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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32017M8612
Brüssel, 5.12.2017 C(2017) 8434 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren!
1.1. Am 13. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Carl Zeiss AG (Deutschland), kontrolliert von Carl-Zeiss-Stiftung, und Deutsche Telekom AG (Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 die gemeinsame Kontrolle über Carl Zeiss Smart Optics, Inc. (USA) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen kontrolliert von Carl Zeiss AG und Deutsche Telekom AG.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Carl-Zeiss-Stiftung: Die Carl-Zeiss-Stiftung kontrolliert die Carl Zeiss AG und die Schott AG. Die Carl Zeiss AG ist ein Technologiekonzern im Bereich der Optik und Optoelektronik. Die Schott AG ist ein Technologiekonzern auf den Gebieten Spezialglas und Glaskeramik.
11 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
22 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
33 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 393 vom 21.11.2017, S. 15.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
- Deutsche Telekom: Die Deutsche Telekom AG ist ein weltweit in mehr als 50 Ländern operierender Telekommunikations- und Informationstechnologieanbieter. DT vermarktet Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz/Breitband, Mobilfunk, Internet, IPTV und Informations- und Kommunikationstechnologie. Zudem bietet die DT auf der Vorleistungsebene anderen Telekommunikationsanbietern und Internet Service Providern Telekommunikationsdienstleistungen an.
- Carl Zeiss Smart Optics: Ziel von Carl Zeiss Smart Optics, Inc. ist die Entwicklung und Kommerzialisierung eines Datenbrillensystems.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission (unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor
44 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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