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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 11/11/2020
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32020M9835
Brüssel, 11.11.2020 C(2020) 7955 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 19. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Bertelsmann SE & Co. KGaA („Bertelsmann“, Deutschland) und Die Schweizerische Post AG („Schweizerische Post“, Schweiz) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Cinfoni AG („Cinfoni“, Schweiz) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Bertelsmann ist ein global aufgestelltes Medien- und Dienstleistungsunternehmen aus den Bereichen Fernsehen, Printmedien, Musikindustrie, Bildung und andere Dienstleistungen einschließlich Logistik-, Finanzen und Finanzdaten.
- Schweizerische Post ist das schweizerische Postunternehmen und darüber hinaus im Finanzdienstleistungsbereich tätig.
- Cinfoni beabsichtigt, eine internationale Lösung für die Registrierung, Identifizierung und den Austausch sowie die Weiterverwendung von Daten zur
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 358 vom 26.10.2020, S.11.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
Feststellung der Kundenidentität (KYC-Daten), Daten zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML-Daten) und anderen regulatorischen Basisdaten (z. B. MiFID-II- und FATCA-Daten) anzubieten.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a und Buchstabe c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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