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Valentina R., lawyer
DE
Im Interesse der Transparenz macht die GD Wettbewerb die von den Anmeldern in Abschnitt 1 Punkt 1.2 des Formblatts CO übermittelten Informationen der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Informationen wurden von den Anmeldern in eigener Verantwortung erstellt. Sie lassen in keiner Weise auf den Standpunkt der Kommission zu dem geplanten Zusammenschluss schließen. Die Kommission haftet nicht für unrichtige oder irreführende Angaben.
(1) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG („Erste Bank“) beabsichtigt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates die Kontrolle über Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft („ASK“) durch Abschluss eines Syndikatsvertrages zu erlangen.
(2) Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
Erste Bank: Finanzdienstleistungen
ASK: Finanzdienstleistungen