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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32015M7522
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union# 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An die Anmelder
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.1. Am 23. März 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen MVV Energie AG („MVV“, Deutschland), BayWa r.e. renewable energies GmbH („BayWa r.e.“, Deutschland), Glen Dimplex Ltd. („Glen Dimplex“, Irland) und GreenCom Networks AG („GreenCom“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das neugegründete 3Gemeinschaftsunternehmen BEEGY GmbH („BEEGY“, Deutschland).
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
–– MVV: Erzeugung und Verteilung von Strom, Wärme, Gas und Wasser, Abfallverbrennung sowie Verwaltung von Windkraft-, Biogas- und Biomasseanlangen in Deutschland,
–– BayWa r.e.: insbesondere Projektierung, schlüsselfertige Errichtung und Projektfinanzierung von Solar-, Windkraft-, Biomasse- und Geothermieanlagen, Vertrieb von Photovoltaik-Komponenten, Montage- und Speichersystemen sowie
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 111 vom 01.04.2015, S. 7.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
von Zubehör; BayWa r.e. gehört zur BayWa AG, die Agrarerzeugnisse, Baustoffe und Energieprodukte vertreibt und damit verbundene Dienstleistungen anbietet,
–– Glen Dimplex: Herstellung von elektrischen Heiz- und Kühlsystemen,
–– GreenCom: Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen, das auf die Entwicklung komplexer Softwarelösungen für das dezentrale Energiemanagement spezialisiert ist,
–– BEEGY: im Bereich dezentrales Energiemanagement tätiger Energiedienstleister, der Lösungen für die Systemintegration und entsprechende Dienstleistungen anbietet und Photovoltaik-, Montage- und Speichersysteme vertreibt.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe c) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(unterzeichnet) Alexander ITALIANER Generaldirektor
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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