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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG (2003) D/230371-72
In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
An die anmeldenden Parteien
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betrifft : Fall Nr. COMP/M.3192 - ThyssenKrupp/ HSP Hoesch /JV
Anmeldung vom 28.05.2003 gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung)
1.1. Am 28.05.2003 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates(ìFusionskontroll-verordnungî) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen ThyssenKrupp GfT Gesellschaft f¸r Technik mbH, Deutschland ("ThyssenKrupp Technik") die zu ThyssenKrupp Konzern gehˆrt und die HSP Hoesch Spundwand und Profil GmbH, Deutschland ("HSP") die zum Salzgitter Konzern gehˆrt, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle ¸ber das neu gegr¸ndete Gemeinschafts-
1ABl. L 395 vom 30.12.1989, S.1, berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13; zuletzt ge‰ndert durch Verordnung (EWG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung in ABl. L 40 vom 13.02.1998, S. 17.)
Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
unternehmen ThyssenKrupp GfT Bautechnik GmbH, Deutschland ("GU") durch Kauf von Anteilsrechten.
2.2. Nach Pr¸fung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dafl das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung f‰llt und dafl keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Vertrag ¸ber den Europ‰ischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen.
3.3. ThyssenKrupp Technik ist innerhalb des ThyssenKrupp Konzerns in den Gesch‰ftsbereichen Bautechnik, Gleistechnik, Metallurgie sowie Energie- und Mineralienhandel t‰tig.
4.4. HSP, ein Unternehmen der Salzgitter Gruppe, stellt her und vertreibt schwere Profilstahlerzeugnisse, insbesondere Spundwand- und Grubenausbau- und Wulstflachprofile.
5.5. ThyssenKrupp Technik will seinen Bereich Bautechnik in ein Gemeinschaftsunternehmen mit HSP einbringen, das GU. HSP soll seinen gesamten T‰tigkeitsbereich, vornehmlich warmgewalzte Spundbohlen und Spundw‰nde in das GU einbringen. Das GU wird damit insgesamt in den Bereichen Spundbohlen, Grabenverbautechnik, Ankertechnik und Maschienentechnik weltweit t‰tig werden.
6.6. Nach dem Vollzug der Transaktion wird ThyssenKrupp Technik 70% und HSP 30% Anteile an dem GU halten. Die gemeinsame Kontrolle ergibt sich aus der durch die M¸tter parit‰tisch besetzten Gesch‰ftsf¸hrung und dem Zustimmungserfordernissen beider Teilhaber bei wichtigen/strategischen Entscheidungen des GU.
7.7. Die Vollfunktionsf‰higkeit des GU ist dadurch gew‰hrleistet, dass das Unternehmen ¸ber eine von den M¸ttern unabh‰ngige Gesch‰ftsf¸hrung und ¸ber eigenes Personal sowie Vermˆgenswerte und eine ausreichende finanzielle Ausstattung verf¸gen wird. Selbst unter der Annahme, dass HSP auf die Verkaufskonditionen der Spundbohlen Einfluss nimmt, wird das GU zu einem erheblichen Teil in den Bereichen Maschinentechnik, Ankertechnik und Grabenverbautechnik t‰tig sein und rund ein Drittel seine Umsatzes durch T‰tigkeiten in diesen Gesch‰ftsbereichen erzielen. Hierbei wird es von dritten Lieferanten, die vˆllig unabhängig von den Muttergesellschaften Salzgitter und ThyssenKrupp sind, Teile zukaufen und durch eigene Dienstleistungen und Konfigurationen/Anpassungen der Maschinen eine Zusatzleistung und damit einen Mehrwert erzielen. Hinzu kommt, dass es Kunden gibt, die ausschliefllich Maschinentechnik nachfragen, etwa Tiefbauunternehmen im Bereich der Rammtechnik (z.B. Bilfinger und Berger, Hochtief, Lafarge), ohne gleichzeitig Spundbohlen zu kaufen. Ferner gibt es Anbieter auf dem Markt f¸r Maschinentechnik, die selbst wiederum Spundbohlen anbieten, wie etwa die Arbed, Niederlande/Belgien und die Unternehmen Stabau und Altwert aus Deutschland.
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Insgesamt verwirklicht daher das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschlufl im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung.
8.8. Die am Zusammenschlufl beteiligten Unternehmen erzielen einen gemeinsamen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Milliarden Ä. Die ThyssenKrupp AG und die Salzgitter AG erreichten jeweils einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Millionen Ä. Keiner der Zusammenschluflbeteiligten erzielt mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschluflvorhaben hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung.
9.9. Das GU soll in den Bereichen Spundbohlen, Grabenverbautechnik, Ankertechnik und Maschinentechnik t‰tig werden. Bislang wurden bereits all diese Aktivit‰ten innerhalb des Bereichs Bautechnik der ThyssenKrupp Technik, einer der unmittelbaren M¸tter des GU, wahrgenommen. Die Spundbohlen bezog ThysenKrupp Technik bislang von dem Anbieter Arcelor und vetrieb diese in Deutschland. Im ¸brigen hatte Arcelor seinen Vertrieb weltweit selbst ¸bernommen. Der exklusive Vertriebsvertrag f¸r die Spundbohlen von Arcelor durch die ThyssenKrupp Technik wird zum 30.06.2003 aufgehoben. Von da an wird Arcelor den Vertrieb seiner Spundbohlen, so wie in anderen Staaten bereits in der Vergangenheit auch, selbst ¸bernehmen. Nach Angaben der Parteien verf¸gt Arcelor aufgrund seiner anderen Verkaufsaktivit‰ten von Stahlprodukten ¸ber ein funktionsf‰higes Vertriebsnetz in Deutschland.
10.10. Aus Sicht der Parteien findet faktisch ein Wechsel des Lieferanten, von Arcelor auf HSP, f¸r die Spundbohlen statt. Im gesamten ThyssenKrupp Konzern werden, ebenso wie im gesamten Salzgitter Konzern, dar¸ber hinaus keine Spundbohlen hergestellt oder vertrieben. Auch die anderen Aktivit‰ten des geplanten GU¥s werden von keinem der M¸tterunternehmen wahrgenommen.
11.11. Spundw‰nde entstehen durch Aneinanderreihen von einzelnen vertikal angeordneten Spundbohlen. Die dadurch entstehenden Wandelemente werden im Wasser- und Verkehrsbau, im Ingenieur- und Tiefbau oder im Umweltschutz eingesetzt. Sie dienen beispielsweise der Uferbefestigung, beim Bau von Hafenanlagen, Sicherung von Gruben etc. Die Idee der Spundw‰nde geht zur¸ck auf eine Technik des Baugrubenbaus mit Holzbohlen. Heute kann man grunds‰tzlich Holz- Stahlbeton-, Stahl- und Vinylspundw‰nde f¸r unterschiedliche Einsatzbereiche verwenden. Innerhalb der Gruppe der Stahlspundw‰nde kann zwischen warm- und kaltverformten Spundw‰nden unterschieden werden. Schlieflich gibt es Unterschiede bei den technischen Daten der Spundw‰nde, etwa deren Abmessung, Gewicht sowie hinsichtlich ihrer Widerstands- und Tr‰gheitsmomente. Im vorliegenden Fall kann offen gelassen werden, wie Produktm‰rkte f¸r Spundbohlen genau abzugrenzen sind, da es unter Ber¸cksichtigung jeder denkbaren Produktmarktabgrenzung nicht zu Marktanteilsadditionen infolge des Zusammenschlusses kommt.
12.12. Das GU soll, zur Angebotskomplettierung auch Produkte der Grabenverbautechnik und der Ankertechnik auf Kundenwunsch anbieten. Dabei handelt es sich einerseits um Verbausysteme zur Abst¸tzung von Grabenw‰nden, die den sicheren Einbau von Kan‰len, Kabeln und Rohren ermˆglichen und andererseits um Verankerungs-elemente die zur Sicherung, St‰rkung, Stabilisierung etc. bei Pfeilern, St¸tzw‰nden, L‰rmschutzw‰nden und weiteren Bauprojekten Verwendung finden. In beiden Bereichen ist keines der Mutterunternehmen selbst t‰tig. Auch das GU wird hier keine eigenen Produkte anbieten, sondern, wie zuvor die ThyssenKrupp Technik selbst, ausschliefllich Fremdprodukte auf Kundenwunsch liefern. Da es auch bei dieser "Annext‰tigkeit" des GU zu keinerlei Marktanteils¸berschneidungen kommt, kann die genaue Produktmarktdefinition offen gelassen werden.
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13.13. Schlieflich wird das GU Produkte aus dem Bereich Maschinentechnik anbieten, die zum Einbringen der Spundbohlen, Tr‰gern, Rohren und weiteren Rammprofilen erforderlich sind. Gemeint sind hier verschiedene Arten von Hydraulik- und Drucklufth‰mmern, Fr‰sen, Druckluftwerkzeugen, Kompressoren etc., ein Bereich der Maschinentechnik, der unter den Begriff der "Ramm- und Ziehtechnik" zusammengefasst werden kˆnnte. Das "Rammgut" muss, je nach Rammtiefe, Profiltyp und den Bodenverh‰ltnissen mit Hilfe der sog. Vibrationstechnik, der Einbring- und Presstechnik oder der Schlag- oder Bohrtechnik in die Erde eingebracht werden. Die f¸r diese Arbeiten erforderlichen Ger‰te sollen, so wie sie bisher von der ThyssenKrupp Technik angeboten worden sind, von dem GU angeboten werden. Alle einzelnen Komponenten der Maschinentechnik, wie etwa Geh‰use, Motoren, Getriebe, Schl‰uche etc. werden von dritten Herstellern bezogen und zu den Ger‰ten nach Kundenwunsch zusammengesetzt. Den Kunden werden diese Maschinen verkauft oder vermietet. Auch hier kann eine genaue Produktmarktdefinition offen gelassen werden, da es wiederum zu keinen Marktanteilsadditionen bei dem Zusammenschluss kommt. Die bislang von der ThyssenKrupp Technik wahrgenomm-enen T‰tigkeiten werden auf das GU ¸bertragen, ohne dass weitere T‰tigkeiten von Seiten des Salzgitter Konzernes dazu k‰men.
14.14. Die Anmelder gehen bei Spundbohlen/Spundw‰nden von einem europaweiten Markt aus. Dies entspricht der Entscheidungspraxis der Kommission. Die Parteien legen dar, dass Transportkosten keine entscheidende Rolle spielen. Wesentlich f¸r die Annahme eines mindestens EU weiten Marktes ist weiterhin die Tatsache, dass es nur noch drei Produktionsstandorte in der EU gibt: Arcelor in Luxemburg, Corus in Groflbritannien und HSP in Deutschland. Von diesen drei Standorten sowie aus Polen (Huta Katowice) und Tschechien (Vitkovice) werden von s‰mtliche Kunden in Europa bedient. Mangels einer Marktanteilsaddition durch die angemeldete Transaktion kommt es im vorliegenden Fall jedoch auf eine genau r‰umliche Marktabgrenzung nicht an.
COMP/ECSC.1328 ñ HSP/SALZGITTER, IV/ECSC.969 Fried. Krupp AG/Hoesch AG, IV/ECSC.1243 - Krupp Hoesch / Thyssen
15.15. Entsprechend der oben gemachten Angaben kann auch auf die genaue geographische Marktabgrenzung verzichtet werden, da es in den Bereichen Ankertechnik und Grabenverbautechnik zu keinen Marktanteilsadditionen kommt. Es handelt sich, wie oben beschrieben, um zus‰tzliche Annexangebote zu dem Spundbohlengesch‰ft des GU und wird in dem gleichen Umfang betrieben wie es bislang von der ThyssenKrupp Technik wahrgenommen wurden.
16.16. Schlieflich wurde das im Zusammenhang mit dem Spundbohlen und anderen Rammprofilen im Zusammenhang stehende Maschinentechnikgesch‰ft bislang von der ThyssenKrupp Technik von einen einzigen Standort in Deutschland, Alsfeld bei Gieflen, europaweit wahrgenommen. Das soll auch bei dem zuk¸nftigen Angebot des GU nicht anders sein. Die im Zusammenhang mit dem europaweiten Gesch‰ft eingesetzten Ger‰te werden, entsprechend dem Spundbohlengesch‰ft, europaweit angeboten. Das gilt auch f¸r die wesentlichen Wettbewerber in diesem Marktsegment der Maschinentechnik. Wieder kann die genaue geographische Marktdefinition offen bleiben, da es hier, wie oben ausgef¸hrt, zu keinen Marktanteilsadditionen kommt.
17.17. Sp¸rbare wettbewerbliche Auswirkungen des Zusammenschlusses sind auf dem gemeinsamen Markt oder einem wesentliche Teil desselben nicht zu erwarten, da es zu keinerlei Marktanteilsadditionen kommt, unabh‰ngig davon, welche Produkt- und geographischen M‰rkte zugrundegelegt w¸rden. Die T‰tigkeiten des GU entsprechen, was den Bereich Spundbohlen angeht, vollst‰ndig dem Gesch‰ft der HSP und was die Bereiche Maschinentechnik, Ankertechnik und Grabenverbautechnik angeht, unver‰ndert dem Angebotsspektrum der ThyssenKrupp Technik. Keines der Unternehmen des Salzgitter Konzernes ist in den Bereichen Maschinentechnik, Grabenverbautechnik und Ankertechnik t‰tig, so wie kein Unternehmen der ThyssenKrupp AG andererseits im Spundbohlengesch‰ft t‰tig ist. Es kommt infolge des Zusammenschlusses zu keinerlei Marktadditionen.
18.18. HSP hat nach eigenen Angaben einen EU-weiten Marktanteil im Bereich Spundw‰nde von [20-30]%. Nach Angaben der Parteien ist Arcelor hierbei der europ‰ische Marktf¸hrer mit einem Marktanteil in Hˆhe von [30-40]% (ohne das die Ums‰tze von Arcelor in Deutschland mitgerechnet w¸rden, da hier bislang der Vertrieb ¸ber die ThyssenKrupp Technik erfolgt war). Andere wichtige Anbieter in Europa seien Corus, Vitkovize und Huta Katovice mit jeweiligen Marktanteilen in Hˆhe von [10-20]%, [5-10]% und [0-5]% in der EU.
19.19. In den Bereichen Anker- und Grabenverbautechnik hat die ThyssenKrupp Technik insgesamt sehr geringe weltweite Ums‰tze mit den von ihr nicht selbst hergestellten Produkten in Hˆhe von [Ö] bzw. [Ö] Mio. Ä, was EU-weit weit unter [10-20]% Marktanteilen entspr‰che.
20.20. In dem Bereich der Maschinentechnik zum Einbringen von Material in das Erdreich (dem oben beschriebenen Bereich der Ramm- und Ziehtechnik) hat die ThyssenKrupp Technik, bei einem von den Parteien gesch‰tzten EU weiten Marktvolumen von [Ö] Mio. Ä mit [Ö] Mio. Ä einen Anteil von ca. [20-30]%. Als wesentliche Wettbewerber wurden von den Parteien angegeben PTC, Frankreich, DISEKO, Niederlande und
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