I imagine what I want to write in my case, I write it in the search engine and I get exactly what I wanted. Thank you!
Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/11/2024
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32024M11692
Brüssel, 29.11.2024 C(2024) 8625 Final
NICHTVERTRAULICHE FASSUNG
SICK AG Erwin-Sick-Str. 1 79183 Waldkirch Deutschland
Endress+Hauser Group Services (Deutschland) AG+Co. KG Endress+Hauser Management AG Kägenstrasse 2 4153 Reinach BL Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.(1) Am 7. November 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Endress+Hauser AG („EH“, Schweiz) und SICK AG („SICK“, Deutschland) werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von SICK Engineering GmbH („Zielunternehmen 1“, Deutschland) erwerben. EH wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über SICK MAIHAK (Beijing) Co. Ltd. und bestimmte Vertriebsvermögenswerte (wie insbesondere, Mitarbeiter, Kundenverträge, Lagerhäuser, usw.) von SICK („Zielunternehmen 2“; China und unterschiedliche weitere Länder) erwerben. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3ABl. C, C/2024/6953, 13.11.2024.
Commission européenne, 1049 Bruxelles/Europese Commissie, 1049 Brussel − BELGIQUE/BELGIË. Tel.: +32 229-91111
(2) Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
– EH ist Teil einer Gruppe, die hauptsächlich im Bereich der Mess- und Automatisierungstechnologie für die industrielle Verfahrenstechnik weltweit tätig ist,
– SICK ist Teil einer Gruppe, die hauptsächlich im Bereich der Herstellung von Sensoren und Sensorlösungen für industrielle Anwendungen, insbesondere für Fabrik-, Logistik- und Prozessautomation, weltweit tätig ist,
– Zielunternehmen 1 ist hauptsächlich in der Herstellung und Entwicklung von Durchflussmesstechnik für Gas, Messtechnik zur Überwachung der Partikelkonzentration und (in Zukunft) Prozessanalysetechnik in Deutschland tätig,
– Zielunternehmen 2 ist in erster Linie im weltweiten Vertrieb der Produktlösungen von Zielunternehmen 1 tätig.
2.(3) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe d der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3.(4) Aus den in der Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss wird nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens erlassen.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1 („Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung“).
2