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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5489
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
An die anmeldenden Partei:
Sehr geehrte Herren,
Betrifft: Fall Nr. COMP/M.5489 – Bosch Thermotechnik/ Loos Anmeldung vom 12.5.2009 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1139/2004 des Rates (Fusionskontrollverordung)
1.Am 12.06.2009 wurde gemäß Artikel 4 und in Verbindung mit einem Verweis gemäß Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates) ein Zusammenschlussvorhaben bei der Kommission angemeldet. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bosch Thermotechnik GmbH ("Bosch Thermotechnik", Deutschland), ein Tochterunternehmen der Robert Bosch GmbH ("Bosch", Deutschland), erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Loos GmbH ("Loos", Deutschland). Im Folgenden werden Bosch Thermotechnik und Loos zusammen als "die Parteien" bezeichnet.
2.Bosch Thermotechnik ist ein Anbieter von verschiedenen Anwendungen im Bereich der Heiztechnik, insbesondere von gas- oder ölbefeuerten Heizkesseln, thermischen Heizgeräten und Heißwassergeräten. Das Unternehmen besitzt mehrere Marken wie Buderus und Junkers sowie ein welt-weites Vertriebsnetzwerk. Im Jahr 2007 erwirtschaftete Bosch Thermotechnik einen Umsatz von EUR 2 798 Millionen und beschäftigte ungefähr 13 000 Personen.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.
3.Loos ist ein Familienunternehmen und Spezialist für gewerbliche und industrielle Kesselsysteme. Es erzielte im Jahr 2008 einen welt-weiten Umsatz von EUR […] Millionen (EUR […] Millionen im EWR) mit 600 Beschäftigten.
4.Am 7.4.2009 unterzeichneten die Parteien eine Vereinbarung nach der Bosch Thermotechnik die alleinige Kontrolle über Loos infolge des Erwerbs sämtlicher Anteile erwirbt. Das Vorhaben stellt somit einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar.
5.Das angemeldete Vorhaben hat keine gemeinschaftsweite Bedeutung, wurde jedoch an die Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung verwiesen, weil die Notwendigkeit, das Vorhaben in sieben Mitgliedsstaaten anzumelden den Parteien einen erheblichen zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten auferlegt hätte. Das Vorhaben war im Übrigen seinem Wesen nach grenzüberschreitend und die Kommission hat bereits Erfahrung mit dem in Frage stehenden Bereich.
Sowohl Bosch Thermotechnik als auch Loos produzieren Heizkessel. Heizkessel werden genutzt, um heißes Wasser oder Dampf für eine Vielzahl von Anwendungen zu erzeugen. Eine erste Unterscheidung kann zwischen häuslichen und ähnlichen gewerblichen Anwendungen, wie etwa der Beheizung von Räumen oder Wasser in Häusern, Hotels und Krankenhäusern, einerseits und gewerblichen oder industriellen Nutzungen, die oftmals höheren Druck und Temperaturen erfordern, andererseits gemacht werden. Der Schwerpunkt der Aktivitäten von Bosch Thermotechnik mit seinen Marken "Buderus" und "Junkers" liegt im Bereich der häuslichen und ähnlichen gewerblichen Anwendungen mit einer Heizleistung von 20 – 75 Kilowatt ("kW"), während Loos sich auf die Herstellung von industriellen und gewerblich eingesetzte Grosskessel mit einer Heizleistung von 1 000 bis 20 000 kW konzentriert.
6.Die Parteien sind der Auffassung, dass der sachlich relevante Markt anhand von zwei Merkmalen bestimmt werden sollte: dem Anwendungsbereich des Kessels (Beheizung von Räumen/Wasser oder die Nutzung heißen Wassers oder Dampfs in industriellen Prozessen) und der Heizleistung (gemessen in kW).
7.Während das Beheizen von Räumen/Wasser in häuslichen/gewerblichen Anwendungen zumeist Kessel benötigt, die einem Druck von 6-10 bar aushalten müssen ("Niedrigdruckkessel"), erfordern die industriellen Prozesse die Fähigkeit einem Druck von bis zu 30 bar zu widerstehen ("Hochdruckkessel"), da die durchschnittliche Wassertemperatur bei diesen Anwendungen über 110º Celsius liegt und dadurch einen höheren Druck erzeugt.
8.Die Parteien geben an, dass die Kessel, die in den beiden genannten Anwendungen genutzt werden, weder von der Angebots- noch von der Nachfrageseite untereinander austauschbar sind. Zwar könnten Kessel, die in Anwendungen über 110º Celsius zum Einsatz kommen, auch in denen für niedrigere Temperaturen genutzt werden, dies wäre jedoch nicht wirtschaftlich, da die Preise für Hochdruckkessel doppelt so hoch sind wie die von Niedrigdruckkesseln. Des Weiteren – so die Parteien – sind Anbieter von Niedrigdruckkesseln nicht in der Lage, ihre Produktion auf Hochdruckkessel umzustellen (und umgekehrt), da aufgrund des unterschiedlichen Materials, technischen Wissens und Werkzeugs sowie Sicherheitsvorschriften eine solche Umstellung nur mit Kosten und in ungefähr zwei Jahren zu bewerkstelligen ist.
Aufgrund dieser Überlegungen ergeben sich die in Tabelle 1 dargestellten engsten sachlichen Marktabgrenzungen. Die Tabelle zeigt gleichzeitig auch die Aktivitäten der Parteien.
Heizleistung
häusliche/gewerbliche Gewerbliche/industrielle Anwendungen – TemperaturProzesse – Temperatur über unter 110º Celsius, Druck bis110º Celsius, Druck größer zu 10 bar als 10 bar
25-70 kW
Nur Bosch Thermotechnik Keine Anwendungen aktiv
70-500 kW
Nur Bosch Thermotechnik Nur Loos aktiv aktiv
500-1 000 kW
Nur Loos aktiv
Beide Parteien aktiv
1,000-20 000 kW
Nur Loos aktiv
Beide Parteien aktiv
20 000-38 000 kW
Keine Anwendungen.
Nur Loos aktiv
Tabelle 1: Engste sachliche Marktabgrenzung und Aktivitäten der Parteien.
9.In der Marktuntersuchung bestätigten Heizkesselkunden, dass es entscheidende Unterschiede zwischen Kesseln für häuslichen/gewerblichen Anwendungen (niedrige Temperatur sowie niedriger Druck) einerseits und Kesseln für industrielle Prozesse (hohe Temperatur und hoher Druck) anderseits gibt. Kein Kunde sah es als möglich an zwischen Kesseln der beiden Segmente zu wechseln, da Kesselnutzer üblicherweise festgelegte Temperaturen und Drucke in ihren Anwendungen benötigen. Die Marktuntersuchung war weniger eindeutig in Bezug auf die Angebotssubstituierbarkeit. Ein Wettbewerber bezog sich auf ähnliche Herstellungstechniken in beiden Segmenten. Eine Mehrheit der Kunden und Wettbewerber unterschied Kessel auch anhand ihrer Heizleistung. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung legen nahe, dass Kessel Kundenanforderungen bezüglich der Heizleistung erfüllen müssen und Kunden nicht leicht zwischen Kesseln wechseln können. Im vorliegenden Fall kann die genaue Definition des sachlich relevanten Marktes offen gelassen werden, da wegen der geringen Überschneidung der Aktivitäten der Parteien der beabsichtigte Zusammenschluss unter keiner möglichen Marktabgrenzungen zu wettbewerblichen Bedenken führen wird.
10.Die Parteien tragen vor, dass der räumlich relevante Markt für Kessel unabhängig von der Art der Anwendung oder Heizleistung den EWR umfasst, für einige mögliche sachliche Märkte sogar weltweit sein könnte. Als Gründe führen die Parteien an, dass alle wichtigen Anbieter EWR-weit tätig sind, die technischen Standards im EWR identisch sind und industrielle Kunden die Produkte im Rahmen internationaler Ausschreibungen beziehen.
11.Die einzige mögliche Ausnahme, so die Parteien, könnten die Kessel mit einer Heizleistung zwischen 25-70 kW für häusliche/gewerbliche Nutzung sein. In dieser Kategorie gibt es noch nationale Vorlieben für bestimmte Marken. Tabelle 2 fasst die Position der Parteien zusammen.
Heizleistung
häuslichen/gewerblichen Gewerbliche/industrielle Anwendungen – TemperaturProzesse – Temperatur über unter 110º Celsius, Druck bis110º Celsius, Druck größer zu 10 bar als 10 bar
25-70 kW
National/EWR Keine Anwendungen
70-500 kW
EWR EWR
500-1000 kW
EWR/weltweit EWR/weltweit
1000-20000 kW
Weltweit Weltweit
20000-38000 kW
Keine Anwendungen Weltweit
Tabelle 2: Mögliche relevante räumliche Marktdefinitionen.
12.Die Marktuntersuchung der Kommission führte hinsichtlich der Frage des räumlich relevanten Marktes nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Mehrere Kunden – auch solche für industrielle Anwendungen – betonten die Bedeutung eines nationalen Vertriebssystems und die Verfügbarkeit eines nahen Wartungsservice. Gleichzeitig sagten diese Kunden jedoch, dass sie ihre Kessel auch aus anderen Mitgliedsstaaten beziehen würden, wenn sie dadurch einen niedrigeren Kaufpreis zahlen könnten. Die Lieferbeziehungen für Kessel mit höheren Heizwerten scheinen mindestens EWR-weit zu sein. Im vorliegenden Fall kann die genaue Definition des räumlichen Marktes offen gelassen werden, da der beabsichtigte Zusammenschluss unter keiner der alternativen geografischen Marktabgrenzungen (national, EWR, weltweit) zu wettbewerblichen Bedenken führen wird.
15.Nur bei der Betrachtung der weitest möglichen sachlichen Marktabgrenzung – ein Markt der alle Kessel, die unabhängig von ihrer Anwendung und Heizleistung in Heizprozessen genutzt werden – führte der beabsichtigte Zusammenschluss zu betroffenen Märkten. Auf einem EWR-weiten Markt hätte Bosch Thermotechnik einen Marktanteil von [10-20]% und Loos von weniger als [0-5]%. Auf nationaler Ebene läge der Marktanteil von Loos zwischen [0-5]%, während Bosch Thermotechnik einen Marktanteil von [20-30]% in Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Niederlande und dem Vereinigten Koenigreich erzielte.
16.Innerhalb der Subsegmente überschneiden sich die Aktivitäten der Parteien nur in dem Segment der häuslichen/gewerblichen Anwendungen mit einer Heizleistung von 500 - 1 000 kW und 1 000 – 20 000 kW. Jedoch wäre der gemeinsame Marktanteil unabhängig von der räumlich relevanten Marktabgrenzung unter 15%.
2Cf. die Ergebnisse im Fall Nr. COMP/M.2657 – Bosch / Buderus, Randziffer 25.
17.Sowohl die absoluten Marktanteile als auch der Zuwachs an Marktanteil, der durch den geplanten Zusammenschluss erfolgt, geben keinen Anlass zu wettbewerblichen Bedenken. Teilnehmer in der Marktuntersuchung bestätigten, dass der geplante Zusammenschluss komplementär ist und die Anzahl der Anbieter für Kessel in den meisten betrachteten Märkten nicht reduziert. Sowohl die Kunden als auch die Produktepalette der Parteien sind voneinander getrennt. Daher kann der Schluss gezogen werden, dass keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des geplanten Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt bestehen.
18.Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission (unterschrieben) Stavros DIMAS Mitglied der Kommission
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