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RHEINBRAUN / OMV / COKOWI (see ECSC.1320)

M.1819

RHEINBRAUN / OMV / COKOWI (see ECSC.1320)
July 31, 2000
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DE

Fall Nr. COMP/M.1819 - RHEINBRAUN / OMV / COKOWI (see ECSC.1320)

Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 01/08/2000

Auch in der CELEX-Datenbank verfügbar Dokumentennummer 300M1819

Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 01/08/2000

In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.

FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG BESTIMMT

An die Parteien:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Betrifft : Fall Nr. IV/M. 1819 Rheinbraun/OMV/COKOWI Anmeldung vom 7.April 2000 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionsverordnung)

1.Am 7.April 2000 ist die Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung wurde mit Schreiben vom 26. Juni 2000 vollständig. Danach ist folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen RWE AG (Deutschland) über das unter alleiniger Kontrolle stehende Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH und OMV AG (Österreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Colpack-Kolkoks-Wihoko GesmbH (COKOWI) (Österreich) durch Kauf von Geschäftsanteilen. In einem zweiten Schritt wird COKOWI die alleinige Kontrolle über die Kohlenimport und Großhandelsgesellschaft (KI) sowie die Bartel „Barkopa“ Gesellschaft mbH (BB) erwerben.

2.Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken gibt.

Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - Belgien Telefon: Zentrale 299.11.11 Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Brüssel.

I. DIE TÄTIGKEITEN DER PARTEIEN UND DAS VORHABEN

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Bereichen tätig:

4.Die RWE-Gruppe ist ein diversifiziertes Unternehmen, daß unter anderem in der Energieerzeugung und Verteilung, im Großhandel und Einzelhandel von Öl- und Kohleprodukten in Deutschland tätig ist. RWE ist weiters über seine Tochtergesellschaft DEA im Groß- und Einzelhandel von Mineralölprodukten tätig.

5.OMV ist ein hauptsächlich in der Exploration, Raffinierung und Vertrieb von Mineralölprodukten tätiges Unternehmen, OMV betreibt unter den Markennamen OMV und Stroh ein eigenes Tankstellennetz und unter dem Namen Austria Mineralöl ein eigenes Vertriebsnetz für Heizöl. Darüber hinaus ist die OMV-Gruppe im Chemiebereich sowie in der Verteilung von Erdgas tätig.

6.Die COKOWI-Gruppe ist im Groß- und Einzelhandel von festen Brennstoffen sowie Mineralölprodukten tätig. Außerdem betreibt die COKOWI-Gruppe unter dem Markennamen „Supermax“ eine kleine Tankstellenkette. Zur COKOWI-Gruppe gehören weiters die Kohlenimport- und Großhandelsgesellschaft sowie die Bartel-„Barkopa“- Gesellschaft, die ebenfalls im selben Markt tätig sind.

II. ZUSAMMENSCHLUSS

7.Gegenwärtig wird COKOWI zu 48% von Rheinbraun und zu jeweils 26% von der OMV-Gruppe und der Bank Austria gehalten. Die Kommission entschied 1995, daß es sich hierbei nicht um gemeinsame Kontrolle handle. Dem angemeldeten Vorhaben zufolge erhöhen OMV und Rheinbraun ihre Geschäftsanteile an COKOWI auf jeweils 50%. OMV wird einen vorwiegend für den Geschäftsbereich Mineralöl zuständigen Geschäftsführer nominieren, Rheinbraun den vorwiegend für den Geschäftsbereich feste Brennstoffe zuständigen Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung muß zu allen wesentlichen Geschäftsentscheidungen (wie Business- Plan, Investititionen etc.) zustimmen, wobei aufgrund der Gesellschafterstruktur Einstimmigkeit verlangt wird.

8.In einem zweiten Schritt wird Rheinbraun ihren Geschäftsanteil von 47,9% an der Kohlenimport und Großhandelsgesellschaft (KI) an COKOWI verkaufen, womit COKOWI mit ihrer bisherigen Beteiligung von 49,3% die alleinige Kontrolle über KI erwerben wird. Die Bartel „Barkopa“ Gesellschaft mbH (BB), die gegenwärtig zu jeweils 50% von KI und COKOWI gehalten wird, würde durch dieses Vorhaben ebenfalls unter die alleinige Kontrolle der COKOWI fallen.

9.COKOWI erfüllt seit seiner Gründung auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit. Die Änderung der Beiteiligungsstruktur wird daran nichts ändern. Dieses Vorhaben stellt einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

10.Die Unternehmen Rheinbraun, OMV und COKOWI erzielen zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(Rheinbraun/RWE 38.415 Mio. EUR, OMV 5.197 Mio EUR und COKOWI-Gruppe 116 Mio EUR). Zwei Unternehmen haben einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. EUR (Rheinbaun/RWE 31.630 Mio EUR und OMV 3.957 Mio. EUR). Sie erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung und stellt keinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar.

IV. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT

11.Die OMV-Gruppe ist ein vor allem im Mineralölbereich vertikal integriertes Unternehmen, daß in Österreich im Groß- und Einzelhandel von Heizöl schwer, Heizöl leicht, dem vor allem für Haushalts- Heizungen verwendeten Heizöl extra leicht sowie Kraftstoffen (Ottokraftstoff und Diesel) tätig ist. Darüber hinaus betreibt die OMV die einzige österreichische Raffinerie. Die COKOWI- Gruppe ist nach Angaben der Parteien im Groß- und Einzelhandel von Kohle, von Heizöl leicht und Heizöl extra leicht tätig. Weiters betreibt die COKOWI-Gruppe 10 Tankstellen in Österreich und ist somit im Einzelhandel von Kraftstoffen tätig. Die Rheinbraun- Gruppe selbst ist in Österreich nicht tätig, die zur RWE-Gruppe gehörende DEA ist als Exporteur im Großhandelsmarkt von Kraftstoffen und Heizöl extra leicht tätig.

12.Es kommt somit zu Überlappungen mit der COKOWI-Gruppe im Einzelhandel von Kraftstoffen, Heizöl extra leicht, Heizöl leicht sowie im Großhandel von Heizöl leicht und Heizöl extra leicht. Zusätzlich ergibt sich eine vertikale Beziehung im Großhandel von Kraftstoffen sowie im Einzelhandel von Kohle für Haushalte und Kleinverbraucher.

13.Der Großhandel von Kohle unterliegt dem EGKS-Vertrag und wird deshalb in der getrennten Entscheidung EGKS.1320 behandelt.

A. E INZELHANDEL MIT MINERALÖLPRODUKTEN

Das Wettbewerbsumfeld

Die OMV ist in Österreich die einzige Eigentümerin und Betreiberin einer Raffinerie. Das Rohöl wird von der OMV und der RAG angekauft und durch eine Öl-Pipeline von der Adria nach Wien transportiert. Dort erfolgt die Raffination in der zur OMV gehörenden Erdölraffinerie von Schwechat. Die OMV verarbeitet in

1 Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet.

Lohnfertigung für Shell, Mobil, Esso und Agip Mineralöl, das von diesen Gesellschaften gekauft und über die Adria-Wien Pipeline gepumpt wurde. Die Verarbeitungskosten machen laut Angabe der Parteien rund 10 bis 15% der Raffinierie- Abgabepreise aus, das Volumen beträgt rund 15% der Verarbeitung der Raffinerie. Um Transportkosten zu sparen, beliefern diese ihre Tankstellen gegenseitig mit Kraftstoff.

1999 wurden 35,8% des Benzinverbrauchs und 53 % des Dieselkraftstoffverbrauchs aus Einfuhren gedeckt. Die großen Mineralölgesellschaften (BP, Shell, Mobil, Agip, Esso) Händler und “Außenseiter” führen Mineralölprodukte per Schiff über die Donau, bzw. per Schienen- oder Straßentransport ein. Außenseiter bzw. sogenannte B-Marken (d. h. kleinere Einzelhandelsnetze als die von OMV, Aral oder BP/Mobil, wie zum Beispiel Avia, Jet, Turmöl, Rühl, IQ, AWI, Roth, Hölzl, Champion, A1 und Eurol) führen Kraftstoff ein oder kaufen ihn von großen Mineralölgesellschaften und Großhändlern an und können offensichtlich das günstigste Angebot auswählen und ihre Preise unabhängig festsetzen.

A 1 E INZELHANDELSVERKAUF VON KRAFTSTOFFEN

Sachlich relevanter Markt

Der Einzelhandelsverkauf von Kraftstoffen besteht aus dem Verkauf an Kraftfahrzeugführer an Markentankstellen und markenlosen Tankstellen. Bei den verkauften Produkten handelt es sich in der Regel um Benzin und Dieselkraftstoff und in sehr geringen Ausmaß um Heizöl. Nachfrageseitig besteht bei diesen Produkten keine Substituierbarkeit, da die Autofahrer den für ihr Fahrzeug vorgesehenen Kraftstoff tanken müssen. Von der Angebotsseite her existiert jedoch eine Substituierbarkeit, da die Raffinerien in der Phase der Raffination so betrieben werden können, daß unterschiedliche Kraftstoffarten produziert werden. Entsprechend der Ausgangsqualität des Rohöls und der Gestaltung der Raffinerie gibt es ein hohes Maß an Flexibilität. Auf der Distributionsebene sind beide Erzeugnisse stets an denselben Verkaufspunkten erhältlich. Die Marktanteile der Parteien beiden Kraftstoffarten sind ungefähr ebenso groß wie die Anteile am Gesamtmarkt. Demzufolge besteht im Sinne des vorliegenden Falls der sachlich relevante Markt in bezug auf den Einzelhandelskanal aus dem Einzelhandelsverkauf von Kraftstoffen und braucht nicht weiter unterschieden zu werden.

Räumlich relevanter Markt

17.Der räumliche Markt ergibt sich für Kunden, den jeweiligen Fahrern von Kraftfahrzeugen, durch die Entfernung von ihrer Wohn- oder Arbeiststelle. Daher kann von einer räumlich eingeschränkten Substituierbarkeit unter den Tankstellen gesprochen werden. Auch hat die COKOWI-Gruppe ihren Schwerpunkt im Bundesland Kärnten. Andererseits überlappen sich im Tankstellenbereich Netze von Filialunternehmen, wobei zahlreiche wichtige Wettbewerbsparameter wie Produktpalette, Gestaltung der Tankstellen, Werbung, Qualität, Dienstleistungsangebot, Verkaufsförderung und Preisgestaltung auf nationaler Ebene entschieden werden. Auch ist die Marktposition der einzelnen Unternehmen im Wesentlichen in einzelnen Regionen Österreichs ähnlich. Die Frage, ob es sich in diesem Fall um einen regionalen oder nationalen Markt (Vgl. Beispielsweise M.1383 Exxon/Mobil) handle, kann jedoch offen gelassen werden, da der

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Zusammenschluß ungeachtet der gewählten Definition des räumlichen Marktes keine besonderen wettbewerblichen Bedenken hervorruft.

Wettbewerbliche Beurteilung

18.Die OMV- Gruppe erzielt auf dem gesamtösterreichischen Markt für Ottokraftstoff einen Marktanteil von 20,6%. Die COKOWI-Gruppe betreibt insgesamt 10 Tankstellen (von 3.500 Tankstellen insgesamt) und erzielt mit diesen einen Marktanteil von 1,2% bei Diesel und 0,5% bei Ottokraftstoff. Nach Angabe von Konsumentenvertretern, Autofahrerklubs und Konkurrenten hat die COKOWI- Gruppe nicht einmal im Bundesland Kärnten , wo sechs der zehn Tankstellen der COKOWI-Gruppe sich befinden, eine preisbeeinflussende Funktion. Die Auswirkungen dieses Zusammenschlusses auf den Wettbewerb sind daher angesichts von Wettbewerbern wie BP (27%), Shell (22%) und Aral (10%) sehr gering.

A 2 E INZELHANDELSVERKAUF VON H EIZÖL EXTRA LEICHT

Sachlich relevanter Markt

19.Heizöl extra leicht wird von Brennstoff- Einzelhändlern entweder direkt von einem Tanklager der großen Mineralölfirmen geholt oder in eigenen Tanklagern zwischengelagert und anschließend mit Tankwägen zu den Endkonsumenten geliefert. Der Preis von Heizöl extra leicht beträgt ex Raffinerie notierungsabhängig rund 5.250,- ATS (inkl. 500 ATS Mineralölsteuer) pro Tonne. Die Endkonsumenten sind einerseits private Haushalte, andererseits gewerbliche Hausverwaltungen oder Gewerbebetriebe, die das Heizöl entweder in Zentralheizungsanlagen oder in einfachen Ölheizungen verbrennen. Neben zahlreichen kleinen, aus Transportunternehmungen hervorgegangenen Einzelhändlern drängen vermehrt Töchter der großen Mineralölgesellschaften durch Akquisitionen in diesen Markt. Die Abgabe von Heizöl Leicht an Endverbraucher durch Tankstellen ist aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung und unterschiedlichen Leistung dem Markt für Einzelhandel von Ottokraftstoffen zuzurechnen.

Räumlich relevanter Markt

20.Die Nachfrage für Heizöl extra leicht kommt von Endverbrauchern, die sich möglichst günstig beliefern lassen möchten und daher aufgrund der zusätzlichen Transportkosten aus einer nahegelegenen Quelle bevorraten wollen. Dementsprechend ist auch der Grad der Substituierbarkeit unter den Bezugsquellen räumlich eingegrenzt. Generell kann jeder Auslieferungspunkt ein bestimmtes räumliches Gebiet (Einzugsgebiet oder Hinterland) abdecken, dessen Radius in einem bestimmten Verhältnis zu den Transportkosten steht, welche die Kunden beim Transport zum endgültigen Bestimmungsort übernehmen müssen. Diese Kosten können in Abhängigkeit vom Transportmittel schwanken. Da jedoch die Kunden im allgemeinen die Beförderung auf der Straße bevorzugen, beläuft sich dieser Radius generell auf 100-150 km. Andererseits kann es zwischen den Einzugsgebieten der verschiedenen Lieferquellen Überlappungen geben, wobei eine Anstoßwirkung oder Kettenreaktion auch bei entfernteren Auslieferungspunkten erzielt wird. Auch bestehen mehrere national tätige Heizölketten, deren wesentliche Wettbewerbsparameter und Auftreten national einheitlich erfolgt. Daher kann das

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für die wettbewerbsrechtliche Würdigung herangezogene Gebiet auch einzelne, sich überlappende Bereiche enthalten.

Die Frage des relevanten räumlichen Marktes kann jedoch offen gelassen werden, da der Zusammenschluß ungeachtet der für den vorliegenden Fall gewählten Definition des räumlich relevanten Marktes keine besonderen wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervorruft.

Wettbewerbliche Beurteilung

22.Der Marktanteil im Einzelhandel der OMV-Gruppe beträgt nach Angaben der Parteien 13,2%, jener der COKOWI-Gruppe 3.3%. Als Wettbewerber treten sowohl vertikal integrierte Mineralölkonzerne wie BP (21% Marktanteil), Shell (14% Marktanteil) als auch unabhängige Unternehmen wie Roth (5% Marktanteil) als auch Ronacher (5% Marktanteil) sowie zahlreiche kleinere Unternehmen auf. Das Preisniveau bei Heizöl extra leicht liegt in Österreich unter dem europäischen Durchschnitt.

23.Angesichts des relativ geringen Marktanteils der Zusammenschlußbeteiligten, des geringen Marktanteilzuwachses und mehrerer, zum Teil bedeutender Wettbewerber ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindert würde.

A3 E INZELHANDELSVERKAUF VON H EIZÖL LEICHT

Sachlich relevanter Markt

24.Heizöl leicht kann nur nach Vorwärmung in Heizölkesseln verbrannt werden. Diese Vorwärmung lohnt sich nur bei größeren Kesselanlagen, weshalb Heizöl leicht nur an gewerbliche Verbraucher, wie große Hausverwaltungen, Hotels, Bäckereien und Industriebetriebe (mit Kesseln bis 400 KW) verkauft wird. Heizöl Leicht ist mit einem Raffinierieabgabepreis von 4.500,- ATS (inkl. 500 ATS Mineralölsteuer) pro Tonne um rund 11% billiger als Heizöl extra leicht. Im Gegensatz zu Heizöl extra leicht werden ebenfalls für Transport und Lagerung beheizbare Kessel benötigt. Heizöl leicht wird aus einem in Österreich gewonnenem Rohöl unter Beimengung von Gasöl produziert. Jede Gesellschaft, die mit der OMV-AG einen Lohnverarbeitungsvertrag hat (AGIP Austria, BP Austria, ESSO Austria Shell Austria), können auf dieses Rohöl zurückgreifen. Der Preis ist für jede Gesellschaft gleich und unterliegt der Aufsicht einer Preisbehörde (Paritätische Kommission).

Der räumlich relevante Markt

26.Auch bei Heizöl leicht kommt die Nachfrage von Endverbrauchern, die sich aus einer nahegelegenen Quelle bevorraten wollen. Aus den unter Randnummer 20 erläuterten Argumenten ergeben sich um ein Auslieferungslager konzentrische Märkte. Die Transportkosten betragen nach Angaben der Parteien rund 100 bis 250 ATS pro Tonne gelieferten Heizöls, woraus sich konzentrische Kreise von rund 150 km ergeben. Auch in diesem Markt kommt es zu überlappenden Bereichen von national tätigen Unternehmen, weshalb der regionale Markt als Österreich angesehen werden könnte. Die endgültige Definition des räumlichen Marktes kann jedoch offen gelassen bleiben, da in jeder alternativ geprüften Form der räumlichen Märkte keine besonderen wettbewerblichen Bedenken hervorgerufen wurden.

Wettbewerbliche Beurteilung

27.Der Marktanteil bei Einzelhandel mit Heizöl leicht der OMV beträgt nach Angaben der Parteien 16%, jener der COKOWI-Gruppe 1,8% wodurch sich ein gemeinsamer Marktanteil von 17,8% ergibt. Der Preis von Heizöl leicht wird durch die österreichische Preisbehörde, die Paritätische Preiskommission festgelegt. Wesentliche Wettbewerber sind BP (28%), Shell (15%) sowie zahlreiche unabhängige Brennstoffhändler, die wiederum ihre Abnahmemengen zu einem Großhandelspreis von großen Mineralölfirmen beziehen. Daneben besteht mittelfristig ein kompetitiver Druck durch das günstigere und leichter verarbeitbare Erdgas sowie durch Heizöl extra leicht. Angesichts dieser Faktoren ist durch das angemeldete Vorhaben auch auf dem Markt für Heizöl leicht ist eine spürbare Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde.

B GROßHANDELSMÄRKTE FÜR H EIZÖL EXTRA LEICHT UND H EIZÖL LEICHT

B1 GROßHANDELSMARKT FÜR H EIZÖL EXTRA LEICHT

28.Der Großhandel kauft die Produkte meist ab Raffiniere oder ab Tanklager und veranlaßt den weiteren Transport entweder durch eigene Transportmittel oder Pipeline, Schiff, Bahn oder Spediteur. Viele Großhändler führen Eigenimporte von Mineralölprodukten durch während sich andere auf die Angebote der großen Mineralölgesellschaften verlassen. Kunden des Großhandels sind einerseits kleine Einzelhandelsgesellschaften, andererseits in beschränktem Ausmaß Kunden mit großem Abnahmevolumen.

29.Durch Raffinerien in der Nähe Österreichs (Slovnaft in Bratislava, Szazhalombatta in Budapest, Inglostadt, Karlsruhe sowie Porto Marghera, Litinov, Kralupy und Rijeka) bestehen zahlreiche Importmöglichkeiten für Mineralölprodukte. Tatsächlich machen Importe 35,8% bei Otto-Kraftstoff, 53,9% bei Diesel, 51,1% bei Heizöl extra leicht und 52,6% bei Heizöl schwer aus.

Relevanter räumlicher Markt

Die Kommission hat in den bisherigen Entscheiden offen gelassen, ob es sich bei den Großhandelsmärkten von Mineralölprodukten um nationale oder EWR-weite Märkte handelt (siehe M.1013 Shell UK/ Gulf Oil, M.727 BP/Mobil). Tatsächlich sind zahlreiche der angegebenen Großhändler auch als Direktimporteure tätig.

Wettbewerbliche Beurteilung

31.Der Marktanteil der OMV-Gruppe bei Heizöl extra leicht auf dem österreichischen Markt beträgt nach Angaben der Parteien 15,9%, jener der COKOWI-Gruppe 1,7%, der Anteil der zur RWE gehörenden DEA beträgt weitere 3,8%. Wesentliche Wettbewerber sind BP , Shell Esso, Aral und Agip sowie unabhängige Großhändler wie Roth und Ronnacher. Kunden haben alternative Beschaffungsmöglichkeiten und reagieren sehr preissensibel. Angesichts dieser Faktoren ist durch das angemeldete Vorhaben auch auf dem Großhandelsmarkt für Heizöl extra leicht eine spürbare Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu erwarten, durch die wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde.

B2 GROßHANDELSMARKT FÜR H EIZÖL LEICHT

Sachliche und geographische Marktabgrenzung

32.Heizöl leicht wird neben direkten Lieferungen vertikal integrierter Mineralölkonzerne von der Raffinierie direkt vom Großhandel übernommen und an Einzelhändler weiterverkauft. Einzelne Mineralölkonzerne wie Esso, Aral und BP nur im Großhandel mit Heizöl leicht tätig. Heizöl leicht wird nur in Österreich angeboten, weshalb der relevante geographische Markt Österreich ist.

Wettbewerbliche Beurteilung

33.Der Marktanteil der OMV-Gruppe auf dem Großhandelsmarkt für Heizöl leicht beträgt 24 %, jener der Cokowi-Gruppe 0,9%. Neben der OMV-Gruppe sind auf diesem Markt noch BP, Shell sowie nur im Großhandel ebenfalls Esso, Aral und Agip tätig. Die Auswirkungen dieses Zusammenschlusses auf den wirksamen Wettbewerb sind daher sehr gering.

C VERTIKALE E FFEKTE

C1 Großhandel für Kraftstoffe

34.Die OMV-Gruppe ist im Großhandel von Kraftstoffen tätig, dessen Kunden in drei Gruppen unterteilt werden: unabhängige Einzelhändler (markenlose Tankstellenbetreiber), sonstige unabhängige Wiederverkäufer sowie Großverbraucher aus Industrie und Wirtschaft (Transportunternehmen, Autoverleihfirmen, Produktionsbetriebe). Vertikal integrierte Mineralölfirmen sind nicht auf Leistungen des Großhandels angewiesen. In vorangegangenen Entscheidungen ließ es die Kommission offen, ob der Großhandel von Mineralölprodukten national oder größer wäre (Siehe M.1013 Shell UK/Gulf Oil) Bei Annahme eines österreichweiten Großhandelsmarktes für Kraftstoffe beträgt der Marktanteil der OMV- Gruppe bei Ottokraftstoff nach Angaben der Parteien 2,9%, bei Dieselkraftstoff 8,5%. Die zum Rheinbraun-Konzern zugehörige DEA erzielte nach Angaben der Parteien bei Dieselkraftstoff einen Marktanteil von 2,3% und bei Ottokraftstoff einen Marktanteil von 1,9%. Auch auf diesem Markt hätte das

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angemeldete Vorhaben keinen spürbare Behinderung des wirksamen Wettbewerbs zufolge.

C2 Einzelhandel mit Kohle für Haushalte und Kleinverbraucher

35.Die Parteien geben als vertikal betroffenen Markt den „Einzelhandel mit Kohle für Haushalte und Kleinverbraucher (HuK)“ an, in dem die verschiedenen Kohlesorten (Steinkohle, Steinkohlenkoks, Braunkohlenbriketts) für Hausbrand in Allesbrenneröfen an Endkunden vertrieben wird. Ebenso kann nach Ansicht der Parteien Holz, daß gerade im ländlichen Raum Verbrauchern nahezu überall preiswert zur Verfügung steht, diesem Markt hinzugerechnet werden. Der Markt für Kohle und Koks für den HuK-Bereich ist aufgrund des Wettbewerbsdrucks durch andere, mit weniger Arbeitsaufwand verbundene Energieträger wie Gas, Fernwärme oder auch Heizöl massiv rückläufig. Gegenwärtig heizen in Österreich nur 3,7% der Haushalte und Kleinverbraucher mit Koks, während der Anteil der Heizungen mit Heizöl 28,7%, mit Gas 27,4% und mit Holz 16,2% beträgt. Alleine von 1996 bis 1999 ist der Anteil das Volumen der an den HuK- Markt verkauften Kohle um 46% zurückgegangen. Der räumliche Markt ist, wie auch in zahlreichen anderen Einzelhandelsmärkten, aufgrund sich überschneidender Netze von Filialunternehmen mit zentraler (nationaler) Entscheidungsstruktur, national.

Der Marktanteil der COKOWI- Gruppe auf dem Einzelhandelsmarkt mit Kohle für Haushalte und Kleinverbraucher beträgt nach Angaben der Parteien 6%. Die Rheinbraun- Gruppe exportierte als Produzent 1999 68.000 Tonnen Braunkohlenbriketts an die COKOWI- Gruppe. Diese Lieferung entspricht etwa 35% der gesamten von der COKOWI-Gruppe vertriebenen Kohle-Festbrennstoffe (Braunkohlenbriketts, Steinkohle, Steinkohlenbriketts). Zahlreiche Wettbewerber, insbesondere aus dem Speditionsbereich sind in diesem Markt tätig. Das Zusammenschlußvorhaben wird daher auch auf diesen Markt keine spürbare Beschränkung des wirksamen Wettbewerbs zufolge haben. Der Großhandelsmarkt für Kohle ist Gegenstand eigenen EGKS-Entscheidung. (EGKS 1320).

D KONGLOMERATE E FFEKTE

37.Die OMV besitzt und betreibt, wie bereits oben erwähnt, die einzige in Österreich tätige Raffinerie. Je nach Produkt liefert sie rund 50% bis 70% der in Österreich verbrauchten Mineralöle. Sie betreibt weiters Auslieferungslager der Raffinerie in Wien-Lobau und St. Valentin an der Grenze zwischen Ober- und Niederösterreich, wobei letzteres durch eine Produktenpipeline mit der Raffinierie verbunden ist. Sie besitzt weiterere Großlager in Graz (Steiermark) sowie in Lustenau (Vorarlberg). Hingegen besitzt die Shell Lager in Wien, Graz, Linz, Klagenfurt und Innsbruck. Esso besitzt Lager in Linz und Innsbruck, Agip in Fürnitz (Kärnten) und Zirl (Tirol). Zwischen allen großen Gesellschaften gibt es gegenseitige Lagerumschlagsverträge, so dass jede Gesellschaft flächendeckend in Österreich anbieten kann.

Im Markt für Heizöl schwer, einem Rückstandsheizöl das von Industrie und Energieversorgungsunternehmen verbrannt wird, ist alleine die OMV tätig Der Marktanteil bei Annahme eines österreichweiten Marktes beträgt rund 33,3%, das Zusammenschlußvorhaben wird keine Auswirkungen auf diesen Markt haben.

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39.Angesichts der bereits bestehenden substantiellen Beteiligung der Parteien an dem Gemeinschaftsunternehmen, der geringen Größe der COKOWI-Gruppe sowie mehrerer, zum Teil bedeutender Wettbewerber ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf keinem der untersuchten Märkte zu erwarten, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindert würde.

V. NEBENABREDEN

40.Es wurden formal keine Nebenabreden angemeldet.

VI. SCHLUSS

41.Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel6(1) b der Fusionskontrollverordnung und auf Artikel 57 des EWR- Abkommens.

Für die Kommission

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