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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32019M9622
Brüssel, 17.12.2019 C(2019) 9385 final
An die Anmelderinnen
Betr.: Sache M.9622– EUROVIA Industrie/ASA-Bau/JV Kommissionsbeschluss nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 15. November 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: EUROVIA Industrie GmbH („EVI“, Deutschland) und ASA-Bau GmbH („ASA“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Hanse-Asphaltmischwerke GmbH („HANSE“, Deutschland). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- EVI: Herstellung und Vertrieb von Asphaltmischgut, Straßen- und Tiefbau in mehreren deutschen Bundesländern, Herstellung von gebrochenen Gesteinskörnungen sowie Herstellung von polymermodifiziertem Bitumen. EVI ist ein Tochterunternehmen der Gruppe VINCI S.A. (Frankreich),
- ASA: Herstellung und Vertrieb von Asphaltmischgut, Straßen- und Tiefbau im Nordosten Deutschlands. ASA ist ein Tochterunternehmen der Arkil Holding A/S (Dänemark),
11 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 400 vom 26.11.2019, S. 17.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
HANSE: Herstellung und Vertrieb von Asphaltmischgut im Nordosten Deutschlands.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Cecilio MADERO VILLAREJO Generaldirektor m.d.W.d.G.b.
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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