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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Datum: 30/04/2021
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32021M10209
Brüssel, 30.4.2021 C(2021) 3223 final
Ceravis AG Kieler Straße 211 24768 Rendsburg Deutschland
Fraunhofer-Gesellschaft Hansastraße 27 c 80686 München Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 7. April 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Ceravis AG („Ceravis“, Deutschland), Teil der Unternehmensgruppe Danish Agro („Danish Agro“, Dänemark) und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. („Fraunhofer-Gesellschaft“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über E-VITA GmbH („E-VITA“, Deutschland). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 130 vom 14.4.2021, S. 6.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Ceravis: Agrarhandel sowie Saatgut- und Futtermittelherstellung vorwiegend für Landwirte in den norddeutschen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Danish Agro ist ein Agrarhandelsunternehmen,
- Fraunhofer-Gesellschaft: anwendungsorientierte Forschung sowie Auftrags-forschung für staatliche Stellen und die Privatwirtschaft auf verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten,
- E-VITA: Vermarktung, Nutzung, Vertrieb und Weiterentwicklung der Elektronentechnologie für die chemiefreie Saatgutbehandlung.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe (a) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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