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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32022M10750
Brüssel, 5.7.2022 C(2022) 4887 final
Alfred Kärcher SE & Co. KG Alfred-Kärcher-Straße 28-40 71364 Winnenden Deutschland
Woco Franz Josef Wolf Holding GmbH Hanauer Landstraße 16 63628 Bad Soden-Salmünster Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 7. Juni 2022 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Alfred Kärcher SE & Co. KG („Kärcher“, Deutschland), letztlich von mehreren natürlichen Personen kontrolliert, und Woco Franz Josef Wolf Holding GmbH („Woco“, Deutschland), letztlich von einer natürlichen Person kontrolliert, werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Wairify GmbH („Wairify“, Deutschland), bisher allein kontrolliert von Woco, 3übernehmen. Der Zusammenschluss erfolgt durch den Erwerb von Anteilen.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 241 vom 24.06.2022, S. 32.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
−− Kärcher ist ein weltweit tätiger Hersteller und Lieferant von Reinigungsgeräten für private und gewerbliche Kunden,
−− Woco ist eine weltweit aufgestellte Gruppe von Unternehmen, zu deren Geschäftstätigkeit der Automobil- und der Industrietechnologiesektor gehören,
−− Wairify entwickelt einen tragbaren auf Plasmatechnologie basierenden Luftreiniger.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung 4 (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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