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RHEINMETALL / STN ATLAS

M.3159

RHEINMETALL / STN ATLAS
July 24, 2003
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Valentina R., lawyer

DE

Fall Nr. COMP/M.3159 - RHEINMETALL / STN ATLAS

Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.

VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ‹BER FUSIONSVERFAHREN

Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWƒNDE Datum: 25/07/2003

Auch in der CELEX-Datenbank verf¸gbar Dokumentennummer 303M3159

Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg

KOMMISSION DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Br¸ssel, den 25.07.2003

SG (2003) D/231045

F‹R DIE VER÷FFENT-LICHUNG BESTIMMT

In der verˆffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 ¸ber die Nichtverˆffentlichung von Gesch‰ftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern [Ö] gekennzeichnet. Soweit mˆglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.

FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b) ENTSCHEIDUNG

An die anmeldenden Parteien:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Betrifft : Fall Nr. COMP/M.3159 - Rheinmetall/STN Atlas Anmeldung vom 21.11.2002 gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EWG) 1Nr. 4064/89 des Rates (ÑFusionskontrollverordnungì)

1.Am 23.06.2003 ist die Anmeldung eines Zusammenschluflvorhabens gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das deutsche Unternehmen Rheinmetall AG (Rheinmetall) beabsichtigt die alleinige Kontrolle ¸ber die ebenfalls deutsche STN Atlas Elektronik GmbH (STN Atlas) zu erwerben, die gegenw‰rtig von Rheinmetall und der britischen BAE Systems gemeinsam kontrolliert wird. Zuvor soll der Bereich Marinetechnik (Naval Systems) von STN Atlas abgespalten und auf ein Konzernunternehmen von BAE Systems ¸bertragen werden.

1ABl. L 395 vom 30.12.1989, S.1, berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13; zuletzt ge‰ndert durch Verordnung (EWG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung in ABl. L 40 vom 13.02.1998, S. 17.)

Commission europÈenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.

2.Nach Pr¸fung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates f‰llt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlafl zu ernsthaften Bedenken gibt.

I. DIE PARTEIEN

3.Rheinmetall wird von der Rˆchling Industrie Verwaltung GmbH (RIV) kontrolliert. Die stimmberechtigten Anteile an dieser Gesellschaft wiederum werden von (insgesamt [Ö]) Mitgliedern der Familie Rˆchling gehalten. Diese b¸ndeln ihre unternehmerischen Interessen in [Ö]. Neben der RIV gehˆrt auch die Gebr. Rˆchling KG zum Rˆchling-Konzern. Die Unternehmen dieses Konzerns sind in den Bereichen Kfz-Zulieferung (Kolbenschmidt Pierburg AG), Automobiltechnik und zivile Elektronik (Aditron AG), Wehrtechnik (Rheinmetall), zivile Schiffselektronik, technische Kunststoffe und Maschinenbau t‰tig.

4.Die Zielgesellschaft STN Atlas ist mit der Entwicklung und Herstellung von Produkten der Marinetechnik, Schiffselektronik, Systemtechnik und Simulationstechnik befaflt. Die Bereiche, die von Rheinmetall ¸bernommen werden sollen, umfassen die F¸hrungs- und Aufkl‰rungssysteme, Systeme f¸r Kampftruppen, Systeme f¸r die Artillerie, Instandhaltung und Logistik, Ausbildungssysteme sowie Simulation. An STN Atlas sind Rheinmetall mit 51% und BAE Systems mit 49% beteiligt. Das Unternehmen wird von beiden Muttergesellschaften gemeinsam kontrolliert, wobei die industrielle F¸hrung f¸r den Bereich Marinetechnik bei BAS Systems, die f¸r die Bereiche Heerestechnik und Simulationstechnik bei Rheinmetall liegt.

II. DAS VORHABEN

5.Nachdem der Bereich Marinetechnik von STN Atlas in einer nicht vom vorliegenden Verfahren umfaflten Transaktion abgespalten und auf ein Unternehmen des BAE Systems-Konzerns ¸bertragen wird, wird Rheinmetall ¸ber ihre Tochtergesellschaft Rheinmetall DeTec AG alleinige Gesellschafterin von STN Atlas werden.

III. ZUSAMMENSCHLUSS

6.Der Zusammenschlufl f¸hrt zu einem ‹bergang von gemeinsamer Kontrolle zu alleiniger Kontrolle ¸ber STN Atlas und stellt somit einen Zusammenschlufl im Sinne von Art. 3 Abs. 1 (b) FKVO dar.

IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG

7.Der Rheinmetall AG sind ¸ber der RIV GmbH auch die Umsatzerlˆse der Gebr. Rˆchling KG zuzurechnen. Die Familie Rˆchling, handelnd durch [Ö], kann im Sinne von Art. 5 Abs. 4 FKVO mehr als die H‰lfte der Mitglieder des Aufsichtsrates und der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe sowohl von RIV als auch von der Gebr. Rˆchling KG bestellen. [Ö] sind als Unternehmen im Sinne von Art. 5 Abs. 4 FKVO anzusehen. Die Familiengesellschafter sind an mehr als einem Unternehmen beteiligt und nutzen [Ö], um ihre unternehmerischen Interessen zu koordinieren. Insoweit kann [Ö] nichts anderes gelten als bei der Einbringung der Anteile etwa in einer AG oder GmbH.

2

8.Nach dem Gesellschaftsvertrag kann der Familienrat als oberstes Organ der RFG Empfehlungen sowohl an die Gesellschafter als auch an die Organe der Rˆchling KG (Beirat und Gesch‰ftsf¸hrung) und der RIV GmbH (Gesellschafterausschufl und Gesch‰ftsf¸hrung) geben. Diese Empfehlungen werden in aller Regel befolgt, und die Familiengesellschafter, [Ö], haben auch die Mˆglichkeit, die Befolgung der Empfehlungen durchzusetzen, da [Ö]. Dies hat auch zu weitgehenden personellen ‹bereinstimmungen zwischen den Gesch‰ftsf¸hrungen von Gebr. Rˆchling KG und RIV GmbH und zwischen Beirat der Gebr. Rˆchling KG, Gesellschafterausschufl der RIV GmbH und Familienrat gef¸hrt. Es ist somit davon auszugehen, dafl der Rheinmetall AG auch die Ums‰tze der Gebr. Rˆchling KG zuzurechnen sind.

9.Die addierten Umsatzerlˆse der Parteien liegen ¸ber 5 Mrd. Euro. Sowohl Rheinmetall als auch STN Atlas Heerestechnik erzielen gemeinschaftsweite Umsatzerlˆse von mehr als 250 Mio. Euro. Die Unternehmen erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres Umsatzes in demselben Mitgliedsstaat.

V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG

A. Sachlich relevante M‰rkte

Vom Zusammenschlufl kˆnnen folgende M‰rkte in vertikaler oder horizontaler Sicht betroffen sein:

a) Markt f¸r Gesamtsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge

10.Rheinmetall ist unter anderem mit der Entwicklung und Herstellung von Gesamtsystemen f¸r gepanzerte Fahrzeuge befaflt. Zu diesen Fahrzeugen gehˆren verschiedene Typen von milit‰rischen Fahrzeugen wie Kampfpanzer, Sch¸tzenpanzer, leichte gepanzerte Fahrzeuge, Unterst¸tzungsfahrzeuge und mobile Artilleriesysteme. Die Kommission geht von einem einheitlichen Markt f¸r 2 Systemtr‰ger f¸r gepanzerte Fahrzeuge aus. Rheinmetall erreicht Marktanteile von ¸ber 25% in Deutschland ([40 ñ 50]% im Zeitraum 2001 bis 2003) und in Griechenland ([20 ñ 30]%), STN Atlas stellt keine gepanzerten Fahrzeuge her.

Gepanzerte Fahrzeuge bestehen aus verschiedenen Teilsystemen, wie dem Fahrgestell, dem Turm und weiteren Teilsystemen. Nach Angaben der Parteien entfallen etwa bei einem Kampfpanzer 55% des Wertes auf das Fahrgestell und 45% auf den Turm. Der Turm besteht wiederum aus einer Reihe von Subsystemen wie der Feuerleittechnik ([Ö]% des Wertes des Turmes), der Waffenanlage ([Ö]% des Wertes) und weiteren Komponenten. Die Leistung des Anbieters des Gesamtsystems besteht vor allem auch in der Integration der verschiedenen Teil- und Subsysteme.

b) Markt f¸r Feuerleitsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge

Eines der Subsysteme, aus denen ein gepanzertes Fahrzeug besteht, ist das Feuerleitsystem. Hierzu gehˆrt eine in das Fahrzeug integrierte Anlage, mit deren Hilfe w‰hrend der Fahrt und bei Stillstand des Fahrzeuges station‰re oder bewegliche Ziele am Tag, in der Nacht und unter schlechten Wetterbedingungen aufgekl‰rt und getroffen werden kˆnnen. Ein Feuerleitsystem besteht aus den folgenden Komponenten: Sichtmittel (einschliefllich W‰rmebildger‰t), F¸hrungskomponente, Feuerleitrechner mit Sensoren und Waffenstabilisierung. Feuerleitsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge werden u.a. von STN Atlas hergestellt. STN Atlas erreicht Marktanteile von mindestens 25% in Deutschland ([30 ñ 40]%), Spanien ([50 ñ 60]%) und D‰nemark ([30 ñ 40]%). Rheinmetall ist nur ¸ber ihre Beteiligung an STN Atlas auf diesem Produktmarkt t‰tig.

c) Markt f¸r Flugabwehrsysteme sehr kurzer Reichweite

14.Im Bereich der Flugabwehrsysteme sehr kurzer Reichweite (very short range air defence ñ VSHORAD) liegt dagegen kein betroffener Markt vor. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme f¸r die Flugabwehr sehr kurzer Reichweite: flugkˆrpergest¸tzte Systeme, die auf der Basis eines Flugkˆrpers (ÑRaketeì) arbeiten, und rohrgest¸tzte Systeme, die das Ziel mittels einer Kanone treffen sollen. In vergangenen Entscheidungen hatte die Kommission einen Markt f¸r Flugabwehrsysteme sehr kurzer Reichweite definiert, ohne auf die Unterscheidung zwischen flugkˆrpergest¸tzten und rohrgest¸tzten Systemen einzugehen. In den zugrunde liegenden Verfahren waren nur flugkˆrpergest¸tzte Systeme relevant, so dafl die Kommission sich nicht zu der Einordnung rohrgest¸tzter Systeme ‰uflern muflte; die Entscheidungen bezogen sich daher jeweils auf flugkˆrpergest¸tzte Flugabwehrsysteme sehr kurzer Reichweite, ohne dies ausdr¸cklich festzuhalten. Beide Arten von Flugabwehrsystemen sind unterschiedlichen M‰rkten zuzuordnen. Daf¸r sprechen schon die offensichtlichen technischen Unterschiede zwischen beiden Typen. Ferner werden sie in unterschiedlichen Situation angewandt und befriedigen somit einen unterschiedlichen Bedarf. W‰hrend flugkˆrpergest¸tzte Systeme eine gewisse Reaktionszeit benˆtigen, da die Einfluflnahme auf den Flug des Geschosses eine gewisse Zeit voraussetzt (Lenkwaffe) und somit f¸r weiter entfernte Ziele eingesetzt werden, eignen sich rohrgest¸zte Systeme zur Bek‰mpfung von Zielen, die bereits n‰her herangekommen sind. Schlieflich unterscheiden sich die Systeme im Preis und in der Sprengkraft. Die Munition von rohrgest¸zten Systemen ist wesentlich g¸nstiger, so dafl eine Vielzahl ungelenkter Sch¸sse abgegeben werden kann, w‰hrend Flugkˆrper nur dann verschossen werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, ein grˆfleres Ziel zu treffen. Rohrgest¸tzte Systeme eignen sich demgegen¸ber vor allem f¸r die Bek‰mpfung kleiner und niedrig fliegender Objekte.

15.Rheinmetalls Tochtergesellschaft Oerlikon Contraves stellt rohrgest¸tzte Flugabwehrsysteme her, w‰hrend STN Atlas Flugabwehrsysteme anbietet, die auf der Basis von lenkbaren Flugkˆrpern operieren. Sie sind somit auf unterschiedlichen M‰rkten t‰tig.

F‰lle IV/M.945 ñ Matra BAe Dynamics/Dasa/LFK; COMP/M.1745 ñ EADS, Rz. 122 und Appendix 1.

B. Geographisch relevanter Markt

16.Nach der Entscheidungspraxis der Kommissionist bei R¸stungsg¸tern von nationalen M‰rkten auszugehen, jedenfalls f¸r solche L‰nder, die ¸ber eine eigene Produktion des jeweiligen Waffensystems verf¸gen. Die Marktuntersuchung in diesem Fall hat best‰tigt, dafl dies auch f¸r den vorliegenden Fall gilt. Da die beteiligten Unternehmen deutsche Unternehmen mit Produktionsst‰tten in Deutschland sind, konzentriert sich die nachfolgende Untersuchung auf die M‰rkte f¸r Gesamtsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge und f¸r Feuerleitsysteme in Deutschland, die von dem Zusammenschlufl in erster Linie betroffen sind. Vom Zusammenschlufl ist ferner der spanische Markt f¸r Feuerleitsysteme betroffen.

C. Wettbewerbliche Beurteilung

I. Gesamtsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge

17.Rheinmetall ist neben Krauss-Maffei Wegmann (KMW) der kleinere der beiden deutschen Anbieter von Gesamtsystemen f¸r gepanzerte Fahrzeuge. Marktanteile von ¸ber 25% erreicht Rheinmetall nach eigenen Sch‰tzungen in Deutschland ([40 ñ 50]%) und Griechenland ([20 ñ 30]%), jeweils bezogen auf den Zeitraum 2001 bis 2003. Bei einer EWR-weiten Betrachtung w¸rde sich ein Anteil von [0 ñ 10]% errechnen. KMW erreicht in jedem Fall hˆhere Marktanteile ([50 ñ 60]% in Deutschland, [30 ñ 60]% in Griechenland und [10 ñ 20]% im EWR). Auch wenn Marktanteile bei R¸stungsg¸tern als Maflstab f¸r Marktmacht nur eine geringe Aussagekraft besitzen, lassen diese Marktanteile keine Marktmacht von Rheinmetall vermuten. STN Atlas ist auf diesem Markt nicht t‰tig.

18.Es ist nicht zu erwarten, dafl der Zusammenschlufl zu einer relevanten Verst‰rkung der Position von Rheinmetall auf dem Markt f¸r gepanzerte Fahrzeuge f¸hren wird. Insbesondere kann nicht angenommen werden, dafl die mit dem Zusammenschlufl verbundene verst‰rkte Integration von STN Atlas in den Rheinmetall-Konzern zu einem verbesserten Zugang von Rheinmetall zur Feuerleittechnik dieses Unternehmens ermˆglicht. Jedenfalls ist nicht zu erwarten, dafl dies in einem solchen Umfang der Fall sein wird, dafl Rheinmetall dadurch eine beherrschende Stellung auf dem Markt f¸r gepanzerte Fahrzeuge erh‰lt.

19.Richtig ist, dafl STN Atlas ¸ber eine starke Stellung auf dem Markt f¸r Feuerleitsysteme verf¸gt , so dafl andere deutsche Anbieter von Gesamtsystemen gepanzerter Fahrzeuge auf eine Belieferung von Feuerleitsystemen von Rheinmetall angewiesen sind. Die Entwicklung eines alternativen Feuerleitsystems w‰re sehr aufwendig und w¸rde insbesondere erhebliche personelle Ressourcen und Know-how erfordern. Dies gilt auch f¸r Krauss-Maffei Wegmann. Dieses Unternehmen hat zwar ein Feuerleitsystem f¸r die Artillerie (Panzerhaubitze 2000) entwickelt; Feuerleitsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge m¸ssen jedoch hˆheren Anforderungen gen¸gen.

4Siehe z.B. Fall Nr. COMP/M.1745 ñ EADS, Tz. 129, m.w.N., Fall COMP/M.2938 ñ SNPE/MBDA/JV, Tz. 14 ff.

5Zu den Marktanteilen siehe Tz. 25.

20.Zun‰chst ist nicht zu bef¸rchten, dafl STN Atlas sich nach dem Zusammenschlufl weigern wird, Feuerleitsysteme an Wettbewerber zu liefern, um so den nachgelagerten Markt f¸r die Gesamtsysteme zu monopolisieren. Schon die starke Stellung des milit‰rischen Nachfragers w¸rde eine solche Strategie verhindern.

21.Es ist aber auch nicht zu erwarten, dafl der Zusammenschlufl deshalb zu einer marktbeherrschenden Stellung von Rheinmetall auf dem nachgelagerten Markt f¸hren wird, weil das innerhalb des Rheinmetall-Konzerns f¸r die Herstellung gepanzerter Fahrzeuge zust‰ndige Unternehmen Rheinmetall Landsysteme (RLS) bevorzugten Zugang auf die Feuerleitsysteme von STN Atlas erh‰lt. Zwar trifft es zu, dafl bislang BAE Systems als Minderheitsgesellschafter von STN Atlas ein Interesse daran hatte, zu verhindern, dafl STN Atlas Unternehmen des Rheinmetall-Konzerns zu Preisen unterhalb des Marktpreises beliefert. Diese Kontrolle f‰llt durch den Zusammenschlufl weg.

22.Aus verschiedenen Gr¸nden ist jedoch nicht zu erwarten, dafl andere Unternehmen bei der Belieferung mit Feuerleitsystemen benachteiligt werden. Soweit nach dem Zusammenschlufl RLS zu besonders g¸nstigen Konditionen oder Preisen beliefert werden sollte, w¸rde dies nur die konzerninternen Verechnungspreise betreffen, aber keine Auflenwirkungen haben. Es ist aber auch nicht anzunehmen, dafl andere Unternehmen, etwa KMW, nur zu miflbr‰uchlich ¸berhˆhten Preisen oder sonst zu unangemessenen Konditionen beliefert werden. Dagegen spricht zum einen schon die starke Stellung des milit‰rischen Nachfragers, der es nicht zulassen w¸rde, dafl ein Unternehmen wie Rheinmetall, das in erheblichem Mafle von Lieferungen an ihn abh‰ngig ist, andere Unternehmen beim Wettbewerb um Systeme gepanzerter Fahrzeuge behindert. Zum anderen ist zu ber¸cksichtigen, dafl keine Situation einseitiger Abh‰ngigkeit KMWs von Rheinmetall besteht, sondern dafl beide Unternehmen auf unterschiedlichen Gebieten ¸ber besondere Kompetenzen verf¸gen, was dazu gef¸hrt hat, dafl eine gegenseitige Abh‰ngigkeit besteht. W‰hrend Rheinmetall besondere Kompetenz bei den Feuerleitsystemen und auch beim Kanonenrohr hat, verf¸gt KMW ¸ber besondere Kompetenzen etwa bei der Panzertechnik, was dazu f¸hrt, dafl auch eine Abh‰ngigkeit Rheinmetalls von KMW besteht. Schlieflich ist zu ber¸cksichtigen, dafl derzeit KMW der deutlich st‰rkere der beiden deutschen Systemanbieter ist. Dies ‰uflert sich insbesondere darin, dafl KMW der Generalunternehmer f¸r den Kampfpanzer Leopard (1 und 2) ist, von denen bislang ¸ber 7700 St¸ck an elf Nationen geliefert wurden. KMW verf¸gt aber auch bei anderen Arten von gepanzerte Fahrzeugen ¸ber eine starke Stellung (so werden etwa die Panzerhaubitze 2000, der Flakpanzer Gepard, das leichte Flugabwehrsystem LeFlaSys, das neue Gepanzerte Transportfahrzeug Boxer, der Sp‰hwagen Fennek und andere von KMW als Generalunternehmer geliefert). Daraus resultieren die hohen in Rz. 17 genannten Marktanteile. Selbst wenn daher das Ausscheiden von BAE Systems aus dem Gemeinschaftsunternehmen zu Vorteilen f¸r Rheinmetall f¸hren sollte, kann ausgeschlossen werden, dafl dies zur Entstehung beherrschender Stellungen f¸hrt.

23.Im ¸brigen ist festzustellen, dafl bereits vor dem Zusammenschlufl Rheinmetall als einziger Systemanbieter Zugriff auf diese Technologie hat. Der Umstand, dafl durch den vorliegenden Zusammenschlufl BAE Systems aus dem bisherigen Gemeinschaftsunternehmen ausscheidet, ‰ndert insoweit nichts an der Situation.

6Siehe hierzu auch T‰tigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 1997/98, S. 116 ff.

den vorliegenden Zusammenschlufl BAE Systems aus dem bisherigen Gemeinschaftsunternehmen ausscheidet, ‰ndert insoweit nichts an der Situation.

24.Der Zusammenschlufl f¸hrt somit nicht zu wettbewerblichen Bedenken auf dem Markt f¸r Gesamtsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge.

II. Feuerleitsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge

25.Der Zusammenschlufl wird auch auf dem vorgelagerten Markt f¸r Feuerleitsysteme f¸r gepanzerte Fahrzeuge nicht zu einer beherrschenden Stellung von Rheinmetall oder STN Atlas f¸hren. Auf diesem Markt ist STN als Anbieter t‰tig. Nach eigener Einsch‰tzung kommt STN Atlas im Zeitraum 2000 bis 2002 hier auf einen Marktanteil von [50 ñ 60]% in Spanien, [30 ñ 40]% in D‰nemark und [30 ñ 40]% in Deutschland. Auch hier gilt jedoch, dafl die Marktanteile die Marktstellung der Unternehmen nur unzureichend darstellen kˆnnen. Rheinmetall ist auf diesem Markt nur ¸ber ihre Beteiligung an STN Atlas t‰tig.

26.Jedenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dafl der Zusammenschlufl zu einer Verst‰rkung der Stellung von STN Atlas auf dem genannten Markt f¸hrt. Zwar bedeutet die Kombination mit Rheinmetall mˆglicherweise, dafl die Chancen von STN Atlas als Lieferant des Feuerleitsystems ausgew‰hlt zu werden, verbessert sind, wenn Rheinmetall als Systemf¸hrer fungiert. Dieser Vorteil darf jedoch nicht ¸berbewertet werden, da die nachfragenden Beschaffungsbehˆrden in erheblichem Mafle auf die Entscheidung Einflufl nehmen, welches Unternehmen die feuerleittechnik als wichtiges Subsystem liefert. Zudem ist STN Atlas bereits vor dem Zusammenschlufl vertikal integriert. Es ist nicht ersichtlich, dafl das Ausscheiden von BAE Systems als Gesellschafter diesen Vorteil verst‰rkt.

III. Sonstige Märkte

27.Schließlich ist nicht zu erwarten, dafl der Zusammenschlufl zur Entstehung oder Verst‰rkung von marktbeherrschenden Stellungen auf den sonstigen M‰rkten, auf denen Rheinmetall oder STN Atlas t‰tig sind, f¸hren wird. F¸r die nicht-deutschen milit‰rischen M‰rkte f¸r gepanzerte Fahrzeuge sowie f¸r Feuerleitsysteme, insbesondere f¸r den spanischen Markt f¸r Feuerleitsysteme, gelten die Ausf¸hrungen zum deutschen Markt entsprechend. F¸r die anderen M‰rkte, auf denen STN Atlas t‰tig ist, gilt, dafl der Zusammenschlufl weder zu ¸berschneidungen f¸hrt noch sind vertikale Beziehungen zwischen den T‰tigkeiten der Parteien gegeben. Wegen des Ausstiegs von BAE Systems aus dem Gemeinschaftsunternehmen wird die Transaktion eher dekonzentrative Effekte haben.

7

VI. SCHLUSS

28.Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschlufl für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung.

Für die Kommission

Unterzeichnet Mario MONTI Mitglied der Kommission

8

EUC

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