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Valentina R., lawyer
DE
Im Interesse der Transparenz macht die GD Wettbewerb die von den Anmeldern in Abschnitt 1 Punkt 1.2 des Formblatts CO übermittelten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Informationen wurden von den Anmeldern in eigener Verantwortung erstellt. Sie lassen in keiner Weise auf den Standpunkt der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss schließen. Die Kommission haftet nicht für unrichtige oder irreführende Angaben.
Am 2. September 2014 erhielt die Kommission gemäss Artikel 4 der VO (EG) Nr. 139/2014 die Anmeldung des geplanten Erwerbs alleiniger Kontrolle an der Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft (Nationale Suisse) durch ein öffentliches Übernahmeangebot der Helvetia Holding AG.
Die beteiligten Unternehmen sind beide in den Geschäftsbereichen Lebensversicherung, Nichtlebensversicherung und Rückversicherung tätig.
Aufgrund der untergeordneten Marktpräsenz der beiden Unternehmen in der EU erging die Meldung In Kurzform.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
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