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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 03/11/2020
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32020M10002
Brüssel, 3.11.2020 C(2020) 7681 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 5. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Cotac europe GmbH („Cotac“, Deutschland), kontrolliert von der Hoyer GmbH Internationale Fachspedition („Hoyer“, Deutschland), und Contargo GmbH und Co. KG („Contargo“, Deutschland), Teil der Unternehmensgruppe Rhenus SE & Co. KG („Rhenus“, Deutschland), wiederum kontrolliert von der Rethmann SE & Co. KG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Multimodal Tank Care GmbH („JV“, Deutschland). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten 3Gemeinschaftsunternehmen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Hoyer: Internationale Fachspedition, insbesondre im Bereich des Transports von Flüssiggütern aus der Lebensmittel-, Gas-, Mineralöl –und chemischen Industrie auf Straße, Schiene und See.
- Cotac: Betreiber eines europaweiten Netzes von Tankreinigungs –und Servicestationen für Straßentankzüge, Tankcontainer und IBCs.
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 347 vom 19.10.2020, S. 14.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
- Rhenus: Logistikdienstleister im Bereich der Kontraktlogistik, Transportlogistik, Hafenlogistik und öffentlicher Nahverkehr.
- Cotargo: Betreiber eines Netzes von Container-Hinterlandlogistik, insbesondere Container-Depots und –zwischenlager.
- JV: Tankreiningung und –reparatur.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung 4 (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR- Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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