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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3921
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2005) D/205131
An die anmeldende Partei
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.1. Die Kommission erhielt am 17.8.2005 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das das Unternehmen Advent International Corporation ( ÑAICì, Vereinigte Staaten), im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle ¸ber die Gesamtheit von Herlitz AG (ÑHerlitzì, Deutschland) durch Aktienkauf erwirbt.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Gesch‰ftsbereichen t‰tig:
-- AIC ist eine Private Equity Investmentgesellschaft,
-- Herlitz stellt Papierprodukte, B¸roartikel und Schreibwaren her und vertreibt sie und ist auferdem im Bereich Logistikdienstleistungen t‰tig.
2.3. Nach Pr¸fung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
des Absatzes 5 Buchstabe b der Bekanntmachung der Kommission ¸ber ein vereinfachtes Verfahren f¸r bestimmte Zusammenschl¸sse gem‰fl der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des
2 Rates f‰llt.
4. Aus den Gr¸nden, die in der Mitteilung der Kommission ¸ber das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss f¸r vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
F¸r die Kommission, unterzeichnet, Neelie KROES Mitglied der Kommission
2 ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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