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Valentina R., lawyer
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32023M11263
Brüssel, 18.9.2023 C(2023) 6393 final
Emil Frey Exclusive Cars GmbH Cannstatter Straße 46 70190 Stuttgart Deutschland
Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH Heisterstraße 4a 90441 Nürnberg Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 25. August 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen, wonach die Emil Frey Exclusive Cars GmbH („EF Exclusive Cars“, Deutschland), Teil des Emil Frey-Konzerns (Schweiz), und Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH („FG Automobil Holding“), Teil des Feser Graf-Konzerns (beide Deutschland), beabsichtigen, im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung im Wege eines Anteilserwerbs die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Feser Graf Exclusive Cars GmbH (Deutschland) zu übernehmen.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
−− EF Exclusive Cars ist im Einzelhandel mit Personenkraftwagen, im Einzelhandel mit Originalteilen sowie in der Fahrzeugreparatur in Deutschland tätig.
1ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet.
2ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3 („EWR-Abkommen“).
3Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, C 313, 4. 9. 2023, S. 4.
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111
−− Die FG Automobil Holding ist im Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, im Einzelhandel mit Originalteilen und in der Fahrzeugreparatur in Deutschland tätig.
3. Die Feser Graf Exclusive Cars GmbH soll folgende Geschäftstätigkeiten ausüben:
−− Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, Einzelhandel mit Originalteilen und Fahrzeugreparatur in Deutschland.
4.4. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
5.5. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss wird nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens erlassen.
Für die Kommission
(Unterzeichnet) Olivier GUERSENT Generaldirektor
ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.
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