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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32020M9911
Brüssel, 19.11.2020 C(2020) 8245 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 16. Oktober 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Voith Austria GmbH (“Voith”, Österreich), Teil der Voith GmbH & Co. KGaA („Voith-Gruppe“, Deutschland) und PCS Holding AG (“PCSH”, Schweiz) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Traktionssysteme Austria GmbH („TSA“, Österreich).
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
−− Die Voith-Gruppe ist in folgenden Bereichen aktiv: Herstellung und Verkauf von Papiermaschinen, Wasserkraftanlagen, Getriebe- und Steuerungstechnologie für Nutzfahrzeuge und Busse, Landwirtschafts- und Baumaschinen, Schienenfahrzeuge, Schifffahrts- und Industrieanwendungen u.a. für zahlreiche Industriesektoren wie die chemische und petrochemische Industrie, Erdöl- und Erdgasindustrie und Bergbau- und Stahlindustrie. Außerdem ist die Voith-Gruppe aktiv in den Bereichen Automatisierung und IT für den Maschinen- und Anlagenbau.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
−− PCSH ist durch Beteiligungen aktiv in Schienenfahrzeugen und Spezialfahrzeugen für Kommunen und Landwirtschaft.
−− TSA stellt insbesondere elektrische Traktionsmotoren und Generatoren her.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a/c der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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