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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
An die anmeldende Partei
Sehr geehrte Damen und Herren!
Betrifft : Fall Nr. COMP/M.2045 – Salzgitter / Mannesmann-Röhrenwerke Anmeldung vom 01.08.2000 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung)
1.Am 01.08.2000 ist die Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach beabsichtigt die Salzgitter AG (« Salzgitter »), im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Mannesmann-Röhrenwerke AG (« MRW ») zu erwerben.
2.Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken gibt.
3.Salzgitter ist ein diversifizierter deutscher Stahlproduzent. Salzgitter produziert und vertreibt Stahlerzeugnisse aller Art.
4.MRW ist ein deutsches Unternehmen, welches sich zu 99,3% im Besitz der Mannesmann 1 AG befindet, die wiederum von Vodafone Airtouch plc kontrolliert wird. Die restlichen 0,7% Anteile befinden sich in den Händen der Thyssen AG. MRW wurde 1970
1Vgl. Entscheidung der Kommission COMP/M.1795 Mannesmann/Vodafone Airtouch, 12.04.2000.
Rue de la Loi 200, B-1049 Bruxelles/Wetstraat 200, B-1049 Brussel - Belgien Telefon: Zentrale 299.11.11 Fernschreiber: COMEU B 21877. Telegrammadresse: COMEUR Brüssel.
gegründet. MRW produziert Rohre und Rohmaterial für Rohre. MRW ist darüber hinaus im Handels- und Vertriebsbereich in diesen und damit zusammenhängenden Sektoren im Handels- und Vertriebssektor aktiv.
5.MRW und Dillingerhütte (DH) kontrollieren gemeinsam Europipe. Europipe wurde im Jahre 1991 gegründet, um die Geschäftstätigkeiten von Mannesmann (durch MRW) im Bereich von Großrohren in längsnahtgeschweißter Ausführung und die Geschäftstätigkeiten der Usinor (DH und GTS) im Bereich von Großrohren in längsnaht- und spiralnahtgeschweißter Ausführung zu übernehmen. Die Anteile von Europipe werden gegenwärtig von Mannesmann (durch MRW) und DH gehalten. Diese Muttergesellschaften haben jeweils 50% der Aktien und üben gemeinsam die Kontrolle über Europipe aus. Die Gründung von Europipe wurde gemäß Artikel 66 des EGKS-Vertrages am 17. Dezember 1990 genehmigt. Am 26.02.1998 genehmigte die Kommission den Erwerb von 33,3% der Anteile von Europipe durch British Steel und die Begründung gemeinsamer Kontrolle von British Steel, MRW und DH über Europipe. Dieses Vorhaben ist nun von den Parteien aufgegeben worden, und Europipe wird allein von MRW und DH gemeinsam kontrolliert.
6.MRW hält darüber hinaus eine gemeinsame Kontrolle an Vallourec & Mannesmann Tubes. MRW übt auch die gemeinsame Kontrolle über die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) dadurch aus, daß MRW 20% der Anteile dieses Unternehmens hält und weitere 30% der Anteile durch Vallourec & Mannesmann Tubes gehalten werden. Im Jahre 1999 produzierte HKM ungefähr 4,5 Millionen Tonnen von Rohstahl.
7.Salzgitter beabsichtigt, zusammen mit ihrer hundertprozentigen Tochter Salzgitter Fahrzeugteile GmbH jene 99,3% der Aktien von MRW zu erwerben, die gegenwärtig von Mannesmann gehalten werden, um auf diese Weise die alleinige Kontrolle über MRW zu erlangen. Thyssen wird seinen 0,7%igen Aktienbesitz aufrechterhalten.
Die EGKS-Aspekte dieses Zusammenschlusses werden in einer Entscheidung nach dem 2 EGKS-Vertrag behandelt .
8.Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. € (Salzgitter 2,696 Mrd. € im Geschäftsjahr 1.10.1998 - 30.09.1999; MRW 3,835 Mrd. € im Geschäftsjahr 1999) und erzielen jeweils einen gemeinschaftsweiten Umsatz von mehr als 250 Mio. € (Salzgitter 2.093 Mio. € im Geschäftsjahr 1.10.1998 – 30.09.1999; MRW 1.804 Mio. € im Geschäftsjahr 1999). Die Parteien erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung und stellt auch keinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar.
2Siehe Fall Nr. COMP/ECSC.1336 – Salzgitter-Mannesmannröhren-Werke.
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Sachlich relevanter Markt
9.Die Geschäftstätigkeiten der Parteien überschneiden sich bei Großrohren mit einem Außendurchmesser von 16 Zoll oder mehr und beim Handel mit Rohren.
10.Die von MRW gemeinsam mit DH kontrollierte Europipe produziert längsnaht- und spiralnahtgeschweißte Großrohre. Salzgitter produziert nur spiralnahtgeschweißte Großrohre. Großrohre finden ihre Anwendung in der Öl- und Gasindustrie, der Wasser- und Abwasserindustrie, der Konstruktionsindustrie und der petrochemischen Industrie. Die Parteien sind auf dem Großrohremarkt vornehmlich in der Öl- und Gasindustrie tätig. Europipe hat im Dreijahresdurchschnitt 1997-1999 nach Gewicht zu 95% Großrohre an die Öl- und Gasindustrie produziert, Salzgitter zu 90%.
11.Die Parteien beziehen sich hinsichtlich der Definition des sachlich relevanten Marktes auf die Entscheidung der Kommission im Fall IV/M.1014 – British Steel/Europipe vom 26.02.1998. Danach werden längsnahtgeschweißte Großrohre hauptsächlich für die Durchleitung von Öl und Gas, und zwar an Land wie auch Offshore, eingesetzt. Sie werden aus Quartoblechen hergestellt, und sie können unter Bedingungen niedriger Temperatur, saurer Medien und hoher Drücke eingesetzt werden. Die Produktion von längsnahtgeschweißten Großrohren beginnt bei einem Außendurchmesser von 16 Zoll mit Wandstärken zwischen 5 bis 50 mm (üblicherweise 12,5 bis 50 mm). Nach Angaben der Parteien werden längsnahtgeschweißte Rohre bis zu einem Außendurchmesser von 64 Zoll hergestellt. Sie können hohe Volumina unter Druck von bis zu 140 Atmosphären über Stecken bis zu 4.500 km transportieren. Der herrschende Produktionsprozeß für längsnahtgeschweißte Großrohre ist der sogenannte UOE-Prozeß, bei dem ein Quartoblech zunächst in eine U-Form und dann in eine O-Form gepreßt und schließlich durch Unterpulververschweißung der Längsnaht von innen und außen zum Rohr geformt wird.
12.Spiralnahtgeschweißte Großrohre können nach der genannten Entscheidung mit Außendurchmessern von 16 bis 118 Zoll hergestellt werden. Die Wandstärken befinden sich im Vergleich zu längsnahtgeschweißten Großrohren eher am unteren Ende (hauptsächlich zwischen 5 und 20 mm). Sie werden durch spiralförmiges Verdrehen von Warmbreitband produziert, wobei die Kanten der Warmbreitbandcoils kontinuierlich miteinander verschweißt werden. Technisch gesehen sind sie wegen Begrenzungen der Wanddicke und komplexer Beanspruchungen, die der Spiralschweißprozeß mit sich bringt, in denjenigen Anwendungen mit längsnahtgeschweißten Großrohren austauschbar, in denen die Druckbedingungen und sonstigen Eigenschaften weniger anspruchsvoll sind.
13.Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat gezeigt, daß die in der genannten Entscheidung getroffene Definition des sachlich relevanten Marktes für Großrohre weiterhin Bestand hat. Kunden und Wettbewerber erachten spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre als zugehörig zu einem Produktmarkt. Eine große Anzahl von Wettbewerbern der Parteien stellen sowohl spiral- als auch längsnahtgeschweißte Großrohre her. Die meisten Kunden der Parteien wiederum kaufen sowohl spiral- als auch längsnahtgeschweißte Großrohre ein. Allerdings gibt es eine beachtliche Anzahl von Kunden, die nur spiral- oder längsnahtgeschweißte Großrohre einkaufen und eine große Anzahl von Wettbewerbern der Parteien, die nur spiral- oder längsnahtgeschweißte Großrohre herstellen.
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14.Die meisten befragten Kunden erklärten darüber hinaus, daß es unterschiedliche technische Anforderungen für verschiedene sektorale Anwendungen von Großrohren gäbe. Während in der Gasindustrie sowohl spiral- als auch längsnahtgeschweißte Großrohre Anwendung fänden, fänden in der Wasser- und Abwasserindustrie vornehmlich spiralnahtgeschweißte Großrohre und in der Ölindustrie vornehmlich längsnahtgeschweißte Großrohre Anwendung.
15.Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat andererseits auch gezeigt, daß die spiral- und längsnahtgeschweißten Großrohre von der Anbieterseite bezüglich verschiedener Anwendungen als austauschbar erachtet werden. Eine große Anzahl von Anbietern liefert Großrohre für alle möglichen Anwendungsbereiche, einschließlich Anwendungen in der Öl- und Gasindustrie, der Wasser- und Abwasserindustrie, der Bauindustrie und der petrochemischen Industrie. Die Marktuntersuchung hat darüber hinaus gezeigt, daß in den verschiedenen genannten Sektoren grundsätzlich sowohl spiral- als auch längsnahtgeschweißte Großrohre ohne bedeutende Anpassungen oder Veränderungen zum Einsatz kommen könnten.
16.Zum Zwecke dieser Entscheidung kann allerdings offen bleiben, ob der relevante Produktmarkt spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre umfaßt oder von separaten Märkten für längs- und spiralnahtgeschweißten Großrohren auszugehen ist, da weder nach der einen noch nach der anderen Produktmarktdefinition eine beherrschende Stellung der Parteien begründet oder verstärkt wird.
18.Die Parteien definieren den relevanten Produktmarkt im Einklang mit der Kommissionsentscheidung im Fall IV/M.1369 - Thyssen Handel/Mannesmann Handel. Hiernach ist der Handel mit Rohren ein von dem Markt für die Herstellung von Rohren sowie dem Direktvertrieb zu unterscheidender eigenständiger sachlich relevanter Markt. Innerhalb des Handelsmarktes für Rohre stellt der lagerführende Handel einen eigenständigen Produktmarkt dar, der von dem nicht-lagergestützten Markt abzugrenzen ist.
19.Salzgitter handelt über die Salzgitter Handel GmbH sowohl lagerführend als auch nicht-lagergestützt mit Handelsrohren, Kesselrohren, Konstruktionsrohren und Präzisionsrohren. MRW ist im europäischen Rohrhandel nur über die Starval, einer Tochter- und Beteiligungsgesellschaft der von ihr kontrollierten Vallourec SA, aktiv. Die Starval ist ausschließlich im lagerhaltenden Handel mit Rohren für den Maschinenbau tätig. Eine weitere Tochter- und Beteiligungsgesellschaft, die TCVAL, die ebenfalls im europäischen Rohrhandel aktiv ist, wird nicht von Mannesmann bzw. Vallourec, sondern von Trouvay & Cauvin kontrolliert.
20.Die Kommission geht zum Zwecke dieser Entscheidung weiterhin davon aus, daß lagergestützter und nicht lagergestützter Rohrhandel jeweils eigene Produktmärkte bilden. Überschneidungen der Aktivitäten der beteiligten Unternehmen treten daher nur im Bereich des lagergestützten Handels mit Rohren für den Maschinenbau auf, wobei zum Zwecke dieser Entscheidung offen bleiben kann, ob der Markt des lagerführenden Handels weiter nach Rohrsorten zu differenzieren ist oder ein separater Handelsmarkt für den Verkauf im Wege des Streckengeschäftes anzunehmen ist, da auch bei weiteren Unterscheidungen des lagergestützten Rohrhandelsmarktes keine marktbeherrschende Position der Parteien entstehen oder verstärkt würde.
Geographisch relevanter Markt
(a) Großrohre
21.Die Parteien tragen vor, daß der geographisch relevante Markt zumindest den Raum des EWR umfaßt, wenn nicht sogar weltweit ist. Diese Auffassung steht im Einklang mit der genannten Entscheidung British Steel/Europipe. In der genannten Entscheidung wurde offen gelassen, ob möglicherweise zwischen einem weltweiten Markt für internationale Ausschreibungen und einen zumindest Westeuropa umfassenden lokalen Markt zu unterscheiden sei. Der weltweite Markt für internationale Ausschreibungen würde eine jeweils hohe Tonnage mit anspruchsvollen Materialspezifikationen umfassen, während der lokale Markt sich durch weniger anspruchsvolle Materialspezifikationen und wesentlich geringere Tonnagen auszeichnen würde. Nach der genannten Entscheidung könnte sich der lokale Markt dadurch auszeichnen, daß es Käufer nicht als sinnvoll ansehen, Angebote von einer Vielzahl von potentiellen Anbietern weltweit einzuholen, und daß Anbieter weniger geneigt sein könnten, Angebote für geringe Mengen in weit entfernten Märkten abzugeben.
22.Nach Angaben der Parteien ist der Großrohremarkt im Segment der Öl- und Gasindustrie, auf dem die Parteien vornehmlich tätig sind, durch ein weltweites Ausschreibungsgeschäft geprägt, während im Bereich der Wasser- und Konstruktionsindustrie der Anteil „lokaler“ Käufer höher liegt.
23.Die Marktuntersuchung hat gezeigt, daß die meisten Wettbewerber und Kunden der Parteien den Markt als weltweit betrachten. Wettbewerber der Parteien beliefern den weltweiten Markt, selbst wenn sie geographische Schwerpunkte besitzen. Die meisten Kunden der Parteien geben demgegenüber allerdings an, hauptsächlich in Westeuropa Großrohre einzukaufen.
24.Die Mehrheit der befragten Wettbewerber und Kunden schätzen die Preis- und Qualitätsunterschiede bezüglich Großrohren von Anbietern aus Westeuropa und aus Japan und Nordamerika als gering ein, während sie große Unterschiede, insbesondere bezüglich des Preises, im Hinblick auf Großrohre aus anderen Weltregionen, insbesondere aus Osteuropa und aus den GUS-Staaten, sehen. Allerdings ist das Bild, daß die Marktuntersuchung gezeigt hat, diesbezüglich sehr uneinheitlich. Aus der Sicht einiger Kunden der Parteien bestehen große Preisunterschiede zwischen Großrohren aus Westeuropa und aus allen anderen Weltregionen.
25.Darüber hinaus gibt es im Einklang mit der British Steel/Europipe-Entscheidung auch weiterhin Anzeichen dafür, daß der relevante geographische Markt kleiner als weltweit zu definieren sein könnte. Kunden und Wettbewerber sehen allerdings den Markt nicht als national, sondern als zumindest EWR-weit an. Selbst Kunden, die in die lokale Kategorie fallen, haben übereinstimmend angegeben, daß der Markt zumindest EWR-weit zu definieren sei. Vereinzelt wurden Einfuhrzölle und Frachtkosten, insbesondere in der Gasindustrie, als Begründung für eine Begrenzung des geographisch relevanten Marktes angeführt.
26.Zum Zwecke dieser Entscheidung kann es allerdings offen bleiben, ob der geographisch relevante Markt EWR-weit oder sogar weltweit zu definieren ist, da eine Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Parteien in keinen der beiden Alternativen zu erwarten ist.
(b) Rohrhandel
27.In Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen ist weiterhin davon auszugehen, daß es sich bei dem lagergestützen Rohrhandelsmarkt um nationale Märkte handelt. Die Begrenzung auf einen Mitgliedsstaat ist bei dem lagergestützten Handel durch hohe Transportkosten bedingt, die seine Wettbewerbsfähigkeit über größere Entfernungen einschränken.
Wettbewerbliche Beurteilung
(a) Großrohre
Weltweiter Markt für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre
28.Nach den Angaben der Parteien betrug der Marktanteil nach Gewicht berechnet von Salzgitter auf einem weltweit definierten Markt für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre 1999 1,1%, 1998 1,0% und 1997 1,0 %. Der entsprechende Marktanteil von MRW (über Europipe) betrug 1999 15,8%, 1998 15.9% und 1997 16,9%. Der Großrohrmarkt ist durch seinen Projektcharakter geprägt. Für die wettbewerbliche Beurteilung folgt die Kommission daher dem Vorschlag der Parteien, die durchschnittlichen Marktanteile des Dreijahreszeitraum (1997-1999) zugrunde zu legen. Danach ergibt sich ein kombinierter Marktanteil für die Parteien von 17% (Salzgitter 1,1%, MRW/Europipe 15.8%).
29.Nach den Darstellungen der Parteien belief sich die weltweite Gesamtproduktion im Dreijahresdurchschnitt auf 7,6 Mio. Tonnen. Wettbewerber der Parteien seien Riva (7% Marktanteil), die großen japanischen Stahl- und Rohrehersteller (zusammen 25%), osteuropäische Produzenten (11%) und eine Vielzahl übriger Hersteller gewesen.
30.Aus den vorgelegten Zahlen ergibt sich, daß MRW/Europipe schon derzeit der größte Großrohrehersteller ist. Dennoch läßt sich nicht feststellen, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung der Parteien begründet oder verstärkt wird.
31.Die Parteien werden, so haben die Untersuchungen der Kommission ergeben, nach dem Zusammenschluß starkem Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Dies ergibt sich zum einen aus dem trotz Weltmarktführung relativ geringen kombinierten Marktanteil von 17% bei gleichzeitigem Vorhandensein von bedeutenden Wettbewerbern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich die Marktposition von MRW aufgrund der geringen Produktion von Salzgitter nur unwesentlich ändert. Zusätzlich ist die Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund der geringen Kapazitätsauslastung auf dem weltweiten Großrohremarktes erschwert, die im Dreijahresdurchschnitt nur 36% betrug.
32.Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Großrohrmarkt von starker Nachfragemacht der internationalen Öl- und Gasfirmen geprägt ist. Diese Nachfragemacht hat sich durch Zusammenschlüsse global agierender Konzerne (Exxon/Mobil, BP/Amoco/Arco, Total/Petrofina/Elf) noch verstärkt. Die Nachfrage nach Großrohren besteht im wesentlichen aus den Projekten der großen, internationalen Öl- und Gasfirmen. Die Stärke der Nachfrage begrenzt somit den Verhaltensspielraum der Anbieter.
33.In Erwägung der oben genannten Argumente kommt die Kommission zum Ergebnis, daß auf dem weltweiten spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre umfassenden Markt keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt bestehen.
Weltweiter Markt für spiralnahtgeschweißte Großrohre
34.Unter der Annahme, daß separate Produktmärkte für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre bestehen, erreichen die Parteien nach ihren Angaben im Dreijahresdurchschnitt (1997-1999) weltweit einen nach Gewicht berechneten Marktanteil von 8,6% (MRW/Europipe 4,1%, Salzgitter 4,5%) bei einem Gesamtmarktvolumen von 1,783 Mio. Tonnen.
35.Aufgrund dieses geringen Marktanteiles kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß auf dem weltweiten Markt für spiralnahtgeschweißte Großrohre keine marktbeherrschende Stellung der Parteien verstärkt oder begründet.
EWR-weiter Markt für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre
36.Nach den Angaben der Parteien betrug der Marktanteil nach Gewicht berechnet von Salzgitter auf einem EWR-weit begrenzten Markt für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre 1999 4,3%, 1998 4,8% und 1997 3,9%. Der entsprechende Marktanteil von MRW/Europipe betrug 1999 18%, 1998 25,6% und 1997 37,2%%. Dies ergibt im Dreijahresdurchschnitt einen gemeinsamen Marktanteil 30,5% (Salzgitter 4,4%, MRW/Europipe 26,1%).
37.Das Gesamtmarktvolumen belief sich nach den Darstellungen der Parteien im Dreijahresdurchschnitt auf 1,375 Mio. Tonnen. Wettbewerber seien Corus (7% Marktanteil), Riva (12%), STS Spanien (2%), Rautaruukki (5%), japanische Hersteller (18%), osteuropäische Hersteller (4%), deutsche Hersteller spiralnahtgeschweißter Großrohre, wie Klöckner Muldenstein, Bender und Linde (zusammen 5%), und deutsche Hersteller längsnahtgeschweißter Großrohre, wie Bergrohr Siegen, Eisenbau Krämer, Gräbener und Erntebrücker Eisenwerk (zusammen 12%).
38.Aus den vorgelegten Zahlen ergibt sich, daß MRW/Europipe schon derzeit der größte Großrohrehersteller ist. Dennoch läßt sich nicht feststellen, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung der Parteien begründet oder verstärkt wird.
39.Die Parteien werden, so haben die Untersuchungen der Kommission ergeben, nach dem Zusammenschluß trotz Marktführerposition starkem Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Dies ergibt sich zum einen daraus, daß die verbleibenden Wettbewerber etwa 70% der Marktanteile auf sich vereinen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich die Marktposition von MRW aufgrund der geringen Produktion von Salzgitter nur unwesentlich ändert. Zusätzlich ist die Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund der geringen Kapazitätsauslastung auf dem EWR-weiten Großrohremarktes erschwert, die im Dreijahresdurchschnitt 1997-1999 nur 51% betrug. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich die Annahme eines EWR-weiten lokalen Marktes insbesondere bei Annahme einer Segmentierung der Märkte rechtfertigt und vor allem in den Marktsegmenten Wasser- und Abwasserindustrie und Konstruktionsindustrie seine Bedeutung erfährt. In den genannten „lokalen“ Industriezweigen liegt allerdings eindeutig nur eine Nebentätigkeit der Parteien. Auch ist in diesen Industriezweigen eine Vielzahl von Wettbewerbern der Parteien aktiv.
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40.Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Großrohremarkt von starker Nachfragemacht der internationalen Öl- und Gasfirmen geprägt ist. Diese Nachfragemacht hat sich durch Zusammenschlüsse global agierender Konzerne (Exxon/Mobil, BP/Amoco/Arco, Total/Petrofina/Elf) noch verstärkt. Die Nachfrage nach Großrohren besteht im wesentlichen aus den Projekten der großen, internationalen Öl- und Gasfirmen. Die Stärke der Nachfrage begrenzt somit den Verhaltensspielraum der Anbieter.
41.In Erwägung der oben genannten Argumente kommt die Kommission zum Ergebnis, daß auf dem EWR-weiten spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre umfassenden Markt keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt bestehen.
EWR-weiter Markt für spiralnahtgeschweißte Großrohre
42.Unter der Annahme, daß separate Produktmärkte für spiral- und längsnahtgeschweißte Großrohre bestehen, erreichte nach Angaben der Parteien Salzgitter einen nach Gewicht berechneten Marktanteil auf einem EWR-weit begrenzten Markt für spiralnahtgeschweißte Großrohre von 1999 15,1%, 1998 15,9% und 1997 11,0%. Der entsprechende Marktanteil von MRW/Europipe betrug 1999 8,6%, 1998 4,1% und 1997 9,7%. Dies ergibt im Dreijahresdurchschnitt einen gemeinsamen Marktanteil von 21,2% (Salzgitter 14,1%, MRW/Europipe 7,1%).
43.Das Gesamtmarktvolumen belief sich nach Darstellungen der Parteien im Dreijahresdurchschnitt auf 0,425 Mio. Tonnen. Wettbewerber seien Rautaruukki (10% Marktanteil), Soldado (9%), Tube Meuse Industries (5%), Riva (3%), die deutschen Hersteller Klöckner Muldenstein, Bender und Linde (zusammen 16%), die griechischen Hersteller Corinth Pipeworks und Fanestropoulos (zusammen 5%), die britischen Hersteller International Foundations, Motherwell Bridge Fabricators und Wilson Byard (zusammen 8%), osteuropäische Hersteller (11%) und sonstige (12%).
44.Aus den vorgelegten Zahlen ergibt sich, daß Salzgitter schon derzeit der größte Hersteller spiralnahtgeschweißter Großrohre ist. Dennoch läßt sich nicht feststellen, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung der Parteien begründet oder verstärkt wird.
45.Die Parteien werden, so haben die Untersuchungen der Kommission ergeben, nach dem Zusammenschluß trotz Marktführerposition starkem Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Dies ergibt sich zum einen aus dem trotz Weltmarktführung relativ geringen kombinierten Marktanteil von 21,2% bei gleichzeitigem Vorhandensein von bedeutenden Wettbewerbern. Zusätzlich ist die Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund der geringen Kapazitätsauslastung des EWR-weiten Großrohrmarktes erschwert, die im Dreijahresdurchschnitt 1997-1999 nur 51% betrug. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich die Annahme eines EWR-weiten lokalen separaten Marktes insbesondere bei Annahme einer Segmentierung der Märkte rechtfertigt und vor allem in den Marktsegmenten Wasser- und Abwasserindustrie und Konstruktionsindustrie seine Bedeutung erfährt. In den genannten „lokalen“ Industriezweigen liegt allerdings eindeutig nur eine Nebentätigkeit der Parteien. Auch ist in diesen Industriezweigen eine Vielzahl von Wettbewerbern der Parteien aktiv.
46.Ferner ist zu berücksichtigen, daß der Großrohrmarkt von starker Nachfragemacht der internationalen Öl- und Gasfirmen geprägt ist. Diese Nachfragemacht hat sich durch Zusammenschlüsse global agierender Konzerne (Exxon/Mobil, BP/Amoco/Arco, Total/Petrofina/Elf) noch verstärkt. Die Nachfrage nach Großrohren besteht im wesentlichen aus den Projekten der großen, internationalen Öl- und Gasfirmen. Die Stärke der Nachfrage begrenzt somit den Verhaltensspielraum der Anbieter.
In Erwägung der oben genannten Argumente kommt die Kommission zum Ergebnis, daß auf dem EWR-weiten Markt für spiralnahtgeschweißte Großrohre keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt bestehen.
(b) Rohrhandel
48.Nach Angaben der Parteien ergeben sich auf den Märkten für lagergestützten Rohrhandel nur sehr geringe Überschneidungen auf den Handelsmärkten in Deutschland und Frankreich. Die Salzgitter-Handel-Gruppe erzielte im lagergestützten Rohrhandel 1999 einen Gesamtabsatz von 220.129 T€, davon in Deutschland 186.666 T€ und in Frankreich 2.234 T€ und einen Gesamtumsatz von 116.447 T€, davon in Deutschland 97.546 T€ und in Frankreich 1.293 T€. In den Jahren 1998 und 1997 verhielten sich die Absatz- und Umsatzzahlen sehr ähnlich. Die über Vallourec von MRW kontrollierte Starvalgruppe erzielte im lagergestützten Rohrhandel für den Maschinenbau 1999 einen Gesamtumsatz von 29,3 T€, davon in Deutschlands 0,2 T€ und in Frankreich 27,1 T€, 1998 einen Gesamtumsatz von 53,6 T€, davon in Deutschland 0,4 T€ und in Frankreich 50,5 T€ und 1997 einen Gesamtumsatz von 67,7 T€, davon in Deutschland 0,5 T€ und in Frankreich 62,7 T€.
49.Aufgrund dieser geringen Marktanteilsadditionen in den jeweiligen Märkten kommt die Kommission zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß auf den lagergestützten Rohrhandelsmärkten in Deutschland und Frankreich keine marktbeherrschende Stellung der Parteien verstärkt oder begründet.
V. SCHLUSS
50.Aus den oben angeführten Erwägungen folgt, daß durch den beabsichtigten Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, als deren Ergebnis wirksamer Wettbewerb im EWR oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert würde.
51.Die Kommission hat aus den vorerwähnten Gründen beschlossen, keinen Einwand gegen das angemeldete Vorhaben zu erheben. Folglich erklärt sie das Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar. Diese Entscheidung wird gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und Artikel 57 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angenommen.
Für die Kommission
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