EUR-Lex & EU Commission AI-Powered Semantic Search Engine
Modern Legal
  • Query in any language with multilingual search
  • Access EUR-Lex and EU Commission case law
  • See relevant paragraphs highlighted instantly
Start free trial

Similar Documents

Explore similar documents to your case.

We Found Similar Cases for You

Sign up for free to view them and see the most relevant paragraphs highlighted.

FRAMATOME / SIEMENS / COGEMA / JV

M.1940

FRAMATOME / SIEMENS / COGEMA / JV
December 5, 2000
With Google you find a lot.
With us you find everything. Try it now!

I imagine what I want to write in my case, I write it in the search engine and I get exactly what I wanted. Thank you!

Valentina R., lawyer

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

6.11.2001

L 289/8

KOMMISSION

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 6. Dezember 2000

zur Vereinbarkeiteines Zusammenschlusses mitdem Gemeinsamen Marktund dem EWR-Abkommen

(Fall COMP/M.1940 — Framatome/Siemens/Cogéma/JV)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3691)

(Nur der englische Textistverbindlich)

(Textvon Bedeutung für den EWR)

(2001/769/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ( ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 ( ), insbe-sondere auf Artikel 8 Absatz 2,

im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 11. August 2000, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten,

nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ( ),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(2)(1) Am 10. Juli 2000 ging bei der Kommission eine Notifizierung eines geplanten Zusammenschlusses ein, der zufolge Framatome SA („Framatome“), Frankreich, Siemens AG („Siemens“), Deutschland, und Cogéma SA („Cogéma“), Frankreich, ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen gründen werden („GU-Neu“).

(3)(2) Am 11. August 2000 beschloss die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 („Fusionskontrollverordnung“) und Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR-Abkommen“), das Verfahren in dieser Sache einzu-leiten.

I. DIE PARTEIEN UND DAS ZUSAMMENSCHLUSSVORHABEN

(4)(3) Framatome entwickelt und baut Kernkraftwerke („KKW“) und fertigt die wichtigsten Einrichtungen der Primärsysteme, d. h. des Kernteils, eines KKW. Darüber hinaus entwickelt, fertigt und vertreibt Framatome Brennelemente für KKW. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von Framatome ist die Herstellung von Steckverbindungen für elektrische und elektronische Anwendungen. Der französische Staat hält direkt oder indirekt (besonders über Cogéma) ca. 85 % der Framatome-Anteile.

1( )(4) Siemens, ein börsennotiertes Unternehmen, ist tätig auf den Gebieten Elektromaschinenbau und Elektronik in folgenden Bereichen: Energie-, Industrie-, Automatisierungs-, Verkehrs-, Medizin-, Infor-mations- und Kommunikationstechnik sowie Halbleiter. Im Nuklearsektor entwickelt und liefert Siemens unterschiedliche Typen von KKW einschließlich der dazugehörigen notwendigen Kompo- nenten und Materialien, darunter Brennelemente. Siemens fertigt Einrichtungen für KKW, beispiels- weise Leittechnik, verschiedene Austauschteile usw.

ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; berichtigte Fassung: ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13.

ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1.

ABl. C 309 vom 6.11.2001.

(6)(5) Cogéma, ein über das „Commissariat à l'Énergie Atomique“ („CEA“) in Staatseigentum befindliches Unternehmen, ist überwiegend im Nuklearbereich tätig. Seine Geschäftstätigkeit umfasst den gesamten Kernbrennstoffkreislauf, der für den laufenden Betrieb von KKW erforderlich ist, darunter die Erkundung von Uranlagerstätten, die chemische Konversion und die Anreicherung von Uran, die Wiederaufarbeitung von verbrauchtem Brennstoff und damit verbundene technische Aktivitäten. Des Weiteren produziert Cogéma Brennelemente und vertreibt Mischoxiduranbrennstoff („MOX“) ( ).

II. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG(6) Framatome und Siemens werden in GU-Neu den größten Teil ihres Nukleargeschäfts zusammen- legen. Das Geschäft von Cogéma wird nicht in GU-Neu eingehen. Allerdings wird Cogéma in GU-Neu über Regelungen in der Gesellschaftervereinbarung ein Mitspracherecht in geschäftlichen und technischen Fragen im MOX-Brennstoffgeschäft haben. Framatome wird 66 % und Siemens 34 % der Anteile an dem gemeinsamen Unternehmen halten. Cogéma wird einen speziellen Anteil mit damit verbundenen Sonderrechten halten.

II. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

III. DER ZUSAMMENSCHLUSS(7) Der Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen beträgt weltweit über 5 Mrd. EUR ( ). Einzeln betrachtet erzielen Framatome, Cogéma und Siemens jeweils gemeinschaftsweit einen Umsatz von mehr als 250 Mio. EUR und höchstens zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Daher besitzt das angemeldete Zusammenschlussvorhaben gemeinschaftsweite Bedeutung. Der geplante Zusammenschluss fällt außerdem unter die Kooperationsver-einbarung mit den EFTA-Ländern.

III. DER ZUSAMMENSCHLUSS

(8) GU-Neu steht unter der gemeinsamen Kontrolle der drei Muttergesellschaften, da strategische Geschäftsentscheidungen einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern getroffen werden müssen.

(9) Die neue Einheit wird Vollfunktionscharakter tragen, da Framatome und Siemens ihre jeweiligen Nuklearbereiche in GU-Neu zusammenlegen.

(10) Der geplante Zusammenschluss ist daher ein Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung.

IV. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG

Einleitung

(11) Alle Beteiligten sind in der Nukleartechnik tätig. Die hier genannten Bereiche betreffen vor allem solche Sektoren, in denen der geplante Zusammenschluss nach der vorläufigen Auffassung der Kommission eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken würde, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Konkret betrifft dies die Sektoren für A. Brennelemente, B. Leittechnik sowie C. Gestelle für abgebrannte Brennstäbe.

(12) KKW werden von Stromversorgungsunternehmen zur kommerziellen Erzeugung von Elektrizität genutzt. KKW lassen sich danach unterscheiden, ob als Kühlmittel und Moderatoren Leichtwasser- oder Schwerwasserisotope eingesetzt werden. Weltweit basieren etwa 80 % der Reaktoren, die ca. 88 % der Kernenergiekapazitäten ausmachen, auf lediglich zwei Leichtwassersystemen US-amerikani-scher Bauart. Leichtwasserreaktoren („LWR“) verwenden Kernbrennstoff in Gestalt von isotopisch angereichertem Uranoxid, das mit hochreinem Wasser gekühlt und moderiert wird. Es gibt zwei Hauptbauarten von LWR: Druckwasserreaktoren („DWR“) und Siedewasserreaktoren („SWR“). Weitere KKW-Typen sind Schwerwasserreaktoren (auch CANDU-Reaktoren genannt), WWER (die russische Variante des DWR) oder auch metall- oder gasgekühlte Reaktoren.

MOX ist eine Mischung aus natürlichem Uran oder „abgereichertem Uran“ (einem Nebenprodukt des Anreicherungs-prozesses) und einer kleinen Menge von Plutonium, das bei der Wiederaufarbeitung gewonnen wird.

Der Umsatz wurde in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Mitteilung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 25) berechnet. Sind Umsätze im Zeitraum vor dem 1. Januar 1999 benannt, wurden diese auf der Basis der durchschnittlichen Ecu-Wechselkurse kalkuliert und im Verhältnis 1:1 in Euro umgerechnet.

(13) Ein vollständiges KKW besteht im Wesentlichen aus zwei Bereichen: dem nuklearen Teil („NT“) und dem nichtnuklearen Teil („NNT“). Der NT ist die eigentliche Reaktoranlage in einem KKW und umfasst alle Anlagen und Geräte, die notwendig sind, um den NNT mit Dampf zu versorgen und die Sicherheit des Reaktors zu gewährleisten. Der NT besteht aus dem nuklearen Dampferzeuger („NSSS“) — und dem Rest des nuklearen Teils („RNT“) (d. h. alle Hilfsanlagen und -geräte). Der NNT besteht vor allem aus der Turbinen-Generator-Anlage und deren Hilfssystemen, die in speziellen, vollständig vom NT-Gebäude getrennten Gebäuden untergebracht sind. Der NNT unterscheidet sich in seiner Auslegung nicht wesentlich von anderen Formen der Stromerzeugung, z. B. Kohle- oder Gasfeuerungsanlagen.

(14) Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die weltweit am häufigsten gebauten Reaktor-typen.

(15)

Tabelle 1: Reaktortypen in EWR und anderen wichtigen Regionen der Welt

Reaktortyp (KKW)

Land

Zeitraum

Erbauer

Belgien

DWR (7)

1975-1985 Westinghouse, Framatome

Finnland

SWR (2) WWER (2)

1979-1982 ABB Russischer Hersteller

Frankreich

DWR (58)

1977-1984 Framatome

Schneller Brüter (1)

— —

Deutschland

DWR (13)

1975-1989 Siemens

SWR (6)

1977-1984 Siemens

Spanien

DWR (7)

1971-1985 General Electric („GE“)

SWR (2)

1970-1986 Siemens (1)

Schweden

DWR (3)

1975-1983 Westinghouse

SWR (8)

1975-1985 ABB

Vereinigtes Königreich

DWR (1)

1995 Westinghouse

AGR/GCR (34)

— —

Insgesamt nach Reaktortypen DWR (89) im EWR

— —

SWR (18)

— —

Andere (37)

— —

USA

DWR (69)

— —

SWR (34)

— —

Asien

DWR (37)

— —

SWR (31)

— —

Andere Regionen

DWR (61)

— —

SWR (6)

— —

Insgesamt nach Reaktortyp DWR (256) weltweit

— —

SWR (89)

— —

Andere (49)

— —

A. BRENNELEMENTE

1. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE

(16) Brennelemente („BE“) sind die Vorrichtungen, mit denen der Kernbrennstoff in den Kern des Kernreaktors geladen wird. Ein BE besteht aus einer metallischen Konstruktion, dem so genannten Skelett, und einer bestimmten Anzahl von Brennstäben, in denen sich die Brennstofftabletten befinden. Sowohl Framatome als auch Siemens entwickeln und fertigen BE für verschiedene Reaktor-typen, vorrangig für LWR.

(17) Nach Auskunft der Beteiligten sind LWR-BE einem anderen Markt zuzuordnen als BE für andere KKW-Typen. Schwerwasserreaktoren („SWR“) arbeiten mit einem anderen Moderator und Kühlmittel, und zwar mit D O statt H O. Deshalb erfordere die Auslegung und Fertigung von SWR-BE spezielle2 2 Fachkenntnisse und Produktionstechnik. Darüber hinaus ist mit Ausnahme von KKBK (Südkorea) kein BE-Entwickler in der Auslegung und Fertigung von BE gleichzeitig für LWR und SWR tätig. Gasgekühlte Reaktoren („GCR“) und fortgeschrittene gasgekühlte Reaktoren („AGR“), die ausschließ- lich im Vereinigten Königreich verwendet werden, arbeiten mit Grafit als Moderator und Gas als Kühlmittel. Daher bestehen für die BE dieser Reaktortypen andere technische Anforderungen. Gegenwärtig bietet nur BNFL/Westinghouse/ABB BE für GCR/AGR an. Zwar wäre die Umstellung der Produktion von LWR-BE auf AGR-BE technisch machbar, jedoch nur mit einem erheblichen Investiti- onsaufwand in zusätzliche Technik. Solche umfangreichen Finanzinvestitionen wären angesichts der begrenzten Anzahl von KKW des AGR-Typs jedoch kaum gerechtfertigt.

(18) In LWR kommen zwei unterschiedliche Brennstoffe zum Einsatz: angereichertes Uran und Misch- oxidbrennstoff. Beide Brennstoffarten werden in Form von kleinen zylinderförmigen Tabletten mit einem Gewicht von 6-7 g verwendet, die in einem LWR in einer kontrollierten Kettenreaktion gespalten werden. Angereichertes Uran (häufig entsprechend seiner chemischen Zusammensetzung als Urandioxid bezeichnet („UO “)) wird überwiegend in LWR benutzt. UO lässt sich noch weiter2 2 1unterteilen in natürliches angereichertes Uran („ENU“ ( )) aufgearbeitetes angereichertes Uran2(„ERU“ ( )). Die MOX-Herstellung beinhaltet die Wiederverwendung von Plutonium, das während der Wiederaufarbeitung von verbrauchtem UO rückgewonnen wird. BE haben eine „Packfunktion“, d. h. sie dienen als mechanische Vorrichtung für das Einbringen des Brennstoffs (UO oder MOX) in den2 3Reaktorkern ( ). Die Beteiligten machen geltend, dass es bezüglich der Angebotssubstituierbarkeit von UO -BE und MOX-BE genügen dürfte festzustellen, dass beide BE-Kategorien als Teilsegmente eines2 einheitlichen Marktes für LWR-BE anzusehen sind. Insbesondere geben die Parteien an, dass ein Entwickler und Hersteller seine Produktion von UO -BE auf MOX-BE (und umgekehrt) umstellen2 kann, da die Komponenten für UO -BE und MOX-BE identisch sind.

(19) Was die BE für ERU anbelangt, so wiesen dritte beteiligte Hersteller daraufhin, dass die Produktions- anlagen auf niedrige Konzentrationen von spaltbaren Restprodukten vorbereitet sein müssen. Abge- sehen von den erforderlichen zusätzlichen Anlagen wären besondere Handhabungsverfahren notwendig, um die Arbeitnehmer zu schützen. Beides ist kostspielig und vermutlich allgemein nur bei einer ausreichend hohen Nachfrage nach ERU-BE zu rechtfertigen. Wie die Nachforschungen4 ergeben haben, verwenden die meisten KKW-Betreiber nicht irgendeinen ERU-Brennstoff ( ), auch wenn es ihnen überhaupt gestattet ist, wieder aufbereiteten Brennstoff zu benutzen. Dessen ungeachtet scheinen die Antworten Dritter weitgehend die Auffassung der Parteien zu bestätigen, dass Produktionsanlagen für ERU-BE auch für die Herstellung von ENU-BE genutzt werden können. Im vorliegenden Fall können daher offenkundig ERU-BE demselben Markt zugeordnet werden wie ENU-BE.

(20) MOX-Brennstoff ist hochgiftig, und für die Herstellung von MOX-Tabletten, das Füllen der MOX- Tabletten in Hüllrohre und das Zusammensetzen der BE ist — vor allem mit Blick auf besondere Schutzmaßnahmen wegen der hohen Strahlung — eine eigens dafür ausgelegte Anlage erforderlich. Aus diesem Grund sind die Herstellungskosten bei MOX-BE spürbar höher als bei UO -BE. In2 Anbetracht der hochgradigen Toxizität von MOX-Brennstoff, aber auch wegen des geringen Umsatz- anteils von MOX-Brennstoff gegenüber ENU-Brennstoff finden Herstellung und Handhabung von DWR- und SWR-geeigneten MOX-BE in denselben Produktionsanlagen statt. Auch dann, wenn die MOX-Herstellung am selben Ort wie die ENU-Brennstoffproduktion angesiedelt werden könnte, sind die MOX- Produktionsanlagen von den anderen getrennt.

(21) Nachfrageseitig sind BE für DWR und SWR nicht austauschbar. Ein Betreiber eines DWR-Reaktors kann keine BE verwenden, die für SWR-Reaktoren ausgelegt sind (bzw. umgekehrt), da DWR-BE und SWR-BE hinsichtlich ihrer Bauweise deutliche Unterschiede aufweisen. Die Geometrie, d. h. die BE-Anordnungen, sind für SWR typischerweise kleiner und für DWR größer. Des Weiteren unter- scheiden sich die BE-Führungsrohre bei DWR und SWR. Bei Ersteren dienen sie dazu, die Steuerstäbe zu führen, bei Letzteren hingegen zur Verbindung von Stäben/Wasserkanälen.

(22) Die Parteien machen geltend, dass SWR-BE-Anbieter wegen ihrer Fähigkeit, problemlos auf die Angebotsseite zur Herstellung von DWR-BE (bzw. umgekehrt) zu wechseln, demselben Markt zugerechnet werden sollten. Es wurde hervorgehoben, dass sich zwar SWR-BE und DWR-BE in ihrer Bauweise unterscheiden, in den letzten Jahren jedoch eine eindeutige Tendenz bestanden habe, Zugang zu Bauarten beider BE-Kategorien zu erhalten. Darüber hinaus geben die anmeldenden Parteien an, dass die Ausrüstungen und das Verfahren für die Herstellung von SWR- und DWR-BE sehr ähnlich seien und die Umstellung der Produktion von einer BE-Kategorie auf die andere ohne großen Kosten- und Zeitaufwand erfolgen kann.

(23) Dritte, die auf die Anfrage der Kommission geantwortet haben, wiesen jedoch darauf hin, dass sich SWR und DWR zwar in ihrer Bauweise ähneln, bei Materialien, Zusammensetzung der BE-Merkmale, der Kernkonfiguration und Betriebsunterstützung jedoch erheblich voneinander unterscheiden, woraus sich deutliche Abweichungen zwischen SWR- und DWR-BE in Bezug auf technische Analyse, Herstellungsverfahren und Abgabepreise ergeben. So seien beispielsweise die Tabletten, die in die BE gefüllt werden, verschieden groß. Wie bereits festgestellt, sei die Geometrie, d. h. die BE-Anord- nungen, bei SWR typischerweise kleiner und bei DWR größer. Letztere besäßen keine Hülse. Zudem wiesen die SWR-BE auch eine zusätzliche quadratische Metallkonstruktion auf. Schließlich beinhalten SWR-BE mehr Materialzusammensetzungsanordnungen aufgrund von Unterschieden bei der Brenn- stoffanreicherung und/oder Absorberkonfigurationen innerhalb des Elements. Eine Umstellung der Produktion von SWR auf DWR (bzw. umgekehrt) sei mit hohen Kosten und erheblichen Investi- tionen verbunden.

(24) Nicht zuletzt bestehen mit durchschnittlich [15-25] % (*) auch deutliche Preisunterschiede zwischen DWR-BE und SWR-BE.

(25) Nach Aussage der Parteien ist es auch möglich, zwischen den unterschiedlichen Geometrien der BE zu unterscheiden. DWR-BE und SWR-BE werden in 7 bzw. 3 Standardgeometrien angeboten. LWR-BE mit unterschiedlichen Geometrien (und Längen) gehören zum selben Markt, da Ausle- gungen für unterschiedliche Geometrien vergleichsweise einfach entwickelt werden können, sobald eine BE-Basiskonstruktion vorhanden ist (wobei die Hauptunterschiede in den Abmessungen der Distanzgitter und der Endstücke liegen). Deshalb könnte ein BE-Hersteller die Produktion problemlos von einer Anordnung auf eine andere umstellen, sogar mit derselben Fertigungslinie. Darüber hinaus behaupten die anmeldenden Parteien, dass es, sobald eine Lizenz für eine Geometrie erteilt wurde, wesentlich leichter sei, eine Lizenz für eine andere Geometrie innerhalb derselben BE-Familie zu erhalten. Dritte BE-Hersteller haben weitgehend bestätigt, dass unterschiedliche Geometrien kein Grund sind, zwischen verschiedenen Geometrien für DWR- und SWR-BE zu unterscheiden.

Schlussfolgerung

(26) Ausgehend davon kann geschlussfolgert werden, dass DWR-BE und SWR-BE zu unterschiedlichen Produktmärkten gehören. Ferner scheint es angebracht, MOX-BE als separaten Markt innerhalb von LWR-BE anzusehen ( ).

2. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE

(27) Nach Auffassung der anmeldenden Parteien erstreckt sich der Markt für die Entwicklung und Fertigung von BE weltweit, zumindest jedoch auf den EWR. Betrachtet man das eigentliche Produkt und die Herstellungsverfahren, so sind LWR-BE weitgehend in der ganzen Welt gleich ( ). Die Transportkosten liegen für gewöhnlich bei [< 5] % des Herstellungspreises eines LWR-BE, d. h. des BE-Preises ohne das spaltbare Material. In den verschiedenen Gebieten der Welt gelten unterschiedliche Sicherheitsvorschriften für den Transport und den Einsatz von LWR-BE, aber in aller Regel stellen diese Unterschiede kein ernsthaftes Handelshindernis dar. Zwar werden Lizenzen für BE Bauarten auf einzelstaatlicher Ebene erteilt, doch beschleunigt die Erteilung einer Lizenz in einem Mitgliedstaat das Lizenzierungsverfahren in anderen Mitgliedstaaten erheblich. Zudem besitzen die wichtigsten BE-Verkäufer inzwischen Lizenzen in vielen verschiedenen Ländern weltweit. Die Zölle

(*) Textstellen zwischen eckigen Klammern enthalten Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen, die nicht veröffentlicht werden.

1( ) In Anbetracht des dargelegten Sachverhalts ist offenbar bei diesem Fall keine Unterscheidung zwischen MOX-Brenn- stoff für DWR und SWR zu treffen.

2( ) Beispielsweise stellen die anmeldenden Parteien fest, dass eine BE-Bauart aus den USA in europäischen KKW zum Einsatz kommen kann und umgekehrt. Dasselbe treffe auch auf die Herstellungsverfahren zu.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/12

(22) Die Parteien machen geltend, dass SWR-BE-Anbieter wegen ihrer Fähigkeit, problemlos auf die Angebotsseite zur Herstellung von DWR-BE (bzw. umgekehrt) zu wechseln, demselben Markt zugerechnet werden sollten. Es wurde hervorgehoben, dass sich zwar SWR-BE und DWR-BE in ihrer Bauweise unterscheiden, in den letzten Jahren jedoch eine eindeutige Tendenz bestanden habe, Zugang zu Bauarten beider BE-Kategorien zu erhalten. Darüber hinaus geben die anmeldenden Parteien an, dass die Ausrüstungen und das Verfahren für die Herstellung von SWR- und DWR-BE sehr ähnlich seien und die Umstellung der Produktion von einer BE-Kategorie auf die andere ohne großen Kosten- und Zeitaufwand erfolgen kann.

(23) Dritte, die auf die Anfrage der Kommission geantwortet haben, wiesen jedoch darauf hin, dass sich SWR und DWR zwar in ihrer Bauweise ähneln, bei Materialien, Zusammensetzung der BE-Merkmale, der Kernkonfiguration und Betriebsunterstützung jedoch erheblich voneinander unterscheiden, woraus sich deutliche Abweichungen zwischen SWR- und DWR-BE in Bezug auf technische Analyse, Herstellungsverfahren und Abgabepreise ergeben. So seien beispielsweise die Tabletten, die in die BE gefüllt werden, verschieden groß. Wie bereits festgestellt, sei die Geometrie, d. h. die BE-Anord- nungen, bei SWR typischerweise kleiner und bei DWR größer. Letztere besäßen keine Hülse. Zudem wiesen die SWR-BE auch eine zusätzliche quadratische Metallkonstruktion auf. Schließlich beinhalten SWR-BE mehr Materialzusammensetzungsanordnungen aufgrund von Unterschieden bei der Brenn- stoffanreicherung und/oder Absorberkonfigurationen innerhalb des Elements. Eine Umstellung der Produktion von SWR auf DWR (bzw. umgekehrt) sei mit hohen Kosten und erheblichen Investi- tionen verbunden.

(24) Nicht zuletzt bestehen mit durchschnittlich [15-25] % (*) auch deutliche Preisunterschiede zwischen DWR-BE und SWR-BE.

(25) Nach Aussage der Parteien ist es auch möglich, zwischen den unterschiedlichen Geometrien der BE zu unterscheiden. DWR-BE und SWR-BE werden in 7 bzw. 3 Standardgeometrien angeboten. LWR-BE mit unterschiedlichen Geometrien (und Längen) gehören zum selben Markt, da Ausle- gungen für unterschiedliche Geometrien vergleichsweise einfach entwickelt werden können, sobald eine BE-Basiskonstruktion vorhanden ist (wobei die Hauptunterschiede in den Abmessungen der Distanzgitter und der Endstücke liegen). Deshalb könnte ein BE-Hersteller die Produktion problemlos von einer Anordnung auf eine andere umstellen, sogar mit derselben Fertigungslinie. Darüber hinaus behaupten die anmeldenden Parteien, dass es, sobald eine Lizenz für eine Geometrie erteilt wurde, wesentlich leichter sei, eine Lizenz für eine andere Geometrie innerhalb derselben BE-Familie zu erhalten. Dritte BE-Hersteller haben weitgehend bestätigt, dass unterschiedliche Geometrien kein Grund sind, zwischen verschiedenen Geometrien für DWR- und SWR-BE zu unterscheiden.

Schlussfolgerung

(26) Ausgehend davon kann geschlussfolgert werden, dass DWR-BE und SWR-BE zu unterschiedlichen Produktmärkten gehören. Ferner scheint es angebracht, MOX-BE als separaten Markt innerhalb von LWR-BE anzusehen ( ).

2. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE

(27) Nach Auffassung der anmeldenden Parteien erstreckt sich der Markt für die Entwicklung und Fertigung von BE weltweit, zumindest jedoch auf den EWR. Betrachtet man das eigentliche Produkt und die Herstellungsverfahren, so sind LWR-BE weitgehend in der ganzen Welt gleich ( ). Die Transportkosten liegen für gewöhnlich bei [< 5] % des Herstellungspreises eines LWR-BE, d. h. des BE-Preises ohne das spaltbare Material. In den verschiedenen Gebieten der Welt gelten unterschiedliche Sicherheitsvorschriften für den Transport und den Einsatz von LWR-BE, aber in aller Regel stellen diese Unterschiede kein ernsthaftes Handelshindernis dar. Zwar werden Lizenzen für BE Bauarten auf einzelstaatlicher Ebene erteilt, doch beschleunigt die Erteilung einer Lizenz in einem Mitgliedstaat das Lizenzierungsverfahren in anderen Mitgliedstaaten erheblich. Zudem besitzen die wichtigsten BE-Verkäufer inzwischen Lizenzen in vielen verschiedenen Ländern weltweit. Die Zölle

(*) Textstellen zwischen eckigen Klammern enthalten Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen, die nicht veröffentlicht werden.

1( ) In Anbetracht des dargelegten Sachverhalts ist offenbar bei diesem Fall keine Unterscheidung zwischen MOX-Brenn- stoff für DWR und SWR zu treffen.

2( ) Beispielsweise stellen die anmeldenden Parteien fest, dass eine BE-Bauart aus den USA in europäischen KKW zum Einsatz kommen kann und umgekehrt. Dasselbe treffe auch auf die Herstellungsverfahren zu.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/13

für LWR-BE-Einfuhren in die EU belaufen sich momentan auf ca. 4 % des Preises des kompletten BE, d. h. einschließlich des angereicherten Urans, und zwar ohne Unterschied des Herkunftsorts. Die Zollgebühren für BE-Einfuhren in die USA betragen ca. 4 % des BE-Preises. Im GATT/WTO-Rahmen werden die Zölle für EU-Einfuhren progressiv auf 2,2 % sinken.

(28) Die anmeldenden Parteien machen ferner geltend, dass sich bei den Preisen in den verschiedenen Weltregionen offenbar eine Annäherung vollzieht. Als Folge eines drastischen Preisverfalls in Europa in den letzten Jahren ist die Differenz zwischen US-amerikanischen und europäischen Preisen sowohl bei SWR-BE als auch bei DWR-BE auf [15-25] % geschrumpft. Dieser Unterschied ist in gewissem Maße auf die unterschiedlichen Arbeitskosten zurückzuführen. Die anmeldenden Parteien weisen außerdem darauf hin, dass der Euratom-Vertrag für den gesamten Nuklearhandel gilt. Darüber hinaus gelten die Euratom-Kooperationsvereinbarungen, insbesondere mit den USA ( ) und einigen anderen Handelspartnern.

(29) Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass der Markt für DWR- und SWR-BE nicht über den EWR hinausgeht. Für KKW steht die Nähe des BE-Anbieters an erster Stelle. Den Antwortschreiben Dritter zufolge befinden sich z. B. russische und asiatische BE-Hersteller im Nachteil, da die BE sicher über große Entfernungen transportiert werden müssten und dabei viele Grenzen zu passieren hätten. Vor allem für die Verbringung von Brennstoff von einem Land in ein anderes sind Genehmigungen erforderlich. Die Transportkosten steigen noch weiter (und können so eine beträchtliche Höhe erreichen), da in den Ländern jeweils unterschiedliche Vorschriften für die zum Brennstofftransport notwendigen Behälter gelten. Auch Beförderungen über mehrere Landesgrenzen können wegen der Ungewissheit bei der Verbringung des Produkts bei jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Des Weiteren können sich die Vorbereitungen für Lieferungen neuer BE über einen sehr langen Zeitraum hinziehen, da man erst von den KKW-Betreibern den Status eines qualifizierten Lieferanten erhalten muss. Dies dauert in der Regel zwischen 5 und 7 Jahre. Die Nähe des BE-Lieferanten, d. h. ein Standort zumindest in der gleichen Region der Welt wie der KKW-Betreiber, erscheint notwendig, um hohe Kosten zu vermeiden. Zudem folgen bei den Sicherheitsanforderungen und -vorschriften — nach Aussage Dritter — zwar die Weltregionen mehrheitlich den Rechtspositionen der USA, doch die Regulierungsbehörden im EWR, vor allem in Frankreich und Deutschland, wenden andere, teilweise strengere Vorschriften an, wodurch die Kosten für die Lizenzierung besonderer BE-Bauarten steigen.

(30) Was die EU-Einfuhren von BE anbelangt, so heben Dritte ferner hervor, dass Importzölle in Höhe von etwa 3,5 % des Gesamtwerts der BE gelten ( ). Da die BE-Herstellung nur etwa [20-30] % des Bündelwerts — die BE ohne Kernbrennstoff — ausmacht, ist dieser Zoll im Verhältnis tatsächlich als viermal so hoch, d. h. 14 %, anzusehen. Daher kam es nur selten zu Lieferungen aus anderen Weltregionen in die EU oder den EWR ( ). Ausnahmen sind die Lieferungen eines BE-Lieferanten aus den USA in die Schweiz, Slowenien und die Tschechische Republik. Nach Auskunft eines BE-Anbieters sind diese besonderen Handelsbewegungen (einige Ausfuhren in europäische Länder, aber selten in die EU) Ausdruck der Schutzwirkung der EU-Zölle.

(31) Ein weiterer Hinweis ergibt sich daraus, dass in anderen Weltregionen ansässige BE-Entwickler und -Hersteller den größten Teil ihres Umsatzes auf ihren regionalen Märkten erzielt haben. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass es mindestens einem führenden japanischen BE-Lieferanten durch ein Regierungsabkommen mit den USA untersagt ist, BE in andere Weltregionen auszuführen. Das Preisniveau schwankt weltweit offenbar zwischen durchschnittlich [25-35] %. Dritte haben nicht bestätigt, dass sich die Preise in den USA und im EWR in den nächsten Jahren annähern werden. Auch wenn im EWR und den USA in den letzten 10 Jahren ein Rückgang des absoluten Preisniveaus zu verzeichnen war, ist der relative Preisunterschied zwischen EWR und USA vergleichsweise stabil bei im Schnitt [25-35] % geblieben ( ).

(32) Ausgehend davon kann gefolgert werden, dass der räumlich relevante Markt sowohl bei DWR-BE als auch SWR-BE offenbar den EWR umfasst. Dies ist von dritten Wettbewerbern weitgehend bestätigt worden.

(33) Was die MOX-BE anbelangt, so ist wiederaufgearbeiteter Kernbrennstoff nur in wenigen Ländern der Welt zulässig. Im EWR dürfen einige KKW-Betreiber in Frankreich, Deutschland und Belgien wieder aufbereiteten Kernbrennstoff in Verbindung mit ENU-Brennstoff verwenden. Außerhalb des EWR haben nur die Schweiz und Japan einigen ihrer KKW-Betreiber erlaubt, wieder aufgearbeiteten Kernbrennstoff einzusetzen; in den USA ist die Verwendung von MOX-Brennstoff verboten. Im Hinblick auf die Bestimmung des geografischen Marktes kann offen bleiben, ob die Reichweite bei MOX-BE den EWR umfasst oder darüber hinausgeht, da der geplante Zusammenschluss in beiden Fällen erhebliche Auswirkungen hätte.

3. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG

3.1. Die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen

(34) Framatome entwickelt nur DWR-BE, stellt aber in seinen europäischen Fertigungsanlagen sowohl DWR-BE als auch SWR-BE her. Es begann seine Tätigkeit im DWR-BE-Bereich im Rahmen eines Lizenzvertrags mit Westinghouse, der bis 1981 in Kraft war. Bis auf MOW-Brennstäbe und MOW-BE (von Cogéma und Melox SA („Melox“), einem Gemeinschaftsunternehmen von Cogéma und Framatome, an dem beide jeweils 50 % der Anteile halten) und — für seine US-Tochter FCF — UO -Tabletten von der Siemens Power Cooperation („SPC“) beschafft Framatome sämtliche BE-2 1 Komponenten intern ( ). Framatome besitzt eine Reihe von Tochterunternehmen für die Herstellung und Vermarktung von BE und BE-Komponenten, die vollständig an GU-Neu übergehen werden.

(35) Die BE-Aktivitäten von Siemens sind in dessen Tochterunternehmen Power Generation Group (Kraftwerksunion, „KWU“) zusammengefasst, das 1969 gegründet wurde, als Siemens seinen vorhandenen Geschäftsfeldern im DWR-BE-Bereich die SWR-BE-Technik von AEG angliederte. Genau wie Framatome begann Siemens im DWR-BE-Bereich als Lizenznehmer von Westinghouse (das Lizenzabkommen lief 1970 aus), entwickelt, baut und verkauft jedoch inzwischen DWR-BE westlicher Produktion in allen Standardgeometrien. Auf dem Gebiet der SWR gewann Siemens erste Erfahrungen im Rahmen eines Lizenzvertrags mit GE (der 1990 auslief), hat aber seither seine eigenen Auslegungen für die Standardanordnungen von SWR-BE entwickelt. Die Tätigkeiten von Siemens im Bereich der BE-Fertigung und -Vermarktung finden über eine Reihe von Tochterunternehmen statt, die alle an GU-Neu übergehen werden.

(36) Die Tätigkeiten von Cogéma auf dem Gebiet der BE beschränken sich auf die Herstellung von MOX-BE oder einzelner Komponenten davon. Cogéma betreibt eine MOX-Fertigungsanlage und darüber hinaus über Melox eine gemeinsame Fertigungsanlage mit Framatome. Derzeit werden in beiden Werken nur MOX-BE (oder deren Komponenten) für DWR hergestellt, aber in Letzterem wird man demnächst beginnen, auch SWR-MOX-Brennstäbe herzustellen. Die Produkte beider Anlagen werden entweder direkt durch Cogéma oder über Commox SA („Commox“) vertrieben, ein Gemeinschaftsunternehmen von Cogéma und Belgonucléaire (die daran 60 bzw. 40 % der Anteile halten), das auch MOX-Brennstäbe verkauft, die im Belgonucléaire-Werk hergestellt werden. Einem Bericht der Euratom-Versorgungsagentur (ESA) ( ) zufolge wird demnächst eine weitere MOX-Produktionsanlage bei Melox in Betrieb gehen können. Die MOX-Sparte von Cogéma wird nicht in die GU-Neu eingehen.

3.2. Marktanteile

(37) Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Marktanteile der Geschäftsfelder der Parteien und ihrer Wettbewerber. Um einen Vergleich zur Marktsituation im EWR ziehen zu können, sind auch die Marktanteile anderer Weltregionen aufgeführt. Die Daten betreffen den Zeitraum 1998-2000. In gesonderten Tabellen sind Angaben zu den Marktanteilen für DWR-BE und SWR-BE in gleicher Form dargestellt. 1999 belief sich der EWR-weite Umsatz von Framatome und Siemens bei LWR-BE auf zusammengenommen […] Mio. EUR.

1( ) SPC ist eine hundertprozentige US-Tochter von Siemens.

2( ) ESA-Jahresbericht, Ausgabe 1999, S. 27.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/15

1 2 Tabelle 2 (): Marktanteile für LWR-BE (DWR-BE + SWR-BE) ()

(38)

EWR

USA

Asien

Übrige Welt Welt gesamt

[50 %-60 %] [5 %-15 %] [< 5 %]

[< 10 %] [15 %-25 %]

[20 %-30 %] [10 %-20 %] [< 10 %] [< 10 %] [10 %-20 %]

Framatome + Siemens

[75 %-85 %] [20 %-30 %] [< 10 %] [< 10 %] [30 %-40 %]

BNFL/Westinghouse/ABB [15 %-25 %] [45 %-55 %] [< 10 %] [< 10 %] [15 %-25 %]

3 GNF/GE-ENUSA ()

[< 5 %] [20 %-30 %] [30 %-40 %] [< 10 %] [10 %-20 %]

4 Andere ()

[< 5 %]

[< 5 %] [55 %-65 %] [80 %-90 %] [20 %-30 %]

1( ) Quelle: NAC Fuel-Trac, Februar 2000.

2( ) MOX-BE sind nicht aufgeführt, da dieser BE-TYp nicht in das neue Unternehmen eingehen wird.

3( ) ENUSA, ein spanisches Unternehmen, stellt SWR-BE im Rahmen von Lizenzverträgen mit GE her. Im Rahmen der GNF-Verein- barung arbeiten GE und ENUSA bei der Fertigung und Vermarktung von SWR-BE eng zusammen.

4( ) Mitsubishi Heavy Industries (MHI), NPI, JNF (alle Japan), KKBK (Südkorea), NPIC (China), INB (Brasilien), Minatom (Russland).

(39)

Tabelle 3: Marktanteile für DWR-BE

EWR

USA

Asien

Übrige Welt

Welt gesamt

[60 %-70 %] [10 %-20 %] [< 5 %] [< 10 %] [25 %-35 %]

[15 %-25 %] [5 %-15 %] [< 5 %]

[< 5 %]

[5 %-15 %]

Framatome + Siemens

[80 %-90 %] [20 %-30 %] [< 5 %] [< 10 %] [35 %-45 %]

BNFL/Westinghouse/ABB +[10 %-20 %] [70 %-80 %] [5 %-15 %] [< 10 %] [20 %-30 %] 1(ENUSA) ()

2 Andere ()

[< 5 %]

[< 5 %] [85 %-90 %] [85 %-95 %] [30 %-40 %]

1( ) Bei der Fertigung und Vermarktung von DWR-BE arbeitet BNFL/Westinghouse eng mit ENUSA zusammen. 1992 gründeten BNFL, Estinghouse und ENUSA die European Fuel Group („EFG“) mit dem Schwerpunkt auf DWR-BE. Bis vor kurzem verfügte ENUSA nicht über eigene BE-Entwicklungen, sondern fertigte DWR-BE nur im Rahmen von Lizenzverträgen mit BNFL/Westinghouse.

2( ) Mitsubishi Heavy Industries (MHI), NPI, JNF (alle Japan); KKBK (Südkorea); NPIC (China); INB (Brasilien); Minatom (Russland).

(40)

Tabelle 4: Marktanteile für SWR-BE

EWR

USA

Asien

Übrige Welt

Welt gesamt

1Framatome ()

[35 %-45 %] [20 %-30 %] [5 %-15 %] [< 5 %]

[15 %-25 %]

Framatome + Siemens

[35 %-45 %] [20 %-30 %] [5 %-15 %] [< 5 %]

[15 %-25 %]

BNFL/Westinghouse/ABB [40 %-50 %] [< 10 %] [< 5 %] [35 %-45 %] [5 %-15 %]

GMF/GE-ENUSA

[10 %-20 %] [55 %-65 %] [70 %-80 %] [55 %-65 %] [55 %-65 %]

NFI

[< 5 %]

[< 5 %] [10 %-20 %] [< 5 %]

[< 10 %]

1( ) Framatome entwickelt SWR-BE nicht selbst, sondern produziert sie im Rahmen von Fertigungsverträgen, und zwar vorrangig für Siemens und Toshiba.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/16

1Tabelle 5: Marktanteile für LWR-MOX-BE; ungefähre Angaben ()

(41)

EWR

USA

Asien

Übrige Welt

Welt gesamt

Cogéma

[> 85 %]

[< 80 %]

2Siemens ()

[< 5 %]

[< 5 %]

BNFL/Westinghouse/ABB [< 10 %]

[< 10 %]

JNC, Japan

[< 10 %]

[< 5 %]

3 Andere ()

[...]

[...]

1( ) Die Angaben wurden ausgehend von der gemeldeten Fertigungskapazität und Auslastung berechnet. Zudem können wegen einer vorübergehenden Schließung der Anlage für den Zeitraum 1998-2000 nur Näherungswerte genannt werden.

2( ) Nach Aussage von Nukem, einem Tochterunternehmen von RWE (Deutschland), produziert Siemens MOX-Brennstoff, hat aber die Tablettenherstellung und die Fertigung der Brennelemente an Fragema und BNFL untervergeben. RWE ist einer der größten Stromerzeuger in Deutschland.

3( ) Die Sachlage bei der verfügbaren Kapazität für die MOX-BE-Produktion erscheint bei anderen Weltregionen undurchsichtig. Vor allem in Russland und anderen GUS-Staaten gehört die Produktion von wieder aufbereitetem Uran nach wie vor zum ehemaligen militärisch-industriellen Komplex, wo es schwer ist, genaue und zuverlässige Werte zu erhalten, da diese Anlagen nur selten Daten an die Öffentlichkeit geben.

3.3. Würdigung

3.3.1. Interpretation der Marktanteile — die tatsächliche Sachlage im EWR

(42) Die Tabelle 3 zeigt die Marktanteile der Parteien und der Wettbewerber auf dem Markt für DWR-BE. Zu Vergleichszwecken sind zusätzlich zum EWR andere Weltregionen aufgenommen worden.

(43) Der hohe Marktanteil von Framatome resultiert daraus, dass der französische Markt, der [60-70] % der gesamten DWR-BE-Nachfrage im EWR repräsentiert ( ), nahezu ausschließlich von Framatome versorgt wird. Damit ist der EWR-Marktanteil von Framatome in Höhe von [60-70] % die Summe aus ca. [55-65] % an Umsätzen in Frankreich und ca. [5-15] % an Umsätzen in Deutschland und — in geringem Maße — anderen EWR-Ländern.

(44) In Frankreich baut Framatome sämtliche Kernkraftwerke („KKW“), davon wurden zwei DWR-Basis- typen, d. h. mit 900 MW und 1 300 MW Leistung, an Électricité de France („EdF“) geliefert. Damit verfügt Framatome über eine starke Basis bei der DWR-BE-Nachfrage, wie in dem vorhergehenden Erwägungsgrund dargelegt. Deshalb kann Frankreich als „Hausmarkt“ von Framatome angesehen werden. Mit Ausnahme einiger weniger, auf einzelne KKW beschränkter BE-Lieferverträge gelang es keinem anderen Wettbewerber, auf diesen „Hausmarkt“ vorzudringen.

(45) EdF ist der einzige Betreiber von KKW in Frankreich. In der Regel haben KKW-Betreiber mindestens zwei verschiedene BE-Bezugsquellen für alle ihre Kraftwerke ( ). Bei EdF jedoch ist Framatome der qualifizierte Hauptlieferant für DWR-BE, Siemens dagegen nur für einige ausgewählte KKW. EdF vergab nur sehr wenige Lieferaufträge an andere BE-Verkäufer. Tatsächlich hat EdF nur selten andere BE-Anbieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass EdF einen 9,3%igen Anteil an Framatome hält. Beide werden vom französischen Staat kontrolliert.

1( ) EWR-weit wurden 89 DWR-Kraftwerke gebaut, davon 58 in Frankreich.

2( ) Hier sei erwähnt, dass der KKW-Erbauer den ersten Auftrag für die Beladung mit BE erhält.

(51) Aus Tabelle 3 geht hervor, dass das neue Unternehmen im EWR bei DWR-BE auf einen Gesamt-marktanteil von [80-90] % käme. Zweitplazierter Wettbewerber wäre BNFL/Westinghouse/ABB (gemeinsam mit ENUSA) mit einem Marktanteil von [10-20] %. Andere Wettbewerber haben in den letzten Jahren im EWR keine nennenswerten Umsätze erzielt.

1( ) EWR-weit wurden 18 SWR errichtet, davon 6 in Deutschland.

2( ) Dessen ungeachtet ist es für BE-Verkäufer etwas einfacher, den Status als qualifizierter Lieferant zu erlangen, wenn sie ihn bereits für Reaktoren erworben haben, deren Bauweise mit dem Reaktor, für den sie diesen Status noch nicht besitzen, identisch ist.

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

6.11.2001

L 289/18

(52) Hinsichtlich des gesamten LWR-BE-Marktes wird bei einem Blick auf die Tabelle 2 klar, dass das neue Unternehmen auch hier auf einen hohen Gesamtmarktanteil im EWR käme. Bis auf BNFL/Westinghouse/ABB haben andere Wettbewerber in den letzten Jahren im EWR keine nennenswerten Umsätze erzielt. Im Weltmaßstab gesehen würde der geplante Zusammenschluss, d. h. das neue Unternehmen, auch hier bei LWR-BE zum größten Marktteilnehmer werden. In anderen Regionen der Welt ansässige BE-Entwickler und -Hersteller erzielen ihre Umsätze größtenteils in ihren Heimatregionen.

(53) Bei SWR-BE gibt es keine Tätigkeitsüberschneidungen, da nur Siemens BE für SWR entwickelt und herstellt. Framatome fertigt zwar BE für SWR, allerdings als Auftragnehmer für Siemens und Toshiba (in GNF eingeschlossen).

(54) In Frankreich hätte der Zusammenschluss zur Folge, dass EdF bei all seinen BE-Lieferungen einem Monopol gegenüberstehen würde, d. h., es würde seine alternative Bezugsquelle verlieren, die es derzeit in gewissem Umfang in Siemens hat. Die Fusion könnte auch für den Stromendverbraucher Konsequenzen haben, indem die Stromerzeuger gezwungen wären, wegen der höheren BE-Liefer-kosten ihre Preise anzuheben. Angesichts der langen Dauer des Qualifikationsverfahrens von meist 5 bis 7 Jahren wäre EdF für lange Zeit von den BE-Monopollieferungen abhängig. Ein schneller Wechsel zu anderen Bezugsquellen scheint damit unmöglich.

(55) In Deutschland sähe das Ergebnis des Zusammenschlusses in gewisser Weise ähnlich aus wie in Frankreich. Allerdings haben die deutschen KKW-Betreiber auch andere BE-Anbieter qualifiziert und wären damit nicht ausschließlich auf GU-Neu angewiesen.

(56) Im Hinblick auf die Lage im EWR würde das neue Gemeinschaftsunternehmen für die beteiligten Unternehmen die Verbindung ihrer beiden „Hausmärkte“ und damit die Stärkung ihrer allgemeinen Stellung im EWR bedeuten. So steht GU-Neu eine wichtige und zuverlässige Einnahmequelle zur Verfügung. Zweitens besäße GU-Neu durch die Nutzung der erheblichen Überkapazitäten des neuen Gemeinschaftsunternehmens eine hohe Vergeltungsstärke.

(57) Eine Betrachtung des geplanten Zusammenschlusses im globalen Maßstab zeigt, dass das neue Unternehmen international ein gewichtiger Akteur mit einem Marktanteil von [35-45] % werden würde. Allerdings haben — wie im Abschnitt über die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes dargelegt — nahezu alle in anderen Weltregionen ansässigen BE-Hersteller ihre Umsätze größtenteils auf den Märkten in ihren Regionen erzielt.

(58) Bei MOX-BE besitzt Cogéma zusammen mit Belgonucléaire einen Marktanteil von ca. [80-90] % im EWR, der weltweit ähnlich hoch ist. Das Ergebnis des geplanten Zusammenschlusses wird im Weiteren noch bei der Erörterung der vertikalen Integration beurteilt.

3.3.3. Weitere Gesichtspunkte

3.3.3.1. Framatome/Siemens würden im Verbund mit Cogéma im EWR komplette BE-Serviceleistungen anbieten. Bei vertikaler Integration durch die Beteiligung von Cogéma könnte das neue Unternehmen den gesamten Kernbrennstoffkreislauf abdecken.

(59) Cogéma besitzt Geschäftsfelder, die zusammen den so genannten Kernbrennstoffkreislauf umfassen („KBK“) und die vertikal mit der Entwicklung und Herstellung von LWR-BE verknüpft sind. Dazu gehören Bereiche, die mit der Behandlung von Uran vor und nach seiner Verwendung als Kernbrennstoff verbunden sind. Der „Vorlauf“ des KBK besteht im Abbau und Mahlen von natürlichem Uran, der Konversion von Urankonzentraten, der Anreicherung des Natururans und schließlich in der Herstellung der BE. Der „Nachlauf“ des KBK beinhaltet die Wiederaufbereitung oder Lagerung von verbrauchten Brennstoffen, was entweder zu wiederaufbereitetem Brennstoff und/oder zur Endlagerung von Abfall führt.

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

6.11.2001

L 289/19

Abbau und Mahlen von natürlich vorkommendem Uran

(60) Nach Angaben der Parteien betreibt Cogéma den Abbau und das Mahlen von natürlichem Uran weltweit mit einer Reihe von Tochterunternehmen und Bergbau-Gemeinschaftsunternehmen (Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen). Auf diese Weise hat Cogéma Zugang zu zahlreichen Uranlagerstätten in den meisten Weltregionen erhalten, darunter in Kanada, Australien und Kasachstan. Diese Länder sind für ihre großen Uranvorkommen bekannt, die (nach Schätzungen von 1997) etwa 54 % der Weltreserven ausmachen.

(61) Der Anteil von Cogéma am Weltmarkt im Bereich Abbau und Mahlen belief sich 1998 auf ca. [15-20] %. Cameco, der andere große Wettbewerber, erzielte zusammen mit UEM (Kanada/USA) einen Marktanteil von [30-35] %. Weitere Wettbewerber liegen bei jeweils höchstens 10 %, so z. B. ERA (Australien) mit ca. [5-10] % und Rössing (West-Namibia), eine Tochter von Rio Tinto, mit 1[5-10] % ( ).

Konversion von Urankonzentraten

(62) Weltweit betreiben nur wenige Großunternehmen Konversionsanlagen. Cogéma verfügt über zwei Konversionsanlagen, die beide ihren Standort im EWR haben. Der Anteil von Cogéma am Weltmarkt belief sich auf [20-25] %. Andere Wettbewerber rangieren dahinter, z. B. ConverDyn (USA) mit einem Marktanteil von [15-20] %, Cameco (Kanada) mit [10-15] % und BNFL/Westinghouse/ABB mit [5-10] %. Minatom (Russland) kam auf [15-20] %, allerdings gehört seine Konversionssparte nach wie vor zum militärisch-industriellen Komplex, der noch aus den Zeiten der UdSSR stammt. Daher scheint der Zugang zu Kapazitäten beschränkt und weitgehend abhängig von der politischen Lage zu sein.

Anreicherung von natürlich vorkommendem Uran

(63) Wie bei der Konversion von Uran sind auch hier, auf dem Gebiet der Anreicherung von Natururan, nur wenige Unternehmen tätig. Cogéma betreibt sein Anreicherungsgeschäft über seine Tochter Eurodif, die ursprünglich als Konsortium mit anderen Beteiligungen u. a. von ENEA (Italien), ENUSA (Spanien) und Synatom (Belgien) gegründet wurde. Der Anteil von Cogéma am Weltmarkt belief sich 1999 auf [20-25] %. Zwei andere Wettbewerber, USEC (USA) und TENEX (Russland), können mit [35-40] % bzw. [25-30] % höhere Anteile für sich verbuchen. Weitere Wettbewerber liegen darunter, z. B. Urenco mit [10-15] % ( ).

Die Wiederaufarbeitung oder Lagerung verbrauchter Brennstoffe

(64) Den Markt der Wiederaufarbeitung verbrauchter Brennstoffe beherrschen nur zwei Unternehmen, nämlich Cogéma und BNFL/Westinghouse/ABB. 1999 erzielten Cogéma bei Wiederaufarbeitungs-leistungen auf dem Weltmarkt Anteile in Höhe von ca. [65-75] % und BNFL/Westinghouse/ABB [25-35] %. Es gibt noch einige andere Anbieter von Wiederaufbereitungsleistungen, deren Kapazi-täten jedoch erheblich geringer sind als die der beiden Marktführer. Minatom (Russland) betreibt zwar Wiederaufarbeitungsanlagen für verbrauchte Brennstoffe, ist jedoch auf WWER-Reaktoren spezialisiert. Nach Aussage der Parteien befindet sich der Aufbau zusätzlicher Wiederaufarbeitungska-pazitäten in der Planung. Mit einem Markteintritt wird aber offenbar erst langfristig gerechnet. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Wiederaufarbeitung bestimmter Arten verbrauchter Brennstoffe wegen der Gewinnung von waffenfähigem Plutonium von militärischem Interesse sein kann.

(65) In Verbindung mit der Wiederaufarbeitung steht die Herstellung von MOX-Brennstoff. In Frankreich, Deutschland und Belgien besitzen etwa 50 % der in Betrieb befindlichen KKW die Genehmigung zur Beladung mit MOX-Brennstoff. Allerdings wird MOX-Brennstoff immer in einem Gemisch mit anderen nuklearen Brennstoffsorten verwendet, vor allem ENU-Brennstoff. Zum Vergleich: In den USA ist die Verwendung von MOX-Brennstoff verboten, in anderen Weltregionen hingegen ist der Einsatz von MOX-Brennstoff in einigen KKW erlaubt.

1( ) Am 1. August 2000 genehmigte die Kommission den Zusammenschluss von Rio Tinto (Eigentümer von Rössing) und Norm (Mehrheitsaktionär von ERA); Fall M.2062. Wenn die Fusion abgeschlossen ist, wird sich der Weltmarktanteil des neuen Unternehmens auf insgesamt ca. 15-20 % summieren.

2( ) BNFL hält ein Drittel der Anteile an Urenco. Die anderen niederländischen und deutschen Urenco-Anteilseigner planen den Verkauf ihrer Beteiligung. Nur wenige Unternehmen, die im Bereich der Anreicherung von Natururan tätig sind, könnten unter Umständen interessiert sein, dieser Anteile zu erwerben, darunter Cogéma, BNFL und USEC.

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

6.11.2001

L 289/20

(68) Wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, hat Cogéma Geschäftsfelder in allen relevanten Nuklearbe-reichen, die vertikal mit dem BE-Geschäft verbunden sind. Weltweit decken nur Cogéma und der russische Nuklearkomplex unter staatlicher Kontrolle den gesamten Kernbrennstoffkreislauf, bestehend aus Abbau, Konversion, Anreicherung und Wiederaufarbeitung, ab. Alle anderen Wettbewerber sind in einigen, aber nicht allen Bereichen vertreten. So betreibt beispielsweise BNFL/Westing-house/ABB, europäischer Hauptkonkurrent der Parteien, in begrenztem Maße Konversions- und Wiederaufarbeitungsanlagen im EWR und in den USA und ist über seinen Drittelanteil an Urenco an der Anreicherung beteiligt. Zwar ist BNFL/Westinghouse/ABB nicht im Abbau tätig, kann aber über den Ankauf von Verträgen seiner Tochter UAM Zugang zu Uran erlangen. Cameco, eine kanadische Firma, ist nur im Abbau und in der Konversion tätig.

(69) In der Gesellschaftervereinbarung ist ein Lizenzaustausch zwischen Framatome, Siemens, Cogéma und GU-Neu vorgesehen. [Details der Vereinbarung]. Damit erhielte GU-Neu einen technologischen Vorteil in Bezug auf KKW, die mit einer Kombination aus ERU- und MOX-BE arbeiten, da Cogéma bei MOX-Brennstoff der weltweit führende Anbieter ist.

3.3.3. Zutritt potenzieller Wettbewerber auf den EWR-Markt erscheint höchst unwahrscheinlich

3.3.3.1. Hohe Schranken verhindern Zutritt zum EWR-Markt

(70) Wie bereits dargelegt, erfordern die Entwicklung und Herstellung von BE erhebliche Mittel und Investitionen in FuE sowie Know-how in Nukleartechnik und Produktionsanlagen. Wegen des hohen Fixkostenanteils spielen Mengenvorteile bei der BE-Fertigung eine wichtige Rolle. Die Parteien schätzen, dass für einen erfolgreichen (wirtschaftlich rentablen) Marktzutritt im Weltmaßstab eine Produktionskapazität von mindestens […] t U notwendig ist. Außerdem erwarten die KKW-Betreiber bei BE-Lieferungen einen hervorragenden Service, weshalb der Leistungserbringer relativ nah beim Nuklearstandort ansässig sein sollte.

(71) Zudem wurden die meisten Reaktoren im EWR im Prinzip von vier großen Unternehmen errichtet: Framatome, Siemens, Westinghouse und GE. Bei jeder ihrer Reaktorbauweisen müssen andere BE-Verkäufer Lizenzen für die Herstellung kompatibler BE erwerben, bevor sie möglicherweise in der Lage sind, einen Fuß auf den Markt zu setzen. Insbesondere müsste auch ein neuer BE-Verkäufer von KKW-Betreibern den Status eines qualifizierten BE-Lieferanten erlangen, wobei die damit verbundenen Probezeiten bis zu 5 bis 7 Jahre dauern können.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/21

(72) Ausgehend davon hat es den Anschein, dass ein Marktzutritt nur für finanzstarke BE-Verkäufer aus anderen Weltregionen möglich ist. Diese können es sich möglicherweise leisten, über längere Zeit Mittel auszugeben, ohne mit einer schnellen Rendite zu rechnen. In Anbetracht der vertraglichen Lieferstruktur, wie im Weiteren ausgeführt, und der späten Rentabilität würden allerdings sogar finanzstarke Unternehmen zögern, einen Vorstoß auf den EWR-Markt zu unternehmen. Dies dürfte um so mehr der Fall sein, wenn — durch den geplanten Zusammenschluss — die beiden starken und etablierten Marktteilnehmer Framatome und Siemens ihre Kräfte bündeln können.

3.3.3.2. Kaum BE-Anbieter im EWR

(73) In den vergangenen zwanzig Jahren hat sich in der Nuklearindustrie eine umfassende Konsolidierung vollzogen. So wurde z. B. 1992 die European Fuel Group („EFG“) unter Beteiligung von BNFL, Westinghouse und ENUSA mit Schwerpunkt auf DWR-BE gegründet. BNFL übernahm das Nuklear-geschäft von Westinghouse (1999) und ABB Atom (2000). 1999 übernahm Cogéma einen […]%igen Anteil an Framatome und übertrug seine BE-Sparte (ohne MOX-Geschäft) an Framatome. Ferner betreibt GE ein Gemeinschaftsunternehmen mit ENUSA, das unter der Firma GE-ENUSA vorrangig HWE-BE herstellt. Somit sind im EWR nur wenige Akteure übrig geblieben: Framatome, Siemens, BNFL/Westinghouse/ABB und GE über ENUSA. Mindern geplanten Zusammenschluss würde ihre Anzahl weiter sinken, und zwar auf 3.

3.3.3.3. Marktzutritt von Wettbewerbern aus anderen Weltregionen erscheint unwahrscheinlich. Zahlreiche Kooperationen und Lizenzverträge stärken die Position des neuen Unternehmens durch den Austausch von Technologie-Know-how

(74) Die Parteien machen geltend, dass in den nächsten Jahren mit dem Zutritt von Wettbewerbern, hauptsächlich aus Russland und dem asiatischen Raum, auf den EWR-Markt zu rechnen ist. Dies erscheint jedoch höchst unwahrscheinlich.

(75) Erstens verlangen KKW-Betreiber, dass ein BE-Verkäufer ein langwieriges Qualifikationsverfahren absolviert, um den Status eines qualifizierten BE-Lieferanten zu erwerben. Zweitens hat es den Anschein, dass der neue Verkäufer auch nach Gewährung dieses Status eines qualifizierten BE-Lieferanten noch nachweisen muss, dass seine spezielle BE-Bauart für den entsprechenden KKW-Typ einsetzbar ist. Derzeit besitz keiner der in der vorgenannten Region ansässigen BE-Verkäufer den Status eines qualifizierten BE-Lieferanten. Nach Aussage von KKW-Betreibern würden die meisten von ihnen zögern, Verkäufern außerhalb des EWR den Lieferantenstatus zuzuerkennen. Zudem bestünden bei Lieferungen von BE aus osteuropäischen Ländern gewaltige politische Schwierigkeiten in EU-Ländern, in denen die Nuklearwirtschaft bereits Gegenstand heftiger politischer Diskussionen ist, z. B. in Deutschland. Wie bereits erwähnt, wird zumindest ein japanischer BE-Verkäufer am BE-Export in andere Weltregionen gehindert.

(76) Der Marktzugang russischer oder asiatischer BE-Verkäufer könnte potenziell durch eine Kooperation oder Partnerschaft mit einem BE-Entwickler und -Hersteller mit Fertigungsanlagen im EWR geschehen. Allerdings würden auf dem EWR-Markt nur 3 große Unternehmen verbleiben, und zwar Framatome/Siemens, BNFL/Westinghouse/ABB und GE über ENUSA, die alle über ein eigenes Produktsortiment verfügen. Bei russischen BE-Verkäufern wird es darüber hinaus stark von der politischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage im Inland, der Entwicklung des Marktes, der Preisgestaltung und internationalen Verträgen abhängen, welche Rolle sie auf dem internationalen Nuklearmarkt spielen können. Vor allem die ersten beiden Faktoren lassen sich nur schwer einschätzen und vorherbestimmen.

3.3.3.4. Große Überkapazitäten verhindern Zugang auf EWR-Markt

(79) In der nachstehenden Tabelle sind die im EWR vorhandenen Produktionskapazitäten sowie der jeweilige Grad ihrer Ausnutzung und die freien Kapazitäten dargestellt.

(80) Tabelle 6: Produktionskapazitäten und ihre Ausnutzung bei LWR-BE im EWR

Produktionska- FreieAusnutzungs-pazität Kapazitätengrad(t U) (t U)

Unternehmen

EWR

[...] [85 %-95 %] [...]

[...] [65 %-75 %] [...]

Framatome + Siemens

[...]

[...]

Melox (Framatome-Cogéma-Gemeinschafts-unternehmen); MOX-BE

[...]

[> 50 %]

[...]

Cogéma (MOX)

[...]

[> 50 %]

[...]

BNFL/Westinghose/ABB

[...] [40 %-60 %] [...]

ENUSA

[...] [40 %-60 %] [...]

Belgonucléaire

[...]

USA

(Schätzwerte; alle Anbieter)

[...] [55 %]

[...]

Asien

(Schätzwerte; alle Anbieter)

[...] [65 %-75 %] [...]

(81) Wie die Tabelle 6 zeigt, bestehen im EWR Kapazitätsüberhänge ( ) bei der LWR-BE-Herstellung, bei den beiden führenden BE-Verkäufern im Schnitt von ca. [25-35] %. Nach Aussage der Parteien halten sie eine Kapazitätserweiterung bei ihrer Wettbewerbern für möglich, wenn diese mehr moderne Ausrüstungen erwerben. Im Vergleich zum EWR ist der Grad der Unterauslastung bei BE-Verkäufern in anderer Weltregionen mit 30-45 % sogar noch höher.

(82) Ausgehend davon, scheint es unwahrscheinlich, dass es für in anderen Weltregionen ansässige, potenzielle neue Konkurrenten interessant sein könnte, am EWR-Markt teilzunehmen. Durch die vorhandenen Überkapazitäten könnte jeder Versuch, mit preisgünstigeren BE auf dem Markt Fuß zu fassen, (vorausgesetzt, ein KKW-Betreiber hat den Status eines qualifizierten BE-Lieferanten gewährt) von den einheimischen BE-Verkäufern problemlos durch eine höhere Auslastung ihrer Kapazitäten abgeblockt werden.

(83) Darüber hinaus werden die Kapazitätsüberhänge vermutlich für lange Zeit bestehen bleiben. Nach Aussage der Parteien ist die Stilllegung von BE-Fertigungsanlagen wegen des geforderten Außerbe-triebsnahmeverfahrens, eines besonders lang dauernden Vorgangs, für den Betreiber mit enormen Kosten verbunden. Außerdem muss das dekontaminierte Material sicher und entsprechend den umweltrechtlichen Bestimmungen gelagert werden. Daher würden BE-Hersteller auf Preisdruck wohl eher mit einer Kürzung von frei verfügbaren Ausgaben reagieren.

1( ) „Nuclear Fuel Management“-Seminar, an dem Siemens im Juni 2000 teilnahm; Veranstalter des Seminars war NAC.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/22

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/23

(85) Den vorstehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass der Grund für die aus dem geplanten Zusammenschluss erwachsenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken die vorhandene starke Präsenz von Framatome und Siemens auf ihren jeweiligen „Hausmärkten“ ist. Bei Framatome werden alle Umsätze auf seinem „Hausmarkt“ mit EdF getätigt. Auch wenn der deutsche Markt als offen angesehen werden kann, ist der Zugang besonders schwierig. Nach der Fusion wird die bisher von Framatome gehaltene Position gegenüber EdF von dem neuen Unternehmen gehalten.

(86) In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass EdF als mit Abstand größter Kunde von Framatome an diesem Unternehmen beteiligt und in dessen Vorstand vertreten ist.

(87) Die Qualifikationszeit für neue BE dauert in aller Regel 5-7 Jahre. Die Sicherheitsbehörde begleitet die Erprobungszeit und erteilt dem KKW-Betreiber die Erlaubnis, nach einer erfolgreichen Erprobung einen neuen BE-Verkäufer zu qualifizieren. Angesichts des langwierigen und komplizierten Verfah-rens kann auch das Qualifikationsverfahren ein Hindernis für einen raschen Marktzutritt darstellen.

(88) Weitere wettbewerbsrechtliche Bedenken betreffen den Umstand, dass durch die geplante Mehrheits-beteiligung von Cogéma an GU-Neu die bestehenden vertikalen Verbindungen zwischen Cogéma und den Nuklearbereichen von Framatome deutlich ausgebaut und auf die Nuklearbereiche ausgedehnt würden, die Siemens in GU-Neu einbringt.

3.3.4.1. Die Öffnung des französischen Marktes

(89) Im Verlaufe des Verfahrens wurden der Kommission neue Gesichtspunkte zur Kenntnis gebracht, die zu dem Schluss führen, dass sich der französische Markt in der Zukunft in erheblichem Maße öffnen wird.

3.3.4.1.1. Beschaffungspolitik von EdF

(90) Bisher hat EdF Framatome als Hauptlieferant für BE für all seine KKW und Siemens an zweiter Stelle für lediglich einige KKW qualifiziert. Wenige andere BE-Verkäufer waren nur für zwei Reaktoren qualifiziert.

(91) Es sei erwähnt, dass nach der Liberalisierung des europäischen Strommarktes die KKW-Betreiber nunmehr einem wachsenden Preis- und Kostendruck ausgesetzt sind. Daher ist EdF in jeder Hinsicht daran interessiert, seine Kosten für BE-Lieferungen so niedrig wie möglich zu halten und deshalb mit der Nutzung von „zwei Versorgungsquellen“ fortzufahren. Der französische Staat unterstützt diese Politik von EdF voll und ganz. Da EdF nicht in das Qualifikationsverfahren eingreifen kann, scheint es notwendig, dass der französische Staat alle auf die Sicherheitsbehörde gerichteten Maßnahmen unterstützt, um mitzuhelfen, die Bedingungen des Qualifikationsverfahrens zu optimieren.

(92) Angesichts dieser neuen Gegebenheiten hat EdF konkrete Maßnahmen mit dem Ziel getroffen, mindestens einen weiteren BE-Verkäufer als zweite Bezugsquelle für seine 900-MW- und 1 300-MW-Werke zu qualifizieren. Es wird angestrebt, nach einem verkürzten Qualifikationsverfahren die Genehmigung zur Einführung von BE des anderen BE-Verkäufers wesentlich schneller zu erhalten. Weiterhin soll die für einen Reaktor zuerkannte Qualifikation für alle Reaktoren desselben Typs gelten.

(93) Daraus folgt, dass EdF bereits konkrete Schritte unternommen hat, um einen anderen BE-Verkäufer, und zwar die BNFL/Westinghouse/ABB-Gruppe, als zweite Bezugsquelle zu qualifizieren.

(94) Zur Verwirklichung seiner Pläne ist EdF jedoch auf die Hilfe des französischen Staates angewiesen. Diesbezüglich hat die französische Regierung eine Erklärung unterzeichnet […].

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/24

3.3.4.1.2. Rückzug von EdF aus Framatome

(96) Ein weiterer Faktor für die Auflösung der bestehenden Verbindung zwischen EdF und Framatome ist der Ausstieg von EdF als Anteilseigner von Framatome. Mit diesem Rückzug wird ebenfalls sichergestellt, dass EdF seine neue Beschaffungspolitik unabhängig von geschäftlichen Entscheidungen von Framatome bei DWR-BE-Lieferungen umsetzen kann. Der französische Staat unterstützt den Rückzug von EdF aus Framatome in einer Erklärung (siehe Erwägungsgrund 94).

3.3.4.2. Vorläufige Schlussfolgerung

(97) Unter Berücksichtigung des Vorstehenden gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass sich die Lage auf dem französischen Markt verbessern würde, d. h., der französische Markt wird in Zukunft potenziellen BE-Verkäufern offen stehen.

3.3.4.3. Rückzug von Cogéma aus GU-Neu

(98) Wie bereits im Zusammenhang mit den vertikalen Beziehungen zwischen Cogéma und GU-Neu dargelegt, wird der mit Formblatt CO am 10. Juli 2000 angemeldete Zusammenschluss von den Vertragsparteien durch Vorlagen vom 17. November 2000 […] in der Weise abgeändert, dass Framatome und Siemens allein die gemeinschaftliche Kontrolle über GU-Neu ausüben. Darüber hinaus werden alle Kooperationsvereinbarungen zwischen Cogéma und GU-Neu dahin gehend abgeändert, dass eine direkte Einflussnahme von Cogéma auf GU-Neu-Geschäfte ausgeschlossen ist. Cogéma gibt also seinen Gesellschafteranteil an dem Gemeinschaftsunternehmen auf, ebenso alle Rechte, die ihm einen Einfluss auf die Entscheidung des Gemeinschaftsunternehmens oder anderweitig eine gemeinschaftliche Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen im Sinne der Fusions-kontrollverordnung gewährt hätten. Insbesondere wird Cogéma auf seine Rechte verzichten, die mit dem speziellen Anteil verbunden waren, den es an dem Gemeinschaftsunternehmen halten sollte, z. B. die Stimmrechte. Weiterhin werden sämtliche Bestimmungen in der „Convention sur la Societé Nucléaire“ zwischen Framatome und Cogéma aufgehoben. Deshalb werden die Parteien die diesbezüglichen Regelungen zur Gesellschafterbeteiligung und zur Leitung des Gemeinschaftsunternehmens in den Vereinbarungen entsprechend abändern. Infolgedessen werden das Gemeinschaftsunter-nehmen und Cogéma die angemeldete Kooperationsvereinbarung für Kernbrennstoffaktivitäten nicht abschließen.

(99) Die Abänderung des angemeldeten Zusammenschlusses findet die uneingeschränkte Unterstützung des französischen Staates, der eine diesbezügliche Erklärung verabschiedet hat (siehe Erwägungsgrund 94).

3.3.4.5. Schlussfolgerung

(100) Angesichts dessen kann gefolgert werden, dass der abgeänderte Zusammenschluss nicht zur Begrün-dung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung führen würde.

(101) Die vorstehend dargelegte Veränderung in der Beschaffungspolitik von EdF und die erklärte Unter-stützung des französischen Staates für die Umsetzung dieser Veränderung sowie die Auflösung der strukturellen Verbindung zwischen EdF und Framatome rechtfertigen die Vorhersage, dass der französische Markt in der Zukunft in einem erheblichen Umfang geöffnet wird.

(102) Damit entfallen die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die sich aus dem geplanten Zusammenschluss ergeben hatten.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/25

(109) Die anmeldenden Parteien stellen fest, dass die Kunden bei neuen Kernkraftwerken sicherheitsrelevante und betriebsrelevante LN stets zusammen gekauft hätten. Was Modernisierung und Ertüchtigung anbelangt, so erkennen die Parteien an, dass oftmals Kunden nur spezielle Teile ihres sicherheit- oder betriebsrelevanten LN-Systems ausgetauscht hätten. Die Parteien schätzen jedoch, dass der Anteil der Käufe sicherheit- und betriebsrelevanter LN-Systeme für Modernisierungszwecke mehr als die Hälfte am Gesamtumsatz in diesem Segment ausmacht, da sichergestellt sein muss, dass das spezielle ausgetauschte LN-Teil zu dem System insgesamt passt und an das System als Ganzes angepasst werden kann.

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/26

(110) Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Argumente nicht hinreichend beweisen, dass sicherheits- und betriebsrelevante LN dem selben Markt zuzuordnen sind. Der Umstand, dass Kunden bei neuen Werken stets sicherheit- und betriebsrelevante LN zusammen erwerben, bedeutet nicht, dass es keinen gesonderten Markt für sicherheitsrelevante LN gibt. In dieser Hinsicht ist auf die Begründung für den folgenden Test zu verweisen: Würde es ein hypothetischer Monopolanbieter sicherheitsrelevanter LN-Systeme als in seinem Interesse liegend ansehen, die Preise dauerhaft um 5-10 % anzuheben? Die Antwort dürfte wohl Ja lauten, da die Kunden nicht ohne sicherheitsrelevante LN-Systeme auskommen und die Angebotsausweichmöglichkeiten sehr begrenzt sind. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sicherheitsrelevante LN wegen der gebotenen hohen Zuverlässigkeit und speziellen nukleartechnischen Eignung bestimmte Eignungs- und Lizenzierungsanforderungen erfüllen müssen. Bei nicht sicherheitsrelevanter LN kommt ein weniger anspruchsvolles Eignungs- und Lizenzierungsverfahren zur Anwendung. Demzufolge ist der Markt bei Sicherheitsystemen für Kernkraftwerke wesentlich stärker begrenzt, und eine geringere Anzahl von Käufern ist willens, die zur Qualifizierung neuer Systeme für den begrenzten Austauschmarkt notwendige Zeit und Mühe aufzuwenden. Im Vergleich dazu ist der Wettbewerbsbereich bei konventioneller LN größer, und dieser Teil der Ausrüstungen ist in der Regel für alle Kraftwerkstypen (nukleare, fossile usw.) gleich. Es ist keine spezielle Eignung oder besonderes Know-how für die Herstellung erforderlich, und die Zahl der LN-Anbieter ist auf diesem Produktsektor wesentlich höher.

(111) Angesichts dessen kann gefolgert werden, dass zwischen dem Markt für sicherheitsrelevante LN und dem Markt für betriebsrelevante LN zu unterscheiden ist.

(112) Zu beachten ist außerdem das Argument der Parteien, die Instandhaltung solle vom Gesamtmarkt ausgenommen werden, da diese Tätigkeiten kein detailliertes, LN-spezifisches Know-how verlangen und für gewöhnlich auf der Basis separater Instandhaltungsverträge nach außen vergeben werden. Die Mehrzahl der Wettbewerber und Kunden hat allerdings angegeben, dass es in der Regel nicht sinnvoll erscheint, für Ausrüstungen und Instandhaltung auf zwei verschiedene Anbieter zurückzugreifen. Entscheidend dafür, ob Instandhaltung zusammen mit den Ausrüstungen oder gesondert erbracht wird, ist allerdings in jedem Fall der Bedarf der Kunden. Die Frage, ob Instandhaltung für sicherheitsrelevante LN vom Gesamtmarkt zu trennen ist, kann jedoch offen bleiben, da das neue Unternehmen unabhängig von der Eingrenzung des sachlich relevanten Marktes keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

2. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE

(113) Die Parteien machen geltend, dass der räumlich relevante Markt für die LN größer sei als der EWR und möglicherweise weltweite Reichweite habe. Diese Vorhaltung wird darauf gestützt, dass im Hinblick auf Kernkraftwerke LN-Ausrüstungen im Allgemeinen im Verbund mit dem NT (nuklearen Teil) und dem NNT (nichtnuklearen Teil) geliefert werden, was die Parteien als weltweiten Markt ansehen, der von multinationalen KKW-Verkäufern nahezu beherrscht wird, die in allen Gebieten der Welt tätig sind. Weiterhin geben die Parteien an, dass LN-Aufträge sowohl für neue Kernkraftwerke als auch für Modernisierungen dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind und häufig nur im Wege einer Ausschreibung vergeben werden dürfen. Des Weiteren stellen die Parteien fest, dass i) LN-Lieferanten typischerweise international ein relativ einheitliches, technisch gleichwertiges Paket von LN-Ausrüstungen zu einem weltweiten Einheitspreis anbieten, ii) die technischen Anforderungen an LN weltweit überwiegend auf US-amerikanischen (und in geringerem Umfang auf europäischen) Normen basieren, iii) die Kosten für den Transport von LN-Systemen oder -Teilen von einer Region der Welt in eine andere [5-15] % nicht übersteigen und schließlich iv) für die Lieferung von LN-Hard- und -Software mit Ausnahme einiger Ausrüstungen auf Embargo-Listen der USA keine Ausfuhrbeschränkungen gelten.

(114) Es sei angemerkt, dass die reine Tatsache, dass ein Lieferant in der Lage ist, bestimmte Waren weltweit anzubieten, allein nicht zum Nachweis der weltweiten Reichweite des Marktes genügt. Bei einem Markt, auf dem Großaufträge häufig ausgeschrieben werden, sollte bei der Beurteilung auch berücksichtigt werden, ob sich Lieferanten in dem selben geografischen Raum wirklich um solche Aufträge bewerben und ob dies unter einheitlichen Bedingungen geschieht.

(115) Die Nachforschungen der Kommission haben ergeben, dass sich eine bestimmte Gruppe von LN-Lieferanten, die im EWR etabliert sind ( ), regelmäßig um Aufträge innerhalb des EWR bewirbt, namentlich Siemens, Framatome, BNFL/Westinghouse/ABB und General Electric, sowie in

1( ) Die Schweiz eingeschlossen.

(116) Wie die Untersuchung gezeigt hat, bewerben sich LN-Unternehmen im Allgemeinen um Aufträge, wenn sie im EWR etabliert sind, und mehrere Anbieter haben angegeben, dass sie sich nur um Aufträge in einem bestimmten Gebiet bewerben, wenn sie in diesem Gebiet eine Präsenz begründet haben. Insbesondere Instandhaltung und Reparaturen werden in aller Regel von europäischen Infrastrukturen ausgeführt.

(117) Diese genaue Bestimmung des räumlich relevanten Marktes kann jedoch offen bleiben, da das neue Unternehmen unabhängig von der gewählten Eingrenzung (weltweit oder EWR) keinerlei Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

3. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG

(118) Die Tätigkeitsbereiche der Parteien überschneiden sich nur bei sicherheitsrelevanter LN. Daher wird sich die Würdigung auf diesen Markt konzentrieren.

(119) Als allgemeine Anmerkung betonten die Parteien, dass angesichts der sinkenden Nachfrage nach dem Bau neuer KKW und der derzeitigen Kapazitätsüberschüsse im KKW-Sektor allgemein in der Zukunft LN-Auftragschancen dünn gesät sein würden und ein hoher Wettbewerbsdruck herrschen werde, insbesondere im EWR. Auch Wettbewerber und Kunden halten die Aussichten für diese Branche in den nächsten Jahren für eher gedämpft.

(120) Die nachfolgenden Tabellen vermitteln einen Überblick über die Marktanteile der Parteien (wertmäßig) auf dem Welt- und dem EWR-Markt für sicherheitsrelevante LT.

(121)

Tabelle 7: Umsätze weltweit (in Mio. EUR) 1997, 1998 und 1999

1997

1998

1999

[...] [5 %-15 %] [...] [5 %-15 %] [...] [15 %-25 %]

[...] [< 10 %] [...] [5 %-15 %] [...] [< 10 %]

Framatome + Siemens

[...] [10 %-20 %] [...] [15 %-25 %] [...] [20 %-30 %]

BNFL/Westinghouse/ABB

— [< 30 %] — [< 30 %] — [< 30 %]

General Electric

— [< 10 %] — [< 10 %] — [< 10 %]

Andere

— [< 20 %] — [< 20 %] — [< 20 %]

Insgesamt

540

100 %

546

100 % 581,5 100 %

(122)

Tabelle 8: EWR-Umsätze (in Mio. EUR) 1997, 1998 und 1999

1997

1998

1999

[...] [20 %-30 %] [...] [25 %-35 %] [...] [15 %-25 %]

[...] [10 %-20 %] [...] [15 %-25 %] [...] [15 %-25 %]

Framatome + Siemens

[...] [35 %-45 %] [...] [45 %-55 %] [...] [35 %-45 %]

BNFL/Westinghouse/ABB

— [25 %-35 %] — [25 %-35 %] — [25 %-35 %]

General Electric

— [5 %-15 %] — [5 %-15 %] — [5 %-15 %]

Andere

— [5 %-15 %] — [5 %-15 %] — [5 %-15 %]

Insgesamt

169,3 100 % 172,6 100 %

170

100 %

(123) Auf dem Markt für sicherheitsrelevante LN lassen sich zwei Hauptgruppen von Anbietern unterscheiden: auf der einen Seite eine Gruppe (bestehend aus den anmeldenden Parteien, BNFL/Westinghouse/ABB, General Electric oder Mitsubishi) mit den umfangreichen Möglichkeiten, die zur Abgabe von Angeboten für Großaufträge (wie die Lieferung eines kompletten LN-Systems oder ein umfassendes Modernisierungsprogramm) notwendig sind, und auf der anderen Seite eine zweite Gruppe, der Anbieter angehören, die nur ein bestimmtes Segment des Produktmarkts bedienen. Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise Anbieter bestimmter Soft- oder Hardwareprodukte (z. B. das US-amerikanische Unternehmen Eaton oder die französischen Firmen Schneider und die Sema-Gruppe).

(124) Den vorstehenden Tabellen ist zu entnehmen, dass das neue Unternehmen bei sicherheitsrelevanter LN einen Gesamtmarktanteil von unter [20-30] % weltweit (1999) und ca. [35-45] % im EWR hätte.

(125) Siemens ist welt- und europaweit einer der führenden LN-Anbieter mit Stärken in nahezu allen relevanten Bereichen. Framatome ist nicht direkt in der Herstellung von LN-Produkten aktiv, sondern tritt eher als führendes Unternehmen für die Entwicklung und die Integration der LN-Systeme auf. Die Verträge werden dann mit Unternehmen wie Schneider und Sema über die Lieferung der LN-Hard- und -Software geschlossen, die notwendig ist, um den Kundenwünschen im Rahmen der Generalverträge gerecht zu werden. Es sei darauf hingewiesen, dass Framatomes Rolle auf dem Gebiet der sicherheitsrelevanten LN vor allem auf die technischen Tätigkeiten beschränkt ist, die es an seinen eigenen DWR-Bauarten ausführt: Es hat keine Angebote für Projekte abgegeben, die die Lieferung gesonderter LN-Systeme für Kernkraftwerke beinhalten, die von anderen Wettbewerbern geliefert wurden.

(126) Ausgehend von den Gesamtmarktanteilen, die von den Parteien weltweit erreicht werden, gibt der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da zumindest zwei besonders starke Wettbewerber (BNFL und GE) auf dem Markt bleiben werden.

(127) Für den EWR-Markt trifft zu, dass das neue Unternehmen als führender Anbieter vieler LN-Systeme in Frankreich und Deutschland eine potenzielle Kundenbasis haben würde, die etwa zwei Drittel der gesamten KKW-Basis im EWR entspräche. Dennoch wird das neue Unternehmen nach wie vor einem Wettbewerb ausgesetzt sein, und zwar von starken, auf diesem Gebiet etablierten Anbietern wie BNFL und GE.

(128) Insbesondere BNFL/Westinghouse/ABB, der weltweit führende Anbieter von sicherheitsrelevanter LN mit einem Marktanteil von ca. 40 %, hält im EWR einen Marktanteil von mehr als 30 %. Ebenfalls erwähnt sei, dass BNFL in diesem Bereich kürzlich einige wichtige Aufträge für den Austausch kompletter LN-Systeme erhalten hat.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/29

(129) Es ist zutreffend, dass bei einigen Modernisierungsarbeiten kaum eine Möglichkeit besteht, die Systemlieferanten zu umgehen. Diese Modernisierungsprogramme betreffen jedoch nur einen begrenzten Teil des gesamten Marktes für sicherheitsrelevante LN, d. h. „1E“-Systeme, die sehr hohe Sicherheitsanforderungen stellen und in aller Regel vom NSSS-Lieferant selbst angeboten werden. Bei anderen Modernisierungsprogrammen (z. B. dem Austausch von Komponenten oder Teilsystemen) sind kleinere Wettbewerber wie Schneider in der Lage, Direktaufträge von den Kunden zu erhalten.

(130) Nicht zuletzt muss auch betont werden, dass die Versorgungsunternehmen über eine erhebliche Kaufkraft verfügen. Diese Kunden, bei denen es sich im Allgemeinen um mächtige und gut ausgestattete Versorger handelt, können ihre Position in Bieterverfahren oder parallel laufenden Verhandlungen um neue Aufträge nutzen, um die günstigsten Bedingungen herauszuholen. Im Zuge des laufenden Liberalisierungsprozesses der Strommärkte sind die meisten KKW-Betreiber gezwungen, ihre Kosten zu senken. Zudem scheint sich die Nachfrageseite im EWR zunehmend zu konzentrieren (siehe u. a. die jüngsten Zusammenschlüsse von Veba und Viag oder RWE und VEW).

(131) Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Gesamtmarktanteil der Parteien welt- und EWR-weit auf ca. [10-20] % bzw. [25-35] % (1999) zurückgeht, nimmt man die Instandhaltungsarbeiten aus dem Markt heraus. Was die Instandhaltung an sich anbelangt, so ist erwähnenswert, dass einige Kunden während der Anhörung angaben, sie seien in der Lage, die notwendige Instandhaltung für LN-Systeme selbst durchzuführen: Der Wettbewerbsdruck habe die Stromerzeuger gezwungen, im Interesse der Senkung der Betriebskosten nach Alternativen zu OEM-Anbietern zu suchen. Auf diese Weise haben auch die KKW-Betreiber Know-how und Kenntnisse im Instandhaltungsbereich erworben. Ein Wettbewerber betonte während der Untersuchung sogar, dass die technischen Mitarbeiter des Werks voll und ganz in der Lage seien, die Ausrüstungen mit minimalem Aufwand instand zu halten.

Schlussfolgerung

(132) Auf der Grundlage der genannten Faktoren gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss vermutlich keine beherrschende Stellung auf dem Markt für sicherheitsrelevante LN begründen wird.

C. GESTELLE FÜR ABGEBRANNTE BRENNSTÄBE

1. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE

(133) Alle Kernkraftwerke haben Lagereinrichtungen für Brennelemente, die in Kernreaktoren zum Einsatz kommen. Abgebrannte Brennelemente werden nach einer Verweilzeit im Kernreaktor von 3 bis 6 Jahren unter Wasser in Lagergestellen auf dem Grund eines Beckens gelagert. Das Wasser erfüllt zwei Zwecke: Zum einen kühlt es die Brennelemente, die nach der Entnahme aus dem Reaktorkern noch für einige Zeit Wärme erzeugen. Zweitens hat es die Funktion, freie Neutronen zu absorbieren, so dass der abgebrannte Brennstoff in unterkritischer Konfiguration bleibt. Sobald der Brennstoff abgekühlt ist (je nach Abbrandrate 1, 3 oder 10 Jahren), gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Abgebrannter Brennstoff kann aus dem Lagerbecken zur Wiederaufarbeitung entnommen oder weiter gelagert werden („Zwischenlagerung“). Zu diesem Zeitpunkt ist die Nasslagerung nicht mehr zwingend vorgeschrieben, so dass die Lagerung sowohl in Nasslagereinrichtungen (Gestelle für abgebrannte Brennstäbe) als auch in Trockenlagereinrichtungen (z. B. Transportbehältern) erfolgen kann.

(134) Die Parteien haben in ihrer Anmeldung vorgetragen, dass es für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe einen sachlich relevanten Markt gebe. In einer späteren Vorlage allerdings geben die Parteien an, dass der sachlich relevante Markt angesichts des Wettbewerbsdrucks bei Trockenlagerbehältern in der Tat möglicherweise größer ist als der Markt für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe. Auch wenn es zutrifft, dass für die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennstäben sowohl Nasslager- als auch Trockenlagereinrichtungen verwendet werden können, so ändert dies nichts daran, dass die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Nasslagerung) einen eigenen sachlich relevanten Markt darstellt, da Gestelle für abgebrannte Brennstäbe für die Zwischenlagerung verbrauchter Brennelemente unerlässlich sind. Die Angebotssubstituierbarkeit (zwischen Nasslager- und Trockenlagereinrichtungen) oder Arbitrageerwägungen (zwischen dem Segment Gestelle für abgebrannte Brennstäbe für die sofortige Lagerung und dem Segment für die Zwischenlagerung) sind nicht dergestalt, dass sie diese Charakterisierung des sachlich relevanten Marktes verändern. Angesichts der Angebotssubstituierbarkeit besteht keine Notwendigkeit, eine Unterscheidung zwischen Gestellen für abgebrannte Brennstäbe für DWR-BE und SWR-BE zu treffen.

DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/30

(135) Projekte für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe können in unterschiedliche Stufen unterteilt werden: Auslegung der Gestelle, Lizenzierung der Gestelle bei den amtlichen Stellen, Herstellung und Montage am Ort der Lagerung. In ihrer Anmeldung machen die Parteien geltend, dass die jeweiligen Stufen der Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Auslegung, Lizenzierung, Herstellung und Aufbau von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe) so anzusehen seien, dass sie einen einzigen sachlich relevanten Markt umfassen. Diese Auffassung erscheint sachgemäß. Auch wenn die einzelnen Bestandteile ausgelagert werden können (und dies auch in gewissem Umfang geschieht), erfolgt die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe doch in der Regel über einen einzigen Vertrag, der alle vier Bestandteile einschließt. Der Grund dafür ist, dass die Kernkraftwerke die Verantwortung für das gesamte Projekt in den Händen eines einzigen Unternehmens wissen wollen, das für gewöhnlich das „Leitunternehmen“ eines Konsortiums ist.

(136) Aus dem Vorstehenden geht hervor, dass die Auslegung, Lizenzierung, Herstellung und Montage von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe (Nasslagerung) als ein einziger sachlich relevanter Markt anzusehen ist. Im verbleibenden Teil dieses Abschnitts wird dieser Markt als Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe bezeichnet.

2. RÄUMLICH RELEVANTE MÄRKTE

(137) Nach Aussage der Parteien hat der Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe eine weltweite Reichweite, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen stellen die Parteien fest, dass es bei Lieferungen von KKW-Komponenten generell erhebliche Handelsströme zwischen unterschiedlichen Regionen der Welt gibt. Die Produkte sind weltweit einheitlich: Die Baugruppen fallen nicht je nach Region verschieden aus, sondern werden lediglich an die Erfordernisse jedes Kraftwerks angepasst. Zum anderen werden neue Lieferaufträge typischerweise im Rahmen eines weltweiten Ausschreibungsverfahrens zu einem weltweit einheitlichen Preis vergeben. Schließlich stellen die Zölle weltweit kein Hindernis für die Handelsströme dar.

(138) Aus der Marktuntersuchung geht allerdings hervor, dass der räumlich relevante Markt nicht größer ist als der EWR. Wie bei anderen Produktmärkten wird von jedem Anbieter von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe verlangt, von KKW-Betreibern den Status eines qualifizierten Lieferanten zu erlangen und Lizenzen von den einzelstaatlichen Stellen einzuholen. Aufgrund ihrer Erfahrung mit der Bauart der Kraftwerke, den einschlägigen nationalen Verfahren und den jeweiligen Sprachen haben einheimische Marktteilnehmer wie Siemens, Framatome und CCI/Sulzer einen gewissen Vorteil. Außerdem ist, wie von Holtec (USA) und Skoda (Tschechische Republik) angegeben, bei den westeuropäischen Kernkraftwerken eine starke Bevorzugung von europäischen Produkten festzustellen. Um ein Beispiel zu nennen: Von den 22 Projekten für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe, die im EWR in den letzten 10 Jahren in Auftrag gegeben wurden, ging nur ein einziger an ein nicht europäisches Unternehmen (Holtec; 1995), die übrigen 21 aber an europäische Marktteilnehmer. In ähnlicher Weise haben sowohl Holtec als auch die japanische Firmen (Mitsubishi, Haiduck/Toshiba) ihre Geschäftstätigkeit auf ihren Inlandsmärkten konzentriert.

(139) Ebenso wichtig ist die Erkenntnis aus der Marktuntersuchung, dass auch die Produktmerkmale in den jeweiligen Weltregionen (insbesondere EWR und USA) jeweils unterschiedlich sind. Holtec, der führende (und im Grunde einzige) Lieferant von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe in den USA, hat seine Bauarten von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe mit boriertem Aluminium (Boral) normiert. Im EWR dagegen kommen als Materialien vorwiegend borierter Edelstahl und Cadminox zum Einsatz. Eine Reihe europäischer Kernkraftwerke (in Frankreich, Belgien und den Niederlanden) möchte wegen technischer Probleme, die bei diesem Gestelltyp in der Vergangenheit aufgetreten sind, keine Aluminiumgestelle für abgebrannte Brennstäbe erwerben ( ). Zwar kann Holtec seine Bauart an borierten Edelstahl anpassen, ist jedoch nicht imstande, solche wettbewerbsfähigen Angebote abzugeben, wie es dies für Aluminiumgestelle in den USA und anderswo kann (Gestelle aus boriertem Edelstahl sind teurer als Gestelle, die auf boriertem Aluminium basieren). Die generelle Schwierigkeit, auf dem europäischen Markt Fuß zu fassen, und die Probleme mit dem zu verwendenden Material haben zusammen dazu geführt, dass Holtec beschlossen hat, vom EWR-Markt abzulassen. Infolgedessen ist Holtec zwar auch außerhalb der USA hinaus tätig, übt jedoch im EWR keinen Wettbewerbsdruck aus.

(140) Angesichts der vorstehenden Faktoren hat es den Anschein, dass der räumlich relevante Markt als EWR-weit anzusehen ist.

1( ) Hierzu ist anzumerken, dass Holtec die Auffassung vertritt, dass nicht die Verwendung von Boral als solches schuld an den aufgetretenen Mängeln ist, sondern vielmehr die schlechte Qualität des Borals, das von den betreffenden Lieferanten produziert wurde. Zudem hätte es auch bei boriertem Edelstahl eine Reihe von Problemen gegeben, weshalb die Behörden in den USA seine Verwendung nicht empfehlen.

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/31

3. WETTBEWERBLICHE WÜRDIGUNG

3.1. Die Marktposition der Parteien

(141) Siemens entwickelt detaillierte Basisauslegungen für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe und arbeitet dann bei deren Herstellung eng mit Unterauftragnehmern, namentlich ENSA (Spanien), zusammen. Framatome entwickelt, baut und verkauft Gestelle für abgebrannte Brennstäbe auf der Basis von Cadminox. Cogéma ist nicht im Bereich der Auslegung, der Herstellung und des Verkaufs von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe tätig.

(142) Die Marktchancen für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe sind recht schwankend. In den zurückliegenden 10 Jahren hat im EWR nur insgesamt 22-mal ein Austausch von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe mit einem Gesamtwert von ca. […] stattgefunden. Ausgehend von diesem Zeitraum — eine kürzere Frist spiegelt unter Umständen wegen der vergleichsweise geringen Zahl von Aufträgen pro Jahr (2 bis 3) nicht die wahre Marktposition wider — würden die Parteien wertmäßig auf einen Gesamtmarktanteil von [60-70] % kommen (Framatome [15-25] % und Siemens [40-50] %). Zu den Wettbewerbern: Holtec hielt einen Marktanteil von [10-20] %, MPE (Mécanique de Précision pour Equipements) von [5-15] %, CCI Sulzer von [5-15] % und NI/Skoda von [< 5] %. Hinsichtlich der Berechnung der Marktanteile gaben die Parteien während der Anhörung an, dass der von Unterauftragnehmern in den jeweiligen Konsortien erwirtschaftete zusätzliche Wert nicht dem „Leitunternehmen“ des Konsortiums angerechnet werden sollte ( ). Im Ergebnis beliefe sich der Marktanteil der Parteien auf lediglich [30-40] %. Nach Meinung der Kommission ist die vorgenommene Anrechnung sachgemäß, da sie die Rolle und Marktposition des „Leitunternehmens“ auf dem Markt für die Lieferung von Gestellen für abgebrannte Brennstäbe besser zum Ausdruck bringt.

(143) In jedem Fall sollten die historischen Marktanteile in dem betreffenden Markt mit Vorsicht behandelt werden, da dieser Markt ein Ausschreibungsmarkt ist, auf dem Arbeiten nur sehr selten in Auftrag gegeben werden. Damit ist ein hoher Gesamtmarktanteil nicht zwangsläufig aussagekräftig für die Marktmacht, die ein neues Unternehmen im Ergebnis der Fusion besitzen wird. Insbesondere sei auch an die erhebliche Kaufkraft der Versorgungsunternehmen erinnert. Ferner sind zwar die Marktanteile von CCI Sulzer (Schweiz) und MPE (Belgien) begrenzt, doch ist zu beachten, dass es diesen Unternehmen kürzlich gelungen ist, sich Aufträge zu sichern: MPE erhielt einen seiner beiden Aufträge im Jahr 1998 (für eine Kapazitätserweiterung im belgischen Werk Tihange), CCI/Sulzer erhielt seinen zweiten Auftrag erst in diesem Jahr (für eine Kapazitätserweiterung im Werk Borssele in den Niederlanden).

(144) Im Hinblick auf die Fertigungskapazität wäre das neue Unternehmen in der Lage, pro Jahr etwa […] Projekte „mittlerer Größe“ für Gestelle für abgebrannte Brennstäbe zu bearbeiten (für die Mehrzahl der befragten Dritten umfasst ein Projekt „mittlerer Größe“ etwa 1 400-1 500 Lagerräume). In Anbetracht der geringen Zahl von jährlich vergebenen Aufträgen (2 bis 3) würde daraus keine große Marktmacht erwachsen. So wäre z. B. schon CCI Sulzer in der Lage, diese Zahl von Projekten selbst zu bearbeiten. NI/Skoda und MPE können jeweils 1-2 Projekte pro Jahr abwickeln.

(145) Wie in der großen Mehrzahl der eingegangenen Bemerkungen Dritter angegeben, ist schließlich im EWR auch keine große Nachfrage mehr nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe zu verzeichnen. Da es im EWR keine Pläne für Kraftwerksneubauten gibt, wird die künftige Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe allein von Projekten zur Kapazitätssteigerung in vorhandenen Becken oder dem Bau zusätzlicher Zwischenlagerkapazitäten abhängen. Die meisten KKW haben inzwischen ihre Programme zur Kapazitätserweiterung der vorhandenen Lagerbecken abgeschlossen. Was speziell die Zwischenlagerung anbelangt, so wird als eines von wenigen Ländern Deutschland in der Zukunft mehr Zwischenlagerkapazitäten benötigen. Bisher ist Deutschland auf zentrale Zwischenlager angewiesen, um verbrauchte Brennelemente zu lagern, die nicht in Sellafield oder La Hague wiederaufgearbeitet werden. Aufgrund der Probleme, zu denen es beim Transport dieser verbrauchten Brennelemente von den Reaktoren zu den Lagerstätten kam, haben die deutsche Bundesregierung und die Versorgungsunternehmen im Juni 2000 eine Vereinbarung geschlossen, zur dezentralen Zwischenlagerung an jedem Kraftwerksstandort überzugehen. Allerdings ist kaum anzunehmen, dass dies zu einem Aufschwung der Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe führen wird, da die deutschen Versorgungsunternehmen höchstwahrscheinlich das gleiche Lagerungskonzept wie derzeit noch in den zentralen Einrichtungen anwenden werden, und zwar die Castor-Trockenlagerbehälter von GNB (einer Tochter von Nukem und den deutschen Versorgungsunternehmen). 13 deutsche KKW haben eine Genehmigung zur Verwendung dieser Trockenlagerbehälter zur Zwischenlagerung beantragt. Daher wird allem Anschein nach die künftige Nachfrage nach Gestellen für abgebrannte Brennstäbe im EWR nicht nur begrenzt sein, sondern sinken. Unter diesen Umständen dürfte es für jeden Marktteilnehmer schwierig sein, Gestelle für abgebrannte Brennstäbe zu weniger als konkurrenzfähigen Bedingungen anzubieten.

1( ) Die Parteien sind der Auffassung, dass auch der Wert der Verträge für SKB, die zentrale Lagerstätte für die schwedischen Kernkraftwerke, bei der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen ist. SKB nimmt jedoch eine etwas besondere Stellung ein, da es über eine eigene Gestellauslegung für die Nasslagerung verfügt (die Verwendung von Behältern in größeren Gestellen) und nur den Bau dieser Gestelle an Auftragnehmer vergibt. Außerdem werden die Kompaktbehälter von SKB nur für die Zwischenlagerung verwendet.

D. NEBENABREDEN

(147) Im Ergebnis der an der Anmeldung vorgenommenen Abänderung sind bis auf ein spezielles Wettbewerbsverbot keine Nebenabreden mehr zu überprüfen. Dieses Verbot wird nachstehend geprüft. Gemäß der Gesellschaftervereinbarung wird es Framatome und Siemens nicht gestattet sein, innerhalb des ausschließlichen Tätigkeitsbereichs des Gemeinschaftsunternehmens miteinander in Wettbewerb zu treten ( ). Die Geltungsdauer des Wettbewerbsverbots überschreitet nicht die Dauer des Gemeinschaftsunternehmens, die […] beträgt.

(148) Damit das neue Gemeinschaftsunternehmen erfolgreich geschäftlich tätig sein kann, muss es in der Lage sein, das nukleartechnische Know-how in sich zu vereinen, das von den beiden Mutterunternehmen eingebracht wird. Diese Fähigkeit würde gravierend eingeschränkt, gäbe es keine Bestimmung, die es den Mutterunternehmen untersagen würde, auf den betreffenden Märkten miteinander in Wettbewerb zu treten. Ebenso fungiert das Wettbewerbsverbot als Sicherung für die Mutterunternehmen dahingehend, dass der beträchtliche Wert der Investitionen in das Gemeinschaftsunternehmen nicht einem spekulativen Gebaren vonseiten eines der Mutterunternehmen hinsichtlich des von dem Gemeinschaftsunternehmen dann verkörperten Know-hows und Firmenwertes ausgesetzt ist. Allerdings ist es nicht angemessen, das Wettbewerbsverbot über seine gesamte Geltungsdauer als Nebenabrede anzusehen. Da die Nuklearindustrie jedoch eine Branche mit ungewöhnlich langen wirtschaftlichen Nutzungszeiten ist, scheint eine Geltungsdauer von 30 Jahren notwendig und ausreichend. Schließlich ist das Verbot nicht streng auf die Produkte und Leistungen begrenzt, die zum Tätigkeitsbereich des Gemeinschaftsunternehmens gehören. Daher kann das Wettbewerbsverbot für die Konzentration für eine Dauer von 30 Jahren als Nebenabrede angesehen werden.

V. SCHLUSSFOLGERUNG

(149) Aus dem Vorstehenden kann gefolgert werden, dass der geplante Zusammenschluss in seiner abgeänderten Form nicht zur Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf den in den Erwägungsgründen 16 bis 146 dargelegten Märkten führen würde.

VI. ZUSAMMENFASSUNG

(150) Aus dem Vorstehenden kann gefolgert werden, dass die geplante Fusion in ihrer abgeänderten Form (siehe Erwägungsgrund 98) nicht zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen würde, in deren Ergebnis wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil der Gemeinschaft beeinträchtigt würde, und dass dementsprechend gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem Funktionieren des EWR vereinbar ist —

1( ) […].

6.11.2001 DE

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

L 289/33

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In seiner von den Parteien am 17. November 2000 abgeänderten Form wird der geplante Zusammenschluss von Framatone SA und Siemens AG hiermit für mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem Funktionieren des EWR-Abkommens vereinbar erklärt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die anmeldenden Parteien gerichtet.

Brüssel, den 6. Dezember 2000

Für die Kommission

Mario MONTI

Mitglied der Kommission

EUC

AI-Powered Case Law Search

Query in any language with multilingual search
Access EUR-Lex and EU Commission case law
See relevant paragraphs highlighted instantly

Get Instant Answers to Your Legal Questions

Cancel your subscription anytime, no questions asked.Start 14-Day Free Trial

At Modern Legal, we’re building the world’s best search engine for legal professionals. Access EU and global case law with AI-powered precision, saving you time and delivering relevant insights instantly.

Contact Us

Tivolska cesta 48, 1000 Ljubljana, Slovenia