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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32008M5401
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
An die anmeldenden Parteien
Sehr geehrte Damen und/oder Herren,
1.Die Kommission erhielt am 18.11.2008 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das die Unternehmen REWE Group ("REWE", Deutschland) und Coop eG ("Coop", Schweiz) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen transGourmet Holding SE ("transGourmet", Deutschland) durch Aktienkauf erwerben.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-–REWE: Lebensmittelgroßhandel und Lebensmitteleinzelhandel, Tourismusgeschäft;
-–Coop: Lebensmittelgroßhandel und Lebensmitteleinzelhandel;
-–TransGourmet: Lebensmittelgroßhandel.
1
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
3.Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 (b) und (c) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4.Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
Für die Kommission
unterzeichnet Philip LOWE Generaldirektor
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ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32.
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