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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4892
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2007) D/207336
In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern […] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft : Fall Nr. COMP/M.4892 - Infineon/Siemens/JV Anmeldung vom 23/10/2007 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (Fusionskontrollverordnung), ABL C258 vom 31.10.2007, Seite 11
1.Am 23. Oktober 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Infineon Technologies AG ("Infineon AG", Deutschland) und Siemens AG ("Siemens", Deutschland) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über Infineon Technologies GmbH & Co KG ("JV", Deutschland) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Unternehmen, das ein Gemeinschaftsunternehmen darstellt.
2.Infineon ist tätig im Bereich der Entwicklung, Fertigung und dem Vertrieb von elektronischen Halbleiter-Bauelementen, Chipkarten, Sicherheitsanwendungen, Elektronik, drahtloser und drahtgebundener Kommunikation und Datenverarbeitung.
3.Siemens betätigt sich im Bereich der Energieerzeugung, -übertragung und Energieverteilung sowie mit Automatisierungs- und Antriebstechnik, Anlagenbau,
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
technischen Dienstleistungen, Verkehrs-, Gebäude-, Medizintechnik und Informationstechnologie.
4.Es ist beabsichtigt, dass das JV im Bereich der Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von bipolaren Hochleistungshalbleitern aktiv sein wird. Die Geschäftsaktivitäten, die auf das JV übertragen werden sollen, erzielten im Geschäftsjahr 2005/2006 weltweite Umsätze von € […] und von € […] in der Gemeinschaft.
5.Die Parteien beabsichtigen, dass Infineon seine Aktivitäten im Bereich der bipolaren Hochleistungshalbleiter mit Produktionslinien in Warstein, Deutschland, und Cegléd, Ungarn, in ein neu gegründetes Unternehmen, JV, einbringen wird. Siemens wird keine Geschäftsaktivitäten in das JV einbringen. Infineon soll 60% der Anteile und Stimmrechte am JV halten, Siemens soll 40% der Anteile und Stimmrechte erwerben.
6.Infineon und Siemens werden das JV gemeinsam kontrollieren. [vertragliche Vereinbarungen zu Mitwirkungsrechten].Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass Infineon und Siemens das JV insgesamt gemeinsam kontrollieren werden.
7.Das JV wird auch über hinreichend Ressourcen und eine eigene Marktpräsenz verfügen und somit auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllen.
8.Es handelt sich somit um einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 Abs.1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 4 der Fusionskontrollverordnung.
9.Die beteiligten Unternehmen Infineon und Siemens erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR. Infineon und Siemens haben einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung.
10.Der Zusammenschluss führt nicht zu Marktanteilsadditionen. Allerdings bestehen Lieferbeziehungen zwischen den Parteien. Insofern betrifft das Zusammenschlussvorhaben bipolare Hoch- und Höchstleistungshalbleiter in vorgelagerten Märkten sowie schlüsselfertige Transmission- und Distribution Anlagen und Umrichter in nachgelagerten Märkten.
2Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S.25).
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11.Die Parteien geben an, dass das JV im Bereich der bipolaren Hochleistungshalbleiter aktiv sein wird, der sich aus drei separaten Produktmärkten zusammensetzt. Dabei handelt es sich 1) um den Markt für Hochleistungs Thyristoren, 2) um den Markt für Hochleistungs-Dioden (oder -Rectifyer) und 3) um den Markt für Module von Hochleistungs-Thyristoren/Dioden.
12.Halbleiter sind elektronische Komponenten, die den Fluss von Elektrizität regulieren. Halbleiter werden in der Automobilindustrie, für Chip-Karten, Konsumentenelektronik, industrieller Elektronik sowie in der Kommunikation und Datenverarbeitung verwendet. Bei bipolaren Hochleistungs-Halbleitern handelt es sich um Hochleistungs-Thyristoren und Hochleistungs-Dioden. Dioden/Rectifyer sind zweipolige Halbleiter, die dazu benutzt werden Wechselspannung in Gleichspannung umzuwandeln. Thyristoren sind steuerbare Dioden/Rectifyer. Mit Hilfe von Thyristoren kann Wechselspannung in Gleichspannung umgewandelt werden und umgekehrt. Zudem lässt sich die Stärke beeinflussen. Thyristoren und Dioden/Rectifyer werden auch als Module, die beide Formen von bipolaren Halbleitern kombinieren, hergestellt.
13.Die Parteien halten es nicht für sachgerecht, für bipolare Halbleiter für Höchstleistungsanwendungen einen separaten Markt anzunehmen. Es gebe keine klare Grenze, ab welcher Stromtragfähigkeit und Sperrspannung es sich um bipolare Höchstleistungshalbleiter handele. Bipolare Halbleiter für Höchstleistungsanwendungen seien lediglich besonders leistungsfähige bipolare Halbleiter, die sich aber weder in der Funktionsweise noch in der zugrundeliegenden Technologie noch in den Fertigungsprozessen wesentlich von den lediglich in den Leistungswerten schwächeren bipolaren Halbleitern unterschieden. Auch könnten Thyristoren für Höchstleistungen ohne weiteres durch Parallel- und Reihenschaltungen von Thyristoren kleinerer Bauformen ersetzt werden.
14.Aufgrund der Marktuntersuchung scheint es möglich, dass Höchstleitungs-Thyristoren einen eigenständigen Produktmarkt darstellen, da ein erheblicher Anteil der Hersteller jedenfalls gegenwärtig nicht für das gesamte Höchstleistungssegment produziert und eine Herstellung mit Forschungs- und Entwicklungsaufwand verbunden ist. Allerdings besteht innerhalb des Marktes keine einheitliche Auffassung darüber, was als Höchstleistungssegment anzusehen ist. Zum Teil besteht die Ansicht, dass es sich bereits ab einer Stromtragfähigkeit von 1000 Ampere und einer Sperrspannung von über 5000 Volt um Höchstleistungshalbleiter handelt. Andere gehen davon aus, dass das Höchstleistungssegment Sperrspannungen von über 8000V und mehr betrifft. Die exakte Produktmarktdefinition kann jedoch letztlich offen bleiben, da durch den Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt nicht erheblich behindert würde.
15.In geografischer Hinsicht gehen die Parteien davon aus, dass es sich bei den drei Produktmärkten um weltweite Märkte handelt, da die Transportkosten nicht
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16.signifikant seien, keinerlei Handelhemmnisse wie etwa unterschiedliche Normen bestehen und die Produkte weltweit gehandelt werden. Auch alle Antworten, die die Kommission im Rahmen ihrer Marktuntersuchung erhalten hat, gehen dahin, dass es sich bei bipolaren Hochleistungshalbleitern um weltweite Märkte handelt. Ob es sich bei den Märkten für Hochleistungsthyristoren (Rectifyer/Dioden, Thyristoren, Thyristoren-/Dioden Module) um weltweite Märkte handelt, braucht im Rahmen dieser Entscheidung aber nicht abschließend geklärt zu werden, da der Zusammenschluss weder weltweit noch im EWR zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen wird. Bei einem potentiellen Marktsegment für Höchstleistungsthyristoren ist aufgrund der Marktuntersuchung von einem weltweiten Markt auszugehen.
17.Siemens nutzt die künftig von dem JV hergestellten bipolaren Hochleistungshalbleiter (Thyristoren) für die Erstellung von sogenannten schlüsselfertigen Hochleistungs-Elektrizitätsübertragungs- und –verteilungsanlagen (T&D Turnkey Projekte) im Spannungsbereich von 110-800kV. Die Parteien geben an, dass Thyristoren ca. […]% des Werts dieser T&D Turnkey Anlagen ausmachen.
18.Die Parteien sind der Auffassung, dass alle T&D Turnkey Projekte zu einem einheitlichen Produktmarkt zu zählen sind. Insofern sei insbesondere nicht zwischen eigenständigen Märkten für Hoch- und Mittelspannungsprojekte zu unterscheiden.
19.Siemens nutzt bipolare Hoch- und Höchstleistungshalbleiter für spezielle T&D Turnkey Projekte. Dabei handelt es sich um Hochspannungs-Gleichstrom Übertragungsanlagen ("HGÜ"), die Spannung von Gleich- zu Wechselstrom und umgekehrt umwandeln können und die für Elektrizitätsübertragungen über Langstrecken eingesetzt werden, da der Energieverlust bei Wechselstrom erheblich größer als bei Gleichstrom ist. Daneben verwendet Siemens bipolare Hochleistungshalbleiter für Hochspannungs-Wechselstrom Übertragungsanlagen, sogenannte EQM-Anlagen (Elektrizitäts Qualitäts Management) und sogenannte FACTS-Anlagen (Flexible Alternating Current Transmission Systems), die genutzt werden, um entweder die Übertragungsrate zu vergrößern oder um Spannungsstabilität zu gewährleisten.
20.Der Markt für T&D Turnkey Projekte war Gegenstand des Falls M.3653 Siemens/VA Tech, wobei die Produktmarktdefinition offen gelassen wurde. Auch in diesem Fall ist keine Entscheidung über die Reichweite des Produktmarktes erforderlich, da der Zusammenschluss weder bei einer Gesamtmarktbetrachtung noch bei einer Annahmen von Teilmärkten zu einer wesentlichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs im gemeinsamen Markt führt.
20.In geografischer Hinsicht, sind die Parteien der Ansicht, dass der Markt für T&D Turnkey Projekte sowie eventuelle Teilmärkte weltweit anzusehen ist, da die Projekte insbesondere für HGÜ und FACTS weltweit ausgeschrieben würden. Alle größeren Anbieter seien weltweit tätig und Transportkosten spielten keine Rolle. Im Fall M. 3653 Siemens/VA Tech hat die Kommission die T&D-Märkte, zu denen auch Turnkey Projekte gezählt wurden, als EWR-weit angesehen. Im Rahmen dieser Entscheidung kann die räumliche Ausdehnung offen gelassen werden, da der Zusammenschluss weder bei Annahme eines EWR-weiten Marktes noch eines Weltmarktes zu einer wesentlichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs führt.
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21.Siemens betätigt sich im Bereich der Herstellung von Umrichtern, für die es bipolare Hochleistungshalbleiter einsetzt.
22.Umrichter sind Komponenten, Schaltanlagen, von elektronischen Antrieben, die die Geschwindigkeit eines Motors regulieren, in dem die Frequenz von Wechselstrom vergrößert oder verkleinert wird. In Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung der Kommission (M. 3653 Siemens/VA Tech) gehen die Parteien davon aus, dass der Markt für Umrichter in einen Markt für einfache Umrichter bis zu und einschließlich 100kW und Hochleistungs-Umrichter mit einer Stärke über 100kW zu unterscheiden ist. Bei einfache Umrichtern handelt es sich um einen Massenmarkt während es sich bei Hochleistungs-Umrichtern typischerweise um Hochtechnologieprodukte handelt, die für die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden maßgeschneidert werden.
23.Die Marktuntersuchung bestätigt diese Einschätzung des Produktmarktes. In jedem Fall ist eine Entscheidung über den Produktmarkt nicht erforderlich, da der Zusammenschluss bei keiner der Varianten zu wettbewerblichen Problemen führt.
24.In geographischer Hinsicht gehen die Parteinen in Übereinstimmung mit einer früheren Entscheidung der Kommission davon aus, dass die beiden Produkt-Märkte EWR-weit abzugrenzen sind. Die Marktuntersuchung der Kommission hat zu keinen anderen Ergebnissen geführt.
25.Der Zusammenschluss führt zu keinerlei horizontalen Überschneidungen. Infineon bringt seine Aktivitäten im Bereich der bipolaren Hochleistungshalbleiter in das JV ein. Siemens ist in diesem Bereich nicht tätig. Der Zusammenschluss wird daher insofern zu keiner wesentlichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen.
26.Der Zusammenschluss wird aus den im Folgenden dargelegten Gründen auch aufgrund der vertikalen Beziehungen zwischen Infineon und Siemens nicht zu wettbewerblichen Problemen führen. Siemens nutzt von Infineon hergestellte bipolare Hochleistungshalbleiter, die auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen werden sollen, für die Herstellung von speziellen T&D Turnkey Anlagen (sog. HGÜ, FACTS/EQM) und für Umrichter.
Keine Abschottung durch Lieferverweigerung oder Preiserhöhung von bipolaren Hochleistungshalbleitern
27.Die Parteien schätzen Infineons Marktanteil im Jahr 2006 für Hochleistungs-Dioden (-Rectifyer) auf [20-25%]% weltweit und [25-30%]% innerhalb des EWR ein. Dabei schätzen die Parteien die Größe des Markts auf € 56 Mio. weltweit und ca. € 23,4 Mio. innerhalb des EWR. Damit bleiben die Marktanteile unterhalb von 30%, so dass aufgrund geringer Marktmacht jede Form von Abschottung durch das JV ausgeschlossen werden kann.
28.In Bezug auf Hochleistungs Thyristoren/Dioden Module schätzen die Parteien Infineons Marktanteil auf [15-20%]% weltweit (geschätzte Marktgröße € 195 Mio.) und [20-30%] im EWR (bei einer geschätzten Marktgröße von € 82,3 Mio.). Damit
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bleiben auch insofern die Marktanteile des JV gering, so dass nicht mit einer Abschottung gerechnet werden kann.
29.Für Hochleistungs-Thyristoren schätzen die Parteien Infineons Marktanteil auf [30-40%] weltweit (bei einer Marktgröße von € 116 Mio.) und [40-50%] im EWR (bei einer Marktgröße von € 63,5 Mio.) ein. Auf einem weltweiten Markt sind die Marktanteile daher immer noch so gering, dass mit keiner Abschottung gerechnet werden kann. Auch auf einem möglichen EWR-Markt für Hochleistungsthyristoren gibt es eine Reihe von bedeutenden Wettbewerbern die jeden Versuch einer Abschottung durch Lieferverweigerung oder Lieferung zu erhöhten Preisen zunichte machen könnten. Bei diesen Wettbewerbern handelt es sich beispielsweise um Unternehmen wie ABB Semiconductor (ca. 20-30% Marktanteil), IXYS/Westcode (ca. 5-10%), Poseico (5-10%) und Dynex (5-10%).
30.Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass auf einem möglichen Markt für Höchstleistungshalbleiter jedenfalls bei Leistungsstärken bis zu 5000V/3000A eine Reihe von Anbietern innerhalb und außerhalb Europas bereits gegenwärtig in der Lage sind, diese Produkte anzubieten. Insofern sind aufgrund der Marktuntersuchung keine Anhaltpunkte dafür gegeben, dass der Zusammenschluss zu einer Behinderung effektiven Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt führen wird. Allein für ein Spitzensegment mit Leistungsstärken von ca. 8000V/3000A sind im Rahmen der Marktuntersuchung wettbewerbliche Bedenken geäußert worden. Für diesen Spitzenbereich wird vorgetragen, dass es in Europa gegenwärtig lediglich zwei Hersteller gebe, zu denen Infineon gehöre. Der Zusammenschluss führe dazu, dass beide Hersteller im Spitzensegment vertikal integriert seien, d. h. sowohl bipolare Höchstleistungsthyristoren herstellen als auch auf nachgelagerten Märkten, speziell HGÜ (HVDC) aktiv seien und die Höchstleistungthyristoren nutzen. Es wird befürchtet, dass der Zusammenschluss dazu führt, dass Lieferungen von Höchstleistungsthyristoren verweigert werden oder nur zu überhöhten Preisen geliefert wird.
31.Die Marktuntersuchung hat ergeben, dass Produkte in diesem Spitzensegment den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Projekts angepasst entwickelt und hergestellt werden. Insofern gibt es im Spitzensegment kein generelles Angebot von Höchstleistungsthyristoren, sondern Höchstleistungsthyristoren stellen individuelle Produkt-Entwicklungen dar, die maßgeschneidert für die Bedürfnisse des Kunden entwickelt werden.
32.Die Marktuntersuchung hat des Weiteren ergeben, dass bei entsprechendem Bedarf, derartige Produkt-Entwicklungen vorgenommen werden können. In den vergangenen Jahren gab es innerhalb Europas allenfalls einen sehr geringen Anwendungsbereich für Thyristoren im Spitzensegment; Produktentwicklungen im Bereich der Spitzen-Höchstleistungsthyristoren erscheinen daher gegenwärtig nicht ökonomisch sinnvoll. Nichtsdestoweniger hat die Marktuntersuchung ergeben, dass eine Kooperation zwischen einem Halbleiter-Hersteller und einem Anbieter von T&D Turnkey Anlagen zur Entwicklung von Spitzen-Höchstleistungshalbleitern existiert. Demnach kann bei entsprechendem Bedarf eine Alternative zu Infineon bzw. dem JV geschaffen werden. Schließlich kommt hinzu, dass auf der Basis der Marktuntersuchung kein Zweifel daran besteht, dass es sich bei diesem Spitzensegment, wenn es einen separaten Produktmarkt darstellen sollte, jedenfalls um einen weltweiten Markt handelte, da diese Produkte weltweit gehandelt werden. Auf einem weltweiten Markt kommen eine Reihe weiterer Anbieter für das
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33.Spitzensegment in Betracht (z. B. XianPeri, Mitsubishi Toshiba), so dass eine Abschottungstaktik durch das JV nicht erfolgverprechend wäre. Es mangelt dem JV daher nach den Ermittlungen der Kommission an der Möglichkeit, die Lieferung von Höchstleistungshalbleitern zu verweigern oder die Preise zu erhöhen, um so die Kosten der Wettbewerber von Siemens in nachgelagerten Märkten in die Höhe zu treiben.
34.Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass nur Siemens von einer Abschottungsstrategie profitieren würde, während für Infineon geringere Verkäufe mit wirtschaftlichen Verlusten verbunden wären. Damit reduziert der Umstand, dass es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, die Anreize des JV, eine solche Strategie zu verfolgen.
Abschottung des Marktes für T&D Turnkey Anlagen und Umrichtern als Nachfrager von bipolaren Hochleistungshalbleitern
35.Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Siemens einen substantiellen Anteil seines Bedarfs von bipolaren Hochleistungshalbleitern bereits derzeit bei Infineon deckt. Die Auswirkungen des Zusammenschlusses durch einen potentiellen Wegfall von Siemens als Kunde für bipolare Hochleistungshalbleiter sind daher insofern begrenzt.
36.Für den Gesamtmarkt der T&D Turnkey Projekte belaufen sich die Marktanteile Siemens’ im Zeitraum 2003 bis 2006 auf geschätzte [15-20%] – [20-30%] weltweit. Die Marktgröße im Jahr 2005/2006 wird auf ca. € 11,7 Mrd. geschätzt. Innerhalb des EWR schätzt Siemens seine Marktanteile auf [15-20%] – [30-40%] in den Jahren 2003-2006. Die Marktgröße im EWR wird für 2005/2006 auf ca. € 1,6 Mrd. geschätzt. Damit liegen die Marktanteile Siemens’ weltweit und im EWR in einer Größenordnung, die nicht zu wettbewerblichen Problemen durch einen möglichen Wegfall von Siemens als Kunden für bipolare Hochleistungshalbleiter führen kann, da weiterhin hinreichend Nachfrager vorhanden sind.
37.Im potentiellen Markt-Segment der HGÜ-Anlagen beträgt der geschätzte weltweite Marktanteil von Siemens zwischen [20-30%] –[30-40%] für die Jahre 2003-2006. Innerhalb Europas hat Siemens in den vergangenen Jahren keine Umsätze mit HGÜ erzielt. Im EWR-Markt kann der Zusammenschluss daher zu keinem Wegfall von Siemens als möglichen Kunden für bipolare Hochleistungshalbleiter führen, da Siemens bereits zuvor kein Nachfrager war. In Bezug auf den weltweiten Markt ist die Marktposition von Siemens mit Marktanteilen zwischen [20-30%] – [20-30%] nicht geeignet, zu einer wesentlichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs zu führen, da eine Reihe bedeutender Wettbewerber vorhanden sind (z.B. ABB, Areva, GE GM XJ, Mitsubishi Electric, Nokian Capacitors und Xi and XD Power Rectifyer).
38.Dies gilt auch in Bezug auf FACTS-Anlagen (EQM), für die sich die Marktanteile Siemens’ in den vergangenen drei Jahren auf [30-40%] [40-50%] weltweit und auf [10-15%] – [30-40%] im EEA belaufen. Auch hier sind als Wettbewerber ABB, Areva, GE GM XJ, Mitsubishi Electric, Nokian Capacitors und Xi and XD Power Rectifyer zu nennen.
39.Im Markt für einfache Umrichter mit einer Stärke unter und bis zu 100kW beläuft sich der geschätzte Marktanteil Siemens' im Jahr 2005/2006 auf [10-15%] innerhalb
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40.des EWR. In Bezug auf Umrichter mit einer Stärke über 100kW beträgt der geschätzte Marktanteil Siemens' innerhalb des EWR [20-30%]. Aufgrund der niedrigen Marktanteile ist auch in diesen Märkten mit keiner Abschottung durch einen möglichen Wegfall von Siemens als Kunde zu rechnen.
39.Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission
unterzeichnet
Neelie KROES Mitglied der Kommission
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