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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32014M7341
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An die Anmelder
Betr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 25. August 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Postcon Deutschland B.V. & Co GmbH (“Postcon“, Deutschland), das von PostNL N.V. (Niederlande) kontrolliert wird, und das Unternehmen Märkische Verlags- und Druckgesellschaft mbH Potsdam (“MVD“, Deutschland), das von der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (Deutschland) kontrolliert wird, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen ADVO-Sansula GmbH (“ADVO“, Deutschland), das von Postcon und von der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG (Deutschland) kontrolliert wird, durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
–– Postcon ist ein Konzernunternehmen, das Postdienstleistungen nahezu ausschließlich für gewerbliche Kunden in Deutschland anbietet;
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 291 vom 30.08.2014, S. 7
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europäische Kommission, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
–– MVD ist im Verlegen gedruckter und digitaler Informationen tätig. Durch ihre Tochtergesellschaft MAZMAIL GmbH bietet MVD auch Briefbeförderungsleistungen an;
–– ADVO ist eine Holdinggesellschaft, die durch ihre operativen Tochtergesellschaften in der regionalen Briefbeförderung tätig ist.
33. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a) und c) der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Alexander ITALIANER Generaldirektor
3ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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