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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3864
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2005) D/205531
In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 319/2004 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch FUSIONSVERFAHRENKlammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNGwurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
an die anmeldende Partei
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft : Fall Nr. COMP/M.3864 - FIMAG / Z¸blin Anmeldung vom 26.08.2005 gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EG) 1Nr. 139/2004 des Rates (EG-Fusionskontrollverordnung)
1.Am 26.08.2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen FIMAG Finanz Industrie Management AG (ÑFIMAGì, ÷sterreich), das von Dr. Hans Peter Haselsteiner kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle ¸ber das Unternehmen Ed. Z¸blin AG (ÑZ¸blinì, Deutschland) durch Aktienkauf.
2.Nach Pr¸fung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der EG-Fusionskontrollverordnung f‰llt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1
Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
3.FIMAG ist die Holding-Gesellschaft des Strabag-Konzerns (ÑStrabagì), deren T‰tigkeit im Wesentlichen im Halten der Beteiligung an Strabag besteht. Strabag ist ein weltweit t‰tiges Bauunternehmen mit Sitz in ÷sterreich, das in allen Bereichen des Baugewerbes, insbesondere im Hochbau, Ingenieurbau sowie Straflen- und sonstigen Tiefbau t‰tig ist. Dar¸ber hinaus werden baunahe T‰tigkeiten, z.B. die Projektentwicklung, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen angeboten. Der geographische Schwerpunkt der Strabag liegt in Deutschland, ÷sterreich und Osteuropa.
4.Z¸blin ist ein international t‰tiges Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland, das in den Bereichen Hochbau/Schl¸sselfertigbau, Ingenieurbau, Tunnelbau, Spezialtiefbau, Umwelttechnik sowie in der Projektentwicklung und weiteren Dienstleistungen t‰tig ist. ‹ber die Tochtergesellschaft ROBA Baustoff GmbH ist Z¸blin ebenfalls in der Herstellung und dem Vertrieb von Baustoffen aktiv. Z¸blin hat seinen Schwerpunkt in Deutschland, betreibt aber auch in zahlreichen anderen europ‰ischen und auflereurop‰ischen L‰ndern Bauaktivit‰ten.
5.FIMAG beabsichtigt, die von der Walter Bau-AG i.I. (ÑWalter Bauì)an Z¸blin gehaltenen Beteiligungen zu ¸bernehmen. Zu diesem Zweck hat bereits Strabag mit dem Insolvenzverwalter von Walter Bau vereinbart, die von Walter Bau gehaltene Beteiligung in Hˆhe von 4,9% an Z¸blin zu erwerben. Dar¸ber hinaus hat FIMAG den Zuschlag f¸r den Erwerb eines weiteren Aktienpaketes von 48,702% der Z¸blin erhalten, das von Walter Bau an die Bayerische Landesbank Girozentrale verpf‰ndet worden war. Nach dieser Transaktion wird FIMAG insgesamt 53,6% der Aktien an Z¸blin (48,702% direkt und 4,9% indirekt ¸ber Strabag) halten.
6.Mit Entscheidung vom 23.06.2005 hat die Kommission im Fall Strabag/Dywidag die ‹bernahme von Teilen von Walter Bau, insbesondere von der Dywidag Holding GmbH, Dywidag International GmbH, Dyckerhoff & Widmann Ges. m.b.H. und RIB GmbH, durch Strabag genehmigt. Nach Mitteilung der Parteien hat Strabag zwischenzeitlich von dem Erwerb der Dyckerhoff & Widmann Ges. m.b.H. wieder Abstand genommen, so dass die Aktivit‰ten von diesem Unternehmen der Strabag nicht zuzurechnen sind.
7.Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Erwerb der Kontrolle von FIMAG an Z¸blin und somit um einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung.
2‹ber die Walter Bau-AG i.I. wurde am 1. April 2005 vom Amtsgericht Augsburg das Insolvenzverfahren erˆffnet.
3Fall Nr. COMP/M.3754 Strabag/Dywidag.
IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG
8.Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 45 Mrd. EUR. FIMAG und Z¸blin erwirtschaften einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein- und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung.
9.Am 20. September 2005 hat das Bundeskartellamt die Kommission dar¸ber informiert, dass das Zusammenschlussvorhaben den Wettbewerb auf den Regionalm‰rkten f¸r Asphaltmischgut in Berlin, Chemnitz, Leipzig/Halle, Rostock und M¸nchen beeintr‰chtige, und insoweit eine Verweisung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung beantragt. Mit Entscheidung vom heutigen Tage hat die Kommission den Fall in dem beantragten Umfang an das Bundeskartellamt verwiesen.
10.Im Baugewerbe ist nach der bisherigen Entscheidungspraxis grunds‰tzlich zwischen Hoch- und Tiefbau zu unterscheiden. Der Hochbau kann weiter unterteilt werden in Wohnungsbau, gewerblichen Hochbau, ˆffentlichen Hochbau und Adaptierungen (Geb‰udesanierung, Abriss, Renovierung). Im Tiefbau kann eine weitere Unterteilung vorgenommen werden in Straflenbau, Br¸ckenbau, Tunnelbau und sonstigen Tiefbau.
11.Es kˆnnte ferner in Betracht gezogen werden, beim Hochbau nach Auftragsgrˆflen zu differenzieren, wobei Groflprojekte mit einem Volumen ¸ber 25 oder 50 Mio. EUR einen eigenst‰ndigen Markt bilden kˆnnten.
12.F¸r die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist es nicht notwendig, die Produktm‰rkte abschlieflend zu definieren, da bei keiner mˆglichen sachlichen Marktabgrenzung ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken entstehen.
4Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der EG-Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission ¸ber die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25).
5Vgl. Fall Nr. COMP/M.3754 Strabag/Dywidag; Fall Nr. IV/M.873 Bank Austria/Creditanstalt; Fall Nr. IV/M.874 ñ AMEC/SPIE..
6Die r‰umlichen M‰rkte im Baugewerbe werden ¸berwiegend national abgegrenzt. Im Br¸cken-, Tunnel- und sonstigen Tiefbau k‰me auch ein europaweiter Markt in Betracht .
14.F¸r die Zwecke der vorliegenden Entscheidung ist es nicht notwendig, die r‰umlichen M‰rkte abschlieflend zu definieren, da auch bei der Annahme nationaler M‰rkte keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken entstehen.
15.Die Aktivit‰ten der Parteien ¸berschneiden sich im Bereich Hoch- und Tiefbau in Deutschland und ÷sterreich sowie im kleineren Umfang in Tschechien und Ungarn. Sofern im Tiefbau europaweite M‰rkte angenommen w¸rden, l‰gen die gemeinsamen Marktanteile der Parteien auch bei einer weiteren Unterteilung des Tiefbaus jedenfalls unter 15 %.
16.Strabag und Z¸blin gehˆren nach ihrer Bauleistung zu den vier grˆflten Bauunternehmen in Deutschland. Die grˆflten Wettbewerber sind Hochtief und Bilfinger Berger, daneben ist eine grofle Zahl von mittelst‰ndischen Unternehmen aktiv.
17.Der gemeinsame Marktanteil der Parteien lag im Hochbau in Deutschland im Jahr 2004 bei etwa [1-5]%. Legt man eine weitere Unterteilung zugrunde, h‰tten die Parteien im Wohnungsbau einen Marktanteil von unter 1 %, im gewerblichen Hochbau von etwa [5-10]% und ˆffentlichen Hochbau von etwa [1-5]%. In einem eigenen Segment f¸r Adaptierungen k‰men die Parteien auf einen Marktanteil von unter 1 %.
18.Sofern ein gesonderter Markt f¸r Hochbauprojekte ab einer bestimmten Auftragsgrˆfle angenommen w¸rde, kˆnnte der Zusammenschluss nicht zu einer erheblichen Behinderung von wirksamem Wettbewerb f¸hren. In Deutschland wurden in den Jahren 2003 und 2004 jeweils ¸ber 200 Projekte mit einer Baukostensumme von ¸ber 50 Mio. EUR durchgef¸hrt. Strabag hat in den Jahren 2003 und 2004 jeweils nur an [1-5] Bauprojekten mit einer Baukostensumme ¸ber 50 Mio. EUR und jeweils an unter 10 Projekten mit einer Baukostensumme ¸ber 25 Mio. EUR mitgewirkt. Z¸blin hat in diesen Zeitraum ebenfalls nur an [1-5] bzw. [1-5] Bauprojekten ¸ber 50 Mio. EUR und jeweils an unter 10 Projekten ¸ber 25 Mio. EUR mitgewirkt.
19.Im Tiefbau lag der gemeinsame Marktanteil von Strabag und Z¸blin im Jahr 2004 bei etwa [5-10]. Nach den bei einer weiteren Unterteilung in Straflenbau, Br¸ckenbau, Tunnelbau und sonstigen Tiefbau von den Parteien vorgenommenen
6Vgl. z. B. Fall Nr. IV/M.873 Bank Austria / Creditanstalt, Rn. 84; Fall Nr. COMP/M.3754 ñ Strabag/Dywidag, Rn. 15.
7Fall Nr. COMP/M.3754 ñ Strabag/Dywidag, Rn. 15.
8Z¸blin ist im Straflenbau nicht aktiv.
Sch‰tzungen kommen sie im Segment Tunnelbau auf etwa [10-15]%, im Br¸ckenbau auf etwa [5-10]% und im sonstigen Tiefbau auf etwa [5-10]%.
20.Aufgrund der geringen Marktanteile auf allen denkbaren M‰rkten f¸hrt der Zusammenschluss in Deutschland nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
÷sterreich
21.In ÷sterreich ist Strabag das grˆflte Bauunternehmen. Auch der ˆsterreichische Baumarkt ist jedoch von einer Vielzahl von Bauunternehmen gepr‰gt, die um Auftr‰ge in jeder Grˆflenordnung konkurrieren. Die grˆflten Wettbewerber sind Porr und Alpine Mayreder, daneben ist eine grofle Zahl von mittelst‰ndischen Unternehmen aktiv. Aufgrund der geringen Marktpr‰senz von Z¸blin kommt es in den meisten Segmenten nur zu sehr geringen Marktanteilsadditionen.
22.Im Hochbau insgesamt hatte Strabag im Jahr 2004 einen Marktanteil von etwa [5-10]%, der Zuwachs durch Z¸blin liegt unter 1 %. Bei einer weiteren Unterteilung ergibt sich ein gemeinsamer Marktanteil von [5-10]% im Wohnungsbau und von [10-20]% im sonstigen Hochbau, wobei der Zuwachs durch Z¸blin ebenfalls jeweils bei unter 1 % liegt. Im Bereich gewerblicher Hochbau ist Z¸blin in ÷sterreich nicht t‰tig, so dass es in diesem Segment, in dem Strabag ¸ber einen Marktanteil von [10-20]% verf¸gt, zu keinen ‹berschneidungen kommt. Zwar verf¸gt Strabag in einem Segment f¸r Hochbauprojekte ¸ber 25 Mio. EUR ¸ber [10-20]% Marktanteil und in einem Segment ¸ber 50 Mio. EUR ¸ber [25-35]% Marktanteil. Allerdings war Z¸blin in den letzten zwei Jahren nicht in diesen Bereichen t‰tig. Zudem ist zu ber¸cksichtigen, dass es in ÷sterreich in den vergangenen Jahren in diesen Segmenten nur sehr wenige groflvolumige Bauprojekte gab ([15-25] Projekte in 2004, [10-20] Projekte in 2003), so dass schon der Zuschlag bei nur einem Projekt erhebliche Marktanteilsschwankungen zur Folge haben kann.
24.Im Tiefbau lag der gemeinsame Marktanteil von Strabag und Z¸blin im Jahr 2004 bei etwa [10-20]% bei einem Zuwachs durch Z¸blin von [1-5]%. W¸rde eine weitere Unterteilung vorgenommen, l‰ge der gemeinsame Marktanteil im Br¸ckenbau bei etwa [15-25]% mit einem Zuwachs durch Z¸blin von [1-5]% und im sonstigen Tiefbau bei 12% (Z¸blin [1-5]%). In einem separaten Markt f¸r Tunnelbau h‰lt Z¸blin einen Marktanteil von [5-15]% und die Parteien kommen auf einen gemeinsamen Marktanteil von [15-25]%. Daneben sind insbesondere die Unternehmen Porr und Alpine Mayreder im Tunnelbau in ÷sterreich mit erheblichen Marktanteilen t‰tig, ferner eine grˆflere Zahl von Bauunternehmen mit kleineren Marktanteilen.
Der Zusammenschluss f¸hrt daher auf den Baum‰rkten in ÷sterreich nicht zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
9Der ˆffentliche Hochbau ist jeweils eingeschlossen.
10Z¸blin ist im Straflenbau nicht aktiv.
11F¸r das Jahr 2003 sch‰tzen die Parteien den Marktanteil von Porr und Alpine Mayreder jeweils auf etwa 25%.