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Valentina R., lawyer
des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
aus seiner Sitzung vom 28 Oktober 2010
zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache
COMP/M.5969 – Syngenta / Monsanto's Sunflower Seed
Berichterstatter : Die Niederlande
1.1. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem geplanten Rechtsgeschäft um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2003 der Kommission handelt.
2.2. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die für die Würdigung des geplanten Zusammenschlusses sachlich relevanten Märkte die folgenden sind:
a) den Markt für den Sortenhandel (Austausch/Lizenzierung von Elternlinien und Hybriden),
b) den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden
c) den Markt für Insektiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut und
d) den Markt für Fungiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut.
3.3. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der räumlich relevante Markt
a) EU-weit ist für den Markt für den Sortenhandel (Austausch/Lizenzierung von Elternlinien und Hybriden);
b) national ist für den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden;
c) offen bleiben kann für den Markt für Insektiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut;
d) offen bleiben kann für den Markt für Fungiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut.
4.4. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss voraussichtlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen würde in Bezug auf folgende Märkte:
a) den Markt für den Sortenhandel (Austausch/Lizenzierung von Elternlinien und Hybriden),
b) den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden in Spanien und
c) den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden in Ungarn.
5.5. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss voraussichtlich nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen würde in Bezug auf folgende Märkte:
a) den Markt für Insektiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut in der EU/Spanien/Ungarn,
b) den Markt für Fungiziden zur Behandlung von Sonnenblumensaatgut in EU/Spanien/Ungarn.
6.6. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zusagen ausreichend sind, um die erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs in den folgenden Märkten zu beseitigen:
a) den Markt für den Sortenhandel (Austausch/Lizenzierung von Elternlinien und Hybriden),
b) den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden in Spanien,
c) den Markt für die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden in Ungarn.
7.7. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss mit den Zusagen und unter der Bedingung den vollständigen Umsetzung dieser Zusagen, nicht zu einer Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führen wird.
8.8. Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 8 Absatz 1 der EG-Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens als mit dem Gemeinsamen Markt sowie mit dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden sollte.
9.9. Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.
BELGIË/BELGIQUE
BULGARIA
ČESKÁ REPUBLIKA
DANMARK
DEUTSCHLAND
Dirk Vertongen
Markus Brune
EESTI
ÉIRE-IRELAND
ELLADA
ESPAÑA
FRANCE
Eva Aizpurua
Patricia Basset
ITALIA
KYPROS/ KIBRIS
LIETUVA
LUXEMBOURG
LATVIJA
Lettitia Razziti
MAGYARORSZÁG
MALTA
NEDERLAND ÖSTERREICH
POLSKA
Aranka Nagy
Maarten Schueler
PORTUGAL
ROMANIA
SLOVENIJA
SLOVENSKO SUOMI-FINLAND
Jaana Boelius
SVERIGE
UNITED KINGDOM
Anders Flood
Fiorenzo Bovenzi