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RWA / ZG / HGD JV

M.8925

RWA / ZG / HGD JV
July 19, 2018
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Valentina R., lawyer

DE

EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Wettbewerb

Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 20/07/2018

In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32018M8925

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, 20.7.2018 C(2018) 4944 final

NICHTVERTRAULICHE FASSUNG

An die Anmelderinnen

Sehr geehrte Damen und Herren!

1.1. Am 26. Juni 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen RWA Raiffeisen Ware Austria AG („RWA“, Österreich), kontrolliert von BayWa AG („BayWa“, Deutschland) und ZG Raiffeisen eG („ZG“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Haus und Garten Deutschland Handelskooperation GmbH („HGD“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

- BayWa ist weltweit im Handel, in der Logistik und als Erbringer zusätzlicher Dienstleistungen in den drei operativen Segmenten Agrar, Energie und Bau sowie im Entwicklungssegment Innovation & Digitaltechnik tätig. Im Segment Agrar erbringt das Unternehmen Handelsdienstleistungen und andere

1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.

2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).

3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 234 vom 05.7.2018, S. 8.

Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË

Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.

Dienstleistungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Dazu zählen der Handel mit Agrarrohstoffen und die entsprechende Logistik sowie der Verkauf und die Wartung oder Instandsetzung landtechnischer Maschinen.

- RWA ist im Großhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Betriebsmitteln, Landtechnik und Ersatzteilen, Energie, Baustoffen und Produkten für den Haus- und Gartenbedarf tätig. Unter der Marke Lagerhaus ist das Unternehmen Franchisegeber für Bau- und Gartenmärkte sowie Baustoffe in Österreich.

- Die Genossenschaft ZG ist im Großhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Futtermitteln, Landtechnik, Baustoffen und Energie für Mitglieder aus der Land- und Forstwirtschaft tätig und erbringt in diesen Bereichen Dienstleistungen.

- Das Gemeinschaftsunternehmen HGD erbringt für Baumärkte und Gartenzentren in ganz Deutschland Dienstleistungen in den Bereichen Beschaffung und Sortimentsgestaltung.

3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.

4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.

Für die Kommission

(Unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor

ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.

2

EUC

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