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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4903
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2007) D/205888
An die anmeldenden Parteien:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betr.: Sache Nr. COMP/M.4903 – Hochtief/ Vinci/ JV Anmeldung vom 30. August 2007 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 201 vom 8. September 2007, S. 9
1.Die Kommission erhielt am 30. August 2007 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, wonach die Unternehmen HOCHTIEF PPP Solutions GmbH ("Hochtief", Deutschland), Teil der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, VINCI S.A. und VINCI Concessions S.A. (gemeinsam „VINCI“, Frankreich) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Joint Ventures zum Ausbau und Betrieb eines Autobahnteilstücks erwerben.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-- Hochtief: Bau und baunahe Dienstleistungen;
-- Vinci: Konzessionen, Bau und baunahe Dienstleistungen.
2.Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
2des Absatzes 5 c und der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des
Rates fällt.
Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
Für die Kommission (unterschrieben) Philip LOWE Generaldirektor
2ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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