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BANK AUSTRIA / RZB / ERSTE BANK / JV

M.2907

BANK AUSTRIA / RZB / ERSTE BANK / JV
September 19, 2002
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Valentina R., lawyer

DE

Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ‹BER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWƒNDE Datum: 20/09/2002

Auch in der CELEX-Datenbank verf¸gbar Dokumentennummer 302M2907

Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg

KOMMISSION DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Br¸ssel, 20/09/2002 SG (2002) D/231682

In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen InformationenFUSIONSVERFAHREN ausgelassen. Die Auslassungen sind durchARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG Klammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.

÷FFENTLICHE VERSION

An die anmeldenden Parteien

Betrifft : Fall Nr. COMP/M.2907 ñ Bank Austria/RZB/Erste Bank/JV Anmeldung vom 19.08.2002 gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung)

1.1. Am 19.08.2002 ist die Anmeldung eines Zusammenschluflvorhabens gem‰fl Artikel 4 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Ratesbei der Kommission eingegangen. Danach ist folgendes beabsichtigt: Das ˆsterreichische Unternehmen Bank Austria Creditanstalt AG (ìBank Austriaî), welches der deutschen Bayrische Hypo- und Vereinsbankgruppe (ÑHVBì) angehˆrt, das ˆsterreichische Unternehmen Raiffeisen Zentralbank ÷sterreich AG (ÑRZBì) und das ˆsterreichische Unternehmen ERSTE Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG (ìErste Bankî) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle ¸ber das ˆsterreichische Unternehmen EBPP Electronic Bill Presentment and Payment GmbH (ìEBPP GmbHî) durch den Kauf von Anteilsrechten.

2.2. Nach Pr¸fung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dafl das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates f‰llt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlafl zu ernsthaften Bedenken gibt.

1ABl. L 395 vom 30.12.1989, S.1, berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13; zuletzt ge‰ndert durch Verordnung (EWG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung in ABl. L 40 vom 13.02.1998, S. 17.)

Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - Belgien Telefon: Zentrale 299.11.11 Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Br¸ssel.

I. DIE TƒTIGKEITEN DER PARTEIEN

3.3. Die Bank Austria ist ÷sterreichs grˆflte Universalbank und betreibt sowohl direkt als auch ¸ber Tochtergesellschaften alle wesentlichen Bankgesch‰fte. Die Bank Austria ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der HVB, einer Universalbank, die zum ¸berwiegenden Teil in Deutschland t‰tig ist.

4.4. Die RZB steht der ˆsterreichischen Raiffeisen-Bankengruppe vor. Diese ist dreistufig aufgebaut. Die erste Stufe umfaflt 607 rechtlich selbst‰ndige Raiffeisenbanken mit 1.716 Zweigstellen, die schwerpunktm‰flig im Privatkundengesch‰ft sowie im Firmenkundengesch‰ft f¸r Klein- und Mittelbetriebe t‰tig sind. Als zweite Stufe fungieren auf der Ebene der ˆsterreichischen Bundesl‰nder acht regionale Raiffeisen-Landesbanken ("RLBës"), deren Anteile von den Prim‰rbanken gehalten werden. Die RLB's sind selbst im Privat- und Firmenkundengesch‰ft t‰tig und dar¸ber hinaus Clearingstelle der Prim‰rbanken, wobei sie diesen umfangreiche Dienstleistungs- und Beratungsangebote zur Verf¸gung stellen. Die dritte Ebene ist die RZB, deren Anteile zu insgesamt ca. 88 % von den RLBís gehalten werden. Neben ihrer Funktion als Repr‰sentantin der Raiffeisen-Bankengruppe betreibt die RZB auch selbst Bankgesch‰fte mit dem Schwerpunkt Auslandsaktivit‰ten und Groflkundenbetreuung.

5.5. Die Erste Bank ist ein ˆsterreichischer Finanzdienstleistungskonzern, spezialisiert auf die Bereiche Bank- und Versicherungsdienstleistungen f¸r Privatkunden sowie Klein- und Mittelbetriebe. Geographisch ist die Erste Bank vorwiegend in ÷sterreich und in dessen zentraleurop‰ischen Nachbarstaaten t‰tig. Dar¸ber hinaus fungiert die Erste Bank als Spitzeninstitut des ˆsterreichischen Sparkassensektors. Dabei ¸bt sie insbesondere die Funktion einer zentralen Clearingstelle des Sektors aus und ist in den einzelnen Mitgliedsorganisationen des Sektors f¸r die Zusammenarbeit im Bereich Produktentwicklung und Vertrieb verantwortlich.

6.6. Die im April 2002 gegr¸ndete EBPP GmbH soll im Bereich elektronische Rechnungsstellung und ñbezahlung - Electronic Bill Presentment and Payment (ÑEBPPì) - t‰tig sein. Unternehmen und andere Institutionen sollen Rechnungen auf elektronischem Weg zu ihren Rechnungsempf‰ngern weiterleiten kˆnnen. Der Rechnungsempf‰nger soll ¸ber eine offene Internetplattform gesicherten Zugang zu seinen Rechnungen erhalten und dabei die Mˆglichkeit haben, die Rechnungen zu bearbeiten und Zahlungen freizugeben. Dabei werden die folgenden drei Wege der Zahlungsfreigabe zur Verf¸gung stehen: i) ¸ber ein Internetkonto des Rechnungsempf‰ngers; ii) durch die EBPP GmbH ¸ber eine generelle Einzugserm‰chtigung, die von den Rechnungsempf‰ngern an die EBPP GmbH erfolgt; iii) auf traditionellem Weg durch Ausdruck der Rechnung und ‹berweisung des Rechnungsbetrages mittels Zahlschein.

7.7. Die EBPP GmbH soll sowohl im Bereich ÑBusiness to Businessì (ÑB2Bì) als auch im Bereich ÑBusiness to Consumerì (ÑB2Cì) t‰tig werden. Als Kundenzielgruppe will die EBPP GmbH zun‰chst Unternehmen ansprechen, welche laufend eine grofle

Anzahl von Rechnungen erstellen, wie Unternehmen der Bereiche Telekommuni-kation, Versicherungswesen, Medien, Energieversorgung und ˆffentlicher Dienst. Ein Entgelt f¸r die Dienstleistungen soll lediglich vom Rechnungssteller entrichtet werden, f¸r den Rechnungsempf‰nger sollen die Dienstleistungen kostenfrei sein.

II. DER ZUSAMMENSCHLUSS

8.8. Die EBPP GmbH ist ein bestehendes Gemeinschaftsunternehmen, welches seit seiner Gr¸ndung im April 2002 gemeinsam von der Bank Austria und der RZB kontrolliert wird. Das entsprechende Zusammenschluflvorhaben COMP/M.2402 Creditanstalt/- RZB/JVwurde von der Kommission mit der Entscheidung vom 2.7.2001 freigegeben.

9.9. Nach Angaben der Parteien stellte sich die Aufnahme der operativen T‰tigkeit des Gemeinschaftsunternehmens schwieriger als erwartet dar und ist bis dato noch nicht erfolgt. Die Parteien f¸hren dabei, neben den Schwierigkeiten einen geeigneten Hersteller der Software f¸r die EBPP-Dienstleistungen zu finden, die negative Wirtschaftsentwicklung in ÷sterreich seit der Freigabeentscheidung vom 2.7.2001 an. Nach Auffassung der Parteien ist das kaufm‰nnische Risiko f¸r eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes ohne die Gewinnung eines zus‰tzlichen Vertragspartners zu hoch.

10.10. Am 8.8.2002 wurde deshalb zwischen den derzeitigen Gesellschaftern der EBPP GmbH und der Erste Bank ein Abtretungsvertrag und ein Syndikatsvertrag abgeschlossen. Demgem‰fl werden Gesch‰ftsanteile der EBPP GmbH von den derzeitigen Teilhabern an die Erste Bank ¸bertragen, sodass nach Vollendung des Zusammenschlusses die EBPP GmbH direkt oder indirekt jeweils zu gleichen Teilen von der Bank Austria, der RZB und der Erste Bank gehalten und von diesen gemeinsam kontrolliert wird. Gem‰fl dem Syndikatsvertrag kann jede der drei Muttergesellschaften Aktionen blockieren, die das strategische Wirtschaftsverhalten von EBPP GmbH bestimmen. Entscheidungen ¸ber die Gesch‰ftspolitik, das Budget, den Gesch‰ftsplan, grˆflere Investitionen sowie die Besetzung der Unternehmensleitung kˆnnen nur einstimmig gefasst werden. Das Gemeinschaftsunternehmen wird auf Dauer alle Funktionen einer selbst‰ndigen Wirtschaftseinheit erf¸llen.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

11.11. Die Unternehmen Bank Austria/HVB, RZB und Erste Bank erzielten im Jahr 2001 einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als EUR 5 Mrd.(Bank Austria/HVB:

3Die zum Zeitpunkt der Anmeldung beteiligte Tochterunternehmung der Bank Austria, Creditanstalt AG, wurde mittlerweile in die Bank Austria integriert.

4Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission ¸ber die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25).

EUR 44.004 Mio., RZB: EUR 6.357 Mio., Erste Bank: EUR 5.351). Jedes Unternehmen hatte einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als EUR 250 Mio. (Bank Austria/HVB: EUR [...], RZB: EUR [...], Erste Bank: EUR [...]). Die Bank Austria/HVB, die RZB und die Erste Bank erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschlufl hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung.

IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT

A. Sachlich relevante M‰rkte

12.12. Die Parteien definieren den sachlich relevanten Markt als den Markt f¸r Dienstleistungen im Bereich externer Buchhaltung. Nach der von der Kommission durchgef¸hrten Marktuntersuchung deuten allerdings mehrere Aspekte, insbesondere die hohen Entwicklungskosten f¸r die EBPP-Software und unterschiedliche Kundenpr‰ferenzen und Zielgruppen f¸r den traditionellen Rechnungsverkehr einerseits und EBPP-Dienstleistungen andererseits, auf einen separaten Markt f¸r EBPP-Dienstleistungen hin. Eine genaue Abgrenzung der sachlich relevanten M‰rkte ist jedoch nicht notwendig, weil in allen untersuchten alternativen M‰rkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil dieses Gebietes erheblich behindert w¸rde.

B. R‰umlich relevante M‰rkte

13.Der r‰umlich relevante Markt f¸r EBPP-Dienstleistungen wird von den Parteien, zumindest in der Startphase, als national angesehen. Die EBPP GmbH wird anfangs ausschliefllich versuchen, ˆsterreichische Unternehmen als Kunden zu gewinnen. Mittelfristig sollen mehrsprachige Web-Anwendungen entwickelt werden und danach versucht werden, den T‰tigkeitsbereich des Gemeinschaftsunternehmens auf andere EU- und zentraleurop‰ische L‰nder auszuweiten. Die genaue Definition des r‰umlich relevanten Marktes ist hier nicht notwendig, weil in allen untersuchten alternativen M‰rkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil dieses Gebietes erheblich behindert w¸rde.

C. Wettbewerbliche Beurteilung

14.Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass das Vorhaben keinen Anlafl zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben gibt und zwar aus folgenden Gr¸nden:

15.Der Zusammenschlufl f¸hrt auf keinem der relevanten M‰rkte zu Marktanteilsadditionen der Parteien, da diese bis dato noch nicht im EBPP-Dienstleistungsbereich t‰tig sind. Nach Entwicklung der EBPPñSoftware wird die EBPP GmbH im Wettbewerb mit zwei bereits auf dem ˆsterreichischen Markt t‰tigen EBPP-Dienstleistern stehen, mit Ñbezahlen.atì der BAWAG/PSK-Gruppe, und mit dem Unternehmen Ñbill by click AG Internet Solutionsì.

16.Dar¸ber hinaus bieten eine Reihe von groflen ˆsterreichischen Unternehmen, die regelm‰flig eine Vielzahl von Rechnungen verschicken, ihren Kunden ¸ber die eigene Homepage eine elektronisch gest¸tzte Rechnungsabwicklung an. Diese ÑDirekt Billerì sind in ÷sterreich insbesondere Energieversorger (z.B. Energie-Allianz) Telekommunikationsunternehmen (z.B. Telecom Austria, UTA, Connect), oder Softwareunternehmen (z.B. IBM). Handelt es sich bei diesen ÑDirekt Billernì auch nicht um EBPP-Dienstleister, da die elektronische Rechnungsabwicklung lediglich f¸r die eigenen Kunden als kostenloser Zusatzservice f¸r die erbrachte Dienstleistung angeboten wird, so geht doch ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die EBPP-Dienstleister aus. Der wettbewerbliche Handlungsspielraum der EBPP-Dienstleister wird durch die Pr‰senz der ÑDirekt Billerì eingeschr‰nkt. Die Kommission geht davon aus, dass die wichtigsten k¸nftigen Kunden der EBPP-GmbH grofle Rechnungssteller sein werden, von denen einige bereits als ÑDirekt Billerì fungieren. Insbesondere f¸r diese Unternehmen m¸ssen EBPP-Unternehmen mit ihren Dienstleistungen einen eindeutigen Mehrwert bieten , um sie als Kunden gewinnen bzw. beibehalten zu kˆnnen.

17.Ferner handelt es sich bei EBPP-Dienstleistungen in ÷sterreich wie auch im EWR um einen jungen, sich noch stark in der Entwicklung befindlichen Markt. Nach Sch‰tzungen der Parteien wird derzeit lediglich ein geringer Prozentsatz (weit unter 5 %) der j‰hrlich ˆsterreichweit ca. 700 Millionen bzw. europaweit ca. 35 Milliarden erstellten Rechnungen elektronisch abgewickelt. Dabei betrifft der weitaus ¸berwiegende Teil das Ñdirect billingì, wohingegen nur ein Bruchteil dieser elektronisch abgewickelten Rechnungen EBPP-Dienstleistungen im eigentlichen Sinne darstellt. Wenn sich das EBPP Dienstleistungsangebot auf dem Markt durchsetzt, steht somit auch neu in den Markt eintretenden Wettbewerbern ein erhebliches Entwicklungspotential zur Verf¸gung.

18.Vertikale Auswirkungen des Zusammenschlusses auf andere Bankdienstleistungen der beteiligten Unternehmen sind nicht zu bef¸rchten. Zwar haben die beteiligten Banken gemeinsam eine sehr starke Marktposition auf dem ˆsterreichischen Bankenmarkt (nach Angaben der Parteien bel‰uft sich der kumulierte Marktanteil der drei beteiligten Banken im Bereich Zahlungsverkehr auf zwischen [65% und 75%], jedoch stellen diese hohen Marktanteile auch dann kein wettbewerbliches Problem dar, wenn man den Zahlungsverkehrsmarkt als einen dem EBPP nachgeordneten Markt ans‰he. Bei der von der EBPP GmbH entwickelten Web-Anwendung wird es sich um eine offene Plattform handeln, bei der weder Rechnungssteller noch Rechnungsempf‰nger verpflichtet werden, ein Bankkonto bei einer der M¸tter von EBPP GmbH zu halten, um EBPP-Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu kˆnnen.

19.Die Tatsache, dass die Parteien starke Wettbewerber auf dem ˆsterreichischen Bankenmarkt sind, stellt schlieflich keine Marktzutrittsschranke f¸r neue Anbieter von EBPP-Leistungen dar. Neben Banken sind im EBPP-Dienstleistungsbereich auch eine Reihe von anderen Unternehmen in Europa t‰tig. Insgesamt hat die Marktuntersuchung ergeben, dass einige Unternehmen, die bereits in Deutschland EBPP-Dienstleistungen anbieten, k¸nftig auch einen Marktzutritt auf den ˆsterreichischen Markt in Erw‰gung ziehen kˆnnten. F¸r deutsche Unternehmen, die bereits ¸ber eine funktionst¸chtige EBPP-Software verf¸gen, sind die Marktzutrittschranken insbesondere aufgrund der fehlenden Sprachbarrieren relativ gering.

20.Aus den angef¸hrten Gr¸nden begr¸ndet oder verst‰rkt der beabsichtigte Zusammenschlufl keine marktbeherrschende Stellung, als deren Ergebnis wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert w¸rde.

V. SCHLUSS

21.Aus diesen Gr¸nden hat die Kommission beschlossen, keine Einw‰nde gegen den angemeldeten Zusammenschlufl zu erheben und ihn mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen f¸r vereinbar zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1) b der Fusionskontrollverordnung und auf Artikel 57 des EWR-Abkommens.

F¸r die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission

6

EUC

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