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Valentina R., lawyer
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In electronic form on the EUR-Lex website under document number 32019M9402
Brüssel, 07.08.2019 C(2019) 6030 final
NICHTVERTRAULICHE FASSUNG
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 9. Juli 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: PATRIZIA Acquisition Holding delta GmbH, kontrolliert von Patrizia AG (zusammen „Patrizia“, Deutschland), KGAL GmbH & Co. KG („KGAL“, Deutschland) und HIH Real Estate GmbH („HIH“, Deutschland) zusammen mit Jan Körner (über control.IT Vermögensverwaltungs KG, „CVV”), Klaus Weinert („KW”) und Rieks Westers („RW”) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von control.IT Unternehmensberatung GmbH („control.IT“, Deutschland). Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von 3Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Patrizia: tätig im deutschen und europäischen Immobilienmarkt vor allem mittelbar durch Aufsetzen von Fondsgesellschaften,
- KGAL: ein Vermögensverwaltungsunternehmen, das Realkapitalanlagen in den Bereichen Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur (insbesondere erneuerbare Energien) anbietet,
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 239, 16.7.2019, p. 6.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
- HIH: bietet in Deutschland und Europa Dienstleistungen im Bereich Immobilieninvestments an, u.a. in den Bereichen Asset und Portfolio Management und Property Management,
- control.IT: ist ein deutsches Software- und IT-Beratungsunternehmen, welches Softwarelösungen für das Asset- und Portfolio-Management von Vermögensobjekten anbietet.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung 4 (EG) Nr. 139/2004 des Ratesfällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
For the Commission
(Unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Director-General
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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