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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 04/06/2020
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32020M9666
Brüssel, 04.06.2020 C(2020) 3752 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
2.1. Am 8. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Deutsche Asphalt GmbH („Deutsche Asphalt“, Deutschland) und KEMNA BAU Andrae GmbH & Co. KG („KEMNA BAU“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Heideasphalt GmbH & Co. KG („Heideasphalt“, Deutschland). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Deutsche Asphalt GmbH ist in der Herstellung verschiedener Asphaltsorten für Asphalttrag-, Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten tätig. Deutsche Asphalt ist eine mittelbar kontrollierte Tochtergesellschaft der STRABAG SE (Österreich).
- KEMNA BAU ist im Verkehrswegebau in verschiedenen Marktabschnitten tätig, insbesondere in der Rohstoffgewinnung (Steinbrüche, Kieswerke), in der Herstellung und im Vertrieb von Asphaltmischgut sowie im Bauwesen (Asphaltstraßenbau, Betonbau für besondere Anwendungen, Pflasterbau). Weitere
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 170 vom 18.5.2020, S. 25.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
Tätigkeitsbereiche sind der Erdbau, Entwässerungsarbeiten, der Deponie- und Bahnbau, die Bauwerksinstandsetzung und die Errichtung von Betonschutzwänden.
- Heideasphalt wird ein derzeit von Deutsche Asphalt betriebenes Asphaltmischwerk in Wittingen betreiben.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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