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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32020M10018
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 19. November 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: ifm electronic gmbh (“ifm electronic”, Deutschland, Teil der ifm stiftung & co, kg (“ifm”, Deutschland)) und Endress+ Hauser Group Services AG (“E+H Group Services“, Schweiz, Teil der Endress+Hauser AG (“E+H“, Schweiz)) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Automation24 GmbH (“Automation24“, Deutschland, kontrolliert durch die ifm electronic) und Process+Lab Devices Online GmbH (“PLDO“, Schweiz, kontrolliert durch die E+H Group Services). Darauffolgend verschmelzen Automation24 und PLDO zu einem Gemeinschaftsunternehmen. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Automation24: Betreiber eines internationalen landes- und sprachspezifische Online-Shops für Standardprodukte der Automatisierungs- und Steuerungstechnik verschiedener Hersteller.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 412 vom 30.11.2020, S. 12.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
- ifm electronic: Gesellschaft für Vertrieb und Service innerhalb der ifm.
- PLDO: Betreiber eines branchen- und markenübergreifenden eShops für Produkte der industriellen Automatisierung.
- E+H Group Services: Gesellschaft welche Management und Supportleistungen innerhalb der E+H erbringt.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe (a)/(c) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.