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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5631
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
An die anmeldenden Partei:
Betr.: Sache Nr. COMP/M.5631 - SYMBOLED/ ZUMTOBEL/ LEDON OLED JV Anmeldung vom 16.10.2009 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 257, 27.10.2009, Seite 22
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.1. Am 16.10.2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Zumtobel Holding GmbH ("Zumtobel", Deutschland) das der Zumtobel Gruppe angehört und Symboled GmbH ("Symboled", Deutschland) das von der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. ("Fraunhofer Gesellschaft") und vier natürlichen Personen kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen LEDON OLED Lighting GmbH & Co. KG ("LEDON OLED", Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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–– Die Zumtobel ist in der Herstellung von professionellen Beleuchtungssystemen und Lichtkomponenten für den Innen- und Außenraum sowie LED-Module und LED-Systeme und bietet Dienstleistungen im Bereich Lichtmanagement an.
–– Symboled ist Mitte 2008 als Spin-off der Fraunhofer-Gesellschaft und von vier natürlichen Personen gegründet worden für die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von flächigen Beleuchtungs- und Anzeigesystemen auf der Basis von organischen Leuchtdioden. Die Gesellschaft ist bislang nicht operativ tätig und wird zukünftig im Wesentlichen die Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen LEDON OLED halten.
–– Zumtobel und Symboled beabsichtigen, LEDON OLED als Gemeinschaftsunternehmen, das alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt, zu gründen. LEDON OLED soll in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von organischen Licht emittierenden Dioden für professionelle Beleuchtungs- und Anzeigesysteme tätig werden.
2.3. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
3.4. Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
Für die Kommission,
(unterzeichnet) Philip LOWE Generaldirektor
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ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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