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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 22/05/2024
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32024M11540
Brüssel, 22.5.2024 C(2024) 3526 final
Raiffeisen-Holding Niederösterreich- Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Österreich
Karl Royer GmbH Halbgasse 25/1/6-7 1070 Wien Österreich
Gamma Film GmbH Auhofstraße 70 1130 Wien Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.(1) Am 23. April 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Karl Royer GmbH (Österreich), kontrolliert von Herrn Karl Royer, Gamma Film GmbH („Gamma“, Österreich), Teil der Beta Film GmbH (Deutschland) und die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung („RHO“, Österreich), werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über hektar Media GmbH („hektar“ oder „JV“, Österreich) erwerben.Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
ABl. C, C/2024/3026, 02.05.2024.
Commission européenne, 1049 Bruxelles/Europese Commissie, 1049 Brussel − BELGIQUE/BELGIË. Tel.: +32 229-91111.
(2) Die beteiligten Unternehmen und das Gemeinschaftsunternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
– Die Karl Royer GmbH ist die Holdinggesellschaft, über die Herr Karl Royer seine Anteile an hektar und an der stoff agency GmbH, einer Werbeagentur in Österreich, hält. Herr Karl Royer, die Karl Royer GmbH und ihre Tochtergesellschaften sind üblicherweise nur in Österreich tätig,
– Gamma produziert audiovisuelle Inhalte, und die Beta Film GmbH ist ein Film- und Fernsehkonzern, der hauptsächlich in Deutschland, aber auch EU-weit und international tätig ist,
– Die RHO ist eine Beteiligungsholding mit Beteiligungen in den Geschäftsbereichen Landwirtschaft, Banken, Medien und Infrastruktur; sie hat ihren Schwerpunkt in Österreich, ist aber auch EU-weit und international tätig,
– hektar, kontrolliert von Karl Royer GmbH, ist eine Werbeagentur in Österreich, die sich auf Video- und Online-Inhalte über das Leben auf dem Land spezialisiert hat.
2.(3) Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe b und Randnummer 5 Buchstabe d der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3.(4) Aus den in der Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss wird nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens erlassen.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1 („Bekanntmachung über die vereinfachte Behandlung“).
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