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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union# 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An den Anmelder:
Betr.: Sache M.7532 – INTERSEROH/ ALSO DEUTSCHLAND/ ALSO BRINGBACK Kommissionsbeschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung 1 (EG) Nr. 139/2004 des Ratesund Artikel 57 des Abkommens über den 2Europäischen Wirtschaftsraum
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 31. August 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das zur deutschen ALBA-Gruppe („ALBA“) gehörige Unternehmen Interseroh Dienstleistungs GmbH („Interseroh“, Deutschland) und die zur schweizerischen ALSO Holding AG („ALSO“) gehörige Impaso Online Services GmbH („Impaso“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen ALSO bringback GmbH („ALSO bringback“, Deutschland). ALSO 3bringback befindet sich momentan unter der alleinigen Kontrolle von Impaso.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 298 vom 10.09.2015, S. 3.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- ALBA Group (Interseroh): Recycling- und Umweltdienstleistungen und Vertrieb von Rohstoffen;
- ALSO (Impaso): Großhandel (europaweit) mit Produkten, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verbraucherelektronik;
- ALSO bringback: das GU soll im Handel mit Altgeräten aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie, Verbraucherelektronik und anderen Elektrogeräten tätig werden.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a und c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) 4 Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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