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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32019M9399
Brüssel, 6.12.2019 C(2019) 8893 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 31. Oktober 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: ALFA Rohstoffhandel München GmbH („Alfa“, Deutschland), Geiger Beteiligungsverwaltung GmbH („Geiger“, Deutschland), und Durmin Entsorgung und Logistik Beteiligungsgesellschaft mbH („Durmin“, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Garching Hochbrück Vermögensverwaltung GmbH („Garching Hochbrück“, Deutschland), gegenwärtig gemeinsam kontrolliert von Geiger und Durmin. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
—— Alfa ist auf die Sammlung von und den Handel mit Metallschrott und Schrott aus Nichtmetall spezialisiert;
—— Geiger ist ein Anbieter von Infrastruktur, Immobilien, umweltbezogenen Dienstleistungen und Produkten, insbesondere von Diensten zur Sammlung und Entsorgung von Bauschutt;
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (der „AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 384 vom 12.11.2019, S. 6.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
—— Durmin ist in der Sammlung und Verwertung von mineralischen Abfällen tätig;
—— Garching Hochbrück ist über ihre Tochtergesellschaft RM Recycling München GmbH & Co. KG auf die Sammlung und Verwertung von Metallschrotten und anderer gefährlicher und nicht gefährlicher gewerblicher und nichtgewerblicher Abfallstoffe spezialisiert.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Cecilio MADERO VILLAREJO Generaldirektor m.d.W.d.G.b.
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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