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CARGILL / DEGUSSA FOOD INGREDIENTS

M.3975

CARGILL / DEGUSSA FOOD INGREDIENTSCARGILL / DFI
March 28, 2006
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Valentina R., lawyer

Dieser Text wird allein zum Zwecke der Information zugänglich gemacht. Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung ist in allen Amtssprachen der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Fall Nr. COMP/M.3975 – Cargill/Degussa Food Ingredients

Nur der Englische Text ist verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 8 (1) Datum: 29/03/2006

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 29. März 2006

C(2006) 1034 endg.

Nicht vertrauliche Fassung

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 29. März 2006

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.3975 - Cargill/Degussa Food Ingredients)

Entscheidung der Kommission

vom 29. März 2006

über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.3975 - Cargill/Degussa Food Ingredients)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere auf deren Artikel 8 Absatz 1,

gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2006, in dieser Sache das Verfahren einzuleiten,

gestützt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen,

gestützt auf den Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in dieser Sache,

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.Am 21. Oktober 2005 ging bei der Kommission die Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses ein. Dabei übernimmt die Cargill Incorporated („Cargill“, USA) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1

durch den Erwerb von Anteilen die volle Kontrolle über die Unternehmen Degussa Food Ingredients GmbH, Degussa Food Ingredients US, LLC. und Maxens GmbH (gemeinsam „DFI“, Deutschland). Cargill und DFI werden im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet.

2.Im Rahmen der Überprüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt.

2ABl. C ...,...200. , S.....

3.Am 23. November 2005 legten die Parteien der Kommission Verpflichtungsangebote vor. Am 14. Dezember 2005 stellte die Kommission fest, dass selbst bei Berücksichtigung der unterbreiteten Verpflichtungsangebote hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt Anlass zu erheblichen Bedenken besteht und beschloss die Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Fusionskontrollverordnung. Am 4. Januar 2006 ging bei der Kommission eine schriftliche Stellungnahme von Cargill zur Entscheidung der Kommission, ein Verfahren einzuleiten, ein.

3ABl. C ...,...200. , S.....

Der Beratende Ausschuss für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen erörterte den Entwurf dieser Entscheidung am 13. März 2005.

I. PARTEIEN UND VORHABEN

5.Cargill ist eine international tätige Unternehmensgruppe mit Sitz in den USA, die Tierfutter, Lebensmittel sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen anbietet. Besonders aktiv ist das Unternehmen im Bereich Lebensmittelzutaten. Gestärkt wurde seine Position in diesem Segment durch die kürzlich erfolgte Übernahme eines Aroma-Produzenten mit Sitz in Großbritannien und eines Pektin-Herstellers mit Sitz in Deutschland.

6.DFI, ein Hersteller von Lebensmittelzusätzen, befindet sich augenblicklich im Eigentum der Degussa AG, deren Hauptaktionäre RAG (50,1 %) und die E.ON AG (42,86 %) sind. Die beiden Hauptgeschäftszweige von DFI sind „DFI Texturant Systems“ (Degussa Food Ingredients GmbH, Degussa Food Ingredients US, LLC. und deren Tochtergesellschaften) sowie „DFI Flavours“ (Maxens GmbH und Tochtergesellschaften).

7.Der Zusammenschluss besteht in der Übernahme von 100 % der Anteile an DFI, die zurzeit im Besitz der Degussa AG sind.

II. ZUSAMMENSCHLUSS

8.Der angemeldete Zusammenschluss besteht in der Übernahme der Kontrolle von DFI durch Cargill. Es handelt sich daher um einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

9.Der Zusammenschluss ist gemäß Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung von gemeinschaftsweiter Bedeutung. Die Parteien erreichen die in Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung festgelegten Schwellenwerte nicht. Es werden jedoch die in Artikel 1 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung festgelegten Schwellen erreicht: Der weltweite Gesamtumsatz von Cargill und DFI beträgt mehr als 2,5 Mrd. EUR, der

3

Gesamtumsatz von Cargill und DFI übersteigt in mindestens drei Mitgliedsstaaten 100 Mio. EUR, wobei der Umsatz beider Unternehmen in diesen Ländern 25 Mio. EUR überschreitet und sich der gemeinschaftsweite Gesamtumsatz sowohl von Cargill als auch von DFI auf mehr als 100 Mio. EUR beläuft. Darüber hinaus erzielen Cargill und DFI nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedsstaat.

IV. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG

A. Sachlich relevante Märkte

10.Eine Überlappung der Aktivitäten der Parteien besteht ausschließlich in der Herstellung von Lebensmittelzutaten. Beide Parteien produzieren und vertreiben eine große Anzahl verschiedener Lebensmittelzutaten. Ihre Aktivitäten auf diesen Märkten (z.B. Biopolymere, bioaktive Inhaltsstoffe und Aromen) überschneiden sich jedoch nur in geringem Maße und verursachen keine horizontalen Effekte. Die einzigen von der Fusion betroffenen Märkte sind jene für Lecithin (1.), Pektin (2.) und Rohsamenöl (3.).

1. Lecithin

11.Lecithin ist ein Lebensmittelzusatz, der zur Kategorie der Emulgatoren zählt. Der Name Emulgator leitet sich von der Eigenschaft ab, Emulsionen, d.h. Mischungen aus hydrophilen (z.B. Wasser) und hydrophoben (z.B. Öl) Substanzen, zu stabilisieren.

12.Lecithin ist ein „natürlicher“ Emulgator, da die Herstellung seiner Grundform („Flüssiglecithin“) nur physikalische Vorgänge (Zentrifugierung, Entschleimung, usw.) erfordert, deren Ziel die Extraktion des bereits im Samen enthaltenen Lecithins ist („acetonunlöslich“). Lecithin ist der einzige natürliche Emulgator auf dem Markt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei synthetischen Emulgatoren (z.B. Mono- oder Diglyceride) um durch chemische Reaktionen künstlich hergestellte Produkte.

13.Lecithin ist ein Nebenprodukt des Pressens von Ölsamen, im Allgemeinen von Sojabohnen: Die überwiegende Mehrheit des am Markt gehandelten Lecithins wird aus Sojaöl (95 %) gewonnen. Andere Quellen, wie Rapssamen oder Sonnenblumen, sind von untergeordneter Bedeutung. Lecithin wird als Nebenprodukt betrachtet, da es volumenmäßig weniger als 1 % und wertmäßig deutlich weniger als 5 % einer Sojabohne ausmacht. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass nur 25 % der Verarbeitungsstätten weltweit Lecithin herstellen.

* Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, daß keine vertraulichen Informationen bekanntgegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet. Emulgatoren werden z.B. in Margarine verwendet, die zu 80 % aus Öl und 20 % aus Wasser besteht.

14.Andere Quellen (vor allem Sonnenblumen (Produktion von 2000 Tonnen weltweit) und Rapssamen (Produktion von 5000 Tonnen weltweit)) spielen keine maßgebliche Rolle. In geringerem Ausmaß kann Lecithin auch aus Eigelb hergestellt werden. Die Umsätze dieser „alternativen“ Lecithine bleiben jedoch marginal und bilden weniger als [0-10 %]* Marktanteil. Für die Zwecke dieser Entscheidung wird keine Unterscheidung zwischen Sojalecithin und Lecithin aus anderen Quellen getroffen.

15.Der Preis für eine Tonne Sojabohnen beträgt ca. [200-250]* USD. Aus dieser Tonne Sojabohnen werden 750 kg Sojamehl hergestellt und für [100-200]* USD verkauft. Außerdem werden 250 kg Sojaöl mit einem geschätzten Marktwert von [100-150]* USD gewonnen. Schließlich werden noch 5 kg (flüssiges) Lecithin zu Preisen zwischen [0-5]* USD und [5-10]* USD produziert.

16.Die Funktion des Lecithins beschränkt sich im Allgemeinen nicht auf die emulgierende Wirkung; es hat auch Einfluss auf den Geschmack und andere Produktmerkmale. Beispielsweise wird Lecithin sehr häufig in der Schokoladeproduktion eingesetzt, um die Viskosität der flüssigen Schokolademasse während der Verarbeitung zu verringern. Tatsächlich werden die verschiedenen Funktionen des Lecithins bei vielen Anwendungen gleichzeitig genutzt.

17.Lecithin wird Lebensmitteln, Tierfutter, Kosmetika und Pharmazeutika sowie Industrieprodukten (wie Herbiziden und Leder) in kleinen Mengen zugesetzt. Obwohl Lecithin generell weniger als 1 % der gesamten Produktionskosten ausmacht, spielt es für die industriellen Prozesse der Abnehmer meist eine wichtige Rolle und kann die Qualität der Endprodukte entscheidend verändern.

18.Schätzungen der Parteien zufolge ist Lecithin vor allem in der Lebensmittelindustrie stark nachgefragt (fast [55-65 %]*). Innerhalb [25-35 %]* dieses Segments haben Konfekthersteller (Schokolade) den größten Bedarf. Weitere 30 % der Lecithin-Nachfrage stammen aus dem Bereich Tierfutter-Herstellung. Industrie-, pharmazeutische und sonstige Non-Food-Anwendungen sind mit jeweils [5-15 %]* des gesamten Lecithin-Bedarfs von geringer Bedeutung.

19.Bei der Herstellung von Lecithin ist zwischen verschiedenen Arten zu unterscheiden. Ausgangsmaterial für diese verschiedenen Arten ist immer Rohlecithin, das bei der Verarbeitung von Sojabohnen zu Sojamehl und Sojarohöl gewonnen wird (siehe Diagramm unten). Durch einen als „Entschleimungsprozess“ bezeichneten Vorgang wird das Sojarohöl in entschleimtes Sojaöl und so genannten „Nassschlamm“ getrennt.

7.So hat „Emulgum“, ein von DFI zur Herstellung von Kaugummi vertriebenes Lecithin-Produkt, beispielsweise folgende Effekte: „gute Frischhalte-Eigenschaften, Trennmittel für Weichmacher, reduziert die Klebrigkeit während Produktion, Verpackung und Kauen, erhöht Elastizität und Geschmeidigkeit, verstärkt den Geschmack, verzögert die Austrocknung“.

8.Formblatt CO, S. 25.

9.Details des Produktionsprozesses siehe: Bueschelberger, Hanns-Georg, Lecithin, in: Whitehurst, Robert J. (Hg.), Emulsifiers in Food Technology, Oxford 2004, S. 1-39 („Bueschelberger, Lecithin“), S. 4ff.

5

Sojabohnen

Sojarohöl

Sojamehl

Entschleimungsprozess

Nassschlamm

Sojaöl (entschleimt)

Dünnlagige Verdampfung (“Trocknung”)

Flüssiges (Roh-) Lecithin

18.Der „Nassschlamm“ wird dann durch einen Trocknungsprozess („Verdampfung“) zu „rohem“ Flüssiglecithin weiter verarbeitet. Dieses rohe Flüssiglecithin, das in Ölmühlen extrahiert wird, ist für die meisten Anwendungen, insbesondere in der Lebensmittelindustrie, noch nicht geeignet, da es – bedingt durch Unterschiede im Entschleimungsprozess und in der Qualität und Herkunft der Sojabohnen (z.B. Viskosität) der Rohlecithin-Gesamtproduktion – zu heterogen ist. Deshalb wird das Rohlecithin durch Vermischung verschiedener Rohlecithine und Zugabe von Fettsäuren, welche die Viskosität verringern, verfeinert. Dadurch wird „standardisiertes“ oder „Basis-“Flüssiglecithin hergestellt.

19.Durch verschiedene Verfahren (z.B. enzymatische Modifikation, Hydrierung) können weitere Unterschiede in der Zusammensetzung und Funktion des Basis-Flüssiglecithins erzeugt werden. Diese Modifikationen des Basis-Flüssiglecithins ermöglichen die Gewinnung verschiedener Arten „spezieller“ Flüssiglecithine für spezifische Anwendungen.

Flüssiglecithin kann durch die Entfernung des darin noch enthaltenen Öls weiter verfeinert werden. Dieser Vorgang liefert Lecithin in Granulat- bzw. Pulverform, das so genannte „entölte“ Lecithin, (also „reines“ Lecithin), das fast ausschließlich aus Emulgatormolekülen besteht. Zu diesem Zweck können verschiedene Technologien angewendet werden: Bei der herkömmlichen Methode wird Aceton eingesetzt. Dabei ergibt sich eine Mischung aus Pulver und Granulat. Es kann aber auch CO2 verwendet werden. Mit dieser Methode wird nur Pulver gewonnen. Typische Anwendungen für entöltes Lecithin finden sich in der Lebensmittelbranche (öl- und fetthaltige Brotaufstriche, Instantprodukte, Backwaren) und in der Gesundheits- und Ernährungszusatzindustrie (Nahrungszusätze, Sportlernahrung). Wie bei Flüssiglecithin gibt es auch von entöltem Lecithin verschiedene Arten und beide Parteien vertreiben verschiedene Arten entölter Standard-Lecithinprodukte für verschiedene Anwendungen.

Schließlich können die verschiedenen Arten von Molekülen, aus denen Lecithin besteht, chemisch – zum Beispiel durch Verwendung von Ethanol – aus dem Flüssiglecithin herausgefiltert werden, um noch reinere Lecithin-Produkte herzustellen. Diese Produkte zählen zur Kategorie der fraktionierten Lecithine, die vor allem für komplexe Non-Food-Anwendungen in den Bereichen Pharmazeutika, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte verwendet werden.

a)Lecithin und synthetische Emulgatoren sind verschiedenen Produktmärkten zuzuordnen

22.Die Kommission hat den Ölsamen- und Emulgatorenmarkt bereits im Rahmen früherer Entscheidungen analysiert, die Frage, ob Lecithin und synthetische Emulgatoren zu ein- und demselben Markt gehören, jedoch offen gelassen. Es wurde allerdings festgestellt, dass anscheinend nur eine begrenzte Substituierbarkeit vorliegt.

23.Die Parteien haben in dieser Sache angegeben, dass alle Emulgatoren demselben sachlich relevanten Produktmarkt zuzuordnen sind, da auf der Nachfrageseite und zumindest in der Lebensmittelindustrie ein hoher Grad an Substituierbarkeit zwischen synthetischen Emulgatoren (wie Mono- und Diglyceriden) gegeben ist. Laut den Parteien sind synthetische Emulgatoren technisch und wirtschaftlich glaubwürdige Alternativen zu Lecithin, da „zwischen den zur Zeit am Markt erhältlichen verschiedenen natürlichen und synthetischen Emulgatoren eine starke Substitutionskette“ besteht.

24.Tatsächlich sind manche synthetischen Emulgatoren heute billiger als einige Arten von Lecithin, doch die Marktuntersuchung der Kommission hat klar ergeben, dass die Substituierbarkeit von Lecithin und synthetischen Emulgatoren auf der Nachfrageseite sowohl aus technischen als auch aus qualitativen Gründen gering ist. Dies gilt gleichermaßen für Futtermittel- und Lebensmittelhersteller. Aus den Antworten der Abnehmer im Rahmen der Marktuntersuchung ging hervor, dass diese bei den meisten Anwendungen nur sehr widerstrebend bereit wären, Lecithin durch synthetische Emulgatoren zu ersetzen. Praktisch keiner der Abnehmer von nicht genetisch verändertem (nicht-GV-) Lecithin (wie unten ausgeführt handelt es sich dabei vor allem um die Lebensmittelhersteller) hat in der Vergangenheit zu synthetischen Emulgatoren gewechselt, obwohl die Preise für nicht-GV-Lecithin innerhalb der vergangenen zwei Jahre um 100 % gestiegen sind. Darüber hinaus hat die Auswertung ergeben, dass die überwiegende Mehrheit aller Umfrage-Teilnehmer und fast alle darunter befindlichen Lebensmittelherstellerangaben, dass für sie ein Wechsel zu synthetischen Emulgatoren auch dann nicht in Frage käme, wenn der Preis für sojabasiertes Lecithin in Zukunft dauerhaft um 10 % steigen würde.

13

25.Es gibt viele Gründe, aus denen Lecithin-Abnehmer, insbesondere in der Lebensmittelindustrie, nicht zu synthetischen Emulgatoren wechseln wollen: Die Lecithin-Käufer sind nicht bereit, die Kosten, Unsicherheit und Umstellungszeit auf sich zu nehmen, die mit einer Änderung der Rezeptur verbunden wäre; neben seiner Funktion als Emulgator bietet Lecithin viele weitere Vorteile (insbesondere hinsichtlich Geschmack und Aroma); im Gegensatz zu synthetischen Emulgatoren hat Lecithin hat ein natürliches, „gesundes“ Image und Lecithin stellt einen sehr geringen Anteil der Produktionskosten (üblicherweise ca. 1 %) dar, sodass die Lecithin-Endabnehmer nur sehr widerstrebend glaubwürdige Alternativen prüfen und damit verbundene Risiken lieber vermeiden.

26.Eine zusätzliche unabhängige Marktanalyse bestätigt, dass es „relativ wenige Anwendungen gibt, bei denen ein echter Wettbewerb zwischen synthetischen und natürlichen Emulgatoren besteht“. Lecithin macht derzeit wertmäßig 20 % und mengenmäßig 25 % des gesamten Emulgator-Umsatzes in der europäischen Lebensmittelindustrie aus. Diese Zahlen waren während der vergangenen Jahre stabil. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich dieser Status in der nahen Zukunft ändern wird. Diese beiden Tatsachen bestätigen die Einschätzung, dass fast alle augenblicklichen Anwender synthetische Emulgatoren nicht als Ersatz für Lecithin in Betracht ziehen.

27.Der niedrige Grad an Substituierbarkeit wird auch durch die internen Dokumente belegt, welche die Parteien vorgelegt haben. Darin heißt es: […]* und dass […]* . In den Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung bestätigten auch andere Hersteller und Lieferanten als die Parteien, dass Lecithin schwer ersetzbar ist.

28

Schließlich gaben die Parteien in der Anmeldung des Zusammenschlussesan, dass es „Druck von Seiten der Konsumenten gibt, insbesondere in vielen nordeuropäischen Ländern, E-Nummern aus den Lebensmitteln zu entfernen“, da „alle E-Nummern auf synthetische Inhalts- oder Zusatzstoffe hindeuten, die mit unvorteilhaften Auswirkungen auf die Gesundheit assoziiert werden“. Dies wurde auch durch unabhängige Studien bestätigt. Im Gegensatz zu synthetischen Emulgatoren kann bei Lecithin die E-Nummer von der Verpackung entfernt und einfach „Sojalecithin“ als Inhaltsstoff angegeben werden. Infolgedessen sind synthetische Emulgatoren hinsichtlich ihres Images benachteiligt.

29.Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass synthetische Emulgatoren nur einen schwachen Wettbewerbsdruck auf Lecithin ausüben und synthetische Emulgatoren und Lecithin verschiedenen Produktmärkten zuzuordnen sind.

b) Separate Beurteilung von GV- und nicht-GV-Lecithin

30.Seit dem Aufkommen genetisch veränderter (GV-) Produkte ist die Frage ihrer Vermarktung in Europa kontrovers und europäische Konsumenten haben sich diesbezüglich als sehr empfindlich erwiesen. Nicht zuletzt aufgrund des Widerwillens der europäischen Konsumenten, GV-Produkte zu akzeptieren, hat die Gemeinschaft seit April 2004 mehrere Verordnungen betreffend die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Lebensmittel, Futtermittel und Inhaltsstoffe erlassen.

31.Die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit verpflichten die entsprechenden Beteiligten (z.B. Unternehmen, die ein Produkt auf den Markt bringen), ihre Lieferanten und die Abnehmer eines Produktes zu identifizieren (Rückverfolgbarkeit der Lieferkette). Dementsprechend kann Lecithin nur als nicht-GV-Lecithin zertifiziert werden, wenn ein bewährter Zertifizierungsprozess („Prüfpfad“) vorhanden ist, der die gesamte Produktions- und Lieferkette abdeckt. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Sojapflanzen nicht genetisch verändert sind und dass bei allen Zutaten für die Zwischen- und Endprodukte hinsichtlich Pflanzung, Ernte, Lagerung, Verarbeitung und Auslieferung zwischen GV- und nicht-GV-Produkten streng getrennt wurde.

32.In Bezug auf die Kennzeichnung schreibt Verordnung Nr. 1830/2003 vor, dass alle vorverpackten Produkte, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder diese enthalten, auf der Verpackung entsprechend zu kennzeichnen sind. Bei Produkten, die nicht vorverpackt sind, muss das Vorhandensein von GVO auf dem Behältnis, in dem das Produkt dargeboten wird, (oder in Zusammenhang mit der Darbietung des Produkts) angegeben werden.

33.Diese Vorschriften sind auch auf Tierfutter, einschließlich Mischfutter, anzuwenden, obwohl Lebensmittel, die aus Bestandteilen von Tieren hergestellt werden, die mit GV-Produkten gefüttert wurden, nicht speziell gekennzeichnet werden müssen. Infolgedessen handelt es sich bei der überwiegenden Mehrheit der Abnehmer von

24 E-Nummern werden Lebensmittelzusätzen zugewiesen. Die E-Nummer von Lecithin lautet beispielsweise E322.

25 Frost & Sullivan, European Food Emulsifier Markets, Januar 2004, S. 6-17, 6-20.

26 Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel; Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln.

9

nicht-GV-Lecithin um Lebensmittelhersteller, obwohl auch einige Futtermittelhersteller nicht-GV-Lecithin verarbeiten.

34.In einer früheren Entscheidung wurde die Frage erwogen, ob unterschiedliche sachlich relevante Märkte für GV- und nicht-GV-Lecithin definiert werden sollten, schließlich jedoch offen gelassen. Im vorliegenden Fall brachten die Parteien vor, dass GV-Lecithin und nicht-GV-Lecithin zu ein und demselben Markt gehören.

35.Die Parteien argumentieren, dass nicht-GV-Lecithin in Zukunft verschwinden könnte und die zukünftige Verfügbarkeit von nicht-GV-Sojabohnen in jedem Fall hochgradig unsicher ist: Die Parteien haben eine unabhängige Marktstudie vorgelegt, die bestätigt, dass – zumindest langfristig – das Risiko einer Knappheit an nicht-GV-Sojasaat besteht.

36.Aufgrund seiner großen Ernte und eines landesweiten Pflanzungsverbots für GV-Sojabohnen ist Brasilien zurzeit die wichtigste Quelle von nicht-GV-Sojabohnen. Das Pflanzungsverbot in Brasilien wurde jedoch 2004 aufgehoben und seit dem Erntejahr 2004/2005 ist die Anpflanzung von GV-Sojabohnen erlaubt. Nachdem die Kosten für die Zucht von GV-Sojabohnen geringer sind als jene für nicht-GV-Sojabohnen, besteht ein Anreiz für die brasilianischen Produzenten, die Anpflanzung von nicht-GV-Sojabohnen einzustellen, wenn die Aufschläge auf den Verkaufspreis von Produkten, die aus nicht-GV-Sojabohnen hergestellt wurden, nicht hoch genug sind. Noch ist nicht klar, wofür sich die brasilianischen Bauern entscheiden werden, und ob es zu einem Mangel an nicht-GV-Sojabohnen kommen wird. Für die aktuelle Pflanzzeit 2004/2005, haben nach Angaben des brasilianischen Landwirtschaftsministeriums CONAB nur 20 % der brasilianischen Bauern GV-Sojabohnen angepflanzt.

37.Abgesehen von der Unsicherheit im Zusammenhang mit der zukünftigen Verfügbarkeit von nicht-GV-Lecithin brachten die Parteien vor, dass der Wechsel von der Herstellung von GV-Lecithin zu nicht-GV-Lecithin schnell und ohne nennenswerte Kosten erfolgen kann. Darüber hinaus sind die Parteien der Auffassung, dass sich der augenblickliche Widerwillen der europäischen Konsumenten, „GV“-gekennzeichnete Lebensmittel zu kaufen, in der nahen Zukunft legen könnte. Schließlich argumentieren die Parteien, dass ihre Marktpositionen im GV- und nicht-GV-Lecithin-Segment vergleichbar sind.

27 M.2886 – BUNGE/CEREOL, Absatz 10.

28 Formblatt CO, S. 31ff.

29 Formblatt CO, S. 23, 33; Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 5ff.

30 Frost & Sullivan, European Food Emulsifiers Market, Januar 2004, S. 6-5; Brookes, Craddock, Kniel, The Global GM Market – Implications for the European food chain, September 2005, S. 35ff.

31.Es muss betont werden, dass jede Entwicklung in diesem Zusammenhang unabhängig von nicht-GV- und GV-Lecithin erfolgt, da die Entscheidung der Bauern, nicht-GV-Sojabohnen anzupflanzen, von den Erträgen aus nicht-GV-Sojamehl und -öl abhängt, nicht vom „Nebenprodukt“ Lecithin, das nur 1 % des Gehalts einer Sojabohne darstellt.

32 Die Kontamination könnte jedoch trotzdem höher sein, da viele Bauern angeblich ohne staatliche Genehmigung GV-Saat angepflanzt haben.

33 Formblatt CO, S. 34.

34 Formblatt CO, S. 32; Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 8.

und daher eine Unterscheidung zwischen GV- und nicht-GV-Lecithin in der wettbewerbsrechtlichen Würdigung keinen Unterschied mache.

Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite

38.Hinsichtlich der Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite deuten die Antworten der Abnehmer und Mitbewerber im Rahmen der Marktuntersuchung stark darauf hin, dass nicht-GV-Lecithin und GV-Lecithin unterschiedliche Produktmärkte darstellen:

39.Laut den Antworten der überwiegenden Mehrheit von Abnehmern und Mitbewerbern im Rahmen der Marktuntersuchung üben die neuen Kennzeichnungsvorschriften für GV-Produkte erheblichen Einfluss auf die Substituierbarkeit von nicht-GV-Lecithin durch GV-Lecithin aus. Dies gilt insbesondere für den Lebensmittelbereich. Fast alle Unternehmen, die Lecithin für Anwendungen in der Lebensmittelbranche beziehen, gaben an, dass sie aufgrund der starken Präferenz der Endkonsumenten für nicht-GV-Produkte kein GV-Lecithin einsetzen können. Lebensmittelhersteller, die zu einem Wechsel bereit wären, müssten sich außerdem mit den Sensibilisierungskampagnen und dem Druck von Seiten verschiedener NGOs (z.B. Greenpeace) auseinandersetzen.

40.Die Behauptung der Parteien, dass sich der augenblickliche Widerwillen der europäischen Konsumenten, „GV“-gekennzeichnete Lebensmittel zu kaufen, in den kommenden Jahren legen könnte, lässt sich daher durch die Ergebnisse der Marktuntersuchung nicht untermauern. Die überwiegende Mehrheit der Lecithin-Abnehmer gab an, dass die Präferenzen der Endkonsumenten zurzeit stark für die ausschließliche Verwendung von nicht-GV-Lecithin in der Lebensmittelherstellung im EWR auch in der Zukunft sprechen.

Verfügbarkeit von nicht-GV-Lecithin

41.Hinsichtlich der Frage der zukünftigen Verfügbarkeit von nicht-GV-Sojalecithin vertritt die Kommission die Auffassung, dass verschiedene Faktoren es nahe legen zu erwarten, dass nicht-GV-Sojalecithin auch in Zukunft angeboten werden wird, um die wachsende Nachfrage in Europa zu befriedigen.

42.Erstens gaben die Parteien an, dass „einige wichtige brasilianische Hersteller Bereitschaft gezeigt haben, in die erforderlichen Zertifizierungsprozesse zu investieren“. Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Anreiz für brasilianische Bauern, nicht-GV-Sojabohnen anzupflanzen, von der „Prämie“ abhängt, die sie für diese Produkte erhalten. Außerdem räumen die Parteien ein, dass – solange die Nachfrage nach zertifiziertem nicht-GV-Lecithin hoch bleibt – andere Lieferanten aus außereuropäischen Ländern (insbesondere China und Indien) anstreben könnten, die benötigten zertifizierten Rohmaterialien anzubieten.

43.Während die Parteien einen erheblichen Rückgang der Nachfrage nach nicht-GV-Produkten erwarten, behaupten sie gleichzeitig, dass „angesichts des wachsenden Interesses der Konsumenten für die ‘gesunde Ernährung’ allgemein von einer anhaltenden Nachfrage nach zertifizierten nicht-GV-Produkten auszugehen ist“ und dass im Augenblick einige „Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitrahmens, in dem die Verwendung von ‘GV’-Produkten für Lebensmittel auf breiterer Basis akzeptiert wird“ bestehen. Weiters erklären die Parteien, dass „die Markenhersteller in der Lebensmittelindustrie gegenüber dem Kauf von Inhaltsstoffen, die eine GV-Kennzeichnung des Endproduktes erfordern würden, weitgehend abgeneigt sind“ und dass „es wahrscheinlich scheint, dass ein Kern von Lebensmittelverarbeitern zumindest für einen Teil des Bedarfs nicht-GV-Lecithin fordern würde, insbesondere zur Herstellung von Endprodukten für Konsumenten in der EU“ .

35 Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 5.

36 Formblatt CO, S. 23.

37 Formblatt CO, S. 23, 33; Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 6ff.; Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 22. November 2005, S. 2ff.

44.Die Mitbewerber der Parteien teilen deren Ansicht, dass die Produktion von nicht-GV-Sojabohnen nicht aufhören wird. Hinsichtlich einer weiteren Preissteigerung und Knappheit von nicht-GV-Lecithin geht der größte brasilianische Produzent von nicht-GV-Lecithin, Imcopa, davon aus, dass der Aufschlag, der für nicht-GV-Sojabohnen an die Bauern bezahlt wird, nicht weiter signifikant steigen wird und die Vorstellung, dass Abnehmer von nicht-GV-Sojaprodukten zu GV-Sojaprodukten wechseln werden, daher eher unwahrscheinlich ist. Die Tatsache, dass der größte brasilianische Hersteller von nicht-GV-Lecithin, Imcopa, dabei ist, eine europäische Vertriebsbasis für nicht-GV-Lecithin in Rotterdam einzurichten, zeigt ebenfalls, dass die Mitbewerber den nicht-GV-Lecithin-Markt nicht als verschwindenden Markt sehen.

45.Zweitens zeigen die internen Dokumente der Parteien, dass ihre Reaktion auf eine Knappheit von nicht-GV-Sojabohnen nicht […]*.

Substituierbarkeit auf der Angebotsseite

46.Was die Substituierbarkeit zwischen GV- und nicht-GV-Lecithin auf der Angebotsseite betrifft, so wird diese durch verschiedene Aspekte beschränkt – zumindest im Zusammenhang mit einer Umstellung der Produktion von GV- auf nicht-GV-Lecithin.

47.Erstens erfordert eine derartige Umstellung laut EU-Verordnung die Einrichtung und Anwendung von Rückverfolgbarkeits- und Zertifizierungsverfahren (auch bezeichnet als „identity preservation“ (IP)), was mit hohem administrativem Aufwand verbunden sein kann. Zweitens sind erhebliche Änderungen an Produktionsprozess sowie Logistik- und Lieferkette erforderlich, um das Risiko einer „Kontamination“ von nicht-GV-Produkten durch GVO auszuschalten (Trennung der GV- und nicht-GV-Produktion). Lecithin kann nur dann als nicht-GV zertifiziert werden, wenn ein Audit den gesamten Produktionspfad abdeckt und belegt, dass das Lecithin aus nicht-GV-Sojabohnen gewonnen wurde und dass während Verarbeitung, Lagerung, Transport und Vertrieb der Zutaten für das Zwischen- und Endprodukt zur Vermeidung einer Kontamination streng zwischen GV- und nicht-GV-Produkten getrennt wurde. Insbesondere sollte beim Transport von Trockenschüttgut darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Behälter für GV- und nicht-GV-Produkte verwendet werden.

38 Formblatt CO, S. 33.

39 Formblatt CO, S. 33.

40 Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 4.

41 Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 8.

48.Aus diesem Grund sind die Produktionskosten für nicht-GV-Lecithin wesentlich höher als jene für GV-Lecithin: Die Parteien geben an, dass die Produktionskosten für 1 Tonne GV-Flüssiglecithin ca. […]* EUR ausmachen, während jene für 1 Tonne nicht-GV-Flüssiglecithin zurzeit mehr als […]* EUR betragen. Die hohen Zusatzkosten für nicht-GV-Material sind auf die unterschiedlichen Preise für das Rohmaterial, die Verarbeitung und die nicht-GV-Zertifizierung zurückzuführen. Diese Kostenunterschiede gelten auch für die anderen Arten von Lecithin.

49.Hinsichtlich der Behauptung, dass die gleichartigen Marktpositionen der Parteien den Umstand widerspiegeln, dass die Marktbedingungen für nicht-GV- und GV-Lecithin gleichartig sind, geht die Kommission davon aus, dass dies nicht der Fall ist.

50.Erstens unterscheidet sich die Lieferkette von nicht-GV-Lecithin stark von jener des GV-Lecithins. Zusätzlich zu den Mehrkosten aufgrund der Zertifizierungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen müssen die Hauptakteure auf den nicht-GV-Lecithin-Märkten (wie die Parteien und Solae) ihr nicht-GV-Material teilweise von einigen wenigen brasilianischen Flüssiglecithin-Herstellern beziehen. Im Gegensatz dazu sind Verkäufer von GV-Lecithin wie Cargill, Solae und ADM – mit Ausnahme von DFI – vertikal integriert und pressen selbst Sojabohnen, die den Anforderungen ihrer Lecithin-Produktion entsprechen. Gerade der Umstand, dass die Verfügbarkeit von nicht-GV-Lecithin unklar ist und die Marktakteure somit vor Unsicherheiten und Risiken stehen, zeigt, dass sich die Marktbedingungen unterscheiden.

51.Zweitens stammt die Nachfrage nach nicht-GV-Lecithin und GV-Lecithin von verschiedenen Arten von Abnehmern. Wie bereits festgehalten, handelt es sich bei den nicht-GV-Lecithin-Abnehmern vor allem um Lebensmittelverarbeiter, während für andere Anwendungen überwiegend GV-Lecithin eingesetzt wird.

52.Aufgrund der unterschiedlichen Angebots- und Nachfragestruktur unterscheiden sich auch die Preise für GV- und nicht-GV-Lecithin erheblich. Einer unabhängigen Marktanalyse sowie internen Dokumenten der Parteien zufolge entwickelten sich die Durchschnittspreise für GV- und nicht-GV-Lecithin in den vergangenen Jahren unterschiedlich. Nicht-GV-Lecithin ist dabei mit steigender Tendenz signifikant teurer als GV-Lecithin. Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede in den Durchschnittsverkaufspreisen von nicht-GV- und GV-Lecithin-Produkten von Cargill für die Lebensmittelindustrie:

42 Frost & Sullivan, European Food Emulsifier Markets, Januar 2004, S. 6-16, 6-17.

Preisaufschlag Preis (EUR/kg)für nicht-GV

Name

Art

GV nicht-GV LECIPRIME 1000 Flüssig […]* […]* [>50 %]*

LECIPRIME 1800 Flüssig […]* […]* [>50 %]*

LECIGRAN 1000 P Entölt […]* […]* [>50 %]*

LECIGRAN 1000 CP Entölt […]* […]* [>50 %]*

LECIGRAN 3000 P Entölt […]* […]* [>50 %]*

LECIGRAN 6000 P Entölt […]* […]* [>50 %]*

53.Die Ergebnisse der Marktuntersuchung haben gezeigt, dass die Durchschnittspreise für nicht-GV-Lecithin fast […]* so hoch sind, wie jene für die entsprechenden GV-Produkte. Das lässt auf einen Preisaufschlag von fast [>50 %]* für nicht-GV-Lecithin schließen. Diese Preisunterschiede zeigen sich auch in stark abweichenden Margen zwischen nicht-GV- und GV-Lecithin, wobei mit ersterem im Allgemeinen höhere Margen erzielt werden.

54.Aus den obgenannten Gründen vertritt die Kommission die Auffassung, dass GV-Lecithin und nicht-GV-Lecithin nicht demselben Markt angehören.

c) Flüssiglecithin, entöltes Lecithin und fraktioniertes Lecithin sind separat zu bewerten

55.Flüssiglecithin kann, wie aus dem untenstehenden Diagramm hervorgeht, zu drei verschiedenen Lecithin-Qualitäten weiterverarbeitet werden: Flüssiglecithin für spezielle Anwendungen, entöltes Lecithin und fraktioniertes Lecithin.

(Standardisiertes) Flüssiglecithin

Modifikation

Entölung Fraktionierung

“Spezielles” Flüssiglecithin

Fraktioniertes Lecithin

Entöltes Lecithin (Pulver oder Granulat)

56.Sowohl Cargill als auch DFI bieten verschiedene Flüssiglecithin-Produkte (standardisierte und spezielle) und entöltes Lecithin an. Im Gegensatz zu DFI beschäftigt sich Cargill zurzeit nicht mit der Herstellung und dem Vertrieb von fraktioniertem Lecithin.

57.In ihren früheren Entscheidungen hat die Kommission offen gelassen, ob es einen einzigen Markt für Lecithin gibt. Es wurde jedoch festgehalten, dass es möglich ist, dass unterschiedliche Lecithin-Qualitäten einzelne Märkte darstellen.

58.Im vorliegenden Fall geben die Parteien an, dass aufgrund der hohen Substituierbarkeit von Lecithin auf der Angebotsseite alle Arten von Lecithin demselben Markt angehören; alle wichtigen Akteure im Lecithin-Segment produzieren, so die Parteien, zumindest Flüssiglecithin und entöltes Lecithin. Die Parteien erklären außerdem, dass es sich bei Rohlecithin (wie es bei der Pressung von Sojabohnen gewonnen wird) und standardisiertem Flüssiglecithin im Wesentlichen um dieselben Produkte handelt, zwischen denen nicht unterschieden werden sollte. Schließlich argumentieren die Parteien, dass auf der Nachfrageseite bis zu einem gewissen Grad Substituierbarkeit zwischen Flüssiglecithin und entöltem Lecithin besteht.

59.Im Rahmen der Marktuntersuchung kristallisierten sich jedoch mehrere Elemente heraus, die für eine Unterscheidung zwischen Flüssiglecithin, entöltem Lecithin und fraktioniertem Lecithin sprechen.

Entöltes Lecithin

60.Auf der Nachfrageseite gaben fast alle Abnehmer in ihren Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung an, dass sie – aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften der Produkte sowie der Notwendigkeit, den Produktionsprozess anzupassen und umfangreiche, eventuell auch riskante und teure Testverfahren durchzuführen – nicht zwischen Flüssiglecithin und entöltem Lecithin wechseln können. Außerdem würde ein 10 %iger Preisanstieg einer Lecithin-Qualität keinen Umstieg auf eine andere Qualität rechtfertigen.

61.In diesem Zusammenhang muss – wie bereits oben erwähnt – betont werden, dass die Verwendung von Lecithin in einer Rezeptur bestimmte Anforderungen des Abnehmers erfüllen muss. Deshalb bieten die Lieferanten ihren Kunden Unterstützung bei der Prüfung und Auswahl des für die jeweiligen Anforderungen am besten geeigneten Lecithins.

62.Der niedrige Grad der Substituierbarkeit zwischen Flüssiglecithin und entöltem Lecithin wird durch die Antworten der Lebensmittelhersteller im Rahmen der Marktuntersuchung illustriert. Obwohl sie sowohl Flüssiglecithin als auch entöltes Lecithin abnehmen, sind die beiden Qualitäten nicht austauschbar, da sich die Produktionsprozesse unterscheiden.

63.Auch auf der Nachfrageseite scheint die Substituierbarkeit zwischen den verschiedenen Lecithin-Arten begrenzt. Laut den gesammelten Informationen werden Flüssiglecithin

43 M.941 – ADM/ACATOS & HUTCHESON/SOYA MAINZ, Absatz 16.

44 Formblatt CO, S. 34.

45 Eine weitere Unterscheidung zwischen Rohlecithin (zur Verwendung für industrielle Anwendungen) und Basis-Flüssiglecithin (für den menschlichen Verzehr geeignet) ist nicht erforderlich, da alle Marktakteure Basis-Flüssiglecithin herstellen. Wie bereits oben dargelegt, ist der einzige Unterschied zwischen rohem und „Basis“-Flüssiglecithin der „AI“ („acetone insoluble“)-Gehalt, der bei etwa 60-62 % liegen muss, damit das Lecithin für den menschlichen Verzehr geeignet ist, was durch Verschneiden verschiedener Lecithine von verschiedenen Ausgangssojabohnen und durch Zusatz von Fettsäuren erreicht wird.

64.und hochwertigeres Lecithin an unterschiedlichen Produktionsstätten hergestellt: Von den Parteien betreibt DFI zurzeit Werke für Flüssiglecithin in Decatur (USA), Zaandam (Niederlande) und Vigonza (Italien), während entöltes und fraktioniertes Lecithin in Hamburg (Deutschland) hergestellt wird; Cargill verfeinert Flüssiglecithin in Uberlandia (Brasilien) und Liverpool (Großbritannien), während zur Produktion von entöltem Lecithin eine Lohnfertigungsvereinbarung mit einem Unternehmen mit Sitz in den USA abgeschlossen wurde.

65.Zweitens erfordert der Start neuer Geschäfte mit entöltem Lecithin – abgesehen vom Aufbau einer neuen Logistik und des Images eines glaubwürdigen Lieferanten – zwischen […]* EUR und […]* EUR für ein neues Werk in Europa (mit einer Kapazität von 1800 Tonnen). Die Einrichtung eines solchen Betriebs würde zwei Jahre dauern. Daten über die Margen der Parteien und die Marktuntersuchung legen nahe, dass es sich dabei um eine signifikante Investition handelt.

66.Drittens handelt es sich bei entöltem Lecithin laut den internen Dokumenten der Parteien um ein spezialisiertes, hochwertiges/“hochmargiges“ Produkt, während es mehrere Hersteller gibt, die Flüssiglecithin produzieren können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Herstellung von entöltem Lecithin modernere Technologien und spezielleres Know-how bei der Produktion erfordert. So sind beispielsweise viele Marktakteure vom Flüssiglecithin-Markt auf dem Markt für entöltes Lecithin nicht vertreten.

Fraktioniertes Lecithin

Aufgrund des sehr hohen Grades an Spezialisierung/Kundenbezogenheit und Produktions-Know-how, das für Non-Food-Anwendungen (z.B. Pharmazeutika, Kosmetika) erforderlich ist, können die Preise für fraktioniertes Lecithin das zehn- oder sogar hundertfache der Preise für entöltes Lecithin betragen. Aus diesem Grund erscheint die Substituierbarkeit zwischen fraktioniertem Lecithin und anderen Arten von Lecithin extrem begrenzt.

67.Außerdem scheinen sich die Produktionsprozesse erheblich zu unterscheiden. Im Vergleich zur Herstellung von Flüssiglecithin und entöltem Lecithin erfolgt die Produktion von fraktioniertem Lecithin wesentlich technologieorientierter. Beispielsweise müssen bestimmte fraktionierte Lecithin-Produkte unter strengen Laborbedingungen hergestellt werden.

68.Dementsprechend haben die meisten Mitbewerber in ihren Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung angegeben, dass die Substituierbarkeit zwischen den verschiedenen Lecithin-Qualitäten (d.h. Flüssiglecithin, entöltes Lecithin und fraktioniertes Lecithin) sehr begrenzt ist.

Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 16. November 2005, Anhang 2; Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 22. November 2005, S. 1.

Zusatzdokumente von Cargill, 23. November 2005, S. 13.

PWC, Vendor Due Diligence Report, S. 142, 296.

69.Aus den obgenannten Gründen zieht die Kommission den Schluss, dass Flüssiglecithin und entöltes Lecithin einerseits und fraktioniertes Lecithin andererseits nicht Teil desselben sachlich relevanten Marktes sind.

Weitere Unterscheidungen zwischen Produktmärkten

70.Die Kommission hat auch eine Unterscheidung nach verschiedenen Lecithin-Anwendungen in Betracht gezogen. Viele Abnehmer und Mitbewerber gaben in ihren Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung an, dass eine Abgrenzung der Lecithin-Märkte nach den verschiedenen Anwendungen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Lecithin für „Food“- und „Non-Food“-Anwendungen sinnvoll wäre. Dies ist vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass die Abgrenzung zwischen Lecithin für „Food“- und „Non-Food“-Anwendungen weitgehend der Unterscheidung zwischen den Märkten für GV- und nicht-GV-Lecithin entspricht. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Europa (Kennzeichnungspflicht) wird die Nachfrage nach nicht-GV-Lecithin zurzeit zu einem Großteil von Abnehmern bestimmt, die sich mit der Herstellung und dem Verkauf von Lebensmitteln beschäftigen, während GV-Lecithin vor allem von Kunden aus dem Non-Food-Sektor verwendet wird.

71.Diese Einschätzung wurde durch die von den Parteien vorgelegten Informationen bestätigt: Laut Schätzungen von Cargill und DFI entfällt die überwiegende Mehrheit des Gesamtumsatzes an nicht-GV-Lecithin und nicht-GV-Flüssiglecithin auf den Lebensmittelbereich. Verkäufe von GV-Lecithin an Abnehmer aus dem Lebensmittelsektor werden aller Wahrscheinlichkeit nach, so das Ergebnis der Marktuntersuchung, weiter zurückgehen. Die von DFI vorgelegte Liste von GV-Lecithin-Abnehmern für die Jahre 2004 und 2005 zeigt deutlich, dass die meisten im Lebensmittelbereich tätigen Kunden […]*. Dementsprechend deuten von DFI vorgelegte interne Dokumente auf eine […]* […]* hin und halten fest, dass […]* . Aus diesem Grund ist eine Entscheidung, ob eine Unterscheidung nach Anwendungen im vorliegenden Fall sinnvoll ist, nicht erforderlich, weil die wettbewerbsrechtliche Würdigung nicht erheblich unterschiedlich ausfallen würde, auch wenn die verschiedenen Produktmärkte anhand der Anwendungen definiert würden.

72.Auch eine weitere Unterscheidung zwischen Granulat und Pulver im Falle von entöltem Lecithin scheint nicht sinnvoll, da alle wichtigen Hersteller entöltes Lecithin sowohl in Granulat- als auch in Pulverform herstellen können. Darüber hinaus muss auch nicht zwischen „speziellem“ Lecithin und anderen Formen von Lecithin unterschieden werden. Obwohl Lecithin (z.B. durch die Zugabe von Säuren) verfeinert oder veredelt werden kann, um die speziellen Anforderungen von Abnehmern und Herstellern zu erfüllen, spielen die kleinen Mengen dieses „speziellen“ Lecithins keine wichtige Rolle auf den Märkten für flüssiges und entöltes Lecithin. Außerdem unterscheiden sich die verschiedenen Arten von Flüssiglecithin und entöltem Lecithin, das die Hersteller als „spezielles“ Lecithin auf den Markt bringen, nicht unbedingt von „Basis“-Lecithin. Abweichungen bestehen oft eher in der Marketing-Strategie als in echten Qualitätsunterschieden. Der Unterschied zwischen den Produkten rührt oft aus einer unterschiedlichen Reichweite der für das Produkt gegebenen Garantie im Hinblick auf die biochemische Reinheit des Produkts her. Darüber hinaus entfällt – trotz dieser Strategie – der größte Umsatz der Unternehmen auf das Basisprodukt Flüssiglecithin (z.B. Topcithin NGM für DFI) und entöltes Lecithin (z.B. Emulpur IP für DFI). Somit können die verschiedenen Produkte aus einer Lecithin-Art (d.h. Flüssiglecithin und entöltes Lecithin) als zum selben Produktmarkt gehörig betrachtet werden.

Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 7./8. November 2005, Anhang 7, vertraulich für Cargill/DFI.

NGV = nicht-GV.

PWC, Vendor Due Diligence Report, S. 290.

PWC, Vendor Due Diligence Report, S. 292.

gelassen werden, da davon auszugehen ist, dass die Fusion den Wettbewerb unter keiner der Marktdefinitionen erheblich behindert.

Vertikal betroffene Märkte: Rohsamenöl oder Sojaöl

82.Cargill stellt (im Gegensatz zu DFI) auch Rohsamenöl her. Rohsamenöl wird durch das Pressen von Ölsamen wie Soja, Raps oder Sonnenblumen gewonnen. Wie oben ausgeführt, kann Rohsamenöl mit Hilfe eines Entschleimungsprozesses verfeinert werden, aus dem Sojaöl und Nassschlamm hervorgehen; wobei es sich bei Nassschlamm um ein Zwischenprodukt für die Lecithin-Herstellung handelt. Aus diesem Grund sind die Aktivitäten von Cargill in der Produktion von Rohsamenöl und insbesondere Sojaöl als Vorprodukt für die Lecithin-Herstellung zu werten. Auch eine weitere Unterscheidung zwischen GV- und nicht-GV könnte sinnvoll sein.

83.Da der angemeldete Zusammenschluss unabhängig davon, ob mögliche Märkte für Rohsamenöl, Sojaöl, GV- oder nicht-GV-Sojaöl zugrunde gelegt werden, keine Wettbewerbsprobleme im Zusammenhang mit den vorgelagerten Aktivitäten von Cargill verursacht, kann die Marktdefinition für die Zwecke dieser Entscheidung offen gelassen werden.

Räumlich relevante Märkte

84.Die Parteien bringen vor, dass die möglichen Märkte für Emulgatoren und Lecithin weltweit betrachtet werden sollten, da die wichtigen Lieferanten von Emulgatoren ihre Produkte in verschiedene Länder exportieren. Die damit verbundenen Transportkosten behindern den Handel auf globaler Ebene nicht und es erfolgen signifikante Importe von den USA und Südamerika in den EWR.

85.In früheren Entscheidungen hat die Kommission die Definition des räumlichen Marktes offen gelassen. Trotzdem legen die aktuellen Entwicklungen des gesetzlichen Rahmens in Europa sowie die Ergebnisse der Marktuntersuchung eine EWR-weite Definition der nicht-GV-Lecithin-Märkte (d.h. nicht-GV-Flüssiglecithin und nicht-GV-entöltes Lecithin) nahe:

86.Anders als in den USA, wo auf der Konsumentenseite eine weit reichende Akzeptanz von GV-Produkten herrscht, sind europäische Endkunden – und als unmittelbare Konsequenz dessen – Händler im EWR zurzeit nur widerwillig bereit, GV-Produkte zu kaufen und zu lagern, die dementsprechend gekennzeichnet werden müssen. Nachdem die Entwicklungen in der Lebensmittelzusatz-Branche großteils durch die Abnehmer bedingt sind und die Nachfrage der Konsumenten in nachgelagerten Produktmärkten entscheidenden Einfluss auf die Anforderungen und Erwartungen der Abnehmer (d.h. Lebensmittelhersteller) haben, unterscheidet sich die Nachfragestruktur für Lecithin im EWR erheblich von jener im Rest der Welt. Aus diesem Grund entfallen auch mehr als 80 % des weltweiten Umsatzes an nicht-GV-Lecithin und weniger als 25 % an GV-Lecithin auf den EWR, obwohl dieser 2004 nur 45 % des weltweiten Gesamtumsatzes an Flüssiglecithin und entöltem Lecithin auf sich vereinigt.

Formblatt CO, S. 26.

87.Die Parteien geben an, dass die Kunden zunehmend bereit sind, Lecithin von Lieferanten außerhalb Europas abzunehmen. Obwohl dies möglicherweise auf anspruchsvolle und größere Unternehmen zutrifft, gab in den Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung die überwiegende Mehrheit der Abnehmer, die auch die Mehrheit der europäischen Lecithin-Nachfrage repräsentiert, an, dass Lecithin auf EWR-weiter Basis beschafft wird; d.h. dass sie sich auf Lecithin-Lieferanten/Händler beschränkt, die über ein Vertriebsnetzwerk und eine Absatzorganisation in Europa verfügen. Darüber hinaus besteht für Flüssiglecithin eine Sensibilität hinsichtlich der Transportkosten, die einen signifikanten Faktor darstellt. Abnehmer, die keine großen Mengen kaufen, können sich die zusätzlichen Transportkosten für Lecithin, das von außereuropäischen Lieferanten stammt, nicht leisten.

88.In diesem Zusammenhang ist der Service, den diese Händler/Lieferanten bieten, insbesondere bei der Zertifizierung von nicht-GV-Lecithin, für ihre Abnehmer aus der Lebensmittelindustrie von größter Wichtigkeit. Infolgedessen mussten große Händler, die mit Lecithin-Herstellern zusammenarbeiten, Kompetenzen in der IP-Zertifizierung erwerben, auf die sich die Abnehmer verlassen können.

89.Aus den obgenannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass die nicht-GV-Märkte für Lecithin EWR-Umfang haben.

90.Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften für GV-Lecithin-Märkte (Flüssiglecithin und entöltes Lecithin) weltweit nur geringfügig. So entsprechen laut den Parteien beispielsweise 100 % des in Europa verkauften Lecithins dem US-Standard (GRAS), während 80-90 % des in den USA verkauften Lecithins den EU-Standard (E322) erfüllen. Darüber hinaus sind Transportkosten und Zölle niedrig genug, um die Preise im EWR und in den USA sehr ähnlich zu gestalten. Während dieselben Akteure im EWR und in den USA tätig sind, kann ein Hersteller von GV-Lecithin relativ einfach Aktivitäten in einer neuen geografischen Region beginnen, indem er mit einem Händler zusammenarbeitet, der – im Gegensatz zur Lage bei nicht-GV-Produkten – keine Kompetenzen in der IP-Zertifizierung erwerben muss.

91.Aus diesen Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass die Märkte für GV-Lecithin aller Wahrscheinlichkeit nach global sind. Für die Zwecke der vorliegenden Entscheidung kann die exakte Definition des räumlichen Marktes jedoch offen gelassen werden.

92.Die Parteien bringen vor, dass der Pektin-Markt ein weltweiter Markt ist. Selbst wenn die Marktuntersuchung Hinweise darauf ergeben hätte, dass der räumliche Umfang der Märkte auf den EWR begrenzt sein könnte, kann die exakte Definition des räumlichen Marktes offen gelassen werden, weil in beiden Fällen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

93.Den Parteien scheint es sinnvoll, unabhängig von der Samenart von einem weltweiten Markt für Rohsamenöl auszugehen. In jedem Fall kann die exakte Marktdefinition offen gelassen werden, da der Zusammenschluss keine signifikanten vertikalen Effekte verursachen wird.

V. ANALYSE DER WETTBEWERBSPROBLEME

Nicht-GV-Flüssiglecithin

94.Betreffend den EWR-Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin, so haben die Ergebnisse der detaillierten Marktuntersuchung die erheblichen Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit des angemeldeten Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Übereinkommen ausgeräumt.

a) Nicht koordinierte Auswirkungen

95.Gemäß den Schätzungen der Marktanteile, die von den Parteien in der Anmeldung vorgelegt wurden, ist Solae mit einem Marktanteil von [30-40 %]* im Jahr 2004 marktführend. Cargill und DFI, zu diesem Zeitpunkt Nr. 2 [15-25 %]* und Nr. 3 [15-25 %]* auf dem Markt, würden nach der Fusion mit einem gemeinsamen Marktanteil von [30-40 %]* Marktführer. Neben den drei Hauptakteuren Cargill, DFI und Solae sind, so die Parteien, noch weitere Händler auf dem Markt tätig. Ihr gemeinsamer Marktanteil beträgt insgesamt [25-35 %]*, wobei die einzelnen Anteile bei unter [5-15 %]* liegen. Aus den von den Parteien vorgelegten Schätzungen der Marktanteile für die Jahre 2002 – 2004 geht hervor, dass Cargill seine Marktposition im nicht-GV-Flüssiglecithin-Sektor in den vergangenen Jahren erfolgreich ausgebaut hat. Tatsächlich ist es Cargill basierend auf der Übernahme eines Lecithin-Herstellers in der Nähe von Liverpool (Großbritannien) in den 1980er Jahren und des belgischen Unternehmens Vandemoortele International 1998 gelungen, sein Flüssiglecithin-Angebot auszubauen, das nun auch hochwertige standardisierte Flüssiglecithin-Produkte für spezifische Anwendungen enthält.

96.Die Marktuntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass der Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin 2005 ca. 60 Million EUR ausmachte. Die in der untenstehenden Tabelle dargestellten Ergebnisse bestätigen die von den Parteien geschätzten Marktanteile jedoch nur teilweise:

Non-GM Fluid Lecithin (% in value, EEA 2005)

DFI

Solae

ADM

Others

97.Auf der Grundlage der von den verschiedenen Lieferanten bereitgestellten Umsatzdaten ergeben sich für die Marktführer Cargill, DFI und Solae im Jahr 2005 recht ähnliche Marktpositionen von jeweils ca. [15-25 %]*. Dementsprechend fusionieren durch den angemeldeten Zusammenschluss zwei der drei führenden Marktakteure. So ergibt sich ein klarer Marktführer, der einen Marktanteil von ca. [35-45 %]* hält. Entgegen den von den Parteien eingereichten Unterlagen ist ADM jedoch mit einem Marktanteil von [0-5 %]* zumindest in begrenztem Ausmaß auf dem Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin aktiv. Andere Lieferanten, darunter Hersteller wie Denofa und Händler wie die Helm AG, Nore Ingredients und Lasenor, erzielen einen gemeinsamen Marktanteil von [30-40 %]*, wobei der wichtigste Akteur (Nore Ingredients) einen Anteil von [5-15 %]* hält.

98.In ihrer vorläufigen Marktbewertung hat die Kommission einige Hinweise darauf gefunden, dass der durch andere Lieferanten und potenzielle Marktteilnehmer ausgeübte Wettbewerbsdruck möglicherweise nicht stark genug ist, um einen erhöhten Spielraum des fusionierten Unternehmens für einseitige Preiserhöhungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang erachtet die Kommission folgende Elemente der allgemeinen Marktumgebung als relevant: Zwar spielt Lecithin quantitativ gesehen in der Lebensmittelherstellung nur eine untergeordnete Rolle. Trotzdem ist es für den Produktionsprozess und die Qualität der Lebensmittel von entscheidender Bedeutung. Für die Lebensmittelhersteller ist es daher unerlässlich, dass Lecithin in bekannter, herkömmlicher Qualität zur Verfügung steht und diesbezügliche Risiken vermieden werden. Die Zuverlässigkeit der Lieferanten von nicht-GV-Lecithin ist daher einer der entscheidenden Faktoren, aufgrund welcher die Lebensmittelhersteller ihre Kaufentscheidung treffen. Infolgedessen neigen Lebensmittelproduzenten – wie durch die Marktuntersuchung bestätigt wurde – dazu, die Qualität höher zu bewerten als den Preis. Hinsichtlich Marktzutrittsschranken bedeutet dies, dass Lecithin-Lieferanten in Bezug auf die Qualität ihrer Produkte zuverlässig sein müssen, um für die Lieferung von nicht-GV-Lecithin an Lebensmittelhersteller wettbewerbsfähig zu sein. Außerdem ist ein Wechsel des Lecithin-Lieferanten für die meisten Hersteller mit signifikanten Kosten und organisatorischen Hindernissen verbunden, da die Anpassung von Rezepturen und die darauf folgende Testphase einen hohen Aufwand erfordert. Die meisten Antworten aus dem Lebensmittelsektor im Rahmen der Marktuntersuchung bestätigten, dass das Risiko mangelhafter Lecithin-Qualität anderer Lieferanten und der mit der Änderung von Rezepturen verbundene Aufwand die wesentlichen Faktoren dafür sind, nicht zu anderen Lieferanten zu wechseln. Schließlich ist auch noch ein gut ausgebautes Vertriebs- und Logistiknetzwerk erforderlich, um sich als glaubwürdiger Lecithin-Lieferant für Lebensmittelhersteller zu etablieren.

99.Schließlich hatte die anfängliche Marktuntersuchung gezeigt, dass der Anreiz von Solae und ADM zum Ausbau ihrer nicht-GV-Lecithin-Aktivitäten begrenzt sein könnte, da sich beide Unternehmen vor allem mit dem Pressen von GV-Sojabohnen beschäftigen (obwohl beide Unternehmen hinreichend Kapazitäten hätten, um ihre nicht-GV-Produktion auszuweiten).

62Da Lecithin nur ein Nebenprodukt des Pressens von Ölsamen ist (weniger als 1 % des Sojabohnen-Gehalts) wird die Marktstrategie von ADM und Solae vor allem durch die Hauptprodukte des Pressprozesses (Sojamehl, Sojaöl) bestimmt. Aus diesem Grund würden diese Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich nicht-GV-Lecithin wohl nur dann ausbauen, wenn die Nachfrage nach nicht-GV-Sojamehl und -öl ausreichend hoch wäre, um die höheren Preise für nicht-GV-Sojabohnen zu rechtfertigen.

100.Die detaillierte Marktuntersuchung hat jedoch genügende Nachweise dafür erbracht, dass der angemeldete Zusammenschluss keine signifikante Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin bedingt.

101.Vor allem hat die Marktuntersuchung ergeben, dass der von anderen Mitbewerbern als ADM und Solae ausgeübte Wettbewerbsdruck stark und von steigender Tendenz ist. Diese Wettbewerbsdynamik zeigt sich in dem kontinuierlichen und signifikanten Anstieg der Marktanteile der früher nur am Rande beteiligten Akteure, die im Jahr 2005 bereits einen Marktanteil von [30-40 %]* halten.

102.Laut den im Rahmen der durchgeführten Marktuntersuchung gesammelten Informationen müssen außerdem folgende dynamische Elemente des Wettbewerbsumfeldes berücksichtigt werden: Wie oben ausgeführt, bildet Brasilien derzeit die wichtigste Quelle für nicht-GV-Rohmaterial. DFI verfügt über kein eigenes Werk, in dem Sojabohnen gepresst werden, sondern bezieht [… %]* seines Bedarfs an nicht-GV-Roh- und Flüssiglecithin von Sojabohnen-Verarbeitern wie Imcopa, Coinbra, Caramuru oder Brejero aus Brasilien. Obwohl Cargill, im Gegensatz zu DFI, mit dem Werk in Liverpool über einen eigenen Standort zur Sojabohnen-Verarbeitung verfügt, stellt Cargill trotzdem nicht seinen gesamten Bedarf an nicht-GV-Lecithin intern her, sondern bezieht ebenfalls signifikante Mengen von nicht-GV-Flüssiglecithin (ca. [… %]* aus Brasilien. Darüber hinaus wird ein signifikanter Anteil des von Cargill [… %]* ebenso wie von DFI [… %]* bezogenen nicht-GV-Flüssiglecithins ohne weitere Verfeinerung oder Verarbeitung an die Endabnehmer weiterverkauft. Für diese Mengen an nicht-GV-Flüssiglecithin betätigen sich Cargill und DFI mehr oder weniger nur als Händler für brasilianisches nicht-GV-Flüssiglecithin in Europa.

103.Einige größere Abnehmer aus dem Lebensmittel-/Schokoladesektor beziehen ihren Bedarf schon jetzt direkt aus Brasilien. Selbst wenn es sich bei den Direktverkäufen brasilianischer Produzenten (vor allem Verarbeiter von nicht-GV-Sojabohnen) wie Imcopa, Coinbra oder Caramuru an (größere) Endabnehmer in Europa in der Vergangenheit um Ausnahmen gehandelt hat, so haben die führenden brasilianischen Hersteller doch gezeigt, dass sie fähig sind, ein eigenes Vertriebs- und Logistik-Netzwerk in Europa aufzubauen und in direkten Wettbewerb mit etablierten Akteuren wie dem fusionierten Unternehmen und Solae zu treten.

104.Tatsächlich könnte die neue Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflicht in der EU, die einen „Prüfpfad“ für die gesamte Lieferkette fordert, durch welchen die tatsächliche Quelle von nicht-GV-Flüssiglecithin (brasilianische Verarbeiter von Sojabohnen) für die Endabnehmer zunehmend transparent wird, für brasilianische Hersteller Vorteile bringen. In der Tat haben mehrere Abnehmer in ihren Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung angegeben, dass Cargill eher als „Händler“ denn als Hersteller von brasilianischem nicht-GV-Flüssiglecithin wahrgenommen wird.

105.Außerdem bilden die signifikanten Preissteigerungen und die attraktiven Margen von nicht-GV-Flüssiglecithin einen Anreiz für brasilianische und indische Hersteller, sich näher zum Endabnehmer zu bewegen. Darüber hinaus ist es den brasilianischen Herstellern gelungen, die Qualität ihrer Lecithin-Produkte zu steigern und ihren Ruf hinsichtlich einer zuverlässig hohen und konstanten Produktqualität zu verbessern. In Übereinstimmung mit diesen aktuellen Entwicklungen hat die detaillierte Marktuntersuchung ergeben, dass einer der wichtigsten brasilianischen Lieferanten von nicht-GV-Flüssiglecithin ([…]*), Imcopa, direkt in den europäischen Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin eintritt. Imcopa ist zurzeit dabei, ausreichende Lagerkapazitäten und ein eigenes Vertriebsnetzwerk aufzubauen, um seine Direktverkäufe an europäische Endabnehmer erheblich zu steigern.

106.Die oben beschriebenen aktuellen Marktentwicklungen (Transparenz der Lieferkette, verbesserte Qualität und Zuverlässigkeit der brasilianischen Hersteller, hohe Margen, keine Kapazitätsbeschränkungen) auch die Möglichkeiten und Anreize europäischer Händler wie der Helm AG (Deutschland) und Nore Ingredients (Irland) erhöht, ihre Marktposition auszubauen und in aktiven Wettbewerb mit den Parteien zu treten. Insbesondere diese Händler bieten das Vertriebs- und Logistiknetzwerk in Europa, das für kleinere brasilianische Hersteller, für die der direkte Marktzugang in Europa hohe wirtschaftliche Risiken darstellt, notwendig ist. Beispielsweise basiert die Marktposition der Helm AG auf einer engen Zusammenarbeit mit einem der kleineren brasilianischen Hersteller von nicht-GV-Lecithin.

107.Schließlich zeigte die detaillierte Marktuntersuchung starke Anzeichen dafür, dass viele größere Lebensmittelhersteller und Großhändler den Marktzugang neuer Akteure sogar unterstützen. Wie oben dargestellt, führte die Aufhebung des Verbots von GV-Sojapflanzen in Brasilien 2005 am Markt zu der zunehmenden Wahrnehmung, dass es zu einer Knappheit an brasilianischem nicht-GV-Flüssiglecithin kommen könnte. Abnehmer berichteten, dass ihre wichtigsten Lieferanten bereits Lieferproblemen gegenüberstanden. Der Anreiz, alternative Quellen von nicht-GV-Lecithin zu erschließen, wird durch den signifikanten Preisanstieg der Produkte von Cargill, DFI und Solae in den vergangenen Jahren noch verstärkt. Dementsprechend hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass auch Produzenten und Verarbeiter von Sojabohnen aus Indien auf dem EWR-Markt eine zunehmend wichtige Rolle spielen, da in der indischen Sojabohnen-Produktion derzeit ausschließlich mit nicht-GV-Samen gearbeitet wird. Aus diesem Grund steht ausreichend zertifizierbares Rohmaterial zur Verfügung.

108.Tatsächlich lässt die detaillierte Marktuntersuchung darauf schließen, dass zumindest einer der führenden Lebensmittelhersteller sich aktiv nach anderen Lieferanten umgesehen hat und schließlich einen indischen Produzenten als potenziellen Lieferanten von nicht-GV-Flüssiglecithin „akzeptiert“ hat. Die Produkte werden von einem der augenblicklichen Randakteure vertrieben. Es ist den Abnehmern daher möglich, neue Lieferanten zu qualifizieren, wenn dies erforderlich ist, und auch die Hürden, den Lieferanten zu wechseln sind geringer als erwartet.

109.Zusammen mit dem Umstand, dass die führenden Akteure im EWR (Cargill, DFI, Solae) zurzeit ihr gesamtes nicht-GV-Rohmaterial (DFI) bzw. einen großen Teil ihrer Vorprodukte von ihren (tatsächlichen oder potenziellen) brasilianischen Mitbewerbern beziehen, deuten diese Faktoren stark darauf hin, dass sich das aktuelle Wettbewerbsumfeld auf dem Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin nicht so verändern wird, dass es sich als substanziell wettbewerbsbehindernd auswirkt. Insbesondere mit Blick auf die zunehmende Präsenz neuer Mitbewerber am Markt steht die Kommission auf dem Standpunkt, dass der Wettbewerb durch den Einfluss nicht koordinierter Auswirkungen nicht behindert wird.

110.Wie oben festgehalten, betragen oder überschreiten die gemeinsamen Marktanteile des fusionierten Unternehmens und seines stärksten Mitbewerbers (Solae) [55-65 %]* (siehe Grafik oben). Um einzuschätzen, ob die gemeinsamen Marktanteile des fusionierten Unternehmens und seines stärksten Mitbewerbers die Befürchtung rechtfertigen, dass der angemeldete Zusammenschluss koordinierte Auswirkungen haben könnte, hat die Kommission analysiert, ob es die Bedingungen auf dem Markt für Flüssiglecithin den Unternehmen leicht machen, gegenseitig akzeptable koordinative Ergebnisse zu erzielen, wenn Abweichungen von einem solchen Verhalten einfach aufgedeckt und bestraft werden könnten und Unternehmen, die sich nicht an der Koordination beteiligen, ihre Auswirkungen gefährden könnten.

111.Bei der Bewertung der relevanten Faktoren, die zu diesen erforderlichen Bedingungen für koordinierte Auswirkungen zählen, geht die Kommission davon aus, dass die Fusion aus folgenden Gründen keine koordinierten Auswirkungen auf den europäischen Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin zeitigen wird:

112.Flüssiglecithin weist nur in Bezug auf Massenverkäufe an Händler einige Merkmale eines „Rohstoffs“ auf. Was den Verkauf von Lecithin an einzelne Endabnehmer betrifft, so wird die Auswahl großteils von anderen Faktoren als dem Preis der Ware beeinflusst; nämlich von der Möglichkeit, gute Qualität und zeitgerechte Lieferung zu garantieren und Unterstützung bei der Wahl des geeigneten Produkts zu bieten. Auch andere Marktcharakteristika mildern das Risiko einer nachhaltigen Koordination des Marktverhaltens wesentlich. Zum einen wird die Marktposition der führenden Akteure nach der Fusion recht asymmetrisch sein. Dabei bildet das fusionierte Unternehmen den klaren Marktführer. Aufgrund des Umstands, dass Solae im Gegensatz zu Cargill und Degussa über eine wesentlich höhere Kapazität zur Verarbeitung von Sojabohnen verfügt und daher in geringerem Ausmaß auf die Beschaffung von nicht-GV-Flüssiglecithin bei Dritten zurückgreifen muss als Cargill and Degussa, ist auch die Kostenstruktur der Hauptakteure sehr unterschiedlich. Zum anderen lassen die Ergebnisse der Marktuntersuchung den Schluss zu, dass der Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin nicht als transparent betrachtet werden kann. Der Preis für nicht-GV-Lecithin wird zwischen Lieferant und Abnehmer bilateral auf individueller Basis verhandelt. Eine offizielle Preisliste existiert nicht. Infolgedessen unterscheiden sich die Preise von entöltem Lecithin für die einzelnen Abnehmer – auch solche von vergleichbarer Größe – signifikant.

113.Schließlich wird der Markt, wie oben beschrieben, derzeit durch eine starke und sogar zunehmende „Peripherie“ kleinerer Akteure und einen signifikanten Grad an Marktdynamik bestimmt. Insbesondere diese allgemeine Marktumgebung mildert das Risiko erfolgreicher und nachhaltiger Versuche, das Marktverhalten zu koordinieren.

Schlussfolgerung

Siehe Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („Horizontale Leitlinien“), Absatz 39-60, ABl. L 32 2004, 5.2.2004, S. 5.

Die Parteien verkaufen den Großteil ihrer Produkte direkt an Endabnehmer.

114.Aus den obgenannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass sich hinsichtlich des nicht-GV-Lecithin-Markts keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken ergeben.

Nicht-GV-entöltes Lecithin

115.Gemäß der Anmeldung des Zusammenschlusses halten die Parteien nach eigener Schätzung einen gemeinsamen Marktanteil auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin von über [55-65 %]* (basierend auf den Umsatzzahlen 2004). Dabei ist auf diesem Markt nur ein weiterer Mitbewerber, Solae, aktiv. Die Kommission hat Anzeichen dafür ermittelt, dass die Zutrittsbeschränkungen für neue Mitbewerber auf dem Markt für entöltes Lecithin signifikant zu sein scheinen – insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Einrichtungen zu Entölung und den Zugang zu den Endabnehmern. Aus diesem Grund hat die Kommission die Wettbewerbsstruktur auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin, auf dem im Jahr 2005 weniger als 25 Millionen EUR umgesetzt wurden, sorgfältig untersucht.

116.Die detaillierte Marktuntersuchung hat jedoch eine Vielzahl von Elementen offenbart, die für die Kommission den Schluss nahe legen, dass auch nach der Fusion ein Wettbewerb auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin bestehen wird.

Die Fusion führt zu hohen Marktanteilen, jedoch mit begrenzten Zuwachsmöglichkeiten

117.Die Ergebnisse der Marktrekonstruktion durch die Kommission ist in den untenstehenden Grafiken zusammenfassend dargestellt:

Non-GM Deoiled Lecithin (% in value, EEA 2005)

100

80

[50-60]*

60

[25-30]*

40

[5-10]*

20[0-10]*

[0-5]*

0

DFI

Solae

ADM

Others

Non-GM Deoiled Lecithin (% in volume, EEA 2005)

100

80

[45-55]*

60

[30-35]*

40

[~10*]

20[0-10]*

[0-5]*

0

DFI

Solae

ADM

Others

118.Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass DFI im Jahr 2005 mit einem Marktanteil von [50-60 %]* ([45-55 %]* auf Basis des Umsatzvolumens) noch der größte Lieferant von nicht-GV-entöltem Lecithin war. Während Cargill nach Angaben der Parteien im Jahr 2004 einen Marktanteil von [5-15 %]* % erreichte, war Cargills Marktanteil im Jahr 2005 deutlich geringer. Zusammen mit dem Marktanteil von Cargill in Höhe von [0-10 %]* würde das fusionierte Unternehmen 2005 [55-65 %]* ([50-60 %]* auf Basis des Umsatzvolumens) des nicht-GV-Lecithin-Markts im EWR halten. Der wichtigste Mitbewerber von DFI, Solae, hielt 2005 nur [25-30 %]* ([30-35 %]* auf Basis des Umsatzvolumens) des Marktes und lag damit deutlich hinter dem Marktführer.

119.Obwohl die Parteien in der Anmeldung des Zusammenschlusses jedoch angaben, dass nur Cargill, DFI und Solae auf dem europäischen Markt nicht-GV-entöltes Lecithin anbieten, zeigte die detaillierte Marktuntersuchung, dass auch einige andere Akteure auf diesem Markt tätig sind: Die Kommission hat festgestellt, dass nicht nur ADM – ein Unternehmen, das auch auf dem nicht-GV-Flüssiglecithin-Markt mit Cargill und Degussa im Wettbewerb steht – nicht-GV-entöltes Lecithin in den USA herstellt und nach Europa verkauft (Marktanteil [0-5*] %). Auch andere Unternehmen haben begonnen, nicht-GV-entöltes Lecithin auf den europäischen Markt zu bringen: z.B. Northland Organics, ein auf nicht genetisch veränderte Produkte spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in den USA, das aufgrund einer Lohnfertigungsvereinbarung mit Solae entöltes Lecithin herstellt (Marktanteil [0-5*] %), The Matlani Group, ein indisches Unternehmen, das über eigene Produktionsstätten für entöltes Lecithin verfügt (Marktanteil [0-5*] %), oder Ruchi, ein indischer Produzent und Verarbeiter von Sojabohnen, ebenfalls mit eigenen Entölungsanlagen.

Der Zusammenschluss von Cargill und DFI wird die Wettbewerbsstruktur des Marktes nicht signifikant verändern

120.Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass DFI und Solae führende Akteure auf dem nicht-GV-Lecithin-Markt sind, während der durch Cargill auf DFI und Solae ausgeübte Wettbewerbsdruck begrenzt ist.

DFI und Solae sind die führenden Lieferanten in Europa

121.DFI wird von den meisten Abnehmern als führender Lieferant von nicht-GV-entöltem Lecithin wahrgenommen; insbesondere im Hinblick auf Produktqualität und Know-how und das umfassende Angebot an Standard- und speziellen/hochwertigen Produkten. DFI verfügt über eine Produktionsstätte für entöltes Lecithin in Europa und ein gut eingeführtes Vertriebssystem.

122.Anders als seine wichtigsten Mitbewerber, muss DFI das Rohmaterial für sein entöltes Lecithin (nicht-GV-Flüssiglecithin) zukaufen. Die Abhängigkeit von nicht-GV-Rohmaterial hat an Bedeutung gewonnen, da die Preise für nicht-GV-Sojabohnen und Lecithin stark angestiegen sind. Die Marktuntersuchung ergab, dass DFI die drastischen Preissteigerungen für nicht-GV-Rohmaterial nicht weitergeben konnte. Obwohl die Preise für Rohmaterial 2004 um mehr als [… %]* anstiegen, blieben die Preise von DFI seit diesem Zeitpunkt annähernd stabil. Dies lässt den Rückschluss zu, dass die Möglichkeiten von DFI, unabhängig von seinen Abnehmern oder Mitbewerbern zu agieren, trotz der hohen Marktanteile von DFI begrenzt sind.

123.Der einzige verbleibende Mitbewerber, dessen Umsatz 25 % des Marktwerts im EWR übersteigt, ist Solae. Wie DFI (und anders als Cargill) verfügt Solae über eigene Produktionsstätten für entöltes Lecithin, die nur teilweise für die Herstellung von nicht-GV-Lecithin genutzt werden (Solae ist Weltmarktführer bei GV-entöltem Lecithin, siehe unten). Im Gegensatz zu DFI handelt es sich bei Solae um ein vertikal integriertes Unternehmen, das über eigene Verarbeitungsstätten verfügt, die ihm die Herstellung von eigenem nicht-GV-Flüssiglecithin und dessen Weiterverarbeitung zu entöltem Lecithin erlauben. Obwohl die Marktanteile von Solae auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin von [70-80 %]* auf [25-30 %]* ([30-35 %]* des Umsatzvolumens) gefallen sind, konnte Solae seine „nicht-GV“-Umsätze im EWR 2004 und 2005 stabilisieren und hat nicht weiter an Umsatzwert verloren. Trotz dieser Position ist die Kommission der Auffassung, dass – von Neueintritten abgesehen – für Solae möglicherweise kein Anreiz besteht, mit dem fusionierten Unternehmen in aggressiven Wettbewerb zu treten. Die Kommission hat daher geprüft, ob bei der Würdigung, ob diese Fusion zu einer signifikanten Behinderung des Wettbewerbs führt, noch andere Faktoren berücksichtigt werden sollten.

Die Schwäche von Cargill auf dem Markt für entöltes Lecithin

124.Cargill ist seit kurzer Zeit, nämlich seit September 2003, auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin aktiv und verfügt über keine eigenen Produktionsstätten für entöltes Lecithin. Da die Marktuntersuchung gezeigt hat, dass es Cargill trotzdem gelungen ist, 2004 (auf Basis des Werts) einen signifikanten Marktanteil ([5-15 %]* ) zu erwerben,

125.hat die Kommission sorgfältig untersucht, ob das Verschwinden von Cargill als Mitbewerber vom Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin den Wettbewerb auf diesem Markt signifikant schwächen könnte.

126.Die Untersuchung hat ergeben, dass Cargill ohne Fusion nicht fähig gewesen wäre, als signifikanter und nachhaltiger Mitbewerber auf dem Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin zu agieren und dass sein Verschwinden als unabhängiger Mitbewerber die augenblickliche Wettbewerbsstruktur des Marktes nicht signifikant verändern würde.

127.Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass die „Niedrigpreis“-Strategie, die Cargill für den Einstig in den Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin gewählt hatte, und die einen der Hauptgründe für den Erfolg von Cargill auf dem Markt bildete, sich angesichts des drastischen Preisanstiegs für Rohmaterial (nicht-GV-Flüssiglecithin) nicht als nachhaltig erwies. Infolge dieses Preisanstiegs hat Cargill seine Preisstrategie schon […]* aufgegeben, sodass sich seine Preise nun auf demselben Niveau wie jene seiner Mitbewerber befinden. Nicht einmal diese Preiserhöhung ([… %]* im Jahr 2005) erlaubte es Cargill, den wesentlich höheren Anstieg der Rohmaterialkosten weiterzugeben.

128.Die Möglichkeiten von Cargill, in einen aktiven Wettbewerb mit DFI zu treten, sind dadurch weiter begrenzt, dass Cargill, im Gegensatz zu anderen Mitbewerbern wie DFI, Solae, ADM oder Matlani, über keine eigenen Produktionsstätten für entöltes Lecithin verfügt. Cargill lässt sein entöltes Lecithin im Rahmen einer Lohnfertigungsvereinbarung mit einem Unternehmen […]*, das […]*, in einem Werk in Arkansas (USA) herstellen. Das Werk verfügt über eine relativ beschränkte Kapazität von […]* t/Jahr (DFI: […]* t/Jahr), die aufgrund […]* nicht voll genutzt werden konnte. Mitbewerber haben bestätigt, dass […]*.

129.Auch Informationen von Dritten und Cargill selbst belegen, dass […]*. Dieser Unterschied in der Qualität des entölten Lecithins von Cargill wurde durch Antworten auf die Marktuntersuchung bestätigt. […]* […]* . Infolge dieser Umstände gingen die Umsätze von Cargill mit nicht-GV-entöltem Lecithin 2005 signifikant zurück.

130.Eine neue Produktionsstätte zur Entölung von Lecithin, als Alternative zu der Lohnfertigungsvereinbarung mit […]*, könnte – so Cargill – den Betrieb frühestens […]*.

131.Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Cargill auch ohne die Fusion möglich wäre, die Produktion von nicht-GV-entöltem Lecithin wieder aufzunehmen und in diesem Markt wieder aktiv zu werden. Es gibt jedoch starke Hinweise darauf, dass die Fähigkeit von Cargill, sich einem aktiven Wettbewerb mit den anderen Mitbewerbern zu stellen und wieder einen „ansehnlicheren“ Marktanteil zu erlangen, in der nahen Zukunft erheblich beschränkt wäre.

69Durchschnittlich stand die Produktion sowohl von GV- als auch von nicht-GV-Lecithin im Jahr 2005 3 bis 6 Stunden täglich still.

70Interne E-Mails bestätigen, dass Cargill mit erheblichen Qualitätsproblemen zu kämpfen hatte und die Verkaufsmitarbeiter sich angesichts der mangelhaften Qualität des Lecithins über die Entscheidung von Cargill, die Preise 2005 drastisch zu erhöhen, beschwerten.

31

c) Neue Mitbewerber sind bereits in den Markt eingedrungen oder schicken sich dazu an und schränken die Position des fusionierten Unternehmens damit in wirksamer Weise ein

131.Ursprünglich hatte die Kommission Bedenken hinsichtlich der begrenzten Anzahl an Lieferanten, die entöltes Lecithin auf dem europäischen Markt anbieten. Informationen der Parteien zufolge besteht dieser Markt aus nur drei Akteuren. Eine detaillierte Marktuntersuchung hat jedoch gezeigt, dass vor kurzem einige neue Lieferanten, nicht zuletzt infolge des Preisanstiegs für nicht-GV-Rohmaterial, in den Markt eingedrungen sind oder sich – mit einem genügenden Grad an Wahrscheinlichkeit – dazu anschicken, in Kürze und in einer ausreichenden Größenordnung auf dem EWR-Markt für entöltes Lecithin tätig zu werden.

132.Die meisten dieser Lieferanten haben beschlossen, in eigene Produktionsstätten zu investieren, und haben, meist in Kombination mit bestehenden Anlagen zur Herstellung von Lecithin, Entölungsstraßen eingerichtet. Andere sind mit dem Bau von Produktionsstätten für entöltes Lecithin und der Umstellung des Produktionsprozesses beschäftigt und planen einen Markteintritt schon heuer oder nächstes Jahr (z.B. SG Lecitinas, Berg & Schmidt/Sternchemie).

133.Die Tatsache, dass eine relativ hohe Zahl von Unternehmen fähig war, Zutritt zum Markt zu erlangen, zeigt, dass die Zutrittsschranken zum Markt für entöltes Lecithin zwar signifikant, jedoch geringer als ursprünglich angenommen sind: Obwohl es sich bei entöltem Lecithin nicht um einen „Rohstoff“ handelt und zur Produktion ein erhebliches Maß an Technologie und Know-how erforderlich ist, haben Mitbewerber bestätigt, dass diese Technologie auf dem Markt verfügbar war (z.B. durch Ingenieurbüros) und dass es möglich war, nicht-GV-entöltes Lecithin in einer Qualität zu produzieren, die mit jener der Marktführer vergleichbar war.

134.Auch der Umstand, dass viele Abnehmer aus dem Lebensmittelbereich eine europäische Präsenz ihres Lieferanten verlangen, stellt für diese Mitbewerber kein signifikantes Hindernis dar, da die meisten von ihnen mit etablierten europäischen Händlern zusammenarbeiten, die über das entsprechende Know-how für die Abnehmer und ihre individuellen Bedürfnisse verfügen.

135.Die neuen Lieferanten stellen sogar noch glaubwürdigere Mitbewerber dar, da sie aufgrund ihrer Standorte in Brasilien oder Indien direkten Zugang zu nicht-GV-Sojabohnen oder -Lecithin haben. Ähnlich wie bei Flüssiglecithin stellen südamerikanische oder indische Sojabohnen-Produzenten (wie Ruchi und Matlani) oder -Verarbeiter (wie SG Lecitinas) zunehmend fest, dass die Verfügbarkeit von nicht-GV-Sojabohnen einen Wettbewerbsvorteil darstellt und dass Umsätze auf dem EWR-Markt eine attraktive Geschäftschance darstellen; insbesondere im Hinblick auf die relativ hohen Preise und die Wichtigkeit der Rohmaterial-Kosten für den Endpreis in Europa.

136.Auf der Basis einer statischen Analyse könnte argumentiert werden, dass die tatsächlichen Umsätze von Mitbewerbern von DFI, Solae und Cargill hinsichtlich Volumen und Wert noch relativ beschränkt sind. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die meisten indischen und brasilianischen Mitbewerber gerade erst in den europäischen Markt einsteigen, ihre Produktion anpassen und Beziehungen zu

137.Händlern und Endabnehmern aufbauen. Alle Mitbewerber haben der Kommission gegenüber erklärt, dass sie von einer Erhöhung ihres Anteils am europäischen Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin in den nächsten zwei Jahren ausgehen. Auch die Abnehmer erwarten, dass Produzenten aus Südamerika und Indien im EWR in den kommenden Jahren eine wichtigere Rolle spielen werden – nicht zuletzt aufgrund ihrer Nähe zum Rohmaterial und ihrer Kostenvorteile. Schließlich haben einige neue Marktteilnehmer bereits Umsatzvolumen in vergleichbarer Höhe wie Cargill erzielt.

138.Darüber hinaus zeigt der Umstand, dass die neu aufgebauten Kapazitäten für die Entölung signifikant sind, dass sich die Lieferanten aus Indien und Südamerika stark für den Eintritt in den europäischen Markt engagieren: Indische und südamerikanische Mitbewerber verfügen schon zum jetzigen Zeitpunkt über funktionierende Kapazitäten zur Entölung von […]* t/Jahr. Diese Kapazität wird 2007 um weitere […]* t auf […]* t/Jahr gesteigert. Die vorhandene Produktionskapazität für nicht-GV-entöltes Lecithin wird daher das Volumen des gesamten EWR-Marktes (ca. […]* t) übersteigen.

139.Das indische Unternehmen Matlani, ein integrierter Produzent und Verarbeiter von nicht-GV-Sojabohnen, verfügt über eine funktionierende Erzeugungsgrundlage von […]* t/Jahr und hat vor kurzem mit dem Verkauf erster Mengen an europäische Abnehmer begonnen (ca. [0-10 %]* des Marktes im Jahr 2005, vergleichbar zum wertmäßigen Marktanteil von Cargill). Matlani erweitert seinen Betrieb bereits um eine neue Produktionsstraße, welche die Kapazität auf […]* t/Jahr steigern wird. Matlani vertreibt seine Produkte über die etablierte europäische Handelsgesellschaft DKSH, Frankreich. Laut Matlani könnte das Unternehmen seine Entölungskapazitäten steigern, sollte die europäische Nachfrage nach nicht-GV-entöltem Lecithin aus Indien ansteigen.

140.Auch der größte indische Produzent und Verarbeiter von Sojabohnen, Ruchi, hat mit der Herstellung von nicht-GV-entöltem Lecithin begonnen und plant die Vermarktung seiner Produkte über etablierte Lecithin-Händler an die europäischen Endabnehmer. Da Ruchi bereits einen wichtigen europäischen Lebensmittelhersteller mit Flüssiglecithin beliefert, scheint die Perspektive zum Ausbau des Geschäfts mit entölten Lecithin realistisch. Ruchi hat mit einer relativ kleinen Produktionskapazität ([…]* t/Jahr) begonnen, jedoch angegeben, dass die Kapazität binnen 6 bis 8 Monaten problemlos ausgebaut werden könnte, sollte die Nachfrage aus Europa steigen. Bei Ruchi gibt es keine Qualitätsprobleme, die einen negativen Einfluss auf die Kundenbeziehungen ausüben könnten.

141.Berg & Schmidt India ist eine Tochtergesellschaft des etablierten Lebensmittelzusatz-Unternehmens Berg & Schmidt, Deutschland, dem früheren Eigentümer des Lecithin-Zweigs von Solae. Berg & Schmidt India verfügt mit einer funktionierenden Entölungskapazität von […]* t/Jahr (das entspricht [… %]* des europäischen Markts an nicht-GV-entöltem Lecithin) bei weitem über die größte Produktionskapazität. Obwohl Berg & Schmidt zurzeit GV-Lecithin verarbeitet, gab das Unternehmen an, dass es leicht Zugang zu zertifizierten nicht-GV-Sojabohnen erlangen könnte und einen Eintritt in den europäischen Markt für entöltes Lecithin in Betracht ziehen würde, wenn die Bedingungen entsprechend attraktiv würden. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Lecithin und seines Produktions-Know-hows geht Berg & Schmidt nicht davon aus, dass sich der Zugang zum nicht-GV-Markt sehr schwierig gestalten würde.

142.SG Lecitinas aus Argentinien, ein Spezialist für Soja-Lecithin sowohl im GV- als auch im nicht-GV-Bereich, ist augenblicklich dabei, in den Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin einzutreten. SG Lecitinas baut derzeit einen neuen Produktionsstandort für entöltes Lecithin in Campo Mourão, Brasilien, auf, der 2007 die Produktion aufnehmen wird und dessen Kapazität ca. […]* t betragen wird. Das Unternehmen bewirbt seine neuen Produkte bereits aktiv.

143.Ein weiterer Mitbewerber, das US-amerikanische Unternehmen Northland Organics, verfügt über keine eigenen Produktionsstätten, lässt jedoch im Rahmen einer Lohnfertigungsvereinbarung von Solae entöltes Lecithin produzieren. Northland Organics besitzt einen kleinen [0-5 %]* aber stabilen Marktanteil in Europa und arbeitet am Ausbau seiner Geschäfte in Europa über europäische Händler.

144.Darüber hinaus haben viele Abnehmer angegeben, dass sie an alternativen Quellen für entöltes nicht-GV-Lecithin interessiert sind. Dies wurde auch von Händlern bestätigt, die von Abnehmern nach alternativen Lieferanten gefragt wurden. Obwohl ein Wechsel des Lecithin-Lieferanten – zumindest in der Lebensmittelindustrie – mit einigen Kosten für das Testen des neuen Produkts verbunden ist, können Abnehmer den Lieferanten innerhalb einer zumutbaren Frist und ohne unerschwinglich hohe Kosten wechseln. Da einige multinationale Lebensmittel- und Schokoladehersteller bereits zu brasilianischen und indischen Lieferanten gewechselt haben, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Abnehmer auch zunehmend nicht-GV-entöltes Lecithin von diesen beziehen werden. Da es sich hinsichtlich Qualität und Zuverlässigkeit bei den großen multinationalen Lebensmittelkonzernen um die anspruchsvollsten Abnehmer überhaupt handelt, kann der Zugang zu ihnen den brasilianischen und indischen Mitbewerbern auch die Türen zu kleineren und mittleren Kunden öffnen.

Soweit es mögliche koordinierte Effekte als Folge des Zusammenschlusses betrifft, ist die Kommission der Auffassung, dass derartige Effekte schon angesichts der bereits erfolgten und zu erwartenden Markteintritte unwahrscheinlich sind, die es schwierig machen, eine Koordinierung aufrecht zu erhalten.

Schlussfolgerung

Aus den obgenannten Gründen ist nicht davon auszugehen, dass die Fusion zu einer signifikanten Behinderung des wirksamen Wettbewerbs im Markt für nicht-GV-entöltes Lecithin führt.

3. Märkte für GV-Lecithin

Flüssiglecithin

145.Die Marktpositionen auf dem Markt für GV-Flüssiglecithin im Jahr 2005 zeigen, dass drei starke Marktführer existieren: Auf einem möglichen EWR-weiten Markt hält DFI einen Marktanteil von [15-25 %]* ([20-25 %]* weltweit), Solae [20-30 %]* ([30-40 %]* weltweit) und ADM [40-50 %]* ([20-30 %]* weltweit). Das einzige weitere Unternehmen, das neben den drei genannten in Europa tätig ist, ist Cargill mit [5-15 %]* des Marktes ([5-15 %]* weltweit). In anderen Teilen der Welt gibt es weitere kleinere Akteure, deren Umsätze [5-15 %]* des weltweiten Markts repräsentieren.

146.Im Gegensatz zum Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin gibt es jedoch – zumindest in Europa – keine aktiven Rand-Akteure: Während brasilianische Produzenten ihren privilegierten Zugang zu nicht-GV-Rohmaterial nutzen konnten, um sehr schnell in den Markt für nicht-GV-Flüssiglecithin einzudringen, handelt es sich bei den Akteuren auf den GV-Märkten um die traditionellen in der Verarbeitung von Sojabohnen tätigen US-Unternehmen wie ADM, Solae und Cargill. In dieser Beziehung ist die Position von DFI atypisch und steht wahrscheinlich damit in Zusammenhang, dass Lucas Meyer (nun Eigentum von DFI) das erste Unternehmen überhaupt war, das Lecithin auf den Markt brachte. Infolgedessen ist der Markt mit einem Ausgangs-HHI von [2500-3000]* und einer Veränderung des HHI von [300-500 %]* (auf EWR-Niveau) eher konzentriert.

147.Andererseits hätte das fusionierte Unternehmen einen Marktanteil von [25-35 %]* in Europa ([25-35 %]* weltweit), wäre jedoch nicht Marktführer: Auf europäischem Niveau wäre nach wie vor ADM stärker und Solae würde seine Führungsposition auf dem Weltmarkt behalten. Dies legt nahe, dass es für das neue Unternehmen kaum möglich wäre, die Preise einseitig anzuheben oder den Wettbewerb anderweitig zu behindern.

148.Darüber hinaus übt Cargill derzeit keinen starken Wettbewerbsdruck auf DFI aus. Wie interne Dokumente von Cargill belegen, standen beim Eintritt von Cargill auf die Lecithin-Märkte die nicht-GV-Märkte im Mittelpunkt, die als wesentlich lukrativer eingeschätzt wurden als die GV-Märkte. Aus diesem Grund konzentriert sich der Verkauf von Cargill – zumindest in Europa – klar auf Abnehmer aus dem Lebensmittelbereich, d.h. nicht-GV-Lecithin-Kunden, und ist dementsprechend weniger aggressiv auf dem GV-Markt (einschließlich Flüssiglecithin) vertreten.

149.Preissteigerungen oder anderes wettbewerbsschädigendes Verhalten aufgrund nicht koordinierter Effekte infolge der Fusion scheinen daher unwahrscheinlich.

150.Hinsichtlich des Risikos, dass die Fusion koordiniertes Verhalten hervorrufen wird, erachtet die Kommission dies aus den gleichen Gründen wie im Falle von nicht-GV-Flüssiglecithin für vernachlässigbar. Tatsächlich geht aus den von den Parteien vorgelegten Daten hervor, dass es große Unterschiede bei den Verkaufspreisen für ein Produkt gibt […]*. Dies ist durch den Verhandlungsprozess zwischen Verkauf und Abnehmer bedingt, in dessen Rahmen der Verkaufspreis festgelegt wird. Dadurch wird die Überwachung des Verhaltens der Mitbewerber sehr erschwert, was eine Koordination unwahrscheinlich macht. Diese Schlussfolgerung wird unterstützt durch den Umstand, dass die Kostenstrukturen der am Markt vertretenen Mitbewerber erheblich unterschiedlich sind.

151.Aus diesem Grund hält die Kommission es für unwahrscheinlich, dass der Zusammenschluss auf dem Markt für flüssiges GV-Lecithin zu wettbewerbswidrigen Effekten durch koordiniertes oder nichtkoordiniertes Verhalten führen könnte.

Entöltes Lecithin

152.Eine Analyse der Marktanteile 2005 zeigt, dass die Aktivitäten von Cargill auf diesem Markt eher begrenzt sind (EWR: [0-10 %]*, weltweit: [0-10 %]*). Die Umsätze von DFI repräsentieren [35-45 %]* des möglichen EWR-Marktes ([15-25 %]* weltweit), während sich Solae und ADM den restlichen Markt teilen: In Europa hält Solae [50-60 %]* der Marktanteile ([25-35 %]* weltweit) und ADM [0-10 %]* ([30-40 %]* weltweit).

153.Aus diesem Grund besteht nur eine sehr geringfügige Überlappung auf dem Markt für GV-entöltes Lecithin. Außerdem konzentriert sich Cargills Lecithin-Marketingstrategie nicht auf GV-Märkte und übt somit nur geringen Wettbewerbsdruck auf DFI aus, wie schon oben für Flüssiglecithin festgehalten wurde. Aus den obgenannten Gründen ist die Kommission der Auffassung, dass aus dem angemeldeten Zusammenschluss keine koordinierten Effekte resultieren werden.

154.Hinsichtlich des Risikos von koordiniertem Verhalten infolge der Fusion, so scheint dieses ebenfalls aus den obgenannten Gründen eher begrenzt: Die Überwachung des Verhaltens der Mitbewerber ist schwierig, sodass eine nachhaltige Koordination sehr unwahrscheinlich ist.

155.Aus diesen Gründen ist die Kommission in Bezug auf den Markt für GV-entöltes Lecithin der Auffassung, dass ein Entstehen wettbewerbsschädigender Auswirkungen durch nicht koordinierte oder koordinierte Effekte aufgrund der Fusion unwahrscheinlich ist.

3. Pektin

156.Der gemeinsame Marktanteil der Parteien für Pektin übersteigt nicht [25-35 %]*, sowohl auf weltweiter ([15-25 %]*) als auch auf EWR-weiter Basis ([15-25 %]*). Die Zuwachsmöglichkeiten sind dabei mit [0-10 %]* (EWR-weit) bzw. [0-10 %]* (weltweit) sehr begrenzt.

Pectin sales in 2005 (EEA)

Pectin sales in 2005 (worldwide)

157.Die Position von CP Kelco als Marktführer ([35-45 %]* Marktanteil im EWR; [35-45 %]* weltweit) wird durch die Fusion nicht beeinflusst. Nach der Fusion wird das neue Unternehmen auf weltweiter Basis eine ähnliche Marktposition erwerben wir die augenblickliche Nr. 2, Danisco, die zurzeit einen Marktanteil von [20-30 %]* weltweit ([15-25 %]* EWR-weit) auf sich vereint. Berücksichtigt man weiters die Tatsache, dass andere Unternehmen wie Herbstreith & Fox („H&F“) und Obipectin aktiv auf dem Markt tätig sind und innerhalb des EWR signifikante Marktanteile erzielen, so wird das fusionierte Unternehmen keinen ausreichenden Spielraum haben, um sich unabhängig von seinen Mitbewerbern zu verhalten oder den Wettbewerb auf diesem Markt durch einseitiges Verhalten anderweitig zu behindern.

158.Diese Einschätzung ist auch bei Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen HM- und LM-Pektin (siehe Diagramm unten) korrekt; nicht zuletzt, weil die Position von Cargill auf diesen Märkten noch schwächer wäre.

HM-Pectin sales in 2005 (EEA)

LM-Pectin sales in 2005 (EEA)

159.Der starke Marktführer, CP Kelco, ist auf beiden Märkten (LM und HM) EWR- und weltweit präsent. Darüber hinaus sind die beiden anderen Hauptakteure (Danisco und H&F) in beiden Segmenten auf demselben Niveau präsent wie die Parteien.

160.Insbesondere die verbleibenden Mitbewerber üben nach wie vor starken Wettbewerbsdruck aus. Außerdem bauen CP Kelco sowie Danisco neue Produktionsstandorte in Brasilien, die 2007 den Betrieb aufnehmen sollen und die Produktionskapazität der Mitbewerber für Pektin um [20-30 %]* (CP Kelco) bzw. [30-40 %]* (Danisco) steigern. Schließlich beeinflussen auch noch einige kleinere Hersteller wie Pectowin aus Polen den Wettbewerb. Aus diesem Grund können wettbewerbswidrige nichtkoordinierte Effekte durch die Parteien auch in den möglichen HM- bzw. LM-Märkten ausgeschlossen werden.

161.Auf hypothetischen Märkten für Apfel- und Zitruspektin würden sich die Aktivitäten von Cargill und Degussa nur auf dem Zitruspektin-Markt überlappen. Die Marktanteile entsprechen dabei jenen auf dem hypothetischen Gesamt-Pektin-Markt (d.h. ein gemeinsamer Marktanteil von unter [20-30 %]* mit einer Zuwachsmöglichkeit von weniger als [0-10 %]*). Auch die Hauptakteure der Pektin-Märkte sind in diesen Märkten EWR- und weltweit präsent. Ihre Marktpositionen entsprechen dabei ebenfalls jenen im Pektin-Gesamtmarkt. Aus diesem Grund sind infolge der Fusion keine wettbewerbsschädigenden Effekte auf den möglichen Untermärkten für Apfel- und Zitruspektin zu erwarten.

162.Die Kommission hat auch untersucht, ob aus der Fusion koordinierte Effekte mit nachteiligen Auswirkungen für die Konsumenten erwachsen könnten. Nicht zuletzt im Hinblick auf die signifikant unterschiedlichen Positionen der Hauptakteure und die mangelnde Preistransparenz ist es jedoch unwahrscheinlich, dass auf dem Pektin-Markt aufgrund der Fusion Absprachen getroffen werden könnten.

Aus diesen Gründen ist die Kommission in Bezug auf den Markt für Pektin der Auffassung, dass der Zusammenschluss zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führen wird.

5. Vertikale Effekte (Rohsamenöl)

163.Obwohl der angemeldete Zusammenschluss auf der Basis einer hypothetischen Definition eines Upstream-Marktes für Rohsamenöl im EWR theoretisch zu vertikalen Effekten (Cargill hält [20-30 %]* des Marktanteils) führen könnte, bestehen diesbezüglich keine Bedenken.

164.Wie oben ausgeführt, bezieht DFI nicht Rohsamenöl, um daraus Flüssiglecithin herzustellen, sondern kauft bereits fertiges Flüssiglecithin zur weiteren Verarbeitung und Verfeinerung von Dritten. In den Produktmärkten für nicht-GV-Lecithine, in denen die Parteien die höchsten Marktanteile halten, ist sogar Cargill gezwungen, seine Rohmaterialien von Dritten (z.B. brasilianischen Herstellern) zu beziehen.

165.Zudem ist zu berücksichtigen, dass alle wesentlichen Produzenten von Lecithin Zugang zu eigenen Ölsaatenverarbeitungsanlagen haben und daher auch Zugriff auf hinreichende Mengen von Sojaöl. ADM und Solae sind vertikal integrierte Unternehmen, die auf allen Stufen der Sojaverarbeitung tätig sind. Dasselbe gilt für indische Produzenten von flüssigem und entöltem Lecithin, die regionale Saaten von nicht-GV-Sojabohnen zu Sojaöl und Sojamehl verarbeiten und dabei als Nebenprodukt nicht-GV-Lecithin produzieren. Wie bereits dargestellt, sind zudem brasilianische Sojaverarbeiter (Coinbra, Impcoma, Caramuru) gegenwärtig die Hauptquellen für nicht GV-Lecithin.

166.Aus den dargestellten Gründen verstärkt der Zusammenschluss die Position von Cargill auf den Lecithin vorgelagerten Märkten auf EWR- oder weltweiter Ebene für alle arten von Rohsamenölen (Soja, andere Öle, nicht GV und GV-Öle) daher nicht signifikant. Insbesondere erhöht der Zusammenschluss nicht die Fähigkeit von Cargill, andere Wettbewerber vom Zugang zu Vorprodukten für die Produktion von flüssigem oder entöltem Lecithin auszuschließen.

VI. SCHLUSSFOLGERUNG

167.Aus den genannten Gründen kann davon ausgegangen werden, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu einer wesentlichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben führt. Der Zusammenschluss ist daher gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung sowie Artikel 57 des EWR-Abkommens für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der angemeldete Zusammenschluss, durch welchen Cargill Incorporated im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Degussa Food Ingredients GmbH, Degussa Food Ingredients US, LLC. und die Maxens GmbH erwirbt, ist mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist gerichtet an:

Cargill, Incorporated Mail Stop 46 15407 Mc Ginty Road West Wayzata, MN 55391 USA

Brüssel, den 29.3.2006

Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Stellungnahme

des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse

abgegeben in seinem 138. treffen am 13. März 2006

betreffend eines Entscheidungsentwurfes im Hinblick auf das Fusionsverfahren

COMP/M.3975 - Cargill/Degussa Food Ingredients

Berichterstatter: Österreich

1.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die angemeldete Transaktion einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 der Fusionskontrollverordnung darstellt.

2.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die angemeldete Transaktion gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung besitzt.

3.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der von der Kommission im Entscheidungsentwurf vorgenommenen Definition der relevanten Produktmärkte überein.

4.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der von der Kommission im Entscheidungsentwurf vorgenommenen Definition der relevanten geografischen Märkte überein.

5.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der angemeldete Zusammenschluss nicht zu einer wesentlichen Behinderung des Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teils desselben führen würde.

6.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der angemeldete Zusammenschluss mit dem Gemeinsame Markt und dem EWR-Übereinkommen für vereinbar erklärt werden sollte.

7.Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle während der Diskussion erörterten Punkte in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

BELGIË/BELGIQUE ČESKÁ REPUBLIKA

DANMARK

DEUTSCHLAND

EESTI

J. MUTAMBA

---

L. KASTFELT

A. BUSSMANN

---

ELLADA

ESPAÑA

FRANCE

IRELAND

ITALIA

---

P. VELASCO MONSERRAT R. REYNOLD DE SERESIN

---

A. VENANZETTI

KYPROS/KIBRIS

LATVIJA

LIETUVA

LUXEMBOURG

MAGYARORSZÁG

---

---

---

P. SUKOSD

MALTA

NEDERLAND

ÖSTERREICH

POLSKA

PORTUGAL

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H. VAN HUTTEN

B. SCHOISSWOHL

---

SLOVENIJA

SLOVENSKO

SUOMI-FINLAND

SVERIGE

UNITED KINGDOM

---

H. KAIPONEN

C. BERGER

F. PEÑA

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Die Anhörungsbeauftragte

ABSCHLUSSBERICHT DER ANHÖRUNGSBEAUFTRAGTEN

IN DER SACHE COMP/3975 – CARGILL/DEGUSSA

LEBENSMITTELINDUSTRIE

(gemäß den Artikeln 15 und 16 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren - ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21)

Am 21. Oktober 2005 wurde bei der Kommission ein Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates („Fusionskontrollverordnung“) angemeldet, wonach das US-amerikanische Unternehmen Cargill beabsichtigt, die Geschäftssparte Lebensmittelzutaten der deutschen Degussa AG zu erwerben.

Am 23. November 2005 schlugen die Anmelder Abhilfemaßnahmen vor, so dass sich die Frist für den Abschluss der ersten Untersuchungsphase bis zum 14. Dezember 2005 verlängerte.

Nach Prüfung der von den Anmeldern übermittelten Unterlagen und Durchführung einer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss ernste Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt aufwirft, und beschloss daher, das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Fusionskontrollverordnung vom 14. Dezember 2005 einzuleiten.

Am 19. Dezember 2005 und 17. Januar 2006 wurde den Anmeldern entsprechend den Leitlinien über bewährte Praktiken bei EG-Fusionskontrollverfahren Einsichtnahme in wichtige Dokumente gewährt.

Nach eingehender Prüfung gelangten die Kommissionsdienststellen zu dem Ergebnis, dass die potenziellen Wettbewerbsbedenken, die in der Entscheidung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c zum Ausdruck kamen, ausgeräumt worden sind. Deswegen wurde den Anmeldern keine Mitteilung der Beschwerdepunkte zugeleitet.

Besondere Bemerkungen zum Recht auf Anhörung erübrigen sich daher im vorliegenden Fall.

Brüssel, den 15. März 2006

(Unterschrift) Karen WILLIAMS

EUC

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