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Valentina R., lawyer
DE
Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich.
In elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32010M5998
Büro für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2985 Luxemburg, LUXEMBURG
An die Anmelder
Sehr geehrte Damen und Herren,
1.1. Am 20.10.2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bertelsmann Digital Media Investments, S.A. ("BDMI", Luxemburg), das von der Bertelsmann AG ("Bertelsmann", Deutschland) kontrolliert wird, und die Unternehmen FCPI la Banque Postale Innovation 6, FCPI la Banque Postale Innovation 9 und FCPI la Banque Postale Innovation 10 (zusammen "FCPI", Frankreich), die über die XAnge Private Equity S.A ("XAnge", Frankreich) mittelbar von der La Poste-Gruppe ("La Poste", Frankreich) kontrolliert werden, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Blue Lion mobile GmbH ("Blue Lion", Deutschland) durch Erwerb von Anteilen.
ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“). Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 wurden mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) einige Begriffe geändert. So wurde zum Beispiel „Gemeinschaft“ durch „Union“ und „Gemeinsamer Markt“ durch „Binnenmarkt“ ersetzt. In diesem Beschluss wird durchgehend die Terminologie des AEUV verwendet. Der Inhalt der Fusionskontrollverordnung bleibt im Wesentlichen unverändert.
Commission européenne, 1049 Bruxelles / Europese Commissie, 1049 Brussel – BELGIQUE/BELGIË. Tel. +32 229-91111.
2. Die beteiligten Unternehmen sind wie folgt:
–– Bertelsmann: internationaler Medienkonzern, der in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Verlagswesen und sonstige Medien- und Kommunikationsdienstleistungen tätig ist ;
–– BDMI: Venture-Capital-Investor mit einem weltweiten Investitionsfokus auf innovative digitale Medientechnologieunternehmen, -produkte und Handelsunternehmen ;
–– La Poste: international in den Bereichen Post, Paketexpress, Banking, Einzelhandel und anderes tätig ;
–– FCPI: drei Fondsgesellschaften ;
–– Blue Lion: IT-Unternehmen, welches ausschließlich die Software für das soziale Netzwerk und die Onlinespiele-Plattform "QEEP" entwickelt und vertreibt.
3. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Fusionskontrollverordnung und unter Randnummer 5 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates fällt.
4. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Europäische Kommission beschlossen, keine Einwände gegen den angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar zu erklären. Dieser Beschluss ergeht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung.
Für die Europäische Kommission
(unterzeichnet) Alexander ITALIANER Generaldirektor
2ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.
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