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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 11/07/2024
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32024M11506
Brüssel, den 11.7.2024 C(2024) 5028 final
C E – Beteiligungs-GmbH / Schwarz Gruppe Stiftsbergstraße 1 74172 Neckarsulm Deutschland
Richard Gartner (für die Gartner-Gesellschafter) Linzer Str. 22 4650 Edt bei Lambach Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
(1)(1) Am 18. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: C E - Beteiligungs-GmbH („CE“, Deutschland), Teil der Schwarz-Gruppe („Schwarz“, Deutschland) wird gemeinsam mit Richard Gartner („Gartner“, Österreich) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Gartner Transport Holding GmbH („Gartner Transport“, Österreich), derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle u. a. von Gartner, erwerben. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
(2) Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
–– CE ist Teil der Schwarz-Gruppe, die hauptsächlich im Einzelhandel von Konsumgütern des täglichen Bedarfs und in der Abfallwirtschaft in 32 Ländern mit Schwerpunkt auf Europa und die Vereinigten Staaten tätig ist,
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3ABl. C, C/2024/4041, 25.6.2024.
Commission européenne, 1049 Bruxelles/Europese Commissie, 1049 Brussel − BELGIQUE/BELGIË. Tel.: +32 229-91111.
– Gartner ist Anteilseigner von Gartner Transport. Neben der gemeinsamen Kontrolle über Gartner Transport übt er keine andere Geschäftstätigkeit aus.
(3) Das Unternehmen Gartner Transport ist hauptsächlich in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
Nationale und internationale Logistikdienste, intermodaler Verkehr und Warehousing, hauptsächlich in Europa aber auch in Nordafrika, im Mittleren Osten und in anderen Ländern.
(4)(4) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe d der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
(5)(5) Aus den in der Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss wird nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommenserlassen.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1 („Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung“).
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