I imagine what I want to write in my case, I write it in the search engine and I get exactly what I wanted. Thank you!
Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32016M8080
Brüssel, 11.7.2016 C(2016) 4515 final
An die Anmelderinnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 16. Juni 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Maxburg Beteiligungen II GmbH & Co. KG ("Maxburg II", Deutschland), das der Unternehmensgruppe RAG-Stiftung ("RAG", Deutschland) angehört, und das Unternehmen VR Equitypartner GmbH ("VREP", Deutschland), welches der DZ Bank Unternehmensgruppe ("DZ Bank Gruppe", Deutschland) angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Norafin Verwaltungs GmbH einschließlich seiner operativen Tochtergesellschaften ("Norafin", 3 Deutschland), derzeit unter alleiniger Kontrolle von VREP, durch Erwerb von Anteilen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
-− Maxburg II: Private-Equity Unternehmen, das vorrangig in Beteiligungen an mittelständischen Industrieunternehmen im deutschen Sprachraum investiert.
1 ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2 ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 228 vom 24.06.2016, S. 2.
Commission européenne, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Bruxelles, BELGIQUE Europese Commissie, DG COMP MERGER REGISTRY, 1049 Brussel, BELGIË
Tel.: +32 229-91111. Fax: +32 229-64301. E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu.
Maxburg II gehört zum RAG-Stiftung-Konzern, der im Wesentlichen in den Bereichen Steinkohlebergbau, Chemie und Immobilienwirtschaft tätig ist. RAG ist Hauptaktionärin der Evonik Industries AG (Deutschland), die in den Bereichen Spezialchemie und Hochleistungsmaterialien tätig ist.
-− VREP: Private-Equity Unternehmen, das vorrangig in Beteiligungen an mittelständischen Industrieunternehmen im deutschen Sprachraum investiert. VREP gehört zur DZ BANK Gruppe, einer Zentral-Genossenschaftsbank, die auch als Geschäftsbank tätig ist.
-− Norafin: Norafin entwickelt, produziert und vertreibt Spezialtextilverbundstoffe, vor allem Spezial-Vliesstoffe.
3.3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 4 des Rates fällt.
4.4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens.
Für die Kommission
(unterzeichnet) Johannes LAITENBERGER Generaldirektor
4 ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
2