I imagine what I want to write in my case, I write it in the search engine and I get exactly what I wanted. Thank you!
Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4911
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
An die anmeldende Partei
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.1. Die Kommission erhielt am 19.10.2007 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das das Unternehmen The Goldman Sachs Group, Inc. (Goldman Sachs, USA) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle ¸ber die Gesamtheit von der LOMO-Gruppe (LOMO, Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten erwirbt.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Gesch‰ftsbereichen t‰tig:
ññ Goldman Sachs: Investment Banking, Trading und Principal Investment, Vermˆgensverwaltung und Wertpapierdienstleistungen.
ññ LOMO: Betreiben von Tankstellen, Auto- und Rasthˆfen.
2.2. Nach Pr¸fung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
2des Absatzes 5 Buchstabe b und der Bekanntmachung der Kommission ¸ber ein vereinfachtes Verfahren f¸r bestimmte Zusammenschl¸sse gem‰fl der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates f‰llt.
3. Aus den Gr¸nden, die in der Mitteilung der Kommission ¸ber das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschlufl f¸r vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
F¸r die Kommission Unterzeichnet Philip LOWE Generaldirektor
2ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
-2-
2