I imagine what I want to write in my case, I write it in the search engine and I get exactly what I wanted. Thank you!
Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32015M7782
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union# 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An die Anmelder:
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.1. Am 23.10.2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Generali Holding Vienna AG ("Generali", Österreich), das der Versicherungsgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A. (Italien) angehört, und das Unternehmen Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Österreich ("Zürich", Österreich), das der Zurich Insurance Group (Schweiz) angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Bonus Pensionskassen Aktiengesellschaft ("Bonus-PK", Österreich), einschließlich seiner Tochtergesellschaften, durch Erwerb von Anteilen. Gleichzeitig erlangt Bonus Vorsorgekasse AG ("Bonus-VK", Österreich), über die Generali und Zürich bereits gemeinsame Kontrolle ausüben, Vollfunktionscharakter im Sinne des 3Artikel 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 362 vom 31.10.2015, S.18.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
–– Generali: Versicherung und Finanzdienstleistungen;
–– Zürich: Versicherung;
–– Bonus-PK: überbetriebliche Pensionskasse;
–– Bonus-VK: Vorsorgekasse.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
2