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WACKER NEUSON / PORR / UMDASCH GROUP / SEQUELLO JV

M.10618

WACKER NEUSON / PORR / UMDASCH GROUP / SEQUELLO JV
July 10, 2022
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Valentina R., lawyer

EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Wettbewerb

Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 11/07/2022

In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32022M10618

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, 11.7.2022 C(2022) 5047 final

NICHTVERTRAULICHE FASSUNG

PORR Equipment Services GmbH Absberggasse 47 1100 Wien Österreich

Umdasch Group Ventures GmbH Josef-Umdasch-Platz 1 3300 Amstetten Österreich

Wacker Neuson SE Preußenstraße 41 80809 München Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.1. Am 15 Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: die Unternehmen Wacker Neuson SE („Wacker Neuson“, Deutschland), Teil der Wacker Neuson Group, und PORR Equipment Services GmbH („PORR“, Österreich), Teil der PORR Group, und Umdasch Group Ventures GmbH („Umdasch“, Österreich), Teil der Umdasch Group, werden im Sinne von Artikel 3(1)(b) und 3(4) der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das gesamte Unternehmen SEQUELLO GmbH („SEQUELLO“ oder das Gemeinschaftsunternehmen, Österreich) haben, derzeit gemeinsam kontrolliert von 3PORR und Umdasch, durch Erwerb von Anteilen.

1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.

2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).

3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 241 vom 24.06.2022, S. 25.

2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

 für Wacker Neuson: Herstellung von Baumaschinen und -geräten sowie Landmaschinen, Wartung und Reparatur, Verkauf gebrauchter und Vermietung von Maschinen, Beratung rund um den Bereich der Betonverdichtung und Angebot von Telematikdiensten für das Flottenmanagement,

 für PORR: die PORR Group ist tätig in der Bauwirtschaft und deckt von der Projektentwicklung über Hoch-, Tief- und Straßenbau bis zu Energie- und Umwelttechnik alle Bereiche der Bauwirtschaft ab,

 für Umdasch: die Entwicklung und Implementierung von Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Gebäuden (Bau) sowie Verbraucher-Kaufprozessen (Einzelhandel). Die Umdasch Group ist darüber hinaus über die Tochtergesellschaft Doka auch als Anbieter und Hersteller von Schalungen und Gerüsten aktiv

 für SEQUELLO: ein Gemeinschaftsunternehmen, das eine Baulogistikplattform anbieten wird, deren Ziel die Digitalisierung und Optimierung des Bestell-, Liefer- und Rechnungslegungsprozesses in der Bauwirtschaft ist.

3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung 4 (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.

4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.

Für die Kommission

(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Director-General

4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.

3

EUC

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