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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Datum: 12/04/2021
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32021M10081
Brüssel, 12.4.2021 C(2021) 2611 final
Kion Group AG Thea-Rasche-Str. 8 60549 Frankfurt am Main Deutschland
Jungheinrich AG Friedrich-Ebert-Damm 129 22047 Hamburg Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 15. März 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: KION GROUP AG („KION“, Deutschland), kontrolliert von Shandong Heavy Industry Group Co., Ltd. („SHIG“, China), und Jungheinrich AG („Jungheinrich”, Deutschland) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Teile von Hoesch Schwerter Profile GmbH („HSP“, Deutschland), Teil der Calvi Holding 3S.p.A. (Italien). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 102 vom 24.3.2021, S. 11.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- KION: Herstellung und Lieferung von Gabelstaplern, Lagertechnik und anderen Flurförderzeugen sowie damit verbundene Dienstleistungen. SHIG ist ein Hersteller von Nutzfahrzeugen und Baumaschinen,
- Jungheinrich: Herstellung, Lieferung, Aufarbeitung und Vermietung von Gabelstaplern und Lagertechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen,
- HSP: Herstellung und Lieferung von Spezialprofilen aus Stahl, die unter anderem für die Herstellung von Gegengewichtsstaplern und Lagertechnik verwendet werden.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe (a) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung 4 (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
4ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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