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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32023M11068
Brüssel, 25.4.2023 C(2023) 2918 final
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Österreich
AGRANA Sales & Marketing GmbH Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.1. Am 28. März 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG (“RLBNW”) (Österreich), kontrolliert von Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg.Gen.m.b.H. (Österreich), und AGRANA Sales & Marketing GmbH (“ASM”) (Österreich), kontrolliert von AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (“AGRANA”) (Österreich), übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Beta Pura GmbH (“Beta Pura”) (Österreich), kontrolliert von ASM und Amalgamated Sugar Company (“ASC”) (USA). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-− RLBNW ist eine österreichische Universalbank, die Mitglied der Raiffeisen Bankengruppe Österreich ist.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 126, 11.4.2023, S. 5.
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111
-− ASM ist eine Tochtergesellschaft der AGRANA, deren Geschäftstätigkeit sich in drei Segmente gliedert: Zucker, Stärke und Frucht. Das Zucker-Produktportfolio umfasst eine breite Palette von Zuckererzeugnissen und Nebenprodukten wie Melasse, Rübenschnitzel und andere Futtermittelbestandteile.
-− Beta Pura betreibt eine Betain-Kristallisationsanlage, in der natürliches flüssiges Betain zu natürlichem kristallinem Betain und Nebenprodukten verarbeitet wird.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären Dieser Beschluss wird nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens erlassen.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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