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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
An die anmeldenden Parteien
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft: Fall Nr. COMP/M. 2210 Georg Fischer/ West LB/Krupp Werner Pfleiderer
Anmeldung vom 14.11.2000 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung)
1.1. Am 14.11.2000 ist die Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach beabsichtigen die Georg Fischer AG („Georg Fischer“) und Westdeutsche Landesbank Girozentrale („WestLB“) die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Krupp Werner & Pfleiderer GmbH („WP“) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung zu erwerben.
2.2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken gibt.
3.3. Der Geschäftsbereich von WP umfaßt die Herstellung und den Vertrieb von Maschinen zur Herstellung von (Roh-) Kunststoff sowie die Herstellung und den Vertrieb von Maschinen zur Aufbereitung hochviskoser Materialien. Die wichtigsten Einsatzbereiche sind insbesondere die Kunststoffindustrie aber auch die chemische und die pharmazeutische Industrie sowie die Nahrungsmittelindustrie.
Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - Belgien Telefon: Zentrale 299.11.11 Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Brüssel.
4.4. Georg Fischer AG ist in den vier Bereichen Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Anlagenbau und Rohrleitungssysteme tätig. Der Anlagenbau umfaßt zum einen die Herstellung und den Vertrieb von Maschinen zur Aufbereitung hochviskoser Materialien in der BUSS-Unternehmensgruppe, zum anderen in der Waeschle-Unternehmensgruppe Planung und Realisierung kundenspezifischer Anlagen für die Aufbereitung und den Transport rieselfähiger Kunststoffe.
5.5. WestLB ist unmittelbar und über Tochtergesellschaften weltweit als universelle Geschäftsbank tätig.
6.6. Georg Fischer, West Private Equity Fund 2000 - eine Tochter von West LB - und West LB selbst beabsichtigen die Gründung einer Holding, welche sämtliche Geschäftsanteile von WP erwerben soll. Georg Fischer wird im Rahmen des Zusammenschlusses die Unternehmensgruppe Anlagenbau mit den Unternehmen BUSS und Waeschle in die Holding einbringen. Georg Fischer wird nach Durchführung des Zusammenschlusses 50,1 %, West LB/West Private Equity 40,9 % der Gesellschaftsanteile halten.
7.7. Georg Fischer und WestLB erwerben gemeinsame Kontrolle über die Holding. Die Gesellschaftervereinbarung sieht vor, daß das Gemeinschaftsunternehmen im wesentlichen durch einen Gesellschafterausschuß kontrolliert wird, der aus vier Mitgliedern besteht. Zwei der Mitglieder werden von Georg Fischer, je ein Mitglied von der WestLB und der West Private Equity bestimmt. Alle wesentlichen, Entscheidungen unterliegen dem Prüfungs- und Zustimmungsvorbehalt des Gesellschafterausschusses. Für eine Reihe von Entscheidungen, darunter ein Fünfjahresgeschäftsplan und das Jahresbudget für die operative Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens ist Einstimmigkeit erforderlich.
8.8. Im übrigen wird das Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen Wirtschaftseinheit erfüllen. Die Gründung wird keinen Anlaß zur Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen den Vertragsparteien und dem Gemeinschaftsunternehmen und den von ihm kontrollierten Unternehmen geben. Georg Fischer wird nach dem Zusammenschluß nicht mehr auf den Geschäftsfeldern von WP, BUSS und Waeschle tätig sein. Die WestLB und die mit ihr verbundenen Unternehmen sind ebenfalls nicht auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
9. Die beteiligten Unternehmen haben einen gemeinsamen weltweiten Umsatz von mehr als 5 Mrd. EURO (Georg Fischer 2.051 Mio €, West LB 35.132 Mio € und WP […] Mio €). Zudem erzielen zwei der beteiligten Unternehmen einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio EURO (Georg Fischer […] Mio € und West LB [...] Mio €). Die Beteiligten erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedsstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung und stellt auch keinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar.
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10.10. Die im Bereich der Kunststoffherstellung eingesetzten Großmaschinen und Komponenten für die petrochemische Industrie bestehen nach Angaben der Parteien aus verschiedenen Komponentengruppen und Bearbeitungsstationen. Hierzu gehören Reaktoren zur Kunststoffherstellung, Anlagen zur Silierung, Beschickung, Compoundierung, Granulierung und Nachbehandlung.
11.11. WP stellt Großextruder her, die zur Granulierung der in der petrochemischen Industrie gewonnenen Rohkunststoffe eingesetzt werden. In Großextrudern werden in einem kontinuierlichen Arbeitsvorgang große Mengen von Rohkunststoff aufgeschmolzen. Diese Schmelze wird mittels Extruderschnecken durch eine Granulierungsform gepresst und so in Kunststoffstränge umgewandelt und, mittels Rotormesser, zu Rundgranulat geformt. Neben den Maschinen bietet WP Anpassungsengineering für die Auslegung dieser Extruder an.
12.12. Georg Fischer produziert und vertreibt (über ihre Unternehmensgruppe Waeschle) verschiedene Komponenten für die Transportanlagen, die als „Verbindungsglieder“ zwischen einzelnen Arbeitsstationen erforderlich sind. Die Komponenten für diese Transportanlagen sind Elemente zum Fördern, Sichten und Mischen, Rohr- und Silozubehör, Absperrorgane und Materialaufgabeanlagen. Daneben erbringt Georg Fischer die Planung und das Engineering für die Anordnung von Arbeitsstationen und ihrer Verbindungsanlagen (unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften des hergestellten Kunststoffrohmaterials und ihrer Eigenschaft bei Lagerung und Transport).
13.13. Nach Angabe der Parteien werden Großextruder und Transportanlagen derzeit nicht als System oder Subsystem angeboten. Alle Komponenten seien mit Großextrudern unterschiedlicher Lieferanten frei kombinierbar. Die Betreiber von petrochemischen Großanlagen, so die Parteien, kaufen beides unabhängig voneinander ein, da die Erzeugnisse unabhängig voneinander funktionierten und nur geringfügig aufeinander abgestimmt werden müssten. Ebenso wenig seien die großen Engineeringunternehmen am Bezug eines Subsystems (bestehend aus Großextrudern und Transportanlagen) interessiert.
14.14. Infolgedessen, so stellen die Parteien im Ergebnis fest, stellen die Tätigkeitsfelder der Parteien zwei verschiedene Märkte dar: Komponenten und Engineering für Schüttgut- und Logistikanlagen und –systeme in petrochemischen Großmaschinen (Georg Fischer) einerseits sowie Großextruder für die petrochemische Industrie mit einer Leistung von 20t bis zu 75 t pro Stunde andererseits (WP).
15.15. Die Ermittlungen der Kommission haben die Darstellung der Parteien bestätigt. Nach Angaben von der Kommission befragter Dritter werden die einzelnen Bestandteile einer Anlage entweder vom Kunden einzeln gekauft und von ihm selbst zusammengestellt oder diese Aufgabe wird einem Engineering-Unternehmen übertragen. In beiden Varianten werden Transportanlagen und Großextruder getrennt gekauft. Es ist daher mit den Parteien davon auszugehen, dass sie getrennten Märkten zuzurechnen sind. Die Frage wie die, jedenfalls getrennten Märkte, exakt zu definieren wären, kann für die Zwecke dieser Entscheidung offen bleiben, da unter keiner alternativen Marktabgrenzung die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten ist.
16.16. Sowohl Georg Fischer über BUSS als auch WP bauen Maschinen zur Aufbereitung hochviskoser Stoffe für Verfahrensaufgaben wie Mischen, Kneten, Füllen, Verstärken, Legieren, Benetzen, Dispergieren, Homogenisieren, Entgasen, Verdampfen, Konzentrieren, Lösen, Reagieren und Filtern sowie Granulieren.
17.17. Ebenso vielfältig sind die Einsatzgebiete dieser Aufbereitungsmaschinen: Sie liegen sowohl in der Kunststoff-Industrie als auch in der chemischen, pharmazeutischen und der Nahrungsmittel-Industrie.
18.18. Typische Produkte sind Standardkunststoffe, technische Kunststoffe, temperatur- und scherempfindliche Kunststoffe, Masterbatch, Pulverlacke, Toner, Nahrungsmittel, Tierfutter, Katalysatormassen, Waschmittel, Schmelz- und Haftkleber, Dämm- und Dichtmassen sowie Stärken.
19.19. Der vorherrschende Maschinentyp ist der des ein- oder zweiwelligen Schneckenextruders. Die Hauptkomponenten dieser Maschinen sind Antrieb, Verfahrensteil und Austragsteil (Granulierung). Der Verfahrensteil besteht aus dem Schneckengehäuse und setzt sich aus mehreren Gehäuseabschnitten für die einzelnen Verfahrensschritte wie Aufschmelzen, Mischen usw. zusammen. Die Schnecken bestehen aus durchgehenden Schneckenwellen, auf die unterschiedlich wirkende Schnecken- und Knetelemente aufgeschoben werden. So können abwechselnd Förder- und Plastifizier-, Misch- und Scher-, Entgasungs- und Druckaufbauzonen mit der entsprechenden Gehäuseanordnung zusammengestellt werden.
20.20. Der Aufbau dieser Extruder nach dem Baukastensystem ist Stand der Technik. Es besteht somit immer die Möglichkeit einer optimalen Auslegung, sei es als Universalmaschine für die Durchführung verschiedener Aufgaben, sei es als Spezialmaschine, die auf eine bestimmte Materialart, Prozeßeigenschaft und Leistung abgestimmt sind. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Anwender, so daß spezifisches verfahrenstechnisches Know-how von beiden Seiten einfließt.
21.21. Neben der Bauweise als Schneckenextruder gibt es z.B. auch Planetwalzenextruder, die einmal zur Beschickung von Kalandern eingesetzt werden, aber auch z.B. in der Produktion von Pulverlack Verwendung finden.
22.Die Parteien gehen davon aus, daß Doppelschnecken- und Einschneckenextruder als Aufbereitungsmaschinen nur eingeschränkt austauschbar sind. Während beim Einschneckenextruder eine horizontal angeordnete Schneckenschraube das Material durch radial um die Schnecke angeordnete Knetzähne oder – bolzen preßt, erfolgt die Aufbereitung bei der Doppelschnecke durch die kontinuierliche Verdrängung des Materials zwischen den parallel angeordneten gleich- oder gegensinnig laufenden Wellen der Extruderschnecken. Diese verschiedenen mechanischen Verfahren führen zu unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten im Hinblick auf Materialspezifikationen,
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Materialverarbeitszeit, Prozeßschritt und Wirtschaftlichkeit der Anwendung. Einfache Schneckenextruder sind in ihrem Einsatz auf die Herstellung niedriger Qualitäten oder als Bestandteil von Spritzgußmaschinen beschränkt. Für die Parteien sind daher lediglich hochwertige modifizierte Einschneckenextruder mit Doppelschneckenextrudern austauschbar. Während WP ausschließlich Doppelschneckenextruder baut, steht BUSS für das Konstruktionsprinzip des modifizierten Einschneckenextruders.
23.Ob der sachlich relevante Markt, dem Vorschlag der Parteien folgend, auf die Aufbereitungsextruder nach dem Schneckenprinzip zu beschränken ist oder auch Maschinen anderer Konstruktionsweise zu berücksichtigen wären, kann offen bleiben, da unter keiner alternativen Marktabgrenzung die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten ist.
Die Parteien schlagen eine alternative Marktabgrenzung vor. Demnach können Doppelschnecken- und modifizierte Einschneckenextruder nach dem verarbeiteten Material zwei getrennten Märkten zugewiesen werden: einem Markt für technische Kunststoffe oder Polymere und einem Markt für Non Polymere. Letztere umfassen chemische, pharmazeutische und nahrungsmitteltechnische Anwendungen. Die Zuordnung zu den beiden Märkten mag dabei im Einzelfall nicht eindeutig sein, etwa bei Pulverlack, den die Parteien, obwohl auf Kunststoff basierend, den chemischen Anwendungen („Farben und Lacke“) zurechnen. Jedoch kann wiederum dahinstehen, ob dieser engeren Marktabgrenzung zu folgen oder gegebenenfalls noch eine engere Marktabgrenzung innerhalb der beiden beschriebenen Gruppen vorzunehmen wäre, da unter keiner alternativen Marktabgrenzung die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten ist.
25.Die Parteien halten ferner die Bildung eines abgegrenzten Marktes für Service und Wartung von Aufbereitungsextrudern für gerechtfertigt. WP und BUSS stehen im Wettbewerb mit unabhängigen Anbietern von Ersatzteilen, die Verschleiß- und Ersatzteile für diese Maschinen von WP und BUSS und deren Wettbewerber liefern. Die Parteien bieten weder Service- und Wartungsleistungen noch Ersatzteile für Maschinen anderer Hersteller an.
26.Die Untersuchungen der Kommission haben ergeben, daß zumindest die einfachen Service- und Wartungsarbeiten von den Kunden überwiegend selbst erbracht werden. Beim Bezug der Ersatzteile, die wegen des erheblichen Verschleißes einen bedeutenden Faktor sowohl für den Betreiber wie den Hersteller der Maschinen darstellen, überwiegt bei den sensiblen Teilen der Bezug vom Hersteller der Maschine.
27.Die anmeldenden Parteien gehen von weltweiten Märkten aus: Die Anbieter von Extrudern verfügen danach über weltweite Vertriebs- und Servicenetze. Ihnen steht eine Gruppe hochspezialisierter Nachfrager gegenüber, die umfassende Kenntnis der wichtigen Anbieter von Extrudern besitzt. Amerikanische und fernöstliche Anbieter sind in Europa ebenso über ihre Vertriebs- und Servicenetze präsent wie umgekehrt die europäischen Anbieter in Amerika und Asien. Transportkosten und Zölle spielen keine
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Rolle. Die Untersuchungen der Kommission haben ergeben, daß die befragten Wettbewerber und Kunden von weltweiten, zumindest aber EWR-weiten Märkten ausgehen.
28.Die räumlich relevanten Märkte brauchen jedoch nicht näher abgegrenzt zu werden, weil in allen untersuchten alternativen räumlichen Märkten wirksamer Wettbewerb weder im EWR noch in einem wesentlichen Teil dieses Gebiets erheblich behindert würde.
29.Der Einsatzbereich der Großextruder für die petrochemische Industrie, wie sie auch WP herstellt, unterscheidet sich bereits in der Leistung grundlegend von dem der Aufbereitungsextrudern. Während etwa die Großextruder von WP die bei der Herstellung von Rohkunststoff Leistungen von 20t/h bis 75 t/h erreichen, liegt die maximale Leistung der Aufbereitungsextruder von BUSS bei 8 t/h. Der Zusammenschluß führt hier somit zu keiner Überschneidung der Geschäftsbereiche von WP und BUSS.
30.Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß sich im Bereich der Großmaschinen und Komponenten für die petrochemische Industrie durch den Zusammenschluß keine Überschneidungen der Geschäftsbereiche von Georg Fischer und WP ergeben. Großextruder, und Komponenten für Transportanlagen stellen somit getrennte Märkte dar.
31.Zwischen den Produkten von WP und dem Bereich Anlagenbau von Georg Fischer bestehen auch keine vertikalen Beziehungen. Die Komponenten zur Aufbereitung und zum Transport rieselfähiger Kunststoffe gehören keinem vor- oder nachgelagerten Markt an. Sie sind Verbindungsglieder einzelner Komponenten einer Anlage zur Kunststoffherstellung und werden, wie die Ermittlungen der Kommission bestätigt haben, unabhängig von der Entscheidung über andere Komponenten geplant und geordert.
32.Der Zusammenschluß wird danach bei den oben beschriebenen Großextrudern und Komponenten für Transportanlagen für die Kunststofferzeugung in der petrochemischen Industrie keine marktbeherrschende Stellung entstehen lassen oder verstärken.
33.Legt man einen Markt für Aufbereitungsextruder für Doppelschnecken- und modifizierte Einschneckenextruder zugrunde, erreicht im EWR WP einen Marktanteil von [10 – 20%] und BUSS einen solchen von [5 –10%]. Bei weltweiter Betrachtung liegen die Marktanteile bei [10 – 20%] (WP) und [< 5%] (BUSS). Zwar erreicht kein Wettbewerber Marktanteile von annähernd gleicher Größenordnung. Es gibt aber eine größere Zahl von Wettbewerbern, darunter neben leistungsstarken mittelständischen Unternehmen auch eine Reihe von Unternehmen, die großen Konzernen zuzurechnen sind (z.B. Berstorff / SMS, AVP Baker / invensys, Kobe Steel und Toshiba).
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34.Soweit der Markttest überhaupt Bedenken von Kunden und Wettbewerbern gegen das Zusammenschlußvorhaben erbracht hat, beziehen diese sich auf die Situation in einzelnen Segmenten, insbesondere die Verwendung von Schneckenextrudern für die Pulverlack- und Tonerproduktion.
35.Hier schätzen die Parteien ihren gemeinsamen Anteil auf [20 – 30%] in der EU und [20-30%] weltweit. Selbst wenn man einen eigenen Markt für diesen Anwendungsbereich zugrunde legt, gibt es auch noch nach dem Zusammenschluß mehrere Wettbewerber, die sich bereits heute als Spezialisten für diesen Bereich ausweisen. An erster Stelle ist hier AVP Baker zu nennen.
36.Darüber hinaus ermöglicht es die Modulartechnik auch den übrigen Herstellern derartiger Aufbereitungsmaschinen, ihre Maschinen auch den besonderen Anforderungen dieses Einsatzbereichs optimal anzupassen. Soweit sich der Maschinenbauer hierfür spezielle Verfahrenskenntnisse aneignen muß, ist dies in einem hinreichend kurzen Zeitraum möglich. Hinzu kommt, daß der Kunde ganz wesentlich bei der Feinabstimmung der Maschine auf seine Bedürfnisse mitwirkt. Zumindest Kunden mit einem großen Bedarf solcher Aufbereitungsmaschinen, wie z.B. umsatzstarke Pulverlackhersteller wie BASF oder DuPont, sind in der Lage, entsprechende Entwicklungen bei Wettbewerbern von WP/BUSS zu unterstützen. Die lange Lebensdauer der Maschinen von 10 bis 15 Jahren und relativ lange Lieferzeiten der Maschinenbauer bei groß ausgelegten Aufbereitungsextrudern und Sonderanfertigungen (bei WP und BUSS bis zu 10 Monate) ergeben einen hinreichend langen zeitlichen Vorlauf, der eine solche Entwicklung möglich macht.
37.Die Parteien gehen von einem eigenen Markt für Service und Wartung aus und schätzen ihren gemeinsamen Marktanteil für 1999 auf etwa ein Drittel (EWR und weltweit). Nach den Untersuchungen der Kommission ist es zweifelhaft, ob es eigene Märkte für Service und Wartung und/oder Ersatzteile gibt Bei dem hohen Anteil von Eigenleistung der Maschinenbetreiber bei Service- und Wartungsleistungen und der starken Bindung an den Maschinenhersteller bei sensiblen Ersatzteilen ist jedenfalls das Entstehen oder die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluß auszuschließen.
38.Folglich schafft oder verstärkt der beabsichtigte Zusammenschluß auch bei denkbar engster sachlicher und räumlicher Marktabgrenzung keine beherrschende Stellung, als deren Ergebnis wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert würde.
39.Die Parteien haben ein Wettbewerbsverbot vereinbart, dieses ist jedoch nicht Gegenstand der Anmeldung.
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40.Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1) b der Fusionskontrollverordnung und auf Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission
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