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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32012M6548
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union # 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
NICHTVERTRAULICHE
FASSUNG
An den Anmelder:
Betr.:
Sache COMP/M.6548 – RGM/ ALPINE BAU/ JV Kommissionsbeschluss nach Artikel 6(1)(b) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 23. April 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen RGM Facility Management GmbH (Deutschland), das der RGM Unternehmensgruppe angehört, die letztlich von Dr. Jürgen Großmann, dem alleinigen Gesellschafter der Georgsmarienhütte Holding GmbH (Deutschland), kontrolliert wird, und das Unternehmen ALPINE Bau GmbH (Österreich), das der Unternehmensgruppe FCC Construcción (Spanien) angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Blumauerplatz Immobilien Projektentwicklungs GmbH (Österreich) durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 128 vom 03.05.2012, S. 11
Commission européenne, 1049 Bruxelles / Europese Commissie, 1049 Brussel – BELGIQUE/BELGIË. Tel. +32 229-91111.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-- RGM Facility Management GmbH: technische, kaufmännische und infrastrukturelle Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien (Facility Management);
-- Dr. Jürgen Großmann: alleiniger Gesellschafter der Georgmarienhütte Holding GmbH, Rohstoff Recycling, Stahlerzeugung, Schmiedewesen, Guss, Krantechnik/Anlagenbau und damit verbundene Dienstleistungen;
-- ALPINE Bau GmbH: Hochbau, Verkehrswege- und Bahnbau, Brückenbau, Untertagebau, Spezialtiefbau, Sportstättenbau, Kraftwerksbau sowie Energie- und Umwelttechnik;
-- FCC Construcción: Bauwesen, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung, Zementproduktion, Immobilienentwicklung und –verwaltung;
-- Blumauerplatz Immobilien Projektentwicklungs GmbH: technische und kaufmännische Bewirtschaftung von Gewerbeimmobilien (Facility Management).
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Alexander ITALIANER Generaldirektor
ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.
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