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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verf¸gbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32004M3644
Amt f¸r amtliche Verˆffentlichungen der Europ‰ischen Gemeinschaften L-2985 Luxembourg
SG-Greffe(2004) D/205940
An die anmeldende Partei
Betr.: Sache Nr. COMP/M. 3644 ñ VITERRA/DEUTSCHBAU Anmeldung vom 15.11.2004 gem‰fl Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates Verˆffentlichung im Amtsblatt der Europ‰ischen Union C 287, 24.11.2004, S. 6.
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.Die Kommission erhielt am 15.11.2004 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates, durch das das Unternehmen Viterra AG (ÑViterraì, Deutschland), das von E.ON AG (ÑE.ONì, D¸sseldorf) kontrolliert wird, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die alleinige Kontrolle ¸ber die Deutschbau Holding GmbH (ÑDeutschbau Holdingì, Deutschland) erwirbt, die die Deutschbau Wohnungsgesellschaft mbH und die Deutschbau Immobilien-Dienstleistungen GmbH kontrolliert, durch Aktienkauf. Derzeit wird die Deutschbau Holding von Viterra und DB Real Estate Management GmbH gemeinsam kontrolliert.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Gesch‰ftsbereichen t‰tig:
ñViterra: Bewirtschaftung/ Vermietung und Verkauf von Wohn- und B¸roimmobilien
ñDeutschbau Holding: Holdinggesellschaft der Deutschbau Wohnungsgesellschaft mbH und Deutschbau Immobilien-Dienstleistungen GmbH, die im Bereich der Bewirtschaftung und Vermietung von Wohnimmobilien t‰tig sind.
3.Nach Pr¸fung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates und des Absatzes 5 Buchstabe d der Bekanntmachung der Kommission ¸ber ein vereinfachtes Verfahren f¸r bestimmte Zusammenschl¸sse gem‰fl der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates f‰llt.
4.Aus den Gr¸nden, die in der Mitteilung der Kommission ¸ber das vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschlufl f¸r vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erkl‰ren. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates.
F¸r die Kommission
Neelie KROES Mitglied der Kommission signed
2Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb: http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.
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