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NORDDEUTSCHE AFFINERIE / CUMERIO

M.4781

NORDDEUTSCHE AFFINERIE / CUMERIO
January 22, 2008
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Valentina R., lawyer

Dieser Text wird allein zum Zwecke der Information zug‰nglich gemacht. Eine Zusammenfassung dieser Entscheidung ist in allen Amtssprachen der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europ‰ischen Union verˆffentlicht.

Fall Nr. COMP/M.4781 − Norddeutsche Affinerie/ Cumerio

Nur der englische Text ist verbindlich.

VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ‹BER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 8 Absatz 1 Datum: 23.1.2008

KOMMISSION DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Br¸ssel, den 23.1.2008

K(2008) 273 endg.

NICHTVERTRAULICHE FASSUNG

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 23.1.2008

zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.4781 − Norddeutsche Affinerie/Cumerio)

Entscheidung der Kommission

vom 23.1.2008

zur Feststellung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen

(Sache Nr. COMP/M.4781 − Norddeutsche Affinerie/Cumerio)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung f¸r den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN −

gest¸tzt auf den Vertrag zur Gr¸ndung der Europ‰ischen Gemeinschaft,

gest¸tzt auf das Abkommen ¸ber den Europ‰ischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57,

gest¸tzt auf die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 ¸ber die Kontrolle von Unternehmenszusammenschl¸ssen, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

gest¸tzt auf die Entscheidung der Kommission vom 18. September 2007, in dieser Sache ein Verfahren einzuleiten,

gest¸tzt auf die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses f¸r die Kontrolle von Unternehmenszusammenschl¸ssen,

gest¸tzt auf den Abschlussbericht des Anhˆrungsbeauftragten in dieser Sache,

IN ERWƒGUNG NACHSTEHENDER GR‹NDE:

I. DIE PARTEIEN

1.Am 30. Juli 2007 ging die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (ÑFusionskontrollverordnungì) bei der Kommission ein. Danach ist beabsichtigt, dass das Unternehmen Norddeutsche Affinerie AG (ÑNAì, Deutschland) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung im Wege eines

1ABl. L 24 vom 29.1.2004. S. 1.

Übernahmeangebots, das am 27. Juni 2007 verˆffentlicht wurde, die Kontrolle ¸ber die Gesamtheit des Unternehmens Cumerio S.A. (ÑCumerioì, Belgien) ¸bernimmt.

2.NA ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Produktionsanlagen in Hamburg, Emmerich und L¸nen (Deutschland). NA produziert Kupferkathoden (in Hamburg und L¸nen). Diese Kupferkathoden werden weiterverarbeitet zu Gieflwalzdraht (Hamburg und Emmerich) und Stranggussformaten (Walzplatten und Rundbarren in Hamburg). Durch seine Tochtergesellschaft Prymetall GmbH & Co. KG (ÑPrymetallî) in Stolberg (Deutschland) ist NA auch in dem der Formateproduktion nachgelagerten Bereich Herstellung und Verkauf von Kupferhalbzeugen t‰tig. Die Gieflwalzdrahtproduktion von NA wird bei Prymetall zu Profildr‰hten weiterverarbeitet. Auflerdem h‰lt NA ¸ber Prymetall 50 % der Anteile der Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG (ÑSchwermetallî, Deutschland), die Stranggussformate und Vorwalzband herstellt. Der andere Partner an dem Gemeinschaftsunternehmen Schwermetall ist die Wieland Werke AG (ÑWielandî, Deutschland), die selbst Kupferformate, wenn auch nur f¸r den Eigenbedarf, sowie Kupferhalbzeuge und Fertigprodukte aus Kupfer herstellt. Sowohl Wieland als auch Prymetall kaufen Kupferformate und Vorwalzband von Schwermetall. Des Weiteren h‰lt NA 60 % der Anteile an der Deutsche Giessdraht GmbH (ÑDeutsche Giessdrahtì, Deutschland), einem Hersteller von Gieflwalzdraht, den NA gemeinsam mit der Corporacion Nacional del Cobre de Chile (ÑCodelcoì, Chile) kontrolliert, die die verbleibenden 40 % h‰lt. NA produziert und verkauft zudem eine Reihe von Nebenprodukten aus der Kupferverh¸ttung wie Schwefels‰ure, Eisensilikatgestein und Edelmetalle.

3.Cumerio ist eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Produktionsanlagen in Olen (Belgien), Pirdop (Bulgarien), Avellino (Italien) und ¸ber ihre Tochtergesellschaft Swiss Advanced Materials AG in Yverdons-les-Bains (Schweiz). Cumerio produziert Kupferkathoden (Olen, Pirdop), Gieflwalzdraht (Olen, Avellino) und Kupferformate (Walzplatten und Rundbarren in Olen) und ist in geringerem Mafle in der Weiterverarbeitung von Gieflwalzdraht zu Kupferdraht (Avellino) und Kupferprofilen (Yverdons-les-Bains) aktiv. Anders als NA produziert Cumerio keine Kupferhalbzeuge. Cumerio bietet auch chemische Erzeugnisse und Nebenprodukte aus der Kupferverarbeitung wie Schwefels‰ure und Anodenschl‰mme an.

II. DAS ZUSAMMENSCHLUSSVORHABEN

4.Gegenstand des angemeldeten Vorhabens ist die ‹bernahme von Cumerio im Wege eines ˆffentlichen ‹bernahmeangebots von NA an die Anteilseigner von Cumerio f¸r alle im Umlauf befindlichen Aktien, Optionen und Optionsscheine. Das ‹bernahmeangebot ist an die einseitig widerrufbare Bedingung gekn¸pft, dass bei Ablauf der Angebotsfrist mindestens 80 % der bei Abgabe des Angebots in Umlauf befindlichen Cumerio-Aktien NA zum Kauf angeboten wurden (Mindestakzeptanzquote).

5.NA h‰lt derzeit bei Cumerio 15,57 % der Gesellschaftsanteile und ein Viertel plus eins der Stimmrechte.

6.Die ˆsterreichische Holding A-TEC Industries AG (ÑA-TECî), ein internationaler Industriekonzern mit Aktivit‰ten in den Bereichen Antriebstechnik, Anlagenbau, Maschinenbau und Metall, hatte urspr¸nglich eine Beteiligung von 15,13 % an der NA und von 25,22 % an Cumerio erworben. Infolge einer Aufstockung des Aktienkapitals von NA am 9. November 2007 verringerte sich die Beteiligung der A-TEC an der NA auf jetzt 13,75 %. A-TEC besitzt 100 % der Anteile an der Montanwerke Brixlegg AG (ÑBrixleggì), dem Hauptkonkurrenten von NA und Cumerio im Kupferformatebereich.

7.Das Bundeskartellamt pr¸ft gegenw‰rtig die Minderheitsbeteiligung, die A-TEC an NA erworben hat.

III. DER ZUSAMMENSCHLUSS

8.Es ist geplant, dass NA bei dem Zusammenschluss im Wege eines ˆffentlichen ‹bernahmeangebots f¸r alle im Umlauf befindlichen Aktien, Optionen und Optionsscheine die alleinige Kontrolle ¸ber Cumerio ¸bernimmt. Die geplante Transaktion stellt somit einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung dar.

IV. DAS VERFAHREN

9.Um etwaige ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission in Phase I zu zerstreuen, schlugen die Parteien am 28. August 2007 Abhilfemaflnahmen vor. Sie boten an, die gesamte Kupferformatesparte von Cumerio zu ver‰uflern. NA verpflichtete sich, die Gieflanlage f¸r Rundbarren und Walzplatten von Cumerio in Olen zu verkaufen. Die Verpflichtungszusagen sahen auflerdem einen Vertrag ¸ber die Lieferung von Kupferkathoden durch NA oder Cumerio mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren vor (Ñerster Teil des Vorschlagsì). Sollte sich kein Interessent f¸r die ver‰uflerte Sparte finden, w¸rden die Parteien allen vorhandenen Formatekunden von NA und Cumerio langfristige Liefervertr‰ge f¸r Kupferformate mit einer Laufzeit von f¸nf + f¸nf Jahre anbieten (Ñzweiter Teil des Vorschlagsì). Durch die zugesagte Ver‰uflerung w¸rden alle horizontalen ‹berschneidungen im Formategesch‰ft von NA und Cumerio beseitigt.

10.Das Ergebnis des Markttests f¸r den ersten Teil des Vorschlags war eher negativ. Eine grofle Mehrheit von Kunden und Wettbewerbern und auch das Bundeskartellamt erkl‰rten, das zur Ver‰uflerung vorgeschlagene Formategesch‰ft von Cumerio sei wirtschaftlich nicht lebensf‰hig, weil die Produktion von Kupferformaten nur dann existenzf‰hig sei, wenn der Hersteller auch auf dem vorgelagerten Markt der Kupferraffination oder dem nachgelagerten Markt f¸r Kupferhalbzeuge t‰tig sei. Dementsprechend wurde auch kein Interessent f¸r das Formategesch‰ft von Cumerio gefunden.

11.Zum zweiten Teil des Vorschlags erkl‰rte die Kommission dem neuen Unternehmen, dass der als Alternative angebotene langfristige Liefervertrag f¸r Kupferformate die Transparenz und Stabilit‰t auf den Kupferm‰rkten aller Wahrscheinlichkeit nach erhˆhen w¸rde, so dass der Wettbewerb nicht an Intensit‰t gewinnen, sondern im Gegenteil sogar verlieren w¸rde. Auflerdem kˆnnte sogar die Gefahr koordinierter Verhaltensweisen auf den nachgelagerten M‰rkten f¸r Kupferhalbzeuge steigen. Der Markttest f¸r den zweiten Teil der Verpflichtungszusage war insgesamt ebenfalls eher negativ ñ im Ergebnis zeigte er genau die Wettbewerbsrisiken auf, die die Kommission bereits zuvor angef¸hrt hatte.

12.Die Kommission zog den Schluss, dass ihre Zweifel nach Pr¸fung der Anmeldung und Durchf¸hrung des Markttests f¸r die vorgeschlagenen Abhilfemaflnahmen auf der Grundlage der in Phase I vorliegenden Informationen nicht zerstreut werden konnten. Aus diesem Grund leitete die Kommission am 18. September 2007 das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c EG-Fusionskontrollverordnung ein.

V. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

13.Die Parteien haben gemeinsam einen weltweiten Gesamtumsatz von weit über 5 Mrd. EUR (NA: 5,8 Mrd. EUR; Cumerio: 3,3 Mrd. EUR) und jede der Parteien hat für sich genommen einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von über 250 Mio. EUR (NA: [Ö]Mrd. EUR; Cumerio: [Ö]Mrd. EUR). Im Gegensatz zu Cumerio erzielte aber nur NA mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem einzigen Mitgliedstaat. Der Zusammenschluss hat infolgedessen gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 EG-Fusionskontrollverordnung.

VI. DIE RELEVANTEN MƒRKTE

14.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Kupferindustrie. Die Produktionskette in der Kupferindustrie besteht, wie in Abschnitt 6.1 beschrieben, aus mehreren Schritten.

6.1 Kupferindustrie

15.Kupfer ist ein Naturprodukt, das aus Kupfererz gewonnen wird. Kupfererz hat nur einen geringen Kupfergehalt (unter 5 %). Nach dem Abbau aus dem Kupferbergwerk wird das Kupfererz in Aufbereitungsanlagen angereichert zu Kupferkonzentrat (Kupfergehalt zwischen 25 % und 40 %). Aus Kupferkonzentrat und Kupferschrott (kupferhaltige Recyclingmaterialien) werden in einem elektrolytischen Verfahren Kupferkathoden hergestellt. Kupferkathoden sind flache Körper mit Abmessungen von ca. 1 m x 1 m. Sie sind die notwendigen Vorprodukte für die Herstellung von Gieflwalzdraht und Kupferformaten. Um der “A-Grade”-Norm der Londoner Metallbörse (London Metal Exchange – LME) zu genügen, die im internationalen Handel am häufigsten verwendet wird, müssen die Kupferkathoden einen Kupfergehalt von mindestens 99,9935 % aufweisen, und die verschiedenen Verunreinigungen durch Silber, Blei, Phosphor u. a. dürfen ein bestimmtes Niveau nicht überschreiten. Der LME ist der wichtigste Handelsmarkt weltweit für Kupfer. Deshalb ist der “LME-Preis” der “Weltkupferpreis”.

Die Nebenprodukte der Produktion von Kupferkathoden sind Schwefelsäure, Eisensilikat und Anodenschlämme, die Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin enthalten.

* Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekanntgegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet.

* NA-Umsatz in Deutschland: [Ö]Mrd. EUR.

Unter http://www.lme.com/downloads/W027Copperspec.pdf können die zulässigen Höchstwerte für die einzelnen Elemente sowie für bestimmte Kombinationen von Elementen eingesehen werden.

6.2 Relevante Märkte in der Kupferindustrie

In den Randnummern 20 bis 105 werden die folgenden Märkte der Kupferindustrie sachlich und räumlich abgegrenzt: Kupferschrott, Kupferkathoden, Nebenprodukte aus Kupferverhüttung und Elektrolyse, Gieflwalzdraht, Kupferformate sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Formaten.

6.2.1 Kupferschrott

Abgrenzung des Produktmarkts

20.Kupfer ist ein zu 100 % recycelfähiges Metall. Kupferschrott ist ein Input, der aus industriellem oder anderem Kupferabfall wie Kupferrohr- und Kupferdrahtschrott gewonnen und durch Verhüttungs- und Raffinationsverfahren wiederaufbereitet wird. Kupferschrott fällt auch auf allen Stufen der Kupferproduktionskette an, z. B. Restmaterial nach dem Zuschneiden.

21.Die Kommission hat in früheren Entscheidungen festgestellt, dass es einen separaten Markt für Kupferschrott gibt. Die Anmelderin macht geltend, dass in Frage gestellt werden könne, ob der Markt für Kupferschrott vom Markt für Kupferkonzentrat zu unterscheiden ist, vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Frage im Falle dieses Zusammenschlusses offen gelassen werden könne. Die Marktuntersuchung hat jedoch die Existenz eines eigenen Marktes für Kupferschrott bestätigt.

22.Zudem behauptete ein Befragter bei der Marktuntersuchung, die Raffination von Kupferschrott im Rahmen eines Raffinationsvertrags (“Tolling Arrangement”) könne einen eigenen Produktmarkt darstellen, der von dem Markt für Kupferschrott zu unterscheiden sei.

23.Wenn ein Kupferverarbeiter beschließt, den bei seiner Produktion abfallenden Kupferschrott zu verkaufen, hat er mehrere Optionen. Er kann den Schrott zum einen an einen Händler verkaufen. Dieser zahlt ihm dafür einen Preis, der sich zusammensetzt aus dem LME-Kupferpreis multipliziert mit dem Kupfergehalt des Schrotts abzüglich der vereinbarten Raffinationsgebühr. Er kann aber auch einen Hersteller von Kupferformaten oder -kathoden damit beauftragen, den Schrott für ihn aufzubereiten, und ihm den Schrott zu diesem Zweck entweder verkaufen oder aber eine Raffinationsgebühr bezahlen. In diesem zweiten Fall liefert zwar der Schrottlieferant den Schrott an den Kupferaufbereiter, der Schrott bleibt jedoch sein Eigentum. Der Schrotteigentümer bezahlt eine Raffinationsgebühr (“Tolling Fee”) und ist von den Schwankungen des Kupferpreises nicht betroffen.

24.Die Marktuntersuchung bestätigte, dass “Schrott-Tolling” eine von mehreren Möglichkeiten ist, Kupferschrott gewinnbringend zu veräußern. Die Kommission zieht daher den Schluss, dass aus Nachfragesicht Schrott-Tolling und der Verkauf von Schrott an Aufbereiter oder Schrotthändler substituierbar sind. Die Marktuntersuchung ergab, dass nicht nur Kupferformatehersteller, sondern alle Kupferaufbereiter innerhalb und außerhalb des EWR Kupferschrott als Ausgangsstoff verwenden. Die Marktuntersuchung zeigte auch, dass über die Auflängrenzen des EWR hinweg, in dem die steigende Kupfernachfrage die Kupferpreise in die Höhe getrieben hat, ein signifikanter Handel (einschließlich Export) mit Kupferschrott stattfindet. Aus diesem Grund zieht die Kommission den Schluss, dass die Raffination von Kupferschrott im Rahmen eines so genannten “Tolling Arrangement” keinen separaten, vom Markt für Kupferschrott zu unterscheidenden Produktmarkt darstellt.

Abgrenzung des relevanten räumlichen Marktes

25.Nach Aussagen der Anmelderin handelt es sich beim Markt für Kupferschrott um einen Markt von weltweitem Umfang, da Kupferschrott so wertvoll ist, dass sich auch ein Transport ins Ausland lohnt und infolgedessen ein erheblicher grenzüberschreitender Handel stattfindet. Die Anmelderin nennt europäische und US-amerikanische Händler und Schrottlieferanten, die mit ihrer Ware weltweit Handel treiben. Außerdem beziehen europäische Kupferhersteller Kupferschrott nicht nur aus dem EWR, sondern auch aus Nordamerika, Nordafrika und dem Nahen Osten.

26.In früheren Entscheidungen hatte die Kommission festgestellt, dass der Kupferschrottmarkt zumindest den gesamten EWR umfasst. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass Lieferanten und Händler von Kupferschrott ihre Ware weltweit anbieten und dass viele Schrottkäufer im EWR auch Schrott von außerhalb des EWR beziehen. Die EU erhebt keinen Einfuhrzoll auf Kupferschrott. Die Marktuntersuchung zeigte außerdem, dass generell keine Handelshemmnisse für den Handel mit Kupferschrott innerhalb des EWR oder über seine Auflängrenzen hinweg bestehen. Den Angaben zufolge sind die Transportkosten gemessen am Gesamtwert des Kupferschrotts (sie machen weniger als 1 % aus) unerheblich. Infolge des hohen Kupferpreises hat sich die Bedeutung der Transportkosten beim weltweiten Einkauf von Kupferschrott noch weiter verringert. Es werden erhebliche Mengen Kupferschrott in den EWR eingeführt, und zwar vor allem aus den USA, Russland, Nordafrika und dem Nahen Osten; Kupferschrott wird aber auch aus dem EWR ausgeführt, und zwar in erster Linie nach Asien (China und Indien).

Schlussfolgerung

27.Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist der relevante räumliche Markt für die Zwecke dieses Verfahrens der Weltmarkt für Kupferschrott.

6.2.2 Kupferkathoden

28.Kupferkathoden sind der Hauptausgangsstoff für die Produktion von Gieflwalzdraht und Kupferformaten. Die Anmelderin macht im Einklang mit früheren

15.Nach Angaben der Anmelderin betrugen die Kupferschrotteinfuhren in die EU27 im Jahr 2006 408 539 t (Formblatt CO S.53-55, 197); vgl. auch Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller. Produkte aus Kupfer und Kupferlegierungen, CRU Monitor, Oktober 2007, S. 8.

7

16.Kommissionsentscheidungengeltend, dass Kupferkathoden einen eigenen Produktmarkt darstellen. Der Markt für Kupferkathoden sei ein Markt von weltweitem Umfang, da mit Kupferkathoden weltweit gehandelt werde, die Transportkosten gemessen am Wert der Ware gering seien und die Preise, zu denen im Laufe der Wertschöpfungskette noch weitere Aufschläge und Verarbeitungsgebühren hinzukommen, auf Weltebene (in erster Linie durch die LME) festgelegt würden. Das Vorbringen der Anmelderin entspricht den Feststellungen der Kommission in früheren Entscheidungen.

29.Kupferkathoden werden in verschiedenen Güten hergestellt: Die LME-zertifizierten Kathoden ("A-Grade"-Kathoden) haben einen Kupfergehalt von mindestens 99,9935 %. Die verbleibenden 0,0065 % (65 ppm) entsprechen der nach LME-Standard maximal zulässigen Verunreinigung. Alle nicht LME-zertifizierten Kathoden werden als Kathoden minderer Güte bezeichnet. Ihr Kupfergehalt kann so hoch sein wie der einer LME-zertifizierten Kathode, aber die Kombination der Verunreinigungen entspricht nicht der LME-Norm. Bei den Kathoden minderer Güte lassen sich je nach Kupfergehalt und Verunreinigung verschiedene Sorten unterscheiden. Die fraglichen Kupferkathoden werden dann bei jedem einzelnen Geschäftsvorgang auf ihren Kupfergehalt hin untersucht. Da bei dem untersuchten Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Kathodenmarkt bestehen, kann die Frage, ob LME-zertifizierte Kathoden und Kathoden minderer Güte einen einzigen Produktmarkt darstellen oder nicht, wie bei früheren Kommissionsentscheidungen auch offen gelassen werden.

30.Bei dem Markttest für die Abhilfemaßnahmen wies ein Kunde darauf hin, dass für Kupferformate mit geringen Verunreinigungen Kathoden der "ersten Laugung" benötigt werden und dass diese Kathoden nur von NA und Cumerio hergestellt werden können.

31.Diese Behauptung wird durch die Marktuntersuchung nicht bestätigt. Mehrere Befragte (einschließlich einiger großer Kupferkathoden-Händler) erklärten, ihnen sei der Begriff "Kathoden aus erster Laugung" nicht geläufig und sie würden nur zwischen A-Grade-Kathoden und Kathoden minderer Güte unterscheiden. Eine Anode reicht gewöhnlich für drei Outputs. Dies gilt für alle Kathodenhersteller, die das Elektrolyseverfahren anwenden. Der Begriff der "ersten Laugung" stammt u. U. aus einem anderen Produktionsverfahren als der Elektrolyse, und zwar aus dem so genannten Laugungsverfahren oder SX-EW-Verfahren. Dieses Verfahren wird wesentlich seltener verwendet als die Elektrolyse.

16 Sachen COMP/M.4505 - Freeport-McMoran Copper & Gold / Phelps Dodge Corporation und COMP/M.2413 - BHP/Billiton.

17 Siehe Fußnote 16.

418 Ppm – partes per millionem, entspricht 10-Volumen-%.

19 Vgl. Randnummer 15 und Fußnote 6.

20 Sachen COMP/M.4505 − Freeport-McMoran Copper & Gold/Phelps Dodge Corporation, Erwägungsgründe 16 und 17.

21 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kupferkathodenhersteller; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Markttest zu den angebotenen Verpflichtungszusagen.

22 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kupferkathodenhersteller; Antworten auf das Auskunftsersuchen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

23 Den übermittelten Angaben zufolge verbleibt eine Anode 21 Tage in der Raffinerie. Alle sieben Tag wird eine Serie von Kathoden gewonnen; der erste Output, der am siebten Tag entnommen wird, wird als "erste Laugung" bezeichnet. Der zweite Output ist nach 14 Tagen und der dritte nach 21 Tagen fertig.

24 genannten Laugungsverfahren oder SX-EW-Verfahren. Dieses Verfahren wird wesentlich seltener verwendet als die Elektrolyse.

32.Unabhängig davon bestätigte die Marktuntersuchung, dass sich die Kathoden der drei aus einer Anode gewonnen Outputs qualitativ nicht voneinander unterscheiden. Die Kathoden aller drei Outputs haben dieselbe Qualität (LME/A-Grade-Kathoden oder Kathoden minderer Güte) und können gleichermaßen als Ausgangsmaterial für die Produktion von Kupferformaten verwendet werden. Die überwiegende Mehrheit der Befragten erklärte zudem, dass aus Kathoden keine Erzeugnisse hergestellt werden, für die unbedingt Kathoden aus erster Laugung benötigt würden.

33.In Bezug auf die Definition des räumlich relevanten Marktes bestätigten die Befragten in der Marktuntersuchung der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss – wie in früheren Kommissionsentscheidungen – , dass Kupferkathoden weltweit gehandelt werden. Hieraus ergibt sich, dass es sich bei dem Markt für Kupferkathoden um einen Weltmarkt handelt.

Schlussfolgerung

34.Die Frage, ob es einen einzigen Produktmarkt für A-Grade-Kathoden und Kathoden minderer Güte gibt oder ob von zwei separaten Produktmärkten auszugehen ist, kann wie in früheren Kommissionsentscheidungen offen bleiben. In beiden Fällen gilt, dass es sich bei dem Markt für Kupferkathoden um einen weltweiten Markt handelt.

6.2.3 Nebenprodukte

35.Schwefelsäure, Eisensilikatgestein und granulierte Schlacke sind die Nebenprodukte der Kupferverhüttung. Außerdem enthält der bei der Kupferkathodenproduktion anfallende Anodenschlamm kleine Mengen von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platinoide (wie Platin und Palladium) sowie einige nicht lösliche Komponenten wie Blei und Selen. Die letztgenannten Produkte werden aus dem Anodenschlamm extrahiert und von den Parteien weltweit verkauft.

Im Falle dieser Nebenprodukte erübrigte sich eine eingehendere Untersuchung, weil die gemeinsamen Marktanteile so niedrig sind bzw. weil es keine Überschneidung oder nur eine minimale Erhöhung des gemeinsamen Marktanteils gibt. Die Marktuntersuchung warf in Bezug auf diese Produkte keine Wettbewerbsbedenken auf.

24 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kupferkathodenhersteller.

25 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

26 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

27 Sachen COMP/M.4505 − Freeport-McMoran Copper & Gold/Phelps Dodge Corporation, Erwägungsgründe 16 und 17, mit Verweis auf frühere Entscheidungen.

28 Sachen COMP/M.4505 − Freeport-McMoran Copper & Gold/Phelps Dodge Corporation, Erwägungsgründe 16 und 17.

29 In früheren Wettbewerbssachen definierte die Kommission für diese Edelmetalle jeweils eigene Produktmärkte. Diese Märkte wurden ausnahmslos als Weltmärkte angesehen. Vgl. Kommissionsentscheidungen in den Sachen COMP/M.4505 − Freeport/Phelps Dodge, COMP/M.2413 − BHP/Billiton und COMP/M.745 − Anglo American/Lohnro.

30 Marktuntersuchung warf in Bezug auf diese Produkte keine Wettbewerbsbedenken auf.

6.2.4 Gieflwalzdraht

Abgrenzung des Produktmarkts

37.Gieflwalzdraht ist ein dünnes, langes Kupferstück mit rundem Querschnitt. Gieflwalzdraht wird aus Kupferkathoden hergestellt und ist der Hauptausgangsstoff für die Produktion von Drähten, Kabeln und Profilen für viele verschiedene Verwendungen wie Stromkabel, Wickeldrähte, Kabel allgemein und metallische Kommunikationskabel. Nach Aussagen der Anmelderin ist Gieflwalzdraht nicht gegen andere Produkte austauschbar.

38.Gieflwalzdraht kann in zwei verschiedenen Verfahren hergestellt werden, und zwar im so genannten Southwire-Verfahren (vollkontinuierliches Stranggussverfahren mit anschließendem Walzvorgang) oder durch Direktgießen. Im EWR werden rund 98 % der gesamten Gieflwalzdrahtproduktion mit dem Southwire-Verfahren hergestellt. Dabei wird flüssiges Kupfer in ein großes Gießrad gegossen und anschließend in den Walzgerüsten auf verschiedene Durchmesser gewalzt; danach erhält der Gieflwalzdraht einen schützenden Überzug. Beim Direktgießverfahren wird durch kontinuierliches vertikales Aufwärtsgießen direkt der gewünschte Enddurchmesser erzielt; der Walzvorgang entfällt und eine Oberflächenbehandlung ist nicht erforderlich.

39.Obwohl Gieflwalzdraht in Durchmessern zwischen 8 und 25 mm hergestellt wird, macht Gieflwalzdraht mit einem Durchmesser von 8 mm in Europa als Standardprodukt 95 % der gesamten Gieflwalzdrahtproduktion aus. Ansonsten variieren die Durchmesser je nach Hersteller leicht. NA und Cumerio produzieren Gieflwalzdraht mit 8, 10, 12,5, 13, 16, 17,5, 18, 20, 23,5 und 25 mm Durchmesser.

Nach Auffassung der Anmelderin handelt es sich bei dem Markt für die Produktion und Lieferung von Gieflwalzdraht um einen einzigen relevanten Produktmarkt und eine Unterscheidung auf der Basis der beiden Produktionsverfahren oder der

Durchmesser ist nicht erforderlich. Dies entspricht den Feststellungen der Kommission in früheren Entscheidungen, denen zufolge die Produktion und der Verkauf von Gieflwalzdraht einen einzigen nicht weiter zu untergliedernden Produktmarkt darstellen.

Unterschiedliche Produktionsverfahren

41.Was die Herstellung von Gieflwalzdraht entweder im Southwire-Verfahren oder im Direktgussverfahren angeht, so vertritt die Anmelderin die Ansicht, dass die Produktion im Direktgussverfahren zwar kostenintensiver und infolgedessen teurer ist, aber nur geringfügige Qualitätsunterschiede bestehen. Während das Southwire-Verfahren besser für die Produktion großer Mengen geeignet sei, sind Hersteller wegen der in der Regel kleineren Direktgussanlagen flexibler und können auch kleinere Mengen herstellen. Der Anmelderin zufolge gibt es nur sehr wenige spezifische Verwendungen, für die die haltbarere sauerstofffreie Qualität, die nur im Direktgussverfahren hergestellt werden kann, erforderlich ist. Dies sind hochflexible Drähte und Kabel, äußerst dünne Drähte, feuerbeständige Drähte sowie ermüdungsresistente und hochbelastbare Drähte.

42.Die Marktuntersuchung zeigte, dass die nachfrageseitige Substituierbarkeit von im Southwire-Verfahren hergestelltem Gieflwalzdraht und im Direktgussverfahren hergestellten Giefldraht nur einseitig ist. Für die meisten Endverwendungen und Produktionsverfahren ist der im Southwire-Verfahren hergestellte Gieflwalzdraht geeignet. Das Southwire-Verfahren ist billiger und wegen der höheren Ziehgeschwindigkeit schneller, so dass größere Mengen hergestellt werden können. Nur wenige Kunden würden im Falle einer Preiserhöhung von 5 % bis 10 % erwägen, von dem im Southwire-Verfahren hergestellten Gieflwalzdraht auf den hochwertigeren Giefldraht umzusteigen. Für einige wenige spezifische Qualitäten vor allem mit geringerem Sauerstoffgehalt wird allerdings besonderer Giefldraht benötigt, der bei diesen Verwendungen nach Meinung der Kunden nicht vollständig durch Gieflwalzdraht substituiert werden kann.

Die Marktuntersuchung ergab, dass mehrere Hersteller beide Verfahren anwenden und dass die Direktgussanlagen in der Regel wesentlich kleiner und dadurch flexibler sind. Angesichts der sehr geringen Mengen von Giefldraht (weniger als 2 % der EWR-weiten Gieflwalzdrahtproduktion) gilt dieser Bereich als Nischensegment für ein etwas hochwertigeres Produkt, das im Allgemeinen von denselben Kunden für bestimmte Verwendungen gekauft wird. Beide Parteien erklären, es sei angebotsseitig durchaus möglich, mit begrenztem Zeitaufwand zu vertretbaren Kosten eine Giefldrahtanlage zu errichten. Die meisten Wettbewerber sind der Ansicht, dass die beiden Produkte auf demselben Markt miteinander konkurrieren, vor allem wegen ihrer ähnlichen Eigenschaften. Auf Grund dieser Erwägungen erscheint eine weitere Unterteilung des Produktmarktes auf der Basis der beiden Produktionsverfahren nicht angebracht.

36 Formblatt CO, S. 71.

37 Sachen M.1882 − Pirelli/BICC, Erwägungsgrund 13; COMP/M.4505 − Freeport-McMoran Copper & Gold/Phelps Dodge Corporation, Erwägungsgründe 21 und 22.

38 Formblatt CO, S. 78.

39 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

40 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

41 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

Unterschiedliche Durchmesser

44.In Bezug auf eine mögliche weitere Unterteilung des Marktes für Gieflwalzdraht nach den Durchmessern des Produkts (zwischen 8 und 25 mm) ergab die Marktuntersuchung, dass die verschiedenen Durchmesser für verschiedene Zwecke verwendet werden und die meisten Kunden Gieflwalzdraht mit verschiedenen Durchmessern kaufen. Was die nachfrageseitige Substituierbarkeit angeht, so sind die Kunden in der Regel nicht oder nur bis zu einem gewissen Grad in der Lage, auf andere Durchmesser umzusteigen, da ihr Produktionsprozess und ihre Maschinen nicht ohne Weiteres auf andere Größen umgestellt werden können.

45.Ungeachtet dieser begrenzten nachfrageseitigen Substituierbarkeit der einzelnen Durchmesser hält die Anmelderin eine Unterscheidung nach den verschiedenen Durchmessern angesichts der starken angebotsseitigen Substituierbarkeit nicht für notwendig. Nach Angaben der Anmelderin könnten die meisten Hersteller des 8 mm-Standardprodukts, auf das 95 % der gesamten Gieflwalzdrahtproduktion in Europa entfallen, ihre Produktion leicht auf die größeren Durchmesser umstellen. Sie könnten hierfür dieselben Maschinen (Gieflanlagen und Walzwerke/Gieflrad und Walzgerüste) verwenden und müssten diese lediglich mit anderen Walzen ausrüsten, so dass sich die Umstellungskosten auf höchstens 100 000 EUR belaufen würden. Die Produktion könnte von einem Durchmesser auf einen anderen umgestellt werden.

46 Die Marktuntersuchung bestätigte, dass fast alle Anbieter Gieflwalzdraht mit einem Durchmesser von 8 mm herstellen und dass dieser bei den meisten den Hauptteil der Produktion und bei manchen bis zu 100 % ausmacht. Diejenigen Wettbewerber, die derzeit andere Durchmesser herstellen, können in aller Regel mit geringem Kostenaufwand und sehr kurzfristig auf andere vergleichbare Durchmesser umstellen. Im Falle von Wettbewerbern, die gegenwärtig nur Gieflwalzdraht mit einem einzigen Durchmesser (insbesondere 8 mm) herstellen, hängt der Umfang der für eine Produktionsumstellung erforderlichen Investitionen davon ab, wie ihre vorhandenen Produktionsanlagen ausgerüstet sind und welche Änderungen notwendig sind. Die im Rahmen der Marktuntersuchung übermittelten Angaben zeigen, dass diese Kosten für die meisten Hersteller 100 000 EUR nicht überschreiten würden. Außerdem erklären die meisten dieser Unternehmen, dass ihrer Meinung nach die erforderlichen Änderungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen bis 12 Monaten vorgenommen werden könnten.

Abgrenzung des relevanten räumlichen Marktes

49.Im Einklang mit früheren Kommissionsentscheidungen ist die Anmelderin der Auffassung, dass sich der räumlich relevante Markt für Gieflwalzdraht mindestens über den EWR erstreckt. Sie untermauert ihre Auffassung mit der Feststellung, die Wettbewerbsbedingungen im EWR seien einheitlich genug, und die Transportkosten, die zwar je nach Beförderungsmittel und Entfernung schwanken, spielten gemessen an den Endpreisen für Kabel oder Draht nur eine untergeordnete Rolle.

Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge spielen die Transportkosten sehr wohl eine Rolle und bewirken, dass einzelne Abnehmer nur in begrenztem Maße auf andere Anbieter ausweichen könnten. Eine Entfernung von rund 1000 km wird von einigen als maximale Entfernung genannt, die Gieflwalzdraht von normaler Qualität unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen auf der Straße transportiert werden kann. Während einige Abnehmer der Ansicht sind, der relevante räumliche Markt entspreche dem EWR, meinen andere, er müsse national oder regional abgegrenzt werden. Diese unterschiedlichen Beurteilungen sind auf die jeweiligen Rahmenbedingungen der Abnehmer zurückzuführen. Fast alle Abnehmer beziehen die Ware von mehreren Anbietern, die meisten von Anbietern aus mehr als einem Mitgliedstaat. Die Lieferdaten der Parteien bestätigen, dass sie den Großteil ihrer Ware in einem Umkreis von 1 000 km liefern, aber einen kleinen Teil auch an weiter als 1 500 km entfernte Bestimmungsorte und Bestimmungsorte außerhalb des EWR. Dennoch gibt es angesichts der räumlichen Verteilung der europäischen Anbieter von Gieflwalzdraht Überschneidungen in den Gebieten um die Produktionsstätten; dies wirkt sich auf die Wettbewerbssituation aus und lässt den Schluss zu, dass der räumlich relevante Markt als EWR-weit zu definieren ist.

Schlussfolgerung

50.Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist der für die Zwecke dieses Verfahrens relevante Markt der EWR-Markt für Gieflwalzdraht.

6.2.5 Kupferformate

Abgrenzung des Produktmarkts

51.In diesem Abschnitt werden das Produktionsverfahren und die Eigenschaften von Kupferformaten allgemein beschrieben; anschließend werden die nachfrage- und die angebotsseitige Substituierbarkeit getrennt voneinander analysiert.

Produktionsverfahren und Eigenschaften

52.Kupferformate werden aus Kupferkathoden, Kupferschrott und anderen Kupferausgangsmaterialien hergestellt und in einem halb- oder vollkontinuierlichen Verfahren zu Rundbarren (runder Querschnitt) oder Walzplatten (rechteckiger Querschnitt) gegossen, die dann zu Kupferhalbzeugen weiterverarbeitet werden. Ein anderes Kupfererzeugnis auf derselben Produktionsstufe wie die Formate ist Gieflwalzdraht (siehe oben). Gieflwalzdraht und Kupferformate sind vor allem wegen ihrer Form nicht austauschbar. Gieflwalzdraht wird mit Durchmessern zwischen 8 und 25 mm und einer Länge von rund 17 820 m hergestellt, während Rundbarren aus Kupfer einen größeren Durchmesser haben (zwischen 100 und 800 mm) und nur rund 600 mm lang sind.

In einem halbkontinuierlichen vertikalen Stranggussverfahren werden Formate bestimmter Abmessungen gegossen, d. h. der Fluss des Kupfers wird unterbrochen. Walzplatten werden in der Regel vor allem wegen ihrer Länge und ihres Gewichts in halbkontinuierlichen Gieflanlagen produziert.

54.In einem kontinuierlichen vertikalen Stranggussverfahren werden von einer während des Gießprozesses mitlaufenden ("fliegenden") Säge Barren in der gewünschten Länge von dem erstarrten Kupferstrang abgetrennt. Dieses Verfahren ist stärker automatisiert und wird seltener unterbrochen als das halbkontinuierliche Verfahren und ist infolgedessen effizienter.

55.Rundbarren sind Formate mit rundem Querschnitt, die für die Herstellung von Rohren, Strom- und Sammelschienen und Profilen verwendet werden.

56.Walzplatten sind Formate mit rechteckigem Querschnitt. Sie werden in Längen bis zu 10 m produziert und wiegen bis zu 25 t pro Stück. Sie werden zu Walzerzeugnissen wie Blechen, Bändern oder Folien weiterverarbeitet.

Kupferformate können unterschiedliche Kupfergehalte und Verunreinigungen aufweisen. Der höchste Reinheitsgrad wird erzielt, wenn LME zertifizierte A-Grade-Kathoden verwendet werden.

57.Je nach Kupfergehalt und Verunreinigung unterscheidet die Anmelderin verschiedene Qualitäten wie sauerstofffreie (OF-Cu) Formate, Spezialelektrolytkupferformate (SE-Cu), Elektrolytkupferformate (E-Cu), phosphorhaltige Kupferformate (Ph-bearing Cu) und sauerstoffhaltige (O-bearing Cu) Formate.

59.Die Anmelderin machte hierzu die folgenden drei Sachäuflerungen.

60.Erstens bilden nach Aussagen der Anmelderin Formate als Zwischenerzeugnis in der Herstellung von Kupferhalbzeugen aus der Wettbewerbsperspektive keinen eigenen Produktmarkt, da die meisten Hersteller von Kupferhalbzeugen selbst entweder in ihren eigenen Produktionsanlagen oder im Rahmen von Outsourcing-Verträgen mit Dritten Kathoden herstellen und Schrott verarbeiten. Weniger als 25 % aller im EWR hergestellten Formate werden im freien Handel bezogen.

61.Zweitens argumentiert die Anmelderin in diesem Zusammenhang, dass der Formatemarkt – wenn denn von einem solchen eigenständigen Produktmarkt ausgegangen wird – nicht weiter nach der Form der Formate oder ihrer Zusammensetzung untergliedert werden sollte. Diese Auffassung begründet die Anmelderin mit dem Hinweis auf die nachfrageseitige Substituierbarkeit.

62.Sollte jedoch, so die Anmelderin in ihrer dritten Sachäuflerung, eine Unterscheidung auf der Grundlage der Kupferqualitäten vorgenommen werden, so seien die OF-Cu-Qualitäten von den anderen zu unterscheiden. OF-Cu-Kupferformate würden in speziell ausgerüsteten Produktionsanlagen hergestellt und die gesamte Produktion erfolge unter "Schutzatmosphäre", um eine Oxidierung des Kupfers zu verhindern.

63.Zu der ersten Sachäuflerung der Anmelderin ist zu sagen, dass die Tatsache, dass ein Großteil der Formateproduktion intern als Zwischenprodukt Verwendung findet, nicht automatisch bedeutet, dass es keinen separaten Produktmarkt für Kupferformate gibt.

64.Was die zweite Sachäuflerung der Anmelderin anbelangt, so hat die Kommission die möglichen weiteren Unterteilungen des Kupferformatemarkts sowohl aus der Angebots- als auch aus der Nachfrageperspektive geprüft. Dies wird in den Randnummern 67 bis 84 genauer ausgeführt.

65.In Bezug auf die dritte Sachäuflerung der Anmelderin bestätigte die Marktuntersuchung, dass OF-Cu-Formate für bestimmte Anwendungen wie Unterwasserkabel und Kabelbänder aus Kupfer nicht substituierbar sind. OF-Cu-Formate werden für Spezialanwendungen in Elektronik, Telekommunikation und Elementarteilchenphysik verwendet, die eine hohe elektrische und thermische Leitfähigkeit erfordern. Die Marktuntersuchung bestätigt, dass die OF-Cu-Qualität nur in speziell ausgerüsteten Produktionsanlagen hergestellt werden kann. Nur sehr wenige Anbieter von Kupferformaten, darunter die Anmelderin, haben in derartige Anlagen investiert, um OF-Cu-Formate unter Schutzatmosphäre produzieren zu können. Wegen der benötigten Schutzatmosphäre wäre es unwirtschaftlich, die OF-Cu-Produktionsanlagen zur Herstellung von Qualitäten mit höherem Verunreinigungsgrad zu verwenden, da diese die Anlagen kontaminieren würden. Die Investitionskosten für eine Produktionsanlage für sauerstofffreie Formate liegen zwischen 7 Mio. EUR und 15 Mio. EUR.

59 Formblatt CO, S. 85.

60 Formblatt CO, S. 84.

61 Antwort auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

62 Formblatt CO, S. 87.

63 Angesichts der Substitution von Unterwassertelekommunikationskabeln durch Glasfaserkabel dürfte die Bedeutung der OF-Cu-Formate aus Nachfragesicht begrenzt sein.

64 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 − Formatehersteller.

65 Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 − Formatehersteller.

66.Da Cumerio nicht über die für OF-Cu-Formate benötigten Anlagen verfügt, konnte keine Überschneidung im Bereich der OF-Cu-Qualitäten festgestellt werden. In der Argumentation betreffend die Marktdefinition und die Würdigung des Formatemarkts in dieser Entscheidung kann die Frage offen gelassen werden, ob ein gesonderter Produktmarkt für OF-Cu-Formate besteht, da bei keiner plausiblen Marktdefinition wettbewerbsrechtliche Probleme auftreten.

Nachfrageseitige Substituierbarkeit

Nachfrageseitige Substituierbarkeit von Rundbarren und Walzplatten

67.Zur nachfrageseitigen Substituierbarkeit von Rundbarren und Walzplatten nahm die Anmelderin nicht Stellung.

68.Die im Rahmen der Marktuntersuchung Befragten erklärten, Rundbarren und Walzplatten seien nicht austauschbar und bildeten ihrer Ansicht nach zwei verschiedene Produktmärkte. Sie begründen ihre Auffassung damit, dass für die Herstellung von Rundbarren und Walzplatten spezifische Maschinen verwendet würden, sowie mit den spezifischen Endverwendungen der produzierten Kupferhalbzeuge. Rundbarren werden zur Herstellung von Strangpresserzeugnissen wie Rohren, Stäben und Profilen verwendet, da sowohl das Strangpressverfahren als auch die Endverwendungen einen runden Querschnitt erfordern. Walzplatten werden zur Herstellung von Walzerzeugnissen wie Blechen, Bändern und Folien verwendet, wobei der Walzvorgang einen rechteckigen Querschnitt voraussetzt.

69.Sowohl Kunden als auch Hersteller erklärten, Walzplatten und Rundbarren seien wegen ihrer verschiedenen Endverwendungen ausnahmslos nicht gegeneinander austauschbar. Nicht ein Kupferformathersteller behauptete, seine Formatekunden könnten zwischen Rundbarren und Walzplatten wechseln, und dies wurde von den Kunden bestätigt.

70.Die Marktuntersuchung zeigt folglich eindeutig, dass Rundbarren und Walzplatten nachfrageseitig nicht substituierbar sind.

Nachfrageseitige Substituierbarkeit unterschiedlicher Kupferqualitäten

71.In Bezug auf die verschiedenen Kupferqualitäten bei Rundbarren und Walzplatten machte die Anmelderin geltend, die Kunden könnten für ein und dieselbe Verwendung unterschiedliche Qualitäten verwenden.

72.Die Marktuntersuchung ergab, dass die Kunden für ihre Endverwendungen die jeweils geeigneten spezifischen Qualitäten von Rundbarren und Walzplatten benötigen. Was die verschiedenen Spezifikationen angeht, so wäre es unmöglich, Kupferqualitäten mit geringerem Kupfergehalt und/oder höherer Verunreinigung (z. B. für Wasserrohre, Armaturen oder als Dachbelag) für Spezifikationen zu verwenden, die einen höheren Kupfergehalt und eine geringere Verunreinigung (Elektro- und Elektronikindustrie) erfordern. Kupferqualitäten mit hohem Kupfergehalt und geringer Verunreinigung könnten dahingegen für Spezifikationen mit geringeren Anforderungen an die Zusammensetzung des Kupfers verwendet werden – dies wäre jedoch nicht wirtschaftlich.

73.Die Formate (Rundbarren und Walzplatten) unterschiedlicher Kupferqualitäten könnten also insofern substituierbar sein, als Kupferqualitäten mit niedrigem Kupfergehalt und hoher Verunreinigung ersetzt werden können durch Qualitäten mit höherem Kupfergehalt und geringerer Verunreinigung. Umgekehrt ist dies aber nicht der Fall. Nachfrageseitig sind die verschiedenen Kupferqualitäten also nicht uneingeschränkt substituierbar.

Angebotsseitige Substituierbarkeit

74.Vorab sei darauf hingewiesen, dass nicht alle Kupferformathersteller sowohl Rundbarren als auch Walzplatten produzieren, und es stellen auch nicht alle Unternehmen sämtliche Kupferqualitäten her.

75.Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass sich die Produktionsausrüstungen der Kupferformate herstellenden Unternehmen in Typ und Aufbau voneinander unterscheiden. Die jeweiligen Merkmale der Produktionsausrüstungen geben den Ausschlag dafür, wie leicht die Umstellung von einem Format auf ein anderes und von einer Qualität auf eine andere ist.

76.Bezüglich der angebotsseitigen Substituierbarkeit hat die Anmelderin vorgebracht, dass die Hersteller von Kupferformaten die Produktion von Rundbarren auf Walzplatten und umgekehrt umstellen können. Dies wurde auch in Bezug auf die Umstellung der Produktion zwischen den verschiedenen Kupferqualitäten der Formate geltend gemacht.

Angebotsseitige Substituierbarkeit bei Rundbarren und Walzplatten

77.Rundbarren und Walzplatten unterscheiden sich insofern, als Walzplatten in der Regel in halbkontinuierlichen Gieflanlagen produziert werden, Rundbarren (und kleine Walzplatten) hingegen in kontinuierlichen Gieflanlagen. Dies liegt insbesondere an den jeweils unterschiedlichen Abmessungen und Gewichtsklassen von Walzplatten und Rundbarren. Bis zu einer bestimmten Größe und folglich auch Gewichtsklasse sind diese Unterschiede von geringer Bedeutung. Bei großen und folglich sehr schweren Walzplatten stoßen einige Hersteller u. U. jedoch an gewisse Grenzen, und zwar sowohl hinsichtlich der Größe der (kontinuierlichen) Produktionslinie als auch bezüglich der Möglichkeiten, solche Walzplatten eine (kontinuierliche)

Der Kupfergehalt und der Gehalt an bzw. die Kombination von Verunreinigungen beeinflussen sowohl die elektrische und thermische Leitfähigkeit als auch andere Eigenschaften des Kupfererzeugnisses. Vgl. auch Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kupferkathodenhersteller.

Formblatt CO, Seiten 84 und 85.

Formblatt CO, Seiten 88 und 89.

75.Produktionslinie durchlaufen zu lassen. Im Rahmen der Marktuntersuchung wurden von allen Formateherstellern Informationen über die Substituierbarkeit ihrer Produkte angefordert.

78.Sowohl Rundbarren als auch Walzplatten können in kontinuierlichen und in halbkontinuierlichen Gieflanlagen hergestellt werden, was teilweise auch geschieht. Laut Marktuntersuchung wären mehrere Befragte in der Lage, die Produktion derselben Gieflanlage ohne Weiteres und mit wenn überhaupt nur geringen zusätzlichen Kosten von Rundbarren auf Walzplatten umzustellen, indem Teile wie Formen oder Anfahrstücke ausgewechselt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einige Hersteller die Umstellungsmöglichkeiten durch Faktoren wie Gewicht und/oder Abmessungen der Formate begrenzt werden. Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge herrscht insgesamt jedoch Flexibilität.

79.Mehrere Befragte verfügen über jeweils eigens für die Herstellung von Rundbarren bzw. von Walzplatten bestimmte Produktionslinien. Ein Ergebnis der Marktuntersuchung war ferner, dass halbkontinuierliche Linien, die in erster Linie für die Walzplattenproduktion gebaut wurden, relativ häufig auf die Produktion von Rundbarren umgestellt werden. Ferner ist den Befragten zufolge die Umstellung kontinuierlicher Linien, auf denen Rundbarren hergestellt werden, auf die Produktion von Walzplatten bei entsprechender Umrüstung durchaus möglich. Wie viel Geld, Zeit und Know-how in die Umrüstung investiert werden muss, hängt laut Aussagen der Befragten ganz vom jeweiligen Aufbau der Produktionslinie ab. Bei einigen Produktionslinien, in denen Rundbarren gefertigt werden, wäre eine Umrüstung zwecks Umstellung auf Walzplatten (und zurück auf Rundbarren) unwirtschaftlich. Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge herrscht insgesamt jedoch Flexibilität.

80.Folglich ist es zwar vielleicht nicht jedem Kupferhersteller oder -verarbeiter möglich, ein und dieselbe Produktionslinie ohne weiteres von Walzplatten auf Rundbarren und umgekehrt bzw. zwischen sämtlichen Abmessungen und Gewichtsklassen umzustellen, aber die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit solcher Umstellungen ist ein allgemeines Merkmal dieses Marktes.

81.Der Marktuntersuchung zufolge sind Rundbarren und Walzplatten daher angebotsseitig tatsächlich substituierbar.

Angebotsseitige Substituierbarkeit der verschiedenen Kupferqualitäten

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Ausrüstung für die Formateherstellung + nachgelagerte Kupfererzeugnisse.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Ausrüstung für die Formateherstellung + nachgelagerte Kupfererzeugnisse.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Ausrüstung für die Formatherstellung + nachgelagerte Kupfererzeugnisse.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

82.Die verschiedenen Kupferqualitäten können im Allgemeinen in denselben Produktionslinien hergestellt werden. Je nach Bauart, Anordnung und Ausrüstung einer Produktionslinie kann die Produktion bestimmter Qualitäten mit hohem Kupfergehalt und geringer Verunreinigung gewissen Beschränkungen unterworfen sein. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass die Qualität der Ausgangsstoffe, die Ausrüstung und das Know-how des Herstellers die entscheidenden Faktoren für die Möglichkeit, Kupferformate mit hohem Kupfergehalt und geringer Verunreinigung herzustellen, sind.

83.Die meisten Befragten erläuterten, dass sie in denselben Produktionslinien ohne nennenswerte zusätzliche Kosten sowohl Formate mit hoher Verunreinigung als auch Formate mit geringer Verunreinigung, darunter auch (S)E-Cu-Qualitäten, herstellen könnten.

84.Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge gibt es keinen eigenständigen Produktmarkt für (S)E-CU-Kupferformate, vielmehr gehören diese Qualitäten zu einem allgemeinen Markt für Kupferformate. Es wurde bestätigt, dass die Formate mit verschiedenen Kupferqualitäten angebotsseitig nicht unterschiedlichen Produktmärkten zuzuordnen sind, wobei OF-Cu-Formate möglicherweise eine Ausnahme darstellen. Da Cumerio aber keine OF-Cu-Formate herstellt, wäre der etwaige Produktmarkt für OF-Cu-Formate von dem Vorhaben ohnehin nicht betroffen.

Schlussfolgerung

85.Es wird der Schluss gezogen, dass Kupferformate einen einzigen Produktmarkt bilden, und zwar sowohl Rundbarren als auch Walzplatten und sämtliche verschiedenen Kupferqualitäten, wobei OF-Cu-Formate möglicherweise eine Ausnahme darstellen.

Räumlich relevanter Markt

86.Der Anmelderin zufolge erstreckt sich der räumlich relevante Markt für Kupferformate mindestens über den gesamten EWR, weil es einen bedeutenden Handel zwischen Mitgliedstaaten gibt und Transportkosten kein Hemmnis darstellen.

87.Der Marktuntersuchung zufolge sind die Transportkosten in der Tat im Vergleich zum Wert der Kupferformate relativ gering. Selbst diejenigen Abnehmer, die geltend machen, dass die Kosten bei der Auswahl des Anbieters eine Rolle spielen, weisen als räumlichen Markt für Kupferformate ein Gebiet aus, zu dem sowohl die westeuropäischen als auch die neuen mitteleuropäischen Mitgliedstaaten gehören. Wichtiger noch ergab die Marktuntersuchung, dass die im EWR ansässigen Anbieter auf dem Handelsmarkt für Kupferformate ihre Ware im gesamten EWR und bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des EWR in Asien und Nordamerika verkaufen.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Ausrüstung für die Formatherstellung + nachgelagerte Kupfererzeugnisse.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber.

Formblatt CO, S. 89-91.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

88.Insgesamt bestätigen die Ergebnisse der Marktuntersuchung, dass der räumlich relevante Markt für Kupferformate zumindest den gesamten EWR umfasst.

Schlussfolgerung

89.Es wird der Schluss gezogen, dass der räumlich relevante Markt der EWR-weite Markt für Kupferformate ist. Ob sauerstofffreie Formate zu einem eigenen sachlich relevanten Markt gehören, kann offen gelassen werden, da dies die wettbewerbsrechtliche Würdigung des Vorhabens nicht berührt.

Nachgelagerte Märkte

90.Cumerio ist auf keinem der möglichen nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge tätig. Die Anmelderin hat daher geltend gemacht, dass die Marktdefinition offen gelassen werden kann, da sie die wettbewerbsrechtliche Würdigung des Vorhabens nicht berührt. Dennoch hat die Kommission die möglichen nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge analysiert, weil sie für die Untersuchung des vorgelagerten Handelsmarkts für Kupferformate von Bedeutung sind.

Abgrenzung des Produktmarkts

91.Kupferformate werden zu Kupferhalbzeugen weiterverarbeitet. Rundbarren werden zu Rohren, Stäben und Profilen weiterverarbeitet, während Walzplatten das Vorprodukt für Vorwalzband sind. Bei Vorwalzband handelt es sich um dünnes Kupferband, dass durch Warm- und Kaltwalzen aus Walzplatten hergestellt wird. Vorwalzband kann zu noch dünneren Walzerzeugnissen weiterverarbeitet werden wie z. B. Dachblech, Kupferband für Boiler, Wärmetauscher, Kabel und Steckverbindungen, Stanzband, Messing- und Kupferband für Industrieanwendungen, Kupferband für Beschichtungszwecke und Kupferfolien.

92.Die Anmelderin hat geltend gemacht, dass aus Sicht der nachfrageseitigen Substituierbarkeit die verschiedenen Anwendungen jedes einzelnen der vorgenannten nachgelagerten Kupfererzeugnisse für separate sachlich relevante Märkte sprechen. Der Anmelderin zufolge wirkt sich die Verwendung der nachgelagerten Kupfererzeugnisse in verschiedenen Branchen (Elektrotechnik und Elektronik, Bauwesen, Telekommunikation, Kfz-Industrie, Maschinenbau) darauf aus, wie stark der Wettbewerbsdruck alternativer Materialien auf nachgelagerte Kupfererzeugnisse ist.

93.Die Kupferhalbzeug betreffende Substituierbarkeitsanalyse der Kommission erstreckte sich sowohl auf alternative Materialien als auch auf verschiedene Branchen.

94.In Bezug auf alternative Materialien bestätigte die Marktuntersuchung, dass eine Vielzahl von Materialien an die Stelle von Kupfer treten kann. Dazu zählen

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Formatehersteller.

NA-Jahresbericht 2005/2006, S. 12.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Ausrüstung für die Formatherstellung + nachgelagerte Kupfererzeugnisse.

erstens Kunststoffe, entweder allein oder mit synthetischem Material gemischt, zweitens Aluminium, das zunehmend in der Herstellung von Rohren und anderen stranggepressten und gezogenen Erzeugnissen eingesetzt wird, und drittens, wenngleich in geringerem Maße, (Edel-)Stahl, Zink, Silber, Gold usw.

95.Die Kommission hat ferner untersucht, in welchem Maße Kupfer völlig durch andere Materialien ersetzt werden könnte. Sowohl die Anbieter als auch die Abnehmer von Kupferhalbzeugen betonten, dass Kupfer technische Eigenschaften habe, die es für eine erhebliche Zahl von Anwendungen bis zu einem gewissen Grad unerlässlich machten. Das genaue Ausmaß, in dem Kupfer durch andere Materialien ersetzt werden kann, hängt von den besonderen Eigenschaften von Kupfer ab, insbesondere von seiner elektrischen Leitfähigkeit und seinen Verarbeitungseigenschaften. Insgesamt bestätigte die Marktuntersuchung, dass ein Teil der Kupferhalbzeuge aufgrund dieser Eigenschaften von Kupfer nach dem derzeitigen Stand der Forschung unter keinen Umständen durch nicht aus Kupfer bestehende Halbzeuge ersetzt werden könnte. Daraus folgt, dass Kupfer bei bestimmten Endprodukten wie Wasserrohren oder Telekommunikationskabeln Kupfer ohne Weiteres zwar durch andere Materialien ersetzt werden kann, bei anderen Endprodukten, für die die Eigenschaften von Kupfer grundlegend sind, die Substitutionsmöglichkeiten aber weitaus geringer sind.

96.In Bezug auf die Branchen bestätigte die Marktuntersuchung, dass den Formaten nachgelagerte Kupfererzeugnisse in der Tat in verschiedenen Branchen eingesetzt werden. Zu den wichtigsten zählen die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie (Elektrogeräte, Klimaanlagen und Leiterplatten), die Bauindustrie (Installation sowie Dach und Fassade), die Telekommunikation (Kabel), die Autoindustrie (Kühler) und der Maschinenbau (Motoren).

97.Den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge ist der von alternativen Materialien wie Aluminium ausgehende Substitutionsdruck auf die in der Elektrotechnik und Elektronikindustrie verwendeten Kupfererzeugnisse wegen der elektrischen Leitfähigkeit von Kupfer geringer als bei den Kupfererzeugnissen, die in den Bereichen Installation (Kunststoff), Dach und Fassade (Zink, Kunststoff für Regenrinnen und Dachziegel) und Telekommunikation (Glasfaser) eingesetzt werden.

98.Insgesamt ergab die Marktuntersuchung also, dass Kupfererzeugnisse in Endprodukten in verschiedenen Branchen substituiert werden. Dies gilt erstens für den Automobilsektor, in dem Kupferstromschienen durch Aluminiumschienen ersetzt werden können und Kupferbänder in Kühlern zunehmend durch Aluminiumbänder ersetzt werden. Zweitens gilt dies für den Bausektor, in dem Kupfer in Dachsystemen durch verzinkten Stahl oder Zink und in Architekturanwendungen durch Aluminium ersetzt werden kann. Drittens gilt dies für den Bereich Sanitär und Installation, in dem Kunststoffrohre rund 40 % des europäischen Marktes ausmachen und zunehmend an die Stelle von Kupferrohren treten, und schließlich für den Telekommunikationssektor, in dem Kupferkabel zunehmend durch Glasfaserkabel ersetzt werden. Die einzige Branche, in der Kupferhalbzeuge verwendet werden und die Substitutionsmöglichkeiten technisch sehr begrenzt sind, ist der elektrotechnische und elektronische Sektor.

99.Angesichts der Tatsache, dass Cumerio keine nachgelagerten Kupferhalbzeuge herstellt, erübrigt sich im Rahmen der Bewertung des Zusammenschlussvorhabens eine genaue Abgrenzung der Märkte für die verschiedenen Kupferhalbzeuge.

Abgrenzung des relevanten räumlichen Marktes

100.Nach Auffassung der Anmelderin erstrecken sich sämtliche Märkte für nachgelagerte Kupferhalbzeuge, ob nun zusammengenommen oder aber je nach Anwendung einzeln betrachtet, zumindest über den gesamten EWR, sind wahrscheinlich aber noch größer.

101.Die Marktuntersuchung ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass der räumliche Markt für nachgelagerte Kupferhalbzeuge kleiner sein könnte als der EWR. Im Gegenteil hat die Marktuntersuchung gezeigt, dass die größten Abnehmer von Kupferhalbzeugen ihren Bedarf sowohl innerhalb als auch außerhalb des EWR, einschließlich Nord- und Südamerika, Asien und Afrika, decken.

102.Zurzeit werden Kupferhalbzeuge aus Ländern wie der Türkei, China, Malaysia, Mexiko, Brasilien und den Vereinigten Staaten in den EWR importiert. Derartige Handelsströme in den EWR und die Antworten im Rahmen der Marktuntersuchung lassen darauf schließen, dass nicht im EWR ansässige Anbieter in der Lage sind, den Anforderungen der Einkäufer/Kunden von Kupferhalbzeugen in Bezug auf Qualität, fristgerechte Lieferung usw. zu entsprechen. Wenngleich die Marktuntersuchung gezeigt hat, dass einige Hersteller von Kupferhalbzeugen ihre Produktion teilweise spezialisiert haben, machte sie auch deutlich, dass die Herstellung von Kupferhalbzeugen nicht durch hohe Eintrittsschranken gekennzeichnet ist, seien sie finanzieller oder technischer Art (Know-how, Zertifizierungsverfahren). Die Einfuhren von Halbzeugen in die EU unterliegen zwar einem Zoll von 4,8 %, aber den Ergebnissen der Marktuntersuchung zufolge ist dies kein Hindernis. Die Tatsache, dass der Einfuhrzoll kein nennenswertes Hemmnis darstellt, ist auf den Mehrwert von Kupferhalbzeugen zurückzuführen, der im Vergleich zum Wert des darin enthaltenen Kupfers hoch ist.

103.Was die Nachfrageseite betrifft, so decken große Abnehmer ihren Bedarf an Kupferhalbzeugen infolge vergleichsweise geringer Transportkosten und ihrer weltweiten Präsenz aus bis zu 50 verschiedenen Bezugsquellen in allen Regionen der Welt. Wenn die Preise für Kupferhalbzeuge steigen, können sie leicht zu anderen Lieferanten wechseln und die Kupferhalbzeuge bei Bedarf von einem Gebiet zum anderen befördern.

104.Angesichts der Tatsache, dass Cumerio keine nachgelagerten Kupferhalbzeuge herstellt, erübrigt sich im Rahmen der Würdigung eine genaue geografische Abgrenzung (EWR oder Weltmarkt) der Märkte für die verschiedenen Kupferhalbzeuge.

Schlussfolgerung

105.Da Cumerio keine nachgelagerten Kupferhalbzeuge herstellt, erübrigt sich eine Untersuchung, ob die nachgelagerten Kupferhalbzeuge nach ihren Verwendungszwecken zu urteilen zu einigen wenigen oder aber zu vielen verschiedenen Märkten gehören. Ebenso kann außer Acht gelassen werden, ob sich diese Produktmärkte über den EWR oder über die ganze Welt erstrecken.

VII. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIUNG

106.In den folgenden Abschnitten werden die sich aus dem Zusammenschlussvorhaben ergebenden nicht koordinierten Effekte, vertikalen Effekte und koordinierten Effekte untersucht.

7.1 Nicht koordinierte Effekte

107.Die Kommission hat geprüft, ob das Zusammenschlussvorhaben den wirksamen Wettbewerb durch nicht koordinierte Effekte auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott, dem EWR-weiten Markt für Gießwalzdraht und dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate wesentlich beeinträchtigen würde.

7.1.1 Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Kupferschrott

108.Im Rahmen der Marktuntersuchung haben einige Kunden Bedenken geäußert, dass der geplante Zusammluss zur Schaffung von Nachfragemacht führen könnte, so dass das neue Unternehmen den Umstand, dass die Zahl der Kupferschrottabnehmer geringer geworden ist, auszunutzen versuchen könnte, um den Preis für Kupferschrott zu senken.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Abnehmer von Kupfererzeugnissen.

Brook Hunt – The long term outlook for copper – Copper metal service – 3. Quartal 2007, S. 32 – Das starke Wachstum in Italien und den USA ist darauf zurückzuführen, dass Boeing in einem 'sich globalisierenden' Wirtschaftszweig den richtigen Weg einschlägt. Durch Fremdvergabe an andere Teile der Welt konnte es sich auf seine Vorteile – Design, Lieferketten-Management, Marketing und Markenpolitik konzentrieren.

109.Nach den Leitlinien der Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ("Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse") kann die Schlussfolgerung, dass der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt werden könnte, nicht allein auf der Grundlage der Feststellung einer größeren Nachfragemacht getroffen werden.

110.geringer geworden ist, auszunutzen versuchen könnte, um den Preis für Kupferschrott zu senken.

110.Es erscheint jedoch sehr unwahrscheinlich, dass durch den geplanten Zusammenschluss in erheblichem Umfang Nachfragemacht geschaffen würde. Sowohl NA als auch Cumerio treten auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott, der ein Gesamtvolumen von 2 424 000 Tonnen (2006) hat, eher als Abnehmer denn als Anbieter auf. Ihr gemeinsamer Anteil an der Nachfrage nach Kupferschrott beträgt rund [10-15]% betragen (NA rund [5-10]% und Cumerio rund [0-5]%). Es gibt viele andere Akteure auf der Nachfrageseite des weltweiten Marktes für Kupferschrott. Das neue Unternehmen wird daher dem Wettbewerbsdruck zahlreicher Konkurrenten ausgesetzt sein. Angesichts seines eigenen Marktanteils von rund [10-15%] wird das neue Unternehmen nicht in der Lage sein, sich auf diesem Markt wettbewerbswidrig zu verhalten.

111.Daraus folgt, dass die Bedenken hinsichtlich der möglichen Schaffung von Nachfragemacht auf dem Markt für Kupferschrott zurückgewiesen werden müssen.

Schlussfolgerung

112.Angesichts der Analyse in den Randnummern 108 bis 111 kann festgestellt werden, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu unilateralen Effekten führen und der wirksame Wettbewerb auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott nicht erheblich beeinträchtigt wird.

7.1.2 Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Gießwalzdraht

113.Mit dem Zusammenschluss würde das neue Unternehmen EWR-weit zum größten Anbieter von Gießwalzdraht werden. Nach Angaben der Anmelderin lag das Gesamtvolumen der Gießwalzdrahtproduktion im EWR 2006 bei [2 500 000 - 3 000 000] Tonnen. Während [2 000 000-2 500 000] Tonnen ([80-90]% ) an Dritte verkauft wurden, wurde der verbleibende Teil dieses Volumens ([500 000-1 000 000] Tonnen, d. h. [15-20]%) von Gießwalzdrahtanbietern für ihre eigene Draht-, Kabel- und Profilproduktion verwendet. Auf dem Handelsmarkt für

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden; Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber; Schreiben eines Abnehmers vom 23. August 2007.

Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. C 31 vom 5.2.2004, Randnummern 61-62).

Formblatt CO, Seiten 51 und 55.

Antwort der Anmelderin auf das Auskunftsverlangen, E-Mail vom 28. November 2007.

Vgl. auch die Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden; die Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber; das Schreiben eines Wettbewerbers vom 23. August 2007; die Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Wettbewerber.

106.Gießwalzdraht hätten die Parteien einen gemeinsamen Marktanteil von rund [30-40]% (NA [15-20]% und Cumerio [15-20]%). In Bezug auf die Gesamtproduktion an Gießwalzdraht (einschließlich der intern verwendeten Produktion) würde der gemeinsame Marktanteil der Parteien rund [20-30]% betragen (NA [10-15]% und Cumerio [10-15]%).

Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die Struktur des EWR-Marktes für Gießwalzdraht (Zahlen aus dem Jahr 2006):

106.Der Begriff Handelsmarkt bezieht sich auf die zwischen unabhängigen Unternehmen getätigten Verkäufe und Einkäufe; er umfasst also nicht die Eigenproduktion, d. h. die zur unmittelbaren Verwendung als Input in einen nachgelagerten Produktionsschritt bestimmte interne Produktion.

107.Formblatt CO, S. 126 und geänderter Anhang 7.1.2. Die Anteile von NA am Markt für Gießwalzdraht umfassen 60 % der Marktanteile der Deutsche Giessdraht, an der NA zu 60 % beteiligt ist (die verbleibenden 40 % werden von Codelco gehalten und diesem Unternehmen zugerechnet). Der Marktanteil von NA wäre um rund [2-5]% höher, wenn der Marktanteil der Deutsche Giessdraht zu 100 % einbezogen würde, da NA (zusammen mit Codelco) die gemeinsame Kontrolle über die Deutsche Giessdraht hat. Würde die Deutsche Giessdraht sowohl NA als auch Codelco voll zugerechnet, hätten ihre Konkurrenten geringfügig niedrigere Marktanteile.

Formblatt CO, S. 124 und geänderter Anhang 7.1.2.

Tabelle 2: Anteile am EWR-Markt für Gießwalzdraht (2006)

Gießwalzdraht EWR 2006 (nach Volumen)

Mit interner Verwendung

Ohne interne Verwendung

kT

%

kT

%

* [10-15]

NA (inkl. NA-DG-Anteil)

[15-20]

[10-15]

[15-20]

NA + Cumerio

[20-30]

[30-40]

Nexans (inkl. L+K Bramsche)

[15-20]

[10-15]

CCI/CCP, Italien

[10-15]

[10-15]

KGHM, Polen

[5-10]

[10-15]

CuNext, Spanien

[5-10]

[5-10]

MKM, Deutschland

[5-10]

[5-10]

Elektrokoppar, Schweden

[5-10]

[2-5]

Codelco (inkl. Codelco-DG-Anteil)

[2-5]

[5-10]

Prysmian, Vereinigtes Königreich (Ende 2006 geschlossen)

[2-5]

[2-5]

Lacambra, Spanien

[2-5]

[<2]

SIA, Spanien

[2-5]

[2-5]

Cuprom, Rumänien

[<2]

[<2]

Halcor/Fulgor, Griechenland

[2-5]

[<2]

Luvata, Finnland

[<2]

[<2]

Insgesamt

Quelle: Anmelderin, Formblatt CO, Seite 126, geänderter Anhang 7.1.2.

115.Die von einigen im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Gießwalzdrahtabnehmern angemeldeten Bedenken, dass der größere Marktanteil des aus dem Zusammenschluss hervorgegangenen Unternehmens zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen könnte, können ausgeräumt werden.

116.Erstens wird das neue Unternehmen mit einer Reihe großer Wettbewerber konfrontiert sein, die im gesamten EWR tätig sind, u. a. mit Nexans (dem weltweit größten Hersteller von Gießwalzdraht, dessen Marktanteil im EWR [10-15]% beträgt), der CCI/CCP-Gruppe ([10-15]%), KGHM ([10-15]%), CuNext ([5-10]%), MKM ([5-10%]) sowie verschiedenen anderen, wie der weiter oben abgebildeten Tabelle zu entnehmen ist. Diese Wettbewerber, von denen die meisten auf mehr als einer Ebene der Kupferwertschöpfungskette tätig sind, wären weiterhin wichtige alternative Bezugsquellen für Gießwalzdraht.

117.Zweitens hat die Marktuntersuchung bestätigt, dass die meisten Kunden Gießwalzdraht von zwei oder drei verschiedenen Anbietern beziehen und mehrere andere Anbieter als Alternative betrachten. Das bedeutet, dass die Transportkosten die meisten Gießwalzdrahtabnehmer im EWR nicht daran hindern, Gießwalzdraht aus verschiedenen Quellen zu beziehen. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass alle großen Gießwalzdrahthersteller Abnehmer in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten beliefern und dass es keinen Mitgliedstaat gibt, in dem nur die Parteien tätig sind.

118.Drittens hat die Anmelderin geltend gemacht, dass der EWR-Markt für Gießwalzdraht durch eine Überkapazität gekennzeichnet sei. Nach Angaben der Anmelderin haben die Anbieter von Gießwalzdraht die folgenden Kapazitäten (Verkauf an Dritte/interne Verwendung/freie Kapazitäten):

Abbildung 3: Gießwalzdraht – Produktion und Kapazität der einzelnen Wettbewerber (2006)

* [Ö]

119.Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass die meisten Gießwalzdrahtanbieter freie Kapazitäten haben und bei einem Anstieg des Preises für Gießwalzdraht in der Lage wären, ihren Absatz auf dem Handelsmarkt bzw. ihre Gesamtproduktion zu erhöhen. Die meisten im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Unternehmen erklärten, ihre Kapazität kurzfristig steigern zu können. Mindestens ein Kupferverarbeiter (La Farga Lacambra) hat bereits angekündigt, seine Kapazitäten ausbauen zu wollen, um im EWR in naher Zukunft Gießwalzdraht herzustellen.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

Formblatt CO, Seiten 126, 130 und 131 und geänderter Anhang 7.1.2.

Antworten auf das Auskunftsverlangen nach Artikel 11 – Kunden.

Formblatt CO, Anhang 7.1.1.

115.Gemäß der http://www.wireworld.com/wirenews/index.php?cat =Projects News vom 1. Oktober 2007 kündigte „La Farga Group“ die Einrichtung eines neuen Unternehmens an, das in einem elektrolytischen Verfahren Gießwalzdraht herstellen wird. Der neue Betrieb wird La Farga Rod heißen und soll seine Geschäftstätigkeit im nächsten Jahr aufnehmen. Für das erste Jahr ist ein Umsatz von 350 Mio. EUR (495 Mio. USD) geplant. Das Unternehmen wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres mit der elektrolytischen Produktion von Gießwalzdraht beginnen und eine installierte Kapazität von 27

120.Die Präsenz anderer starker Wettbewerber, die derzeit bei der Gießwalzdrahtproduktion im EWR vorhandene Überkapazität und die mögliche Ausweitung der derzeitigen Produktion einiger Wettbewerber werden auch weiterhin Wettbewerbsdruck ausüben und die Fähigkeit und den Anreiz des neuen Unternehmens, die Preise nach dem Zusammenschluss anzuheben, einschränken.

Schlussfolgerung

121.Aus dem Vorstehenden kann geschlossen werden, dass der Zusammenschluss nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs auf dem EWR-Markt für Gießwalzdraht führen wird.

7.1.3 Nicht koordinierte Effekte auf dem Markt für Kupferformate

122.In den Randnummern 123 bis 134 werden die Eigenschaften des Marktes für Kupferformate sowie die derzeitige Marktsituation behandelt. Ferner werden die im Rahmen der Marktuntersuchung geäußerten Bedenken, dass das neue Unternehmen auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Kupferformate eine beherrschende Stellung erlangen könnte, geprüft. Dabei hat die Kommission dem Wettbewerbsdruck Rechnung getragen, den die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge auf den Markt für Kupferformate ausüben.

7.1.3.1 Eigenschaften des Marktes für Kupferformate

123.Der Verbrauch von Kupferformaten im EWR ist vor allem durch den hohen Anteil der internen Verwendung gekennzeichnet. Die meisten Verwender von Kupferformaten stellen ihre eigenen Kupferformate her. Infolge dessen ist die interne Verwendung von Kupferformaten nahezu fünf Mal so hoch wie der Verkauf auf dem Handelsmarkt: Während der EWR-Handelsmarkt im Jahr 2006 mit 476 000 Tonnen Kupferformaten zu Buche schlug, wurden weitere 2 331 000 Tonnen intern produziert und als Input für die Produktion von Kupferhalbzeugen verwendet.

124.Die Kommission hat untersucht, in welchem Maße die Eigenproduktion Druck auf den Handelsmarkt für Kupferformate ausüben könnte.

125.Insgesamt hat die Marktuntersuchung ergeben, dass Produktion und Verwendung von Kupferformaten im EWR – sei es intern oder über den Handelsmarkt – durch dynamische Prozesse bestimmt werden, die der Kupferformateproduktion sowohl vor- als auch nachgelagert sind.

126.Erstens beeinflusst der Kupferpreis die gesamte Wertschöpfungskette der Kupferindustrie. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass der – auf einem weltweiten Markt gebildete – Kupferpreis rund 95 % des Wertes (interne Verwendung) bzw. des Kaufpreises (Einkäufe auf dem Handelsmarkt) von Kupferformaten ausmacht. Der von den Kupferformateherstellern hinzugefügte Mehrwert („Verarbeitungsgebühr“) bildet weniger als 5 % des Wertes bzw. Kaufpreises eines Kupferformats.

127.Zweitens wird die Wettbewerbsdynamik stark durch die unterschiedlich starke vertikale Integration der einzelnen Marktteilnehmer und/oder ihre Position in der Wertschöpfungskette bestimmt. Die Unternehmen, die auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die größten Abnehmer der Anmelderin sind, begrenzen ihre Abhängigkeit von der Anmelderin dadurch, dass sie gleichzeitig in erheblichem Umfang selbst intern produzieren. Andere Unternehmen, die in erheblichem Umfang intern Kupferformate produzieren, verwenden ihre gesamte Kupferformateproduktion für die Herstellung von Kupferhalbzeugen. Auf den Märkten für Kupferhalbzeuge stehen sie mit den größten Kupferformateabnehmern der Anmelderin im Wettbewerb. Da das Formatvolumen, das im EWR hergestellt und intern verwendet wird, mehr als viermal so groß ist wie der Absatz auf dem Handelsmarkt und sowohl die intern verwendeten Formate als auch die gehandelten Formate als Inputs für dieselben Kupferhalbzeuge (von denen es eine große Vielfalt gibt) verwendet werden, muss bei der Wettbewerbsanalyse für Kupferformate den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden.

128.Im Einzelnen hat die Kommission erstens die Fähigkeit und den Anreiz, die nicht integrierte Verwender von Kupferformaten zu einer vorgelagerten Integration in die Produktion von Kupferformaten haben, zweitens die Fähigkeit und den Anreiz, die integrierte Verwender von Kupferformaten haben, ihre Produktion zu steigern und in den Handelsmarkt einzutreten, drittens die möglichen Auswirkungen eines Anstiegs der Kupferformatpreise auf die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge und viertens den Wettbewerbsdruck, den Anbieter von Kupferhalbzeugen durch Anbieter von nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeugen erfahren, bewertet.

7.1.3.2 Struktur des Marktes für Kupferformate

Der Kupferformateverbrauch im EWR ist durch den Umfang des Eigenverbrauchs und durch die wesentlichen Marktanteile des neuen Unternehmens auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Kupferformate gekennzeichnet.

Handelsmarkt versus interne Verwendung

130.Wie bereits festgestellt, werden Kupferformate sowohl für den Verkauf auf dem Handelsmarkt als auch für die interne Verarbeitung zu nachgelagerten Kupferhalbzeugen hergestellt. Aus den von der Anmelderin für das Jahr 2006 übermittelten Zahlen und den im Rahmen der Marktuntersuchung eingegangenen Informationen kann geschlossen werden, dass nur rund 17 % aller im EWR produzierten Kupferformate auf dem Handelsmarkt verkauft werden.

131.Das unausgewogene Verhältnis zwischen den Verkäufen auf dem Handelsmarkt und der internen Verwendung zeigt, dass die Wertschöpfungskette in dieser Branche so beschaffen ist, dass Kupferformate weithin als reine Inputs betrachtet werden. Die Unternehmen, die intern Kupferformate herstellen, sind nicht der Auffassung, dass es wirtschaftlich wäre, die von ihnen als Input für die Herstellung von Kupfererzeugnissen benötigten Kupferformate auf dem Handelsmarkt zu beschaffen. Folglich konzentriert sich ihre Strategie auf die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge.

132.Die Kommission hat daher bewertet, inwieweit der geplante Zusammenschluss das derzeitige Gleichgewicht zwischen der internen Produktion und der internen Verwendung von Kupferformaten einerseits und der Produktion für den Kupferformate-Handelsmarkt andererseits erheblich beeinflussen würde.

133.Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, sind die Parteien auf dem EWR-Handelsmarkt die Hauptanbieter von Kupferformaten. Der gemeinsame Marktanteil der Parteien auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate beträgt rund [50-60]%. Bei den Kupferformaten ohne sauerstofffreie Kupferqualitäten beträgt der gemeinsame Marktanteil der Parteien im EWR rund [50-60] % betragen.

Tabelle 4: Übersicht über die Anteile am Handelsmarkt für Kupferformate im EWR (2006)

Jahr 2006

Formate

Formate ohne OF-

Formate

[30-40]* %

NA

[30-40]* %

[15-20]* %

[10-15]* %

[50-60]* %

NA + Cumerio

[50-60]* %

Brixlegg (Österreich, A-TEC-Konzern)

[15-20]* %

Fonderie de Cuivre du Palais (Frankreich)

[10-15]* %

[10-15]* %

Luvata (Finnland)

[5-10]* %

[5-10]* %

KGHM (Poland)

[2-5]* %

[2-5]* %

Lacambra (Spanien)

[2-5]* %

[2-5]* %

Handelsmarkt

100 %

100 %

insgesamt

Quelle: Anmelderin, Formblatt CO, Seite 165, durch die Marktuntersuchung bestätigt.

134.Aus den Marktanteilen geht hervor, dass die Montanwerke Brixlegg, die A-TEC gehören, mit einem Marktanteil von rund [20-30]% der Hauptkonkurrent der Parteien auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate ist.

7.1.3.3 Wettbewerbsdruck auf dem Markt für Kupferformate

135.In den folgenden Abschnitten wird bewertet, ob Wettbewerbsbedenken hinsichtlich des EWR-Handelsmarktes für Kupferformate bestehen. Der Schwerpunkt wird sowohl auf der verbleibenden Kapazität für die Herstellung von Kupferformaten als auch auf dem Wettbewerbsdruck liegen, der von den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge auf die Herstellung von Kupferformaten ausgeht.

136.Die Kommission hat untersucht, in wieweit ein Anstieg der Preise auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate von Dauer sein könnte. Die Marktuntersuchung hat gezeigt, dass ein derartiger Anstieg entweder durch eine Steigerung des Angebots auf dem Handelsmarkt durch Unternehmen, die intern Formate herstellen, und/oder durch die vorgelagerte Integration von Kupferformateverwendern, die dann in der Lage wären, ihre eigenen Formate herzustellen, untergraben würde.

31

7.1.3.3.1 Kapazität, Kupferformate herzustellen ñ Unternehmen, die intern Kupferformate herstellen

137.Wenngleich die Anmelderin einen Teil ihrer Kupferformateproduktion auf dem Handelsmarkt verkauft, streitet sie die Existenz eines Handelsmarktes für Kupferformate ab. Die Anmelderin argumentiert, dass der Markt für Kupferformate sowohl die Produktion für den Eigenbedarf als auch die Produktion für den freien Handel umfasse. Daher müsse die Formatproduktion für den Eigenbedarf bei der Bestimmung ihrer tatsächlichen Position auf dem Markt für Kupferformate berücksichtigt werden. Die Anmelderin betont, dass sie ihren größten Formateabnehmern, die selbst ebenfalls erhebliche Mengen an Kupferformaten für die interne Verarbeitung herstellen, ihre Dienste als Subunternehmer für Kupferformate anbietet. Wenn das neue Unternehmen auf dem Handelsmarkt weniger Kupferformate verkaufen würde, um die Preise anzuheben, so könnten diese großen integrierten Formateabnehmer ihre interne Produktion erhöhen oder auf andere Anbieter umsteigen. Nach Angaben der Anmelderin entscheiden Kupferverarbeiter kurzfristig, ob sie bessere Bedingungen erzielen, wenn sie einen Teil ihrer Kupferformateproduktion bei Dritten wie der Anmelderin extern beschaffen oder wenn sie mehr Kupferformate intern produzieren.

138.Darüber hinaus macht die Anmelderin geltend, dass das neue Unternehmen nach dem geplanten Zusammenschluss möglicherweise mit einem starken Wettbewerb durch Unternehmen, die Kupferformate intern herstellen, konfrontiert wäre. Allein die Möglichkeit, dass diese Hersteller ihre Kupferformate auf dem Handelsmarkt verkaufen könnten, würde Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben und es davon abhalten, die Preise anzuheben.

139.Die Anmelderin übermittelte für das Jahr 2006 die folgenden Daten zu den freien Kapazitäten und der Gesamtproduktion an Kupferformaten im EWR .

Abbildung 5: Produktion von Kupferformaten und entsprechende Kapazitäten

(2006)

*

[Ö]

140.Wie aus Abbildung 5 hervorgeht, teilte die Anmelderin mit, dass die freien Kapazitäten gemessen an der gesamten Kupferformate-Produktionskapazität bei NA rund [15-20]% und bei Cumerio rund [40-50]% betragen. Die Daten zeigen ferner, dass auch andere Marktteilnehmer erhebliche freie Kapazitäten haben, und zwar sowohl Marktteilnehmer, die bereits auf dem Handelsmarkt tätig sind, als auch Marktteilnehmer, die ihre Kupferformate zurzeit nicht verkaufen, sondern für ihre eigene interne Kupferhalbzeugproduktion verwenden.

141.Die Marktuntersuchung hat die von der Anmelderin gemachten Angaben hinsichtlich des Bestehens freier Kapazitäten für die Produktion von Kupferformaten bestätigt .

142.Einige Kupferverarbeiter, die auch Kupferformate für ihren Eigenbedarf herstellen, haben im Rahmen der Marktuntersuchung bestätigt, dass sie bei einem möglichen Anstieg der Preise für Kupferformate in den Handelsmarkt eintreten würden. In diesem Falle würden sie Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben. Darüber hinaus gaben sie an, dass sie bisher noch nicht von potenziellen Kupferformateabnehmern kontaktiert worden seien und sie ihre Produktionsausrüstung über das Jahr gern besser auslasten würden. Diese Kupferverarbeiter stellten im Einklang mit der Sachaufklärung der Anmelderin fest, dass im EWR bei der Produktion von Kupferformaten eine Überkapazität besteht .

143.Andere Kupferverarbeiter, die Kupferformate für ihren Eigenbedarf herstellen, teilten mit, dass sie es bei einem Anstieg des Preises für Kupferformate angesichts der höheren Rentabilität der nachgelagerten Erzeugnisse vorziehen würden, ihre eigene interne Kupferformateproduktion zu erhöhen, um mehr Kupferhalbzeuge anzubieten .

144.Nur wenige der im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Unternehmen nannten ausschließlich NA, Cumerio und Brixlegg als Kupferformatehersteller. Die meisten Befragten nannten neben NA, Cumerio und Brixlegg weitere Kupferformatehersteller wie Fonderie de Cuivre du Palais, Luvata, KGHM und Lacambra als ihre derzeitigen und/oder potenziellen Lieferanten . Es ist logisch, dass die bei der Marktuntersuchung befragten Unternehmen, die bisher keine Handelsbeziehungen mit bestimmten Kupferformateherstellern haben oder es bisher nicht für sinnvoll gehalten haben, sie als potenzielle Lieferanten zu kontaktieren, einige dieser Hersteller nicht spontan als potenzielle Lieferanten nennen. Dies erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Fähigkeit und Bereitschaft dieser Hersteller, auf Anfrage Kupferformate zu verkaufen. Auch die Tatsache, dass bestimmte Anbieter nahezu ihre gesamte Formateproduktion an einen einzigen Kunden verkaufen, erlaubt keine Rückschlüsse.

7.1.3.3.2 Kapazität für die Herstellung von Kupferformaten ñ nicht integrierte Verwender von Kupferformaten

145.Die Kommission hat auch den Wettbewerbsdruck untersucht, den die nicht integrierten Verwender von Kupferformaten, d. h. die Abnehmer von Kupferformaten, die über keine eigenen Produktionsanlagen für Formate verfügen, auf den Handelsmarkt für Kupferformate ausüben. Durch vorgelagerte Integration könnten diese nicht integrierten Verwender von Kupferformaten selbst in die Herstellung von Kupferformaten einsteigen. Diese nicht integrierten Verwender von Kupferformaten üben Wettbewerbsdruck auf den Handelsmarkt aus, da sie Kupferformate nur für ihren Eigenbedarf oder aber für den Verkauf auf dem Handelsmarkt produzieren können. Infolge dieser vorgelagerten Integration würde ihre jetzige Nachfrage nach Kupferformaten auf dem Handelsmarkt zurückgehen, was einen Abwärtsdruck auf den Preis für Kupferformate zur Folge hätte.

146.Um die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Szenarios zu ermitteln, hat die Kommission untersucht, ob die für die nicht integrierten Verwender von Formaten bestehende Möglichkeit einer vorgelagerten Integration einen etwaigen Anstieg der Preise auf dem Handelsmarkt verhindern würde. Darüber hinaus wurden die damit verbundenen Investitionskosten und der entsprechende Zeitrahmen untersucht.

147.Die Marktuntersuchung zeigte im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit einer derartigen vorgelagerten Integration kein eindeutiges Ergebnis.

148.Die nicht integrierten Verwender von Kupferformaten gaben an, dass die Investitionskosten für Einrichtung und Inbetriebnahme einer Gießanlage für Kupferformate, unter anderem in Abhängigkeit von den jetzigen Produktions- und Standorteinrichtungen, zwischen 1 Mio. und 25 Mio. EUR betragen würden (durchschnittlich rund 5 Mio. EUR). Es würde 1,5 bis 3 Jahre dauern, bis die Herstellung von Kupferformaten voll angelaufen sei . Die integrierten Formateverwender und -hersteller gaben ebenfalls an, dass die Investitionskosten für Einrichtung und Inbetriebnahme einer neuen Gießanlage für Kupferformate (ohne sauerstofffreie Kupferformate) im Durchschnitt auch rund 5 Mio. EUR betragen würden mit Kosten von 0,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR. Der Vorgang würde zwischen wenigen Monaten und fünf Jahren dauern . Die Formateverarbeiter vertreten die Auffassung, dass die derzeitige Rentabilität von Kupferformaten auf dem Handelsmarkt möglicherweise nicht ausreicht, um einen Anreiz für derartige ñ als umfangreich betrachtete ñ Investitionen zu bieten, so dass es nicht wahrscheinlich ist, dass sie getätigt werden .

149.Eine Gießanlage für Kupferformate ist im Allgemeinen keine hochtechnologische Produktionsanlage und kann lange Zeit ohne größere Investitionen betrieben werden. Sollten die Preise für Kupferformate nach dem geplanten Zusammenschluss in dem Maße steigen, dass die nicht integrierten Kupferformateverarbeiter Schwierigkeiten haben, mit den integrierten Herstellern von Kupferhalbzeugen zu konkurrieren, wäre es ihnen praktisch und wirtschaftlich möglich, sich vorgelagert zu integrieren und den von ihnen benötigten Input, d. h. Kupferformate, selbst herzustellen, um ihr Kerngeschäft zu schützen .

7.1.3.3.3 Schlussfolgerung zur Kapazität für die Herstellung von Kupferformaten

150.Aus der Analyse in den Randnummern 137 bis 149 geht hervor, dass das Vorhandensein erheblicher freier Kapazitäten für die Herstellung von Formaten auch weiterhin Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben wird und es davon abhalten wird, die Preise für Kupferformate anzuheben.

151.Darüber hinaus besteht im Falle eines Preisanstiegs auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die Möglichkeit, dass nicht integrierte Verwender von Kupferformaten sich vorgelagert integrieren und selbst Kupferformate herstellen.

152.Unabhängig davon, ob sie diese Kupferformate nur intern für die Produktion nachgelagerter Kupferhalbzeuge verwenden oder auch auf dem Handelsmarkt verkaufen würden, würde dies in beiden Fällen einen wettbewerblichen Druck auf das neue Unternehmen ausüben, die Preise für auf dem Handelsmarkt verkaufte Kupferformate nach dem Zusammenschluss nicht anzuheben.

Wettbewerbsdruck von den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge

153.Die Marktuntersuchung zeigt, dass die häufigste Strategie der Lieferanten von Kupferhalbzeugen in einer vertikalen Integration, das heißt in der Herstellung eigener Formate besteht. Diese Strategie könnte ein Grund dafür sein, dass auf den Handelsmarkt für Kupferformate weniger als 20 % der gesamten Kupferformateproduktion im EWR entfallen. Das Ausmaß dieser vertikalen Integration verstärkt den Wettbewerbsdruck, den die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge auf den vorgelagerten Markt für Kupferformate ausüben.

154.Der vom Markt für Kupferhalbzeuge ausgehende Wettbewerbsdruck wird in den Randnummern 155 bis 170 in drei Schritten analysiert: erstens der Wettbewerb zwischen nicht integrierten und integrierten Herstellern von Kupferhalbzeugen, zweitens der Wettbewerbsdruck, den Nichtkupfermaterialien bei allen Anwendungen mit Ausnahme derjenigen der Elektro- und Elektronikindustrie auf Kupferhalbzeuge ausüben und drittens der weltweite Wettbewerb beim Angebot von Kupferhalbzeugen, insbesondere in der Elektro- und Elektronikindustrie.

Wettbewerb zwischen integrierten und nicht integrierten Herstellern von Kupferhalbzeugen

155.Einige im Rahmen der Marktuntersuchung befragte Unternehmen stellten fest, dass sie sich im Falle eines Anstiegs des Preises für Kupferformate dennoch eher auf die nachgelagerten Märkte mit höherer Wertschöpfung konzentrieren würden, als dass sie beginnen würden, auf dem Handelsmarkt zu verkaufen. Diese Unternehmen gaben an, dass der größte Teil des Mehrwertes nachgelagert bei der Verarbeitung von Kupferformaten zu auf dem Markt verkauften Kupferhalbzeugen geschaffen werde.

156.Die meisten – integrierten wie nicht integrierten – Formatehersteller bestätigten, dass auf den nachgelagerten Märkten ein starker Wettbewerb herrscht. Dies entspricht auch den Ergebnissen der Kommission, denen zufolge die Bruttomargen bei der Herstellung von auf Formaten basierenden Kupfererzeugnissen im Allgemeinen recht niedrig zu sein scheinen.

157.Die Marktuntersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Hersteller von Kupferhalbzeugen, die Formate von dem neuen Unternehmen beziehen würden, auf den nachgelagerten Märkten nicht nur zu dem neuen Unternehmen (einschließlich den nachgelagerten NA-Töchtern Prymetall und Schwermetall), sondern auch zu Konkurrenten mit eigener interner Formateproduktion wie Luvata, Halcor und Silmet in direktem Wettbewerb stehen würden.

158.Die Kommission befragte auch die Kunden der Kupferhalbzeughersteller, die beim neuen Unternehmen Formate beziehen. Die Mehrzahl der Befragten hatte keine Bedenken hinsichtlich des geplanten Zusammenschlusses und bestätigte, dass es neben dem neuen Unternehmen und seinen Handelsmarktabnehmern noch andere alternative Anbieter gibt.

159.Wenngleich die Produktmärkte für Kupferhalbzeuge nach Anwendungssektor fragmentiert zu sein scheinen, gibt es auf der Nachfrageseite dieser Produktmärkte wichtige Marktteilnehmer wie etwa die größten internationalen Maschinenbaukonzerne. Es bestehen Anzeichen dafür, dass diese Gruppen gegenüber ihren Lieferanten über ein gewisses Maß an Nachfragemacht verfügen. Diese Marktteilnehmer äußerten angesichts der Zahl ihrer tatsächlichen Lieferanten und der Zahl der alternativen Anbieter keine Bedenken hinsichtlich des geplanten Zusammenschlusses.

160.Aus den Ergebnissen der Marktuntersuchung ist der Schluss zu ziehen, dass das neue Unternehmen auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge unter Wettbewerbsdruck steht. Dessen Ausmaß lässt sich am besten anhand seines Anteils an der gesamten Kupferformateproduktion oder seines Anteils an der gesamten Kupferformatekapazität im EWR ermitteln lässt, d. h. unter voller Berücksichtigung der internen Kupferformateproduktion und Produktionskapazität bei der Wettbewerbsanalyse.

Wettbewerb durch nicht aus Kupfer bestehende Halbzeuge

161.Die Schlussfolgerung in Randnummer 160 wird ferner durch den Substitutionsdruck gestützt, dem Kupfer aufgrund des hohen Kupferpreises unterliegt, der wiederum aus dem starken Weltwirtschaftswachstum und dem sehr starken industriellen Wachstum in Ländern wie China resultiert.

162.Sollten – integrierte bzw. nicht integrierte – Verwender von Kupferformaten die Preise für Kupferhalbzeuge anheben, so wären sie nach Angaben der Anmelderin einem erheblichen Wettbewerbsdruck seitens der Anbieter von nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeugen ausgesetzt.

163.Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass die Hersteller von Kupferhalbzeugen zunehmend mit den Herstellern von nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeugen konkurrieren. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass die Hersteller von Kupferhalbzeugen die Hersteller von nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeugen als direkte Wettbewerber betrachten. Dies variiert je nach den besonderen Eigenschaften der jeweiligen Erzeugnisse.

164.Nachdem die Kommission zu dem Schluss gekommen war, dass nur ein Teil der Kupferhalbzeuge sich durch nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeuge ersetzen lässt, hat sie versucht zu bestimmen, wie groß dieser Teil ist. Da sich die Nachfrage nach Kupferhalbzeugen auf Anwendungen in verschiedenen Sektoren verteilt, steht keine offizielle Gesamtstatistik zur Verfügung. Die Anmelderin führte aus, dass „bisher bereits 30 % der verkauften Kupferhalbzeuge durch nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeuge ersetzt worden sind“. Die Marktuntersuchung zeigt, dass dieser Anteil von einem Unternehmen zum anderen variiert. Während einer der Befragten angab, dass 70 % seiner Kupferhalbzeuge als Input mit nicht aus Kupfer bestehendem Input im Wettbewerb stünden, antwortete ein anderer Befragter, dass ein deutlicher Unterschied bestehe zwischen Installationshalbzeugen (bei denen die Substitution 100 % erreichen kann) und industriellen Anwendungen (bei denen der Wettbewerbsdruck durch nicht aus Kupfer bestehenden Input auf möglicherweise rund 30 % der Erzeugnisse ausgeübt werde). Ein anderer Befragter legte dar, dass 20 % seiner Walzerzeugnisse im Wettbewerb zu nicht aus Kupfer bestehenden Halbzeugen stünden, während dieser Anteil bei Rohren bis zu 60-70 % betrage.

165.Die im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Unternehmen rechnen mit einer weiteren Zunahme des Substitutionsdrucks. Eine derartige Entwicklung wird durch wirtschaftliche Faktoren, d. h. den hohen Kupferpreis und, in geringerem Maße, durch technische Faktoren hervorgerufen. Ein Beispiel hierfür ist, dass im Telekommunikationssektor Glasfasern inzwischen eine Alternative zu Kupferhalbzeugen sind.

166.Der Substitutionsdruck, der auf den Märkten für Kupferhalbzeuge (mit Ausnahme der Anwendungen für den Elektro- und Elektroniksektor – siehe weiter unten) besteht, würde einen etwaigen Versuch der Parteien, gegenüber ihren Kunden eine dauerhafte Preiserhöhung durchzusetzen, erschweren. Die Anwendungen für den Elektro- und Elektroniksektor bilden allerdings eine Ausnahme. Es gibt nicht nur zahlreiche Konkurrenten mit großen Kapazitäten, sondern es wird auch Druck von der Nachfrageseite ausgeübt, damit Kupfer nicht durch eine zu hohe Verarbeitungsgebühr vom Markt verdrängt wird.

167.Es wird der Schluss gezogen, dass der starke Substitutionsdruck, dem die meisten Kupferhalbzeuge unterliegen, die in Randnummer 160 getroffene Feststellung bestätigt, dass das neue Unternehmen auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge unter Wettbewerbsdruck steht.

Weltweiter Wettbewerb beim Angebot von Kupferhalbzeugen für die Elektro- und Elektronikindustrie

168.Die Schlussfolgerung, dass der Wettbewerbsdruck auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge das neue Unternehmen auch auf dem vorgelagerten Kupferformatemarkt belastet, wird des Weiteren durch die weltweite Beschaffungspraxis der Hersteller von Elektro- und Elektronikanwendungen und ihrer Lieferanten gestützt.

169.In den Randnummern 161 bis 167 wurde festgestellt, dass Kupferhalbzeuganwendungen dem Substitutionsdruck durch andere Materialien entweder in geringerem Maße oder überhaupt nicht unterliegen. Die Elektro- und die Elektronikindustrie decken ihren Bedarf weltweit. Im Rahmen der Marktuntersuchung erklärten die größten Maschinenbaukonzerne, dass sie ihre Kupfererzeugnisse weltweit einkaufen; das bedeutet, dass sie sich an alle Anbieter sowohl innerhalb als auch außerhalb des EWR wenden.

170.Aus der Marktuntersuchung geht ferner hervor, dass die Transportkosten auf nur rund 1 % der Gesamtkosten dieser Erzeugnisse geschätzt werden.

Zu einem der Kupferhalbzeuge, die als Input für die Elektronikindustrie dienen, wurde Folgendes festgestellt: „Im Jahr 2006 waren die weltweit größten Märkte für galvanisch abgeschiedene Kupferfolie China (128 Kt), Südkorea (48 Kt), Taiwan (37 Kt) und Japan (36 Kt). Die Nachfrage steigt in Asien weiterhin, so dass die Region jetzt mit 87 % der weltweiten Nachfrage zu Buche schlägt (im Jahr 2000 waren es 70 %). Derzeit ist kein Faktor zu beobachten, der dem entgegenwirken könnte, so dass wir davon ausgehen, dass dieser Trend sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen wird.“ Asien verfügt bereits über große Kapazitäten für die Herstellung von Kupferformaten und Kupferhalbzeugen und baut zurzeit weitere Kapazitäten auf, so dass eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch den geplanten Zusammenschluss unwahrscheinlich ist.

Schlussfolgerung zu dem durch die nachgelagerten Märkte ausgeübten Wettbewerbsdruck

171.Folglich geht von den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge Wettbewerbsdruck auf den vorgelagerten Markt für Kupferformate aus. Dies ist erstens der Fall, weil es auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge mehr Verkäufer (Akteure auf dem Handelsmarkt) gibt als auf dem vorgelagerten Markt für Formate, zweitens, weil die integrierten Verkäufer ebenso wie das neue Unternehmen überschüssige Kapazitäten haben, drittens, weil die Verkäufer auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge mit dem Wettbewerb durch Nichtkupfererzeugnisse konfrontiert sind und viertens, weil sie im Bereich der Kupferhalbzeuge, die für Elektro- und Elektronikanwendungen eingesetzt werden, einem starken Wettbewerb durch Konkurrenten außerhalb Europas ausgesetzt sind.

Allgemeine Schlussfolgerung zu den nicht koordinierten Effekten auf dem Markt für Kupferformate

172.Angesichts der Eigenschaften des Marktes für Kupferformate, seiner Struktur, des durch die Überkapazität ausgeübten Drucks und des durch die nachgelagerten Märkte für Kupferhalbzeuge ausgeübten Wettbewerbsdrucks wird der Schluss gezogen, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf dem Markt für Kupferformate im EWR nicht wesentlich beeinträchtigen wird.

Vertikale Effekte

173.Die Kommission hat geprüft, ob das neue Unternehmen die Fähigkeit und einen Anreiz hat, erstens den Herstellern von Kupferformaten und Gießwalzdraht den Zugang zum Input Kupferkathoden und zweitens den Herstellern von Kupferhalbzeugen den Zugang zum Input Kupferformate zu verwehren.

Zugang zu Kupferkathoden für die Hersteller von Formaten und Draht

174.Einige im Rahmen der Marktuntersuchung befragte Unternehmen machten geltend, dass der Zugang zu Kupferkathoden für die Hersteller von Gießwalzdraht und Kupferformaten im EWR nach dem Zusammenschluss schwieriger werden könnte.

175.Die Marktuntersuchung hat jedoch bestätigt, dass das neue Unternehmen nicht in der Lage sein wird, die Hersteller von Gießwalzdraht und Kupferformaten vom Input Kupferkathoden abzuschotten. Der gemeinsame Marktanteil des neuen Unternehmens auf dem weltweiten Markt für Kupferkathoden wäre zu gering (rund [5-10]% bis [5-10]% sowohl bei A-Grade-Kupferkathoden als auch bei Kupferkathoden minderer Güte), als dass ihm eine Abschottung möglich wäre. Angesichts dieses geringen Marktanteils hätte das neue Unternehmen nicht die Möglichkeit, gegenüber den nachgelagerten Märkten, die Kupferkathoden als Input verwenden, eine Abschottungsstrategie anzuwenden.

176.Daraus folgt, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb auf den Kupferkathodenmärkten nachgelagerten Märkten nicht wesentlich beeinträchtigen wird.

Zugang zu Kupferformaten für die Hersteller von Kupferhalbzeugen

177.Im Zuge der Marktuntersuchung wurde [von einigen Kunden] gegenüber der Kommission geltend gemacht, dass das neue Unternehmen angesichts seiner Position auf dem Handelsmarkt für Kupferformate die Möglichkeit und einen Anreiz hätte, gegenüber den Märkten für Kupferhalbzeuge eine Abschottungsstrategie zu verfolgen. Einige Kunden äußerten Bedenken hinsichtlich der Marktanteile des neuen Unternehmens auf dem Handelsmarkt für Kupferformate im EWR. Sie bezogen sich auf eine mögliche Bevorzugung der Töchter des neuen Unternehmens (Schwermetall und Prymetall), die auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge tätig sind.

178.Wie in den Leitlinien zur Bewertung nichthorizontaler Zusammenschlüsse festgelegt, bedrohen nichthorizontale Zusammenschlüsse „einen wirksamen Wettbewerb nur, wenn die neue Einheit über erhebliche Marktmacht (die nicht unbedingt gleichbedeutend mit Beherrschung sein muss) in wenigstens einem der betroffenen Märkte verfügt“. Folglich ist die Möglichkeit, dass der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch vertikale Effekte führt, stark von der Möglichkeit abhängig, dass das neue Unternehmen ein erhebliches Maß an Marktmacht auf die Gesamtproduktion an Kupferformaten in Europa ausübt. Bei der Prüfung der Auswirkung der horizontalen Überschneidung zwischen der Formateproduktion des neuen Unternehmens wurde diese Möglichkeit bereits ausgeschlossen.

179.Aus der Bewertung des Marktes für Kupferformate ergibt sich, dass das neue Unternehmen nicht in der Lage wäre, auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge eine Strategie der Abschottung bei den Vorstoffen zu verfolgen. Sollte eine derartige Strategie dennoch umgesetzt werden, würde sie sich nicht nachteilig auf die Endverbraucher auswirken.

180.Wie bereits aufgezeigt, wird das neue Unternehmen auf dem EWR-Handelsmarkt für Kupferformate auch weiterhin dem Wettbewerbsdruck durch Unternehmen, die intern Kupferformate herstellen, sowie dem Wettbewerbsdruck durch die Abnehmer von Kupferformaten, die sich möglicherweise im vorgelagerten Bereich integrieren, ausgesetzt sein. Daher wird das neue Unternehmen nicht die Möglichkeit haben, auf den nachgelagerten Märkten für Kupferhalbzeuge eine erfolgreiche Strategie der Abschottung bei den Vorstoffen durchzuführen.

181.Selbst wenn das neue Unternehmen beschließen sollte, eine derartige Strategie umzusetzen und einige Abnehmer von Kupferformaten infolge dessen vorübergehend Schwierigkeiten hätten, die von ihnen als Input benötigten Kupferformate zu beschaffen, sind die Märkte für Kupferhalbzeuge, wie oben dargestellt, wettbewerbsfähig und erstrecken sich mindestens über den EWR. Infolgedessen können Bedenken hinsichtlich einer möglichen nachteiligen Auswirkung auf die Verbraucher ausgeräumt werden.

182.Folglich wird der wirksame Wettbewerb auf den Märkten für Kupferhalbzeuge durch den Zusammenschluss nicht erheblich beeinträchtigt.

Koordinierte Effekte

183.Des Weiteren hat die Kommission untersucht, ob die Tatsache, dass A-TEC, der Hauptkonkurrent der Parteien auf dem EWR-Markt für Kupferformate, auch ein wichtiger Minderheitsaktionär von NA und Cumerio ist, zu koordinierten Effekten auf diesem Markt führen könnte. Wie in Randnummer 6 festgestellt, hatte A-TEC zunächst einen Anteil von 15,13 % an NA und einen Anteil von 25,22 % an Cumerio erworben, aber infolge einer Erhöhung des Aktienkapitals von NA am 9. November 2007 ist der Aktienbesitz von A-TEC an diesem Unternehmen auf 13,75 % zurückgegangen. Die Kommission hat untersucht, ob die Minderheitsbeteiligung von A-TEC an Cumerio den Anreiz für die beiden Unternehmen vergrößern könnte, ihre Geschäftsstrategien auf dem Markt für Kupferformate zu koordinieren.

184.Wie Tabelle 4 zu entnehmen ist, hätten das neue Unternehmen und die A-TEC-Tochter Brixlegg – bei Zugrundelegung der von der Anmelderin übermittelten Zahlen – auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Kupferformate einen gemeinsamen Marktanteil von rund [70-80]%. Bei Nichtberücksichtigung der sauerstofffreien Kupferformate hätten das neue Unternehmen und Brixlegg zusammen einen Marktanteil von rund [70-80]%. Die übrigen Anbieter auf dem EWR-weiten Handelsmarkt für Kupferformate haben Marktanteile zwischen [2-5]% und [10-15]% ([2-5]% und [10-15]% auf dem Markt für nicht sauerstofffreie Kupferformate).

185.Die Kommission hat derzeit keine Hinweise darauf, dass A-TEC und das neue Unternehmen die Absicht haben, nach dem Zusammenschluss zusammenzuarbeiten, und auch nicht darauf, dass sie ihr Marktverhalten auf dem Markt für Kupferformate abstimmen würden. Die Minderheitsbeteiligung von A-TEC könnte jedoch den wirtschaftlichen Anreiz zur Koordinierung der Geschäftsstrategien auf dem Markt für Kupferformate leicht erhöhen. Das Vorhandensein der Minderheitsbeteiligung würde auch eine gewisse Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten des neuen Unternehmens an A-TEC umfassen, was die Vereinbarung der Koordinierungsmodalitäten erleichtern könnte.

Für eine nachhaltige Koordinierung müssten drei Bedingungen erfüllt sein, die im Airtours-Urteil dargelegt sind und in die Leitlinien der Kommission zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse aufgenommen wurden.

186.Erstens müssen die koordinierenden Unternehmen in ausreichendem Maße überwachen können, ob die Koordinierungsmodalitäten befolgt werden. Zweitens erfordert die Koordinierungsdisziplin, dass glaubhafte Abschreckungsmechanismen greifen, wenn eine Abweichung zutage tritt. Drittens dürfen die Reaktionen Außenstehender wie z. B. derzeitigen und zukünftigen Wettbewerbern, die an der Abstimmung nicht teilnehmen, sowie der Kunden die von der Koordinierung erwarteten Ergebnisse nicht gefährden.

Überwachung von Abweichungen

187.Erstens hindert nur die glaubwürdige Androhung sofortiger und wirksamer Vergeltungsmaßnahmen Unternehmen daran, von den Koordinierungsmodalitäten abzuweichen. Dies setzt im Allgemeinen voraus, dass die Märkte hinreichend transparent sind, damit die koordinierenden Unternehmen wirksam überwachen können, ob andere Unternehmen von den Modalitäten abweichen. Das Ergebnis der Marktuntersuchung ist in Bezug auf die Transparenz der Preisbedingungen auf diesem Markt nicht eindeutig: Die Hälfte der befragten Unternehmen hielt die Preisbedingungen für transparent und betonte die Bedeutung des LME-Preises für den Gesamtpreis; die andere Hälfte der befragten Unternehmen betrachtete die Preisbedingungen als nicht transparent, da die Verarbeitungsgebühr zwischen Kunden und Lieferanten individuell ausgehandelt wird.

188.Hinsichtlich des Umfangs der Produktionskapazitäten für Kupferformate hat die Marktuntersuchung ergeben, dass die Wettbewerber die verfügbaren Produktionskapazitäten aus öffentlicher Quelle kennen, aber keine zuverlässigen Informationen über das auf dem Handelsmarkt für Kupferformate verfügbare Volumen hätten. Während es für das neue Unternehmen daher nicht leicht ist, mögliche Abweichungen durch A-TEC festzustellen, könnte A-TEC hingegen zur Feststellung von Abweichungen in der Lage sein. Wenngleich sich die formalen Aktionärsrechte von A-TEC als Minderheitsaktionär nicht auf die kommerziellen Bedingungen der einzelnen Kunden erstrecken, haben mehrere der im Rahmen der Marktuntersuchung befragten Unternehmen Bedenken geäußert, dass A-TEC durch seine Beteiligung Zugang zu Informationen über die Geschäftsstrategie von NA erhalten könnte. Sollten das neue Unternehmen und A-TEC versuchen, ihr Wettbewerbsverhalten zu koordinieren, kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass A-TEC aufgrund seiner Position als Minderheitsaktionär Zugang zu Informationen über NA erhält, die es nicht erhalten würde, wenn es keine derartige Beteiligung gäbe. Daher kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass A-TEC in der Lage wäre, Abweichungen des neuen Unternehmens von einer möglichen Vereinbarung zu überwachen.

Abschreckungsmechanismen

189.Zweitens ist die Koordinierung auf Dauer nur dann wirksam, wenn bei abweichendem Verhalten ernsthafte Konsequenzen drohen, die ausreichen, um die koordinierenden Unternehmen davon zu überzeugen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, die Koordinierungsmodalitäten zu befolgen. Bei Feststellung von Abweichungen von einer möglichen Koordinierung seitens des neuen Unternehmens oder A-TECs erscheinen ihre Abschreckungsfähigkeit und -mittel angesichts ihrer unterschiedlichen Kapazitäten und Marktposition recht unterschiedlich. Die Tatsache, dass das neue Unternehmen über mehr freie Kapazitäten verfügt und einen Marktanteil hat, der fast dreimal so hoch ist wie der von A-TEC, wird wahrscheinlich dazu führen, dass das neue Unternehmen über eine größere Fähigkeit zur Vergeltung verfügen wird als A-TEC. Gleichzeitig könnte die Minderheitsbeteiligung A-TEC in die Lage versetzen, seine Beteiligung für eine Vergeltung auszunutzen, indem es entweder Informationen, die es als einfacher Wettbewerber nicht hätte, verwendet oder indem es sich der Geschäftspolitik des neuen Unternehmens als wichtiger Aktionär widersetzt. Angesichts des Vorstehenden kann nicht ausgeschlossen werden, dass A-TEC und das neue Unternehmen davon ausgehen, dass der jeweils andere in der Lage ist, auf Abweichungen von einer möglichen Absprache zu reagieren.

Reaktionen Außenstehender

190.Drittens kann eine Koordinierung nur dann erfolgreich sein, wenn das von der Abstimmung erwartete Ergebnis durch das Vorgehen nicht koordinierender Unternehmen, von potenziellen Wettbewerbern oder von Kunden nicht gefährdet wird. Wenn die Koordinierung auf den Abbau der Gesamtkapazitäten für Kupferformate auf dem Markt abzielt, würde dies die Verbraucher nur dann schädigen, wenn die nicht koordinierenden Unternehmen nicht in der Lage wären oder keinen Anreiz hätten, im Gegenzug ihre eigenen Kapazitäten so zu erweitern, dass ein Nettokapazitätsabbau vermieden oder dass zumindest der koordinierte Kapazitätsabbau unwirtschaftlich gemacht wird.

191.Wie die Bewertung der unilateralen Effekte auf dem Markt für Kupferformate ergeben hat, wird das neue Unternehmen angesichts der Eigenschaften des Marktes für Kupferformate und des durch die Kunden auf die nachgelagerten Märkte für Kupfererzeugnisse ausgeübten Wettbewerbsdrucks nicht in der Lage sein, die Preise nach dem Zusammenschluss anzuheben. Dies würde sich auch bei Koordinierungsversuchen durch das neue Unternehmen und A-TEC nicht wesentlich ändern.

192.Wenn das neue Unternehmen und A-TEC versuchen, die Kapazität für Kupferformate zu verringern, wären die anderen Marktteilnehmer ohne Weiteres in der Lage, durch eine Steigerung der Produktion oder durch Verlagerung der Kapazität auf den Handelsmarkt zu reagieren. Da der Handelsmarkt für Kupferformate, auf dem eine mögliche Koordinierung stattfinden würde, weniger als ein Fünftel der gesamten Kupferformateproduktion ausmacht, wäre der Wettbewerbsdruck durch die vorhandenen Kapazitäten, die zurzeit intern verwendet werden, erheblich. Versuche des neuen Unternehmens und A-TECs, die Preise anzuheben, könnten von den Wettbewerbern erfolgreich untergraben werden. Darüber hinaus würde eine Verringerung der Kapazitäten oder ein Anstieg der Preise den Anreiz für Verwender von Kupferformaten erhöhen, in die Kupferformateproduktion einzusteigen. Wie bereits erörtert, würden Hersteller von Kupferformaten, die noch nicht auf dem Handelsmarkt tätig sind, sowie Kunden, die durch vorgelagerte Integration in die Herstellung von Kupferformaten einsteigen könnten, zusätzlichen Wettbewerbsdruck ausüben. Die Fähigkeit der derzeitigen und potenziellen Wettbewerber, auf jeden Versuch einer Koordinierung zwischen dem neuen Unternehmen und A-TEC sofort zu reagieren, verringert die Fähigkeit und den Anreiz dieser Unternehmen, einen derartigen Versuch zu unternehmen. Selbst wenn es dem neuen Unternehmen zusammen mit A-TEC gelingen würde, eine Koordinierungsstrategie durchzuführen, die nicht in vollem Umfang durch die Wettbewerber untergraben würde, würden die Wettbewerbsbedingungen auf den nachgelagerten Märkten für Kupfererzeugnisse schließlich verhindern, dass sich diese Versuche wettbewerbswidrig auswirken, indem sie für die Verbraucher zu einer Steigerung der Preise für Kupfererzeugnisse führen.

Schlussfolgerung zu den koordinierten Effekten

193.Daher kann der Schluss gezogen werden, dass der geplante Zusammenschluss nicht zu koordinierten Effekten führen und der wirksame Wettbewerb auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der angemeldete Zusammenschluss, durch den die Norddeutsche Affinerie AG im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Cumerio S.A. erwirbt, wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 der EG-Fusionskontrollverordnung für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt.

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1Der angemeldete Zusammenschluss, durch den die Norddeutsche Affinerie AG im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Cumerio S.A. erwirbt, wird für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt.

Diese Entscheidung ist gerichtet an:

Norddeutsche Affinerie AG ÑNAì Hovestrafle 50 20539 Hamburg Deutschland

Brüssel, den 23.1.2008

Für die Kommission (Unterschrift) Neelie KROES Mitglied der Kommission

EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Wettbewerb

Politik und strategische Unterstützung Antitrust ñ Politik und Kontrolle

STELLUNGNAHME

des BERATENDEN AUSSCHUSSES für UNTERNEHMENSZUSAMMENLÄSSE aus der Sitzung vom 9. Januar 2008

zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache

COMP/M.4781 ñ NORDDEUTSCHE AFFINERIE/CUMERIO

Berichterstatter: TSCHECHISCHE REPUBLIK __________________________________________________________________________

1.Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem angemeldeten Vorhaben um einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates handelt.

2.Der Beratende Ausschuss ist mit der Abgrenzung der folgenden relevanten Märkte durch die Kommission einverstanden:

a) weltweiter Markt für Kupferschrott;

b) weltweiter Markt für Kupferkathoden;

c) EWR-weiter Markt für Gießwalzdraht;

d) EWR-weiter Markt für Kupferformate, wobei eine weitere Unterteilung nach sauerstofffreien Kupferformaten und anderen Kupferformaten im vorliegenden Fall offen gelassen werden kann.

3.Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass die Abgrenzung der sachlich relevanten Märkte für die verschiedenen Kupferhalbzeuge und ihre räumliche Ausdehnung im vorliegenden Fall offen gelassen werden können.

4.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

5.Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Gießwalzdraht zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

6.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu.

7.Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss keine vertikalen Effekte auf den dem Kupferkathodenmarkt nachgelagerten Märkten zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

8.Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine vertikalen Effekte auf den dem Kupferformatmarkt nachgelagerten Märkten zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu.

9.Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass der geplante Zusammenschluss keine koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde. Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu. Ein anderer Mitgliedstaat enthält sich der Stimme.

10.Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Vorhaben für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt werden sollte. Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu. Ein anderer Mitgliedstaat enthält sich der Stimme.

***

BELGIÀ/BELGIQUE

BULGARIA

ČESK¡ REPUBLIKA

DANMARK

DEUTSCHLAND

L. BRINEK

C. ZAPFE K. WELLIGE M. SCHULZE (Beobachter)

EESTI

…IRE-IRELAND

ELLADA

ESPA—A

FRANCE

O. GUILLEMOT

ITALIA

KYPROS/KIBRIS

LATVIJA

LIETUVA

LUXEMBOURG

Luca ARNAUDO

MAGYARORSZ¡G

MALTA

NEDERLAND

÷STERREICH

POLSKA

G. PADLEWSKI

A. SIBLESZ A. DORENBOS

PORTUGAL

ROMANIA

SLOVENIJA

SLOVENSKO

SUOMI-FINLAND

AlÌpio CODINHA

Hanna KAIPONEN

SVERIGE

UNITED KINGDOM

MariaTom HEIDEMAN ULFVENSJ‘Ingrid NITSCHE BALTATZIS

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Die Anhörungsbeauftragte

ENTWURF DES ABSCHLUSSBERICHTS DER

ANHÖRUNGSBEAUFTRAGTEN IN DER SACHE COMP/M.4781 ñ Norddeutsche Affinerie/Cumerio

(nach Artikel 15 und 16 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren ñ ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21)

Am 30. Juli 2007 ging die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (ÑEG-Fusionskontrollverordnungì) bei der Kommission ein, derzufolge die Norddeutsche Affinerie AG (ÑNAì, Deutschland) beabsichtigt, mittels Übernahmeangebot vom 27. Juni 2007 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Cumerio S.A. (ÑCumerioì, Belgien) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung zu erwerben.

Nach einer vorläufigen Prüfung der Anmeldung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss darin besteht, dass die NA im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots für alle im Umlauf befindlichen Aktien, Optionen und Optionsscheine die alleinige Kontrolle über Cumerio übernehmen und dies folglich einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung darstellen würde.

Um etwaigen ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Phase I vorzugreifen, schlugen die Parteien am 28. August 2007 Abhilfemaßnahmen vor.

Da die Kommission nach Prüfung der Anmeldung und Durchführung des Markttests für die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen und auf der Grundlage der in Phase I vorliegenden Informationen weitere wettbewerbsrechtliche Zweifel in Bezug auf das Rechtsgeschäft hegte, leitete sie am 18. September 2007 das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der EG-Fusionskontrollverordnung ein.

NA hat keinen Antrag auf Zugang zu den wichtigsten Unterlagen der Akte gemäß der Anleitung für die Abwicklung von EG-Fusionskontrollverfahren (Best practices) gestellt.

Nach einer eingehenden Marktuntersuchung gelangten die Kommissionsdienststellen zu dem Ergebnis, dass das Zusammenschlussvorhaben den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern würde und daher mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar ist. Daher wurde der Anmelderin keine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt.

Ich habe weder von den Beteiligten noch von Dritten Anfragen oder Stellungnahmen erhalten. Das Recht auf Anhörung in dieser Sache wurde gewahrt.

Brüssel, 8. Januar 2008

(Unterschrift) Karen WILLIAMS

EUC

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