscheiden ist. Auch die Parteien halten die Unterscheidung für sachgerecht und die Untersuchungen der Kommission im vorliegenden Fall haben keinen Anlass gegeben, von dieser Unterscheidung abzurücken.
11.In Bezug auf Eisen-Schrott gehen die Parteien davon aus, dass ein einheitlicher Markt für den Handel mit Eisen-Schrott besteht. Dieser Markt umfasse das Sammeln, Aufbereiten und den Handel mit Schrott. Eine Unterteilung in Sammeln und Aufbereiten einerseits sowie den Handel mit aufbereitetem Eisen-Schrott andererseits sei nicht sachgerecht. Auch eine Unterscheidung nach Art des Metalls sei nicht angezeigt.
12.In den zuvor genannten Entscheidungen hat die Kommission in Betracht gezogen, den Gesamtmarkt für den Handel mit Schrott in Teilmärkte für das Sammeln und Aufbereiten einerseits und den Handel mit aufbereitetem Schrott andererseits zu unterteilen. Des Weiteren kommt eine Unterscheidung des Eisen-Schrott-Marktes nach der Art des Metalls in Qualitätsstahl einerseits und Edelstahl andererseits in Betracht. Ebenso wie in den vorangegangenen Fällen muss jedoch auch im vorliegenden Fall nicht abschließend geklärt werden, ob von separaten Produktmärkten auszugehen ist, da wirksamer Wettbewerb durch das Zusammenschlussvorhaben in allen alternativen Produktmärkten nicht erheblich behindert wird.
13.Ebenso wie für Eisen-Schrott kommt für den Markt des Nicht-Eisen-Schrotts eine Unterteilung in das Sammeln und Aufbereiten einerseits sowie den Handel mit bearbeitetem Nicht-Eisen-Schrott andererseits in Betracht. Zudem kann nach Art der Nicht-Eisen-Metalle unterschieden werden, wobei die meisten Unternehmen mehrere Metallsorten sammeln und aufbereiten, so dass auf der Anbieter Seite Flexibilität vorhanden zu sein scheint, mehrere Metalle zu sammeln, zu verarbeiten und zu veräußern. Die Parteien sind im Bereich von Kupfer-, Aluminium-, Messing- und Bleischrott aktiv. Im vorliegenden Fall muss nicht abschließend geklärt werden, ob von separaten Produktmärkten auszugehen ist, da wirksamer Wettbewerb durch das Zusammenschlussvorhaben in allen untersuchten Produktmärkten nicht erheblich behindert wird.
3IV/M.1146 – SHV ENERGY/THYSSEN KLÖCKNER RECYCLING; COMP/M.2196 – ENRON/BERGMANN/HUTZLER; COMP.EGKS.1355 – INTERSEROH/HANSA; COMP.EGKS.1358 – SCHOLZ/ALBA/ELSA.
4COMP/M.4495 – ALFA ACCIAI/CRONIMET/REMONDIS/TSR.
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14.Die Kommission ist in vorangegangnen Entscheidungen davon ausgegangen, dass der Gesamtmarkt für den Handel mit Eisen-Schrott mindestens das Gebiet des EWR umfasst, da keinerlei Handelsschranken innerhalb des EWR bestehen, sich die Preise für Schrott im wesentlichen nach der London Metal Exchange bestimmen und die Transportkosten relativ gering sind. Auch ein möglicher separater Teil-Markt für den Handel mit aufbereitetem Schrott ist aus den gleichen Gründen mindestens EWR-weit, auch unabhängig davon, ob es sich um Qualitätsstahlschrott oder Edelstahlschrott handelt. Auch in Bezug auf den Gesamtmarkt für den Handel mit Nicht-Eisen-Schrott hat die Kommission in früheren Entscheidungen angenommen, dass es sich um einen Markt handelt, der mindestens EWR-weit abzugrenzen ist. Die große Mehrzahl der im Rahmen der Marktuntersuchung eingegangenen Antworten hat ebenfalls bestätigt, dass die jeweiligen Handelsmärkte mindestens den Bereich des EWR umfassen.
15.Für die potentiellen Märkte für das Einsammeln und Aufbereiten von Eisen-Schrott und von Nicht-Eisen-Schrott geht die Kommission davon aus, dass diese Märkte räumlich kleiner als die beiden Handelsmärkte abzugrenzen sind. Ob es sich um nationale oder regionale Märkte handelt, ist bislang nicht entschieden worden. Auch im vorliegenden Fall muss nicht über die räumliche Ausdehnung entschieden werden. Die im Rahmen der Marktuntersuchung eingegangenen Antworten deuten jedoch darauf hin, dass die räumlichen Märkte jedenfalls über Radien von 50km um die jeweiligen Schrottplätze hinausgehen und mindestens 200km umfassen.
16.Auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Eisenschrott verfügen die Parteien nach ihren Angaben über gemeinsame Marktanteile von [5-10%](Qualitätsstahlschrott [5-10%], Edelstahlschrott [5-10%]) Dabei resultieren die Marktanteile aus den
5COMP.EGKS.1355 – INTERSEROH/HANSA;
6COMP.ECSC.1358 – SCHOLZ/ALBA/ELSA
7COMP/M.2196 –ENRON/BERGMANN/HUTZLER.
8COMP/ECSC.1358 – SCHOLZ/ALBA/ELSA.
Alle Marktanteile sind auf Volumen-Basis angegeben.
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Aktivitäten die an Scholz Austria übertragen werden, sowie den Tätigkeiten von Scholz außerhalb des Gemeinschaftsunternehmens. Auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Nicht-Eisen-Schrott liegen die gemeinsamen Marktanteile bei keinem der hier relevanten Metalle (Kupfer, Aluminium, Messing und Blei) über 10 [5%]. Auch hier beziehen sich die gemeinsamen Marktanteile auf die Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens sowie die weiteren Aktivitäten von Scholz.
Einige der bei der Marktuntersuchung befragten Kunden der Parteien haben die Befürchtung geäußert, dass es durch den Zusammenschluss zu einer Preissteigerung für Schrott (hauptsächlich in Bezug auf Eisenschrott) kommen könnte. Zudem befürchten einige Unternehmen, in Zukunft nicht mehr durch das Gemeinschaftsunternehmen oder Scholz mit Schrott beliefert zu werden.
Auf den EWR-weiten Handelsmärkten für Eisenschrott und Nicht-Eisenschrott verfügen die Parteien jedoch nur über geringe Marktanteile. Eine effektive Möglichkeit zur Erhöhung der Schrottpreise für Schrottverbraucher (Stahlunternehmen, Gießereien) oder eine effektive Einschränkung der Belieferung der Schrott-Kunden ist daher nicht vorhanden. Der Zusammenschluss wird somit nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den EWR-weiten Handelsmärkten für Eisenschrott und für Nicht-Eisenschrott führen.
19.In Österreich verfügen die Parteien nach ihren Angaben über gemeinsame Marktanteile von [20-30%] für das Sammeln und Aufbereiten von Eisenschrott. Im Segment des Sammelns und Aufbereitens von Qualitätsstahlschrott liegt der gemeinsame Marktanteil bei [20-30%]. Für das Segment Edelstahlschrott liegt der gemeinsame Marktanteil bei [20-30%]. Daneben haben die Parteien - ausgehend von 200km Umkreisen um ihre Standorte - Informationen für den Bereich Österreich ohne Vorarlberg und Tirol übermittelt. Hier liegt der gemeinsame Marktanteil bei [20-30%] (Qualitätsstahl [20-30%], Edelstahl bei [30-40%])
20.Die Parteien sind bei den Berechnungen der Marktanteile von einem Marktvolumen von ca. 2,2 Mio. Tonnen für den Österreichischen Markt und für 1,9 Mio. Tonnen für Österreich ohne Vorarlberg und Tirol ausgegangen. Nach den Angaben der Parteien gibt es keine offiziellen Statistiken zum Sammeln und Aufbereiten von Schrott. Ausgehend von den Daten für den EWR-Handelsmarkt beruhen die Schätzungen der Parteien für den nationalen Markt auf den Daten zur Rohstahlproduktion und der zur Rohstahlproduktion durchschnittlich verwendeten Schrottmenge, dem Bedarf von Gießereien sowie Statistiken zum Im- und Export von Eisenschrott nach und aus Österreich.
21.In der Tschechischen Republik liegt der Marktanteil im potentiellen Markt des Sammelns und Aufbereitens von Eisenschrott für die in das Gemeinschaftsunternehmen eingebrachten Aktivitäten, sowie die weiteren Aktivitäten von Scholz nach den Angaben der Parteien bei [20-30%]
10Die Angaben zu den Marktvolumina beruhen auf statistischen Angaben eines Unternehmens-Verbandes. Die im Rahmen der Marktuntersuchung der Kommission eingegangenen Antworten bestätigen die Größenordnung der Marktanteile im Bereich des EWR-weiten Handelsmarkts für Eisen und Nicht-Eisen-Schrott.
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11.(Qualitätsstahlschrott [20-30%], Edelstahlschrott [10-20%]). Auf der Basis von 200km Umkreisen um die jeweiligen Standorte der Parteien ergeben sich Überschneidungen, die letztlich den gesamten Bereich der Tschechischen Republik erfassen. Die Parteien haben daher keine separaten Informationen für einzelne 200km-weite Regionen in der Tschechischen Republik übermittelt.
22.Die Kommission hat des Weiteren die Marktanteile in 50km Radien um die jeweiligen Standorte der Parteien in Österreich und der Tschechischen Republik untersucht. Nur in den Regionen Graz, Österreich, und Sokolnitz, Tschechische Republik, kommt es durch den Zusammenschluss zu Marktanteilsadditionen.
23.In Graz verfügen die Parteien nach ihren Angaben über gemeinsame Marktanteile von [30-40%] (Qualitätsstahlschrotts [30-40%], Edelstahlschrott [20-30%]). In Sokolnitz liegt der gemeinsame Marktanteil bei [30-40%] (Qualitätsstahlschrott [30-40%], für Edelstahlschrott [30-40%]).
24.In der Marktuntersuchung haben einige Wettbewerber die Befürchtung geäußert, dass der Zusammenschluss zu einer beherrschenden Stellung der Zusammenschlussparteien führen könnte und dass die Preise, die beim Verkauf des Schrotts an Stahlunternehmen, Gießereien oder an Schrotthändler zu erzielen sind, sinken werden. Einige Wettbewerber befürchten, dass voestalpine den Schrott ausschließlich über Scholz Austria bzw. Scholz ankaufen wird. Auch einige als Zulieferer befragte Unternehmen sind der Ansicht, dass die Preise die von Ihnen beim Verkauf des Schrotts zu erzielen sind, infolge des Zusammenschlusses sinken werden.
25.Ausgehend von den Marktanteilsangaben der Parteien für Österreich, die Tschechische Republik und die Region Österreich ohne Vorarlberg und Tirol ist wegen der relativ geringen Marktanteile (unter 30%, nur für Edelstahlschrott in Österreich ohne Vorarlberg und Tirol bei [30-40%]) keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu befürchten.
26.Die von den Parteien vorgelegten Marktanteilsangaben erscheinen auch glaubwürdig. Die Angaben zu den Marktvolumina für die Sammel- und Aufbereitungsmärkte beruhen auf Daten zum Schrottbedarf in diesen Gebieten, sowie Daten zum Im- und Export von Schrott. Die Kommission hält diese Ermittlungsweise für durchaus sachgerecht, auch wenn mit dieser Ermittlungsmethode keine vollständige Genauigkeit zu erreichen ist.
27.Selbst wenn man jedoch von geringeren Marktvolumina ausgeht und dementsprechend höhere Marktanteile der Parteien annimmt, führt der Zusammenschluss, wie im Folgenden dargelegt wird, nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs in Österreich, der Tschechischen Republik oder Österreich ohne Vorarlberg und Tirol. Das gleiche gilt für die Gebiete um Graz und Sokolnitz.
28.Für die Regionen Graz und Sokolnitz ist zunächst festzustellen, dass nach den im Rahmen der Marktuntersuchung eingegangenen Antworten die räumliche
11 Das Marktvolumen in der Tschechischen Republik ist von den Parteien analog der Methode für Österreich berechnet worden.
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29.Ausdehnung des potentiellen Marktes für das Sammeln und Aufbereiten von Eisen-Schrott vermutlich größer als 50km um die jeweiligen Standorte der Zusammenschlussparteien ist. Für die Mehrzahl der befragten Unternehmen spielten Transportkosten oder sonstige Hemmnisse bei Transport bis zu einer Entfernung von 200km keine maßgebliche Rolle.
30.Daneben ist eine Reihe von glaubwürdigen Wettbewerbern vorhanden. Im Raum Graz verfügt die Kohl GmbH nach Angaben der Parteien über Marktanteile im Bereich des Eisenschrotts von ca. [10-20%], die Schaufler GmbH über Marktanteile von ca. [10-20%]. Daneben sind in Graz weitere Wettbewerber mit geschätzten Marktanteilen von 5% vorhanden. Zudem existieren in Österreich eine Vielzahl weitere Wettbewerber, insbesondere Loacker Recycling GmbH, Müller Gutenbrunn GmbH, Gebrüder Gratz GmbH, die über Kapazitäten und Know-How verfügen
31.Auch in der Tschechischen Republik sind eine Vielzahl von Wettbewerbern im Bereich des Sammelns und Aufbereitens von Schrott vorhanden. In Sokolnitz sind nach den Angaben der Parteien beispielsweise Remet mit ca. [20-30%] und TSR mit [20-30%] Marktanteil sowie mehrere kleinere Wettbewerber vorhanden.
32.Ein Sinken der Preise, die Schrottproduzenten und Schrottsammler beim Verkauf von Schrott an Schrottverbraucher (Stahlunternehmen, Gießereien) oder an Schrotthändler erzielen können als Folge des Zusammenschlusses scheint nicht wahrscheinlich. Zum einen besteht eine erhebliche Nachfrage nach Schrott, die das Schrottaufkommen übersteigt. Zum anderen sind für Schrottproduzenten (Industrieunternehmen, Haushalte) sowie für andere Unternehmen, die Schrott sammeln und aufbereiten, selbst auf engstem geographischem Raum weiterhin hinreichend alternative Abnehmer für Schrott vorhanden. Es kommt hinzu, dass die Marktzutrittschranken für das Sammeln und Aufbereiten von Schrott niedrig sind. Es sind relativ geringe Investitionen nötig und auch rechtliche Beschränkungen, insbesondere umweltrechtlicher Art, sind nicht signifikant.
33.Auch ein möglicher Wegfall der voestalpine als Kunde der Schrottlieferanten führt nicht zu wettbewerblichen Bedenken, da die voestalpine auf den Märkten für die Herstellung von Stahl keine erhebliche Wettbewerbsposition besitzt (ca. [0-5%] der EU-Rohstahlproduktion).
34.Aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Wettbewerber und dem Umstand, dass selbst bei einer gewissen Marktkonzentration im Bereich des Einsammelns und Aufbereitens eine Beeinträchtigung der Kunden von Schrott (Schrotthändler oder Stahlunternehmen) nicht wahrscheinlich erscheint, führt der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Bereich des Einsammelns und Aufbereitens von Eisenschrott, sowie den Teilbereichen Qualitätsstahlschrott und Edelstahlschrott für keinen der in Frage kommenden räumlichen Bereiche. Infolgedessen muss nicht abschließend entschieden werden,
12 Die Kohl GmbH hat im Rahmen der Marktuntersuchung keine Bedenken gegen den Zusammenschluss geäußert.
13 Die Schauffler GmbH schätzt ihren Marktanteil im Bereich des Einsammelns und Aufbereitens von Eisenschrotts auf [10%- 20%] im Raum Graz und auf [10-20%] in Österreich.
37.In Graz liegt der Marktanteil für alle Nicht-Eisen-Schrotte nach Angaben der Parteien bei [30-40%]. Für die einzelnen Metalle belaufen sich die Marktanteile auf: Kupferschrott [30-40%], Aluminiumschrott [20-30%], Messingschrott [30-40%], Bleischrott [30-40%].
38.In Sokolnitz liegt der Marktanteil für alle Nicht-Eisen Metall Schrotte nach Angaben der Parteien bei [30-40%]. Für die einzelnen Metalle belaufen sich die Marktanteile auf: Kupferschrott [30-40%], Aluminiumschrott [20-30%], Messingschrott [30-40%], Bleischrott [20-30%].
39.Einige befragte Unternehmen haben sich kritisch zum Zusammenschluss geäußert. Dabei entspricht die Argumentation im Wesentlichen der bei den Eisen-Metallschrotten.
40.Auf nationaler Ebene führt der Zusammenschluss jedoch wegen des immer noch geringen Marktanteils der Parteien nicht zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Zudem existiert ebenso wie im Bereich des Eisenschrotts eine
14Bei der Marktuntersuchung sind die jeweiligen Marktvolumen zum Teil geringer eingeschätzt worden als durch die Parteien. Die von befragten Unternehmen gemachten Angaben liegen allerdings nicht maßgeblich unter denen der Parteien.
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Vielzahl von glaubwürdigen Wettbewerbern. Dies gilt auch für die Gebiete Graz und Sokolnitz und die Marktzutrittschranken sind gering.
41.Es kommt hinzu, dass - ebenso wie im Bereich des Eisenschrottes – weder ein Sinken der Ankaufspreise für Nicht-Metallschrotte noch ein Steigen der Verkaufspreise für Nicht-Metallschrotte aufgrund des Zusammenschlusses wahrscheinlich erscheint. Auch ein eventueller Wegfall der voestalpine als Kunde hat wegen der geringen Marktmacht der voestalpine keine nachhaltige Bedeutung für den Wettbewerb. Auch sind für Schrottlieferanten selbst auf dem kleinsten untersuchen geographischen Raum weiterhin hinreichend Abnehmer für Nicht-Eisen Schrott vorhanden. Der Zusammenschluss führt daher nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs, und es muss hier nicht abschließend entschieden werden, ob ein separater Sammel- und Aufbereitungsmarkt für Nicht-Eisenmetalle existiert, ob ggf. nach der Art des Metalls zu unterscheiden ist und welche räumliche Ausdehnung diesen potentiellen Märkte haben.
42.Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission Gez. Neelie KROES Mitglied der Kommission
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