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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32010M5777
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union # 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An den Anmelder:
Betr.: Sache COMP/M.5777 - DRÄGERWERK/ DRÄGER MEDICAL Anmeldung vom 23.02.2010 nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C C 53 vom 03.03.2010, S. 8
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. am 23.02.2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der EG-Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt:
-- Drägerwerk ist die Konzernholding der Dräger-Gruppe, die in den Gebieten Medizintechnik und Sicherheitstechnik weltweit tätig ist;
-- Dräger Medical entwickelt, produziert und verkauft Produkte, Dienstleistungen und integrierte Systemlösungen für den klinischen Akutbereich und Home Care. Der Schwerpunkt liegt bei der Produktion von Anästhesiegeräten, Beatmungsgeräten und Patiententenmonitoren nebst Zubehör sowie bei Service und Wartung dieser Geräte.
2.2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe d der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („EG-Fusionskontrollverordnung“).
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, gegen den angemeldeten Zusammenschluss keine Einwände zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission (unterzeichnet) Alexander ITALIANER Generaldirektor
2ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).
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