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SCHMOLZ + BICKENBACH / UGITECH

M.4211

SCHMOLZ + BICKENBACH / UGITECH
July 2, 2006
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Valentina R., lawyer

DE

Fall Nr. COMP/M.4211 - SCHMOLZ + BICKENBACH / UGITECH

Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ‹BER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWƒNDE Datum: 03/07/2006

In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32006M4211

Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg

KOMMISSION DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Br¸ssel, 03/07/2006

SG-Greffe(2006) D/203437

In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung F‹R DIE wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 319/2004 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren!

1.Am 24/05/2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (ÑEG-Fusionskontrollverordnungì) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Schmolz + Bickenbach KG (ÑS+Bì, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle ¸ber das gesamte Unternehmen Ugitech S.A. (ÑUgitechì, Frankreich) durch Aktienkauf.

2.Nach Pr¸fung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der EG-Fusionskontrollverordnung f‰llt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN

3.S+B ist ein deutsches Unternehmen, das in der Herstellung, Verarbeitung und der Distribution von Edelst‰hlen und Qualit‰tsst‰hlen t‰tig ist.

4.Ugitech ist ein franzˆsisches Unternehmen, das in der Herstellung und der Distribution von rostfreiem Stahl t‰tig ist. Es wird gegenw‰rtig vollst‰ndig von der Arcelor Stainless Group kontrolliert.

5.Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Erwerb der Kontrolle von S+B an Ugitech und somit um einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.

Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.

II. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 2,5 Mrd. EUR (S+B [Ö] Mrd. EUR und Ugitech [Ö] Mio. EUR). Der Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen ¸bersteigt in mindestens drei Mitgliedstaaten jeweils 100 Mio. EUR. In jedem von mindestens drei dieser Mitgliedstaaten betr‰gt der Gesamtumsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen jeweils mehr als 25 Mio. EUR (Deutschland: [Ö] Mrd. EUR f¸r S+B und [Ö] Mio. EUR f¸r Ugitech; Frankreich: [Ö] Mio. EUR f¸r S+B und [Ö] Mio. EUR f¸r Ugitech; Italien: [Ö] Mio. EUR f¸r S+B und [Ö] Mio. f¸r Ugitech). Der gemeinschaftsweite Umsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen ¸bersteigt jeweils 100 Mio ([Ö] Mrd. EUR f¸r S+B und [Ö] Mio. EUR f¸r Ugitech). Die beteiligten Unternehmen erzielen nicht mehr als jeweils als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung.

III. BETROFFENE MƒRKTE

1. Sachlich relevante M‰rkte

Herstellung und Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

7.Die beteiligten Unternehmen sind in der Herstellung und dem Vertrieb einer Reihe von Stahlerzeugnissen t‰tig. Die Parteien gehen davon aus, dass Stahlerzeugnisse nach ihrer spezifischen Form in (i) Flachstahlerzeugnisse, (ii) Rˆhren, (iii) Langstahlerzeugnisse und (iv) Profile unterteilt werden kˆnnen und dass zwischen diesen Stahlgruppen keine Substituierbarkeit besteht. Dies entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission. Die beteiligten Unternehmen stellen beide ausschlieflisch Langstahlerzeugnisse her, so dass das vorliegende Zusammenschlussvorhaben ausschlieflisch Langstahlerzeugnisse betrifft.

8.Die Parteien gehen ferner von einer Unterteilung der Stahlerzeugnisse in verschiedene Qualit‰tsgruppen aus. Je nach Legierungsgehalt lassen sich Qualit‰tsst‰hle den folgenden Untergruppen zuordnen: (i) Qualit‰tsst‰hle (ii) Edelst‰hle und (iii) nickelbasierte Legierungen. Qualit‰tsst‰hle weisen den niedrigsten, nickelbasierte Legierungen den hˆchsten Legierungsgehalt auf. Den Parteien zufolge kann ein eigener Produktmarkt f¸r Edelst‰hle abgegrenzt werden. Dies entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission. S+B stellt Langerzeugnisse aus Qualit‰tsstahl und aus Edelstahl her, w‰hrend Ugitech ausschlieflisch in der Herstellung von Langerzeugnissen aus Edelstahl t‰tig ist. Da die Herstellung von Qualit‰tsstahlerzeugnissen und Edelstahlerzeugnissen nicht vertikal zusammenh‰ngt, betrifft das vorliegende Zusammenschlussvorhaben daher nur Edelst‰hle.

9.Schlieflich gehen die Parteien von einer weiteren Unterteilung der Edelst‰hle in (i) Edelbau- und Kugellagerstahl, (ii) Werkzeugstahl und (iii) rostfreien Stahl aus.

COMP/ECSC.1351 ñ Usinor/Arbed/Aceralia

COMP/ECSC.1351 ñ Usinor/Arbed/Aceralia

3Dies entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission. Ugitech stellt ausschlieflisch rostfreien Stahl her, so dass der vorliegende Zusammenschluss nur den Markt f¸r rostfreien Stahl betrifft.

10.Folgende Produktionsschritte kˆnnen bei der Herstellung von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl unterschieden werden. Zun‰chst wird der noch fl¸ssige Stahl zu Halbfertigerzeugnissen wie Billets und Ingots gegossen. Diese Halbfertigerzeugnisse werden dann entweder in einem Walzverfahren zu warm gewalztem Stabstahl und Walzdraht oder in einem Schmiedeverfahren zu geschmiedetem Stabstahl verarbeitet. Walzdraht und warm gewalzter Stabstahl kann in einem weiteren Schritt zu gezogenem Stahl und Blankstahl verarbeitet werden.

11.Die Parteien gehen davon aus, dass sich aus den verschiedenen Produktionsschritten keine differenzierten sachlich relevanten Produktm‰rkte ergeben, da die Wettbewerber am Markt in der Lage seien, alle Erzeugnisformen anzubieten und sich der Markt durch eine hohe Angebotsumstellungsflexibilit‰t auszeichnet. Hinsichtlich warm gewalzter und geschmiedeter St‰be gehen die Parteien ferner von vollst‰ndiger Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite aus.

12.Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass von einer vollst‰ndigen Angebotsumstellungsflexibilit‰t auf der Angebotsseite insofern nicht zwingend ausgegangen werden kann, da nicht alle Unternehmen ¸ber die jeweiligen Anlagen verf¸gen, die zum Schmieden bzw. Walzen von Stabstahl erforderlich sind (so verf¸gt beispielsweise Ugitech nicht ¸ber Anlagen zum Schmieden von Stabstahl). Ferner l‰sst sich Stabstahl nur bis zu einer gewissen Grˆfle walzen, w‰hrend ab einer bestimmten Dimension der teurere Schmiedeprozess erforderlich ist. Die Mehrheit der im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Kunden und Wettbewerber ging zumindest von nur teilweise ¸berlappenden Produktm‰rkten f¸r warm gewalzten und geschmiedeten Stabstahl aus.

13.F¸r die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist es nicht notwendig, die Produktm‰rkte abschlieflend zu definieren, da bei keiner mˆglichen sachlichen Marktabgrenzung ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken entstehen.

COMP/M.3778 ñ Bˆhler-Uddeholm/Buderus

Fragebogen an Wettbewerber vom 7. Juni 2006, Frage 11: in sechs von acht Antworten wurde die Substituierbarkeit von warm gewalztem und geschmiedetem Stabstahl angezweifelt; Fragebogen an Kunden vom 7. Juni 2006, Fragen 12 und 13: in f¸nf von sechs Antworten wurde die Substituierbarkeit von warm gewalztem und geschmiedetem Stabstahl angezweifelt und auf die unterschiedlichen Preisniveaus von warm gewalztem und geschmiedeten Stabstahl hingewiesen. Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge ist geschmiedeter Stabstahl teurer als warm gewalzter Stabstahl.

Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

14.Die Parteien gehen von einem gesonderten Markt f¸r die Distribution von Edelstahlerzeugnissen aus, der von der Herstellung und dem Direktverkauf von Edelst‰hlen abzugrenzen ist. Die Distributionsm‰rkte sind durch Kundenheterogenit‰t, geringere Auftragsvolumina, die F‰higkeit auf spezielle Kundenw¸nsche zu reagieren und die eher lokale Gesch‰ftsausrichtung gekennzeichnet. Die Marktunterteilung in Produktion und Distribution entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission.

15.In ihrer bisherigen Entscheidungspraxis hat die Kommission den Markt f¸r die Distribution von Stahlerzeugnissen in weitere Unterm‰rkte unterteilt (z.B. die Distribution von Erzeugnissen aus rostfreiem Stahl). Da sich die Aktivit‰ten der Parteien nur hinsichtlich der Distribution von Erzeugnissen aus rostfreiem Stahl ¸berschneiden, ist es f¸r die Zwecke der vorliegenden Entscheidung nicht notwendig, die Produktm‰rkte abschlieflend zu definieren, da bei keiner mˆglichen sachlichen Marktabgrenzung ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken entstehen.

2. R‰umlich relevante M‰rkte

Herstellung und Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

Die Parteien gehen in ihrer Anmeldung von EU-weiten M‰rkten f¸r die Herstellung und den Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl aus. Regulatorische Markteintrittsbarrieren und Transportkosten seien im Vergleich zum Endproduktpreis relativ niedrig (Transportkosten von durchschnittlich etwa [Ö] % innerhalb des EWR). In ihrer bisherigen Entscheidungspraxis ist Kommission von einem EWR-weiten Markt f¸r die Herstellung und f¸r den Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl ausgegangen. Dies wurde durch die Marktuntersuchung weitgehend best‰tigt.

COMP/M.3778 ñ Bˆhler-Uddeholm / Buderus

COMP/M.3778 ñ Bˆhler-Uddeholm/Buderus

COMP/M.1080 ñ Thyssen/Krupp

Die Parteien legen Marktdaten f¸r die EU 15 vor und machen geltend, dass keine Marktvolumen- und Marktanteilsdaten f¸r EU 25 und den EWR verf¸gbar sind. Eine Einbeziehung des gesamten EWR habe jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die vorgelegten Marktanteilsdaten.

Fragebogen an Wettbewerber vom 7. Juni 2006, Frage 14: in allen zwˆlf Antworten wurde best‰tigt, dass der Markt f¸r die Herstellung und den Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl mindestens EWR-weit ist; Fragebogen an Kunden vom 7. Juni 2006, Frage 16: in sechs von acht Antworten wurde best‰tigt, dass der Markt f¸r die Herstellung und den Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl mindestens EWR-weit ist.

Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreihem Stahl

Die Parteien gehen in ihrer Anmeldung von nationalen M‰rkten f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl aus, wenn auch insbesondere in Grenzgebieten M‰rkte grenz¸bergreifend definiert werden kˆnnten. Dies entspricht der bisherigen Entscheidungspraxis der Kommission und konnte durch die Marktuntersuchung weitgehend best‰tigt werden.

IV. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG

Da Ugitech ausschlieflisch in der Herstellung und der Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl t‰tig ist, sind die M‰rkte f¸r die Herstellung und die Distribution von anderen Langerzeugnissen aus Edelstahl (Edelbaust‰hle und Werkzeugst‰hle) nicht betroffen.

Auf den M‰rkten f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus Edelstahl sind nur Frankreich und Deutschland horizontal betroffene M‰rkte, da nur hier die gemeinsamen Marktanteile der Parteien 15 % ¸bersteigen.

1. EWR-weiter Markt f¸r die Herstellung und den Direktverkauf von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

20.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r s‰mtliche Langerzeugnisse aus rostfreiem Stahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [20-30 %] (Ugitech [10-20 %], S+B [10-20 %]) und [20-30 %] im Jahr 2004 (Ugitech [10-20 %], S+B [10-20 %]). Hauptwettbewerber waren Roldan [10-20 %], Cogne [10-20 %], Olarra [10-20 %] und Valbruna [0-10 %].

21.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r Ingots und Billets aus rostfreiem Stahl (d.h. Halbfertigerzeugnisse) betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [10-20 %] (Ugitech [0-10 %], S+B [10-20 %]). Hauptwettbewerber waren Cogne [10-20 %], Outokumpu [0-10 %] und Olarra/Roda [0-10 %].

22.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r Walzdraht betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [10-20 %] (Ugitech [0-10 %], S+B [10-20 %]). Hauptwettbewerber waren Roldan [20-30 %], Cogne [0-10 %] und Fagersta [0-10 %].

COMP/M.3778 ñ Bˆhler-Uddeholm/Buderus

Fragebogen an Wettbewerber vom 7. Juni 2006, Frage 15: in allen neun Antworten wurde best‰tigt, dass die M‰rkte f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreien Stahl national sind; Fragebogen an Kunden vom 7. Juni 2006, Frage 16: in drei von vier Antworten wurde best‰tigt, dass die M‰rkte f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreien Stahl mindestens national sind.

Die Parteien legen Marktdaten f¸r die EU 15 vor und machen geltend, dass keine Marktvolumen- und Marktanteilsdaten f¸r EU 25 verf¸gbar sind. Eine Einbeziehung des gesamten EWR habe jedoch keine signifikanten Auswirkungen auf die vorgelegten Marktanteilsdaten. Daher wird in der folgenden Analyse von EWR-M‰rkten ausgegangen, die Parteien legen jedoch Marktanteile auf EU-Basis vor.

23.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r warm gewalzten und geschmiedeten Stabstahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [20-30 %] (Ugitech [10-20 %], S+B [10-20 %]). Hauptwettbewerber waren Valbruna [10-20 %], Olarra/Roda [0-10 %] und Cogne [0-10 %]. Geht man von getrennten M‰rkten f¸r warm gewalzten und geschmiedeten Stabstahl aus, so ¸berschneiden sich die T‰tigkeiten der Parteien ausschlieflisch im Bereich warmgewalzter Erzeugnisse, da Ugitech nicht ¸ber die f¸r die Fertigung geschmiedeten Stabmaterials nˆtigen Anlagen verf¸gt. Auf dem EU-Markt f¸r warm gewalzten Stabstahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [20-30 %] (Ugitech [10-20 %], S+B [10-20 %]). Die Parteien f¸hren an, dass gesonderte Marktanteilsdaten der Wettbewerber f¸r geschmiedetes und gewalztes Stabmaterial nicht verf¸gbar sind.

24.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r Blankstahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [20-30 %] (Ugitech [10-20 %], S+B [0-10 %]). Hauptwettbewerber waren Olarra/Roda [10-20 %], Roldan [10-20 %] und Valbruna [10-20 %].

25.Auf dem mˆglichen EU-Markt f¸r gezogenen Stahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien im Jahr 2005 [10-20 %] (Ugitech [10-20 %], S+B [0-10 %]). Hauptwettbewerber waren Sidenor [Ö%], Sandvik [10-20 %] und Roldan [10-20 %].

26.Unabh‰ngig von der jeweiligen Marktabgrenzung werden die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen weiterhin dem Wettbewerb einer Reihe starker Marktteilnehmer wie Roldan, Cogne und Olarra mit erheblichen Marktanteilen ausgesetzt sein. Ferner konnte die Marktuntersuchung best‰tigen, dass Transportkosten eine untergeordnete Rolle spielen, und einige Marktteilnehmer stellten eine zunehmende Tendenz hin zu weltweiten M‰rkten fest. Die Mehrheit der Kunden bezieht des Weiteren von mehreren Herstellern und verf¸gt somit ¸ber Verhandlungsmacht gegen¸ber den Herstellern.

Daher f¸hrt der Zusammenschluss auf dem EWR-Markt f¸r die Herstellung und Direktverkauf von rostfreiem Stahl nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

2. Deutscher Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

27.Auf dem deutschen Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien in den Jahren Jahr 2003-2005 im Durchschnitt [20-30 %] (Ugitech [0-10 %], S+B [10-20 %]). Hauptwettbewerber waren Stappert [10-20 %], Thyssen-Schulte [10-20 %], Roldan/Acerinox [0-10 %], Iberro/Olarra [0-10 %] und Voss [0-10 %].

28.Die Parteien weisen darauf hin, dass insbesondere das zur ThyssenKrupp gehˆrige Unternehmen Thyssen-Schulte auch nach dem Zusammenschluss starken Wettbewerbsdruck auf die Parteien aus¸ben wird. Ferner sei ein Wechsel des Anbieters bei einem Grunderzeugnis wie Edelstahl unproblematisch. Die Parteien f¸hren des Weiteren an, dass die Marktanteile die allgemeine Tendenz in Richtung grenz¸berschreitender Distribution nicht ber¸cksichtigten. Dies konnte im Rahmen der Marktuntersuchung best‰tigt werden.

Daher f¸hrt der Zusammenschluss auf dem deutschen Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

3. Franzˆsischer Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl

29.Auf dem franzˆsischen Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl betrug der gemeinsame Marktanteil der Parteien in den Jahren 2003-2005 im Durchschnitt [30-40 %] (Ugitech [20-30 %], S+B [0-10 %]). Hauptwettbewerber waren Thyssen-Schulte [10-20 %], Valbruna [10-20 %], and Euroda [10-20 %].

30.Die Parteien weisen auf den intensiven Wettbewerb auf dem franzˆsischen Distributionsmarkt hin. Auch nach dem Zusammenschluss, der nur zu einer relativ geringf¸gigen Marktanteilsaddition f¸hrt, werden die Parteien intensivem Wettbewerb ausgesetzt sein. Aufgrund der zunehmend grenz¸berschreitenden Distribution entstehe in S¸dfrankreich zus‰tzlicher Wettbewerbsdruck durch spanische (Olarra, Roldan) und italienische Wettbewerber (Cogne, Valbruna). Die allgemeine Tendenz in Richtung grenz¸berschreitender Distribution konnte im Rahmen der Marktuntersuchung best‰tigt werden.

Daher f¸hrt der Zusammenschluss auf dem franzˆsischen Markt f¸r die Distribution von Langerzeugnissen aus rostfreiem Stahl nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

Fragebogen an Wettbewerber vom 7. Juni 2006, Frage 15: ein Hauptwettberber wies daraufhin, dass der europ‰ische Wettbewerbsdruck auf die traditionell national t‰tigen Distributeure zunehme; Fragebogen an Kunden vom 7. Juni 2006, Frage 17: zwei von vier Kunden wiesen daraufhin, dass der europ‰ische Wettbewerbsdruck auf die traditionell national t‰tigen Distributeure zunehme.

Fragebogen an Wettbewerber vom 7. Juni 2006, Frage 15: ein Hauptwettberber wies daraufhin, dass der europ‰ische Wettbewerbsdruck auf die traditionell national t‰tigen Distributeure zunehme; Fragebogen an Kunden vom 7. Juni 2006, Frage 17: zwei von vier Kunden wiesen daraufhin, dass der europ‰ische Wettbewerbsdruck auf die traditionell national t‰tigen Distributeure zunehme.

V. SCHLUSS

34.Aus diesen Gr¸nden hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss f¸r vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.

F¸r die Kommission

unterzeichnet Charlie McCREEVY Mitglied der Kommission

8

EUC

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